mini|Altes Amtsgericht (2015) mini|Neues Dienstgebäude Amtsgericht und Landgericht (2011) miniatur|Ehemaliges Dienstgebäude in der Julius-Reiber-Straße 15 Das Amtsgericht Darmstadt (AG Darmstadt) ist ein hessisches Amtsgericht mit Sitz in Darmstadt.
Gerichtsbezirk und -sitz alternativtext=Lage des Amtsgerichtsbezirks Darmstadt in Hessen|mini|Lage des Amtsgerichtsbezirkes Darmstadt in Hessen
Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Darmstadt, Griesheim, Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt sowie die Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen, Messel, Modautal, Mühltal, Roßdorf und Seeheim-Jugenheim.
Das Amtsgericht selbst ist in zwei Gebäuden untergebracht. Dies ist zum einen das Justizgebäude B aus dem Jahre 1905 am Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt, wo sich die Verwaltung des Amtsgerichtes, die Zivilprozessabteilung, das Nachlass- und Registergericht, das Grundbuchamt und die Gerichtskasse befindet, zum anderen das Justizgebäude D am Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, in welchem sich die Strafprozessabteilung, das Familien- und Vormundschaftsgericht, das Insolvenz- und Vollstreckungsgericht sowie die Ausbildungsstelle für Justizfachangestellte befindet.
Zuständigkeit Das AG Darmstadt ist über den eigenen Bezirk hinaus zuständig in Strafsachen als Jugendschöffen- und Schöffengericht für den Bezirk des Amtsgerichtes Langen, in Personenstandsverfahren für alle Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks Darmstadt, in Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregistersachen sowie in Insolvenzsachen für die Amtsgerichtsbezirke Bensheim, Dieburg, Fürth, Groß-Gerau, Lampertheim, Michelstadt und Rüsselsheim. Nicht zuständig ist das Amtsgericht in Mahnsachen, hier liegt die hessenweite Zuständigkeit beim Amtsgericht Hünfeld, und in Partnerschaftsregistersachen, wofür in ganz Hessen das Amtsgericht Frankfurt am Main da ist.
Geschichte In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle der ersten Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Landgericht bzw. Stadtgericht Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte (für Darmstadt: Stadtgericht Darmstadt) übergingen. Das Stadtgericht Darmstadt war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für die Stadt Darmstadt zuständig war. In den standesherrlichen Gebieten der Provinz Starkenburg bestanden weiterhin die Justizkanzlei in Michelstadt für Gerichtsfälle zweiter Instanz, die dem Hofgericht nachgeordnet war.
Amtsgericht Das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 führte zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation im ganzen Reich. Das „Hofgericht Darmstadt“ wurde nun als „Landgericht Darmstadt“ zur übergeordneten Zweiten Instanz in der Provinz, während die Gerichte erster Instanz in Amtsgericht umbenannt wurden.
Das Amtsgericht Darmstadt entstand am 1. Januar 1932 durch die Zusammenlegung des Amtsgerichtes Darmstadt I, dessen Bezirk die Stadt Darmstadt umfasste, mit dem Amtsgericht Darmstadt II, dessen Bezirk aus den Gemeinden Arheilgen, Braunshardt, Eberstadt, Eich, Erzhausen, Eschollbrücken, Frankenhausen, Gräfenhausen, Griesheim, Hahn, Malchen, Messel, Neutsch, Nieder-Beerbach, Nieder-Ramstadt, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Roßdorf, Schneppenhausen, Traisa, Waschenbach, Weiterstadt und Wixhausen bestand.
Zum 1. Juli 1968 wurde der Sprengel des Amtsgerichtes Darmstadt um die vom Amtsgericht Bensheim abgetrennten Orte Alsbach, Balkhausen, Bickenbach, Hähnlein, Jugenheim, Ober-Beerbach und Seeheim sowie um die Ortschaften Allertshofen, Asbach, Brandau, Ernsthofen, Herchenrode, Hoxhohl, Klein-Bieberau, Lützelbach, Neunkirchen, Nieder-Modau, Ober-Modau, Rohrbach und Wembach-Hahn aus dem Bezirk des aufgelösten Amtsgerichtes Reinheim erweitert.
Gebäude
mini|hochkant|Ursprüngliches Aussehen (1910)
Für das Amtsgericht wurde in den Jahren 1903 bis 1905 ein eigenes Amtsgerichtsgebäude, das Alte Amtsgericht, errichtet. Da die Größe des Gebäudes nicht mehr ausreichte, wurden benachbart am Mathildenplatz zusätzlich die Gebäude B und C errichtet.
Das Dienstgebäude in der Julius-Reiber-Straße 15 wurde aufgegeben.
Des Weiteren ist das Amtsgericht im Gebäude D Mathildenplatz 15 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte Übergeordnet ist das Landgericht Darmstadt.
Richter August Strecker, Stadtrichter (1830–1849) Franz Friedrich Königer, Stadtrichter 1874–1879 Christoph Arnold, Stadtrichter (1875–1877)
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Hessen
Literatur Reinhard Dietrich und Ferdinand Werner: Karl Hofmann – nicht nur in Worms. In: Der Wormsgau 39 (2024), S. 97–126 (120).
Einzelnachweise
Weblinks Internetpräsenz des Amtsgerichtes Darmstadt Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Darmstadt
Darmstadt, Amtsgericht Kategorie:Gericht (Darmstadt) Kategorie:Gerichtsgründung 1932