Rainrod ist nach Einwohnerzahl der zweitgrößte Stadtteil von Schotten im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geographie mini|Fachwerkhäuser im Ortskern Rainrod mini|Backhaus, Rathausstrasse Der Ort liegt am Südwestrand des Vogelsberges südwestlich des Hauptortes Schotten. Durch Rainrod verläuft die Bundesstraße 455. Nordöstlich des Ortes liegt der Niddastausee zum größten Teil auf Rainröder Gemarkung.

Geschichte Ortsgeschichte Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Rainrod erfolgte im Jahr 1261 unter dem Namen Reinrod.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Rainrod:

Nach der Zugehörigkeit zum Landkreis Schotten gehörte Rainrod zum Landkreis Büdingen, und zwar bis zur Gebietsreform in Hessen.

Hessische Gebietsreform (1970–1977) Zum 1. Dezember 1970 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Rainrod im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis in die Stadt Schotten eingegliedert. Für den Stadtteil Rainrod wurde ein Ortsbezirk errichtet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Rainrod angehört(e):

vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Schotten ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Amt Schotten (Söhne der Margarethe von der Saale) ab 1584: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Amt Schotten 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Schotten ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen, Amt (und Gericht ab 1803) Schotten und Stornfels ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt und Gericht Schotten und Stornfels ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk SchottenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Schotten) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Nidda ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Nidda ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Schotten ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis BüdingenIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen, Stadt SchottenAm 1. Dezember 1970 wurde Rainrod der neu gebildeten Stadtgemeinde Schotten als Stadtteil eingegliedert. ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Schotten ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Schotten

Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Rainrod das Amt Schotten zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Rainrod fiel in den Gerichtsbezirk des „Landgerichts Schotten“.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Schotten“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.

Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten und Rainrod kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Nidda. Zum 1. Januar 2012 wurde auch das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des hessischen Landtags aufgelöst und Rainrod dem Amtsgericht Büdingen zugeteilt. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung Einwohnerstruktur Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Rainrod 1116 Einwohner. Darunter waren 33 (3,0 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 168 Einwohner unter 18 Jahren, 465 zwischen 18 und 49, 267 zwischen 50 und 64 und 219 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 459 Haushalten. Davon waren 117 Singlehaushalte, 144 Paare ohne Kinder und 153 Paare mit Kindern, sowie 36 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 93 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 300 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung • 1791: 468 Einwohner • 1800: 468 Einwohner • 1806: 526 Einwohner, 107 Häuser • 1829: 590 Einwohner, 111 Häuser • 1867: 574 Einwohner, 100 bewohnte Gebäude • 1875: 548 Einwohner, 96 bewohnte Gebäude

Religion Historische Religionszugehörigkeit • 1829: 590 evangelische (= 100 %) Einwohner • 1961: 871 evangelische (= 89,24 %), 97 katholische (= 9,94 %) Einwohner

Politik Für Rainrod besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Rainrod) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung 54,53 %. Dabei wurden gewählt: sieben Mitglieder der SPD und zwei Mitglieder der „Freien Wähler“. Der Ortsbeirat wählte Marcel Bechtold (SPD) zum Ortsvorsteher.

Wirtschaft und Infrastruktur Im Ort gibt es: einen Sportplatz einen Campingplatz am Stausee ein Lebensmittelgeschäft ein Gewerbegebiet

Bauwerke In Rainrod befinden sich: ein Kindergarten eine Grundschule die evangelische Kirche Rainrod zwei historische Backhäuser

In der Liste der Kulturdenkmäler in Schotten sind für Rainrod 44 einzelne unter Denkmalschutz stehende Kulturdenkmäler aufgeführt.

Literatur

Weblinks

Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen

Einzelnachweise Die Zugehörigkeit des Amtes Schotten anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und

In: Internetauftritt der Stadt Schotten. Abgerufen im April 2020.

Kategorie:Ort im Vogelsbergkreis Kategorie:Ehemalige Gemeinde (Vogelsbergkreis) Kategorie:Geographie (Schotten, Stadt) Kategorie:Ersterwähnung 1261 Kategorie:Gemeindeauflösung 1970