Rehabilitierung steht für: immaterielle Form der Wiedergutmachung für individuell erlittenes Unrecht, siehe
Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege.
Rehabilitation ist dagegen eine Sozialleistung.
Die Wiedereingliederung von Strafgefangenen wird als Resozialisierung bezeichnet, siehe Resozialisierung als Vollzugsziel.