Die Bankbetriebslehre ist innerhalb der Betriebswirtschaftslehre eine spezielle Betriebslehre für das Bankwesen (so genannte Wirtschaftszweiglehre). Lehr- und Forschungsgegenstand der Bankbetriebslehre sind die Kreditinstitute.
Geschichte Als am 2. März 1619 mit der Hamburger Bank die erste deutsche Girobank gegründet wurde, gab es noch keine systematische wissenschaftliche Bankforschung. Die Bankbetriebslehre ist eine der jüngsten Wissenschaften, deren Anfänge im Hinblick auf die Fachliteratur mit Paul Jacob Marpergers „Beschreibung der Banquen“ auf das Jahr 1717 zurückreichen. Otto Hübner verlangte in seinem zweibändigen Werk „Die Banken“ (1854) mit der Goldenen Bankregel vollständige Fristenkongruenz, während Adolph Wagner 1857 mit seiner Bodensatztheorie hiervon teilweise abrückte. Die Universität Köln spaltete 1911 aus der Betriebswirtschaftslehre die Bankbetriebslehre als eigenständige Spezielle Betriebswirtschaftslehre ab. Das erste bankbetriebliche Kompendium erschien im Jahre 1906 von Georg Obst.Georg Obst/Otto Hintner (Hrsg.), Geld-, Bank- und Börsenwesen, 1906, S. 1 ff.; ISBN 978-3-7910-0592-8 Lehrveranstaltungen gab es im Zahlungs- und kurzfristigen Kreditverkehr, Hypotheken- und Effektenverkehr und Betriebstechnik der Banken. Dozenten waren Eugen Schmalenbach, Walter Mahlberg und Ernst Walb.Christoph J. Börner, Claudia Wendels: (PDF) 2001, S. 26 f. Letzterer veröffentlichte im Jahre 1914 einen um die Fortentwicklung der Bankbetriebslehre bemühten Aufsatz.Ernst Walb: Die Weiterbildung der Betriebslehre der Banken, in: ZfhF, 1914, S. 179–186 Willi Prion umschrieb in seiner „Lehre vom Bankbetrieb“ (1924) die Bankbetriebslehre erstmals als die „Wissenschaft vom Aufbau und der Gestaltung derjenigen Betriebe, die Bankgeschäfte betreiben“. Wilhelm Hasenack war einer der ersten bedeutenden deutschen Autoren im Sektor der Bankkalkulation. Er befasste sich 1924 in einem Aufsatz mit dem Zusammenhang zwischen der Bankkalkulation und der Gebührenpolitik.Wilhelm Hasenack: Bankkalkulation und Gebührenpolitik. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 1924, S. 450 ff. Für ihn war die Bankkalkulation der „Versuch, im Bankbereich ein zusammenhängendes Kostenrechnungsverfahren für die Bankleistungen vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus zu schaffen, sei es, um eine Betriebskontrolle durchzuführen … oder darüber hinaus Unterlagen für die Festsetzung von Gebühren, Provisionen und Zinsen zu gewinnen“.Wilhelm Hasenack: Betriebskalkulationen im Bankgewerbe, 1925, S. 34
Doch hatte bis dahin die Bankbetriebslehre ihre weitgehend deskriptive Phase noch nicht überwunden. Erste wesentliche bankanalytische Ansätze lieferte Stefan Kaminsky 1955 mit seinem grundlegenden Werk „Kosten- und Erfolgs-Rechnung der Kreditinstitute“, worin er den Bankbetrieb in einen „technisch-organisatorischen“ und „liquiditätsmäßig-finanziellen“ Bereich einteilte. Der Dualismus der Bankleistung war erkannt. Wolfgang Stützel – eigentlich ein Volkswirt – befasste sich im September 1959 mit der Verlustausgleichsfunktion der Eigenmittel und baute seine Erkenntnisse zur Maximalbelastungstheorie aus. Ludwig Mülhaupt und sein Assistent Hans-Dieter Deppe entwickelten – ausgehend von Erich Gutenbergs System der Produktionsfaktoren – im Jahre 1969 ein auf Kaminsky aufbauendes, eigenständiges bankbetriebliches Faktorsystem, das die organisatorischen Strukturen der Kreditinstitute besser repräsentiert. Deppe zufolge setzt sich jede Bankleistung aus Teilleistungen einer liquiditätsmäßig-finanziellen („Wertsphäre“) und einer technisch-organisatorischen Sphäre („Betriebssphäre“) zusammen. Unter dem liquiditätsmäßig-finanziellen Bereich versteht Deppe die Gesamtheit aller Zahlungsmittelbestände und aller durch den bankbetrieblichen Leistungserstellungs- und -vermarktungsprozess ausgelösten Zahlungsmittelbewegungen, die als so genannter „monetärer Produktionsfaktor“ aufgefasst werden. In dieser Wertsphäre spielen sich die bankbetrieblichen Hauptfunktionen der Kapitalbeschaffung (Einlagengeschäft) und Kapitalbereitstellung (Aktivgeschäft) ab. Die technisch-organisatorische Sphäre wiederum umfasst die Produktionsfaktoren objektbezogene und dispositive Arbeit, Arbeits- und Betriebsmittel sowie den Faktor „Information“.
Die durch Rudolf Maleri 1970 für alle Dienstleistungsunternehmen eingeführte Einteilung in „interne Produktionsfaktoren“ und „externe Produktionsfaktoren“ ist auch im Bankwesen anwendbar. Externe Produktionsfaktoren sind im Bankwesen die Bankkunden und die von ihnen den Kreditinstituten überlassenen Informationen.Guido Eilenberger: Bankbetriebswirtschaftslehre, 2012, S. 20 Anleger müssen die Institute über ihre Risikoeinstellung unterrichten, damit sie und die gewünschten Finanzprodukte bei der Anlageberatung in die zutreffende Anlage- und Risikoklasse eingestuft werden können. Im Kreditgeschäft muss der Kreditnehmer vollständige Kredit- und Beleihungsunterlagen einreichen, damit die Institute bei ihrer Kreditwürdigkeitsprüfung die Kreditwürdigkeit zutreffend einschätzen können. Hier gelten als externer Produktionsfaktor die vom Kreditnehmer den Kreditinstituten überlassenen Kreditsicherheiten.
Die heutige Bankbetriebslehre sieht die Kreditinstitute als Finanzintermediär mit den Funktionen der Fristen-, Losgrößen- und Risikotransformation. Diese Sichtweise wird seit der Finanzkrise ab 2007 von verschiedenen Zentralbanken zurückgewiesen.Deutsche Bundesbank, Monatsbericht April 2017, Die Rolle von Banken, Nichtbanken und Zentralbank im Geldschöpfungsprozess, Seite 19f Sie betonen die aktive Rolle der Geschäftsbanken bei der Geldschöpfung.
Bedeutende Wissenschaftler waren – außer den bereits erwähnten – Hans Büschgen, Karl-Friedrich Hagenmüller, Wilhelm Kalveram, Hans-Jacob Krümmel, Heinrich Rittershausen oder Joachim Süchting.
Erkenntnisobjekt Erkenntnisobjekt ist das Bankwesen. Die aus der Industriebetriebslehre gewonnenen Erkenntnisse sind nur sehr begrenzt auf den Bankbetrieb anwendbar. Die geschichtliche Entwicklung der Bankbetriebslehre hat gezeigt, dass weder die allgemein übliche Einteilung der Produktionsfaktoren, noch die allgemeine betriebswirtschaftliche Strukturierung der betrieblichen Funktionsbereiche Beschaffung, Produktion und Absatz auf den Bankbetrieb übertragen werden kann. Der bankbetriebliche Faktoreinsatz und der Leistungserstellungs- und -vermarktungsprozess der Banken bedurften einer eigenständigen Untersuchung. Die typischen Charakteristika der Bankleistungen und ihrer Erstellung sind vielmehr dafür verantwortlich, dass sich die Bankbetriebslehre unabhängig von der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre zu einer selbständigen institutionellen Disziplin entwickelt hat.
Ziele Die Bankbetriebslehre verfolgt drei wissenschaftliche Ziele: Deskriptionsziel: Es verfolgt eine systematische Erfassung und Darstellung des als Erkenntnisobjekt wesentlichen Ausschnitts der bankwirtschaftlichen Realität mit Hilfe der empirisch-deduktiven Forschungsmethode. Besondere Bedeutung erhält die Beschreibung in der Bankenstrukturlehre und der Bankgeschäftslehre. Erklärungsziel: Es verfolgt die wissenschaftliche Erklärung und Begründung erfahr- und erfassbarer bankwirtschaftlicher Phänomene in intersubjektiv nachvollziehbarer Weise. Erklärungsmodelle sollen Systeme empirisch basierter Hypothesen bilden, die der Aufdeckung funktionaler und kausaler Beziehungen dienen sollen. Gestaltungsziel: Das bei der Verfolgung der vorher genannten Ziele gewonnene Wissen wird hier zum Instrument bei der Gestaltung der bankbetrieblichen Realität gemacht. Dadurch sollen wissenschaftliche Erkenntnisse in praktisch anwendbare Handlungs- und Verhaltensmaximen für die Bankpraxis transformiert werden.
Inhalt Die Bankbetriebslehre beschäftigt sich mit der Struktur und den Prozessen des Bankgeschäfts und behandelt die besonderen Aspekte der Bankorganisation. Neben den betriebswirtschaftlichen spielen auch juristische und aufsichtsrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Die rechtliche Situation der Banken wird neben dem allgemeinverbindlichen Wirtschaftsrecht durch besondere bankengesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben geregelt, die Erkenntnisobjekt des Bankrechts darstellen. Die Bankorgane befassen sich in der Gesamtbanksteuerung mit der strategischen Bankplanung und -steuerung und führen die Finanzplanung und Liquiditätsplanung durch, versuchen durch entsprechende Produkte und Konditionen die Aufmerksamkeit und Treue der Bankkunden zu gewinnen und überwachen und steuern die Risiken der Bank in einer bankspezifischen Form des Risikomanagements. Das Kreditmanagement prüft die Kreditwürdigkeit der angehenden Schuldner und überwacht die Kreditrisiken mittels eigener oder externer Ratingverfahren und steuert das Kreditportfolio. Bei diesem wendet sie die Erkenntnisse der Portfoliotheorien an und untersucht bedeutsame Risiken wie das Klumpenrisiko und die Granularität. Von Interesse sind die Kreditentscheidungen und die Möglichkeiten der Risikobewältigung. Das Investitionsmanagement plant die mittel- und langfristigen Investitionen in Gebäude, Betriebsmittel und Sicherheitstechnik. Insbesondere die Investitionen im EDV-Bereich stellen die Banken vor besondere Herausforderungen. Die Projekt- und Betriebskosten der EDV-Bankenplattformen sind neben den Personalkosten der größte Kostenblock bei den meisten Banken.
Rolle des Bankwesens in der Wirtschaft
Aufgaben des Bankensystems Das universelle Tauschmittel Geld mit seinen vielen Modifikationen ist das zentrale Medium in der Kreditwirtschaft. Geld vereinfacht einerseits die Preisbildung und reduziert die Transaktionskosten im Leistungsaustausch. Andererseits wird das Preisniveau selbst von der zirkulierten Geldmenge abhängig und führt mit Inflation und Deflation zu geldbedingt neuen Problemstellungen. Das Bankwesen nimmt in der Volkswirtschaft als Pendant zu den güterwirtschaftlichen (realwirtschaftlichen) Abläufen die Aufgaben des monetären Sektors durch die Geldversorgung der Wirtschaft wahr und ist damit der zentrale Wirtschaftssektor einer Volkswirtschaft.
Die Banken treten hier zwischen Kapitalgebern und Kapitalnehmern als Vermittler (Finanzintermediär) auf: Kapitalgeber und Kapitalnehmer möchten in der Regel nicht die gleichen Kapitalbeiträge handeln. So benötigen Unternehmen beispielsweise einen größeren Betrag an Fremd- und Eigenkapital, während einzelne Anleger nur geringe Beiträge bereitstellen können. Ebenfalls ist es denkbar, dass ein Großanleger einer Vielzahl von Kapitalnehmern mit geringem Kapitalbedarf gegenübersteht. Die Vorstellungen von Kapitalgebern und Kapitalnehmern in Übereinstimmung zu bringen, wird als Losgrößentransformation bezeichnet. Durch zeitliche Transformation der unterschiedlichen Kapitalein- und Auszahlungen werden die unterschiedlichen zeitlichen Bedürfnisse von Kapitalgebern und Kreditnehmern aufeinander abgestimmt (Fristentransformation). Risikotransformation bedeutet, dass das von Kapitalgebern akzeptierte Risiko eines Finanzkontrakts mit dem von Kapitalnehmern gewünschten Risiko eines Kontrakts in Übereinstimmung gebracht wird. Dabei kann die Risikotransformation durch Risikoreduktion und Risikoaufspaltung erreicht werden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen, Bankengesetz Vorschriften zur Mindestliquidität und Eigenmittelunterlegung Durch Vorschriften zu Liquiditätshaltung (Liquiditätsverordnung; früher Grundsatz II) und der Festlegung von Mindeststandards (Solvabilitätsverordnung, früher Grundsatz I) für die Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken versucht der Gesetzgeber, für gesunde Bankbilanzen und ausreichende Liquidität zu sorgen. Durch hohe regulatorische Anforderungen soll die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank sichergestellt werden.
Bankeninsolvenz und Systemrisiko