mini|Verwendung der Conditio Jacobaea auf einem Spruchband am Ende des Abschlussgottesdienstes des Deutschen Evangelischen Kirchentags 2007 Die () ist der ‚jakobäische Vorbehalt‘ in der lateinischen Redewendung (auch Jacobea oder Jacobi; ‚unter dem Vorbehalt des Jakobus‘), die als christliche Devotionsformel in Demut und Hoffnung daran erinnert, dass die Zukunft und insbesondere geplante Ereignisse dem Willen Gottes unterliegen. Sie geht auf den Jakobusbrief zurück, in dessen letztem Abschnitt des vierten Kapitels der Apostel vor zu großer Selbstsicherheit warnt und darauf hinweist, dass alles geplante Handeln von der Bedingung „“ („Wenn der Herr will, werden wir noch leben und dies oder jenes tun.“ ) abhänge.

Ähnliche Textstellen finden sich in der Apostelgeschichte des Lukas , im Römerbrief , im ersten Korintherbrief (, ), im Philipperbrief (. 24 ) und im Hebräerbrief . Es handelt sich nicht um eine Schöpfung der Apostel, sondern Wendungen wie waren in der griechischen, römischen und jüdischen Antike gebräuchlich.Hans Mayr: Tu dich auf. Schlüssel zu den biblischen Lesungen im Kirchenjahr. In Ergänzung zum Evangelischen Tagzeitenbuch. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2002, ISBN 3-525-60287-1, S. 49. Sie finden sich beispielsweise auch bei Platon (Alkibiades I 135d) als „“ („wenn Gott will“) oder in der Stoa als („den Willigen führt das Schicksal, den Unwilligen zerrt es mit sich“) bei Seneca (Epistulae morales 107,11).

Als Abkürzung s. c. J. oder s. c. I. für sub conditione Jacobaea ist die Wendung zum Abschluss eines Briefes gebräuchlich. Dem entsprechen im Deutschen die Kürzel s.G.w. oder sGw für „so Gott will“, ebenfalls unter Bezug auf .

Eine bekannte Variante der Conditio Jacobaea ist die Wendung „Morgen früh, wenn Gott will, wirst du wieder geweckt“ in dem Wiegenlied Guten Abend, gut’ Nacht.

Siehe auch In schāʾa ʾllāh

Einzelnachweise

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