mini|Cannabis sativa L., aus Köhler’s Medizinal-Pflanzen mini|Medizinisches Marihuana aus den USA mini|Mann mit kalifornischer Medical Marijuana Identification Card

Cannabis (aus Blättern oder Blüten der Gattung der Hanfpflanzen gewonnene Droge) kann als Arzneimittel eingesetzt werden. Zur Anwendung kommen auch cannabisähnliche Wirkstoffe (Cannabinoide), die isoliert oder (teil)synthetisch gewonnen werden.

In vielen Kulturen werden Marihuana (getrocknete Blätter und Blütenstände im Ganzen) und Haschisch (das Harz der Blütenhaare der weiblichen Pflanze) in der traditionellen Medizin verwendet, aber auch als Genuss- und Rauschmittel konsumiert. Aus der Vielzahl der in der Pflanze enthaltenen Wirkstoffe (neben Cannabinoiden vor allem Terpene) wurden in moderner Zeit Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) als pharmakologisch besonders wirksame Bestandteile erkannt und gesondert erforscht. In der Therapie finden neben Marihuana auch standardisierte Auszüge und synthetische THC-Analoga Verwendung.

In Österreich ist Cannabis (d. h. die zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen und Pflanzenteile) nur dann ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Arzneimittel, wenn es in Zubereitungen vorliegt, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind. In Deutschland sind darüber hinaus seit dem 10. März 2017 auch Cannabisblüten und -extrakte als Arzneimittel zugelassen, wenn diese aus Anbau zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle beziehungsweise zugelassenen Importen stammen.Deutschland: Änderung der vom März 2017. Österreich: Suchtgiftverordnung. ris.bka.gv.at.Medizinisches Cannabis: Die wichtigsten Änderungen. In: Deutsches Ärzteblatt. Band 114, Nr. 8, 2017, abgerufen im August 2017 Ein inländischer Bezug für deutsche Apotheken ist seit Juli 2021 durch die sogenannte CannabisagenturCannabisagentur. BfArM; abgerufen am 26. Oktober 2022 möglich.

Geschichte mini|Abbildung aus dem Wiener Dioskurides; 512 n. Chr. mini|hochkant|Cannabisextrakt; Anfang 20. Jahrhundert Cannabis wird in verschiedenen Kulturen seit Jahrtausenden als Arzneimittel verwendet. Der im 16. Jahrhundert v. Chr. entstandene Papyrus Ebers erwähnt eine als Cannabis identifizierte Pflanze als Bestandteil eines Heilmittels „für den Zehennagel“. Die Rezeptur – unter Verwendung von Ocker – legt eine Anwendung als Umschlag nahe., Papyros Ebers, Leipzig 1875.

Das klassische chinesische Buch des Shennong von den Heilpflanzen aus dem 2. oder 3. Jahrhundert n. Chr., dem mythischen Kaiser Shennong (um 2800 v. Chr.) zugeschrieben, erwähnt das Harz der Cannabisblüte als Heilmittel bei Beriberi, Verstopfung, Frauenkrankheiten, Gicht, Malaria, Rheumatismus und Geistesabwesenheit. Auch bei dem altindischen Chirurgen Sushruta wird Cannabis indicaH. Orth, I. Kis: Schmerzbekämpfung und Narkose. In: Franz Xaver Sailer, Friedrich Wilhelm Gierhake (Hrsg.): Chirurgie historisch gesehen. Anfang – Entwicklung – Differenzierung. Dustri-Verlag, Deisenhofen bei München 1973, ISBN 3-87185-021-7, S. 1–32, hier: S. 1. genannt.

Auch in der antiken Medizin war die Cannabispflanze bekannt; eine Abbildung findet sich beispielsweise im 512 n. Chr. zusammengestellten „Wiener Dioskurides“, einer Ausgabe des Hauptwerks Περὶ ὕλης ἰατρικῆς ( ‚Über die Heilmittel‘) des griechischen Arztes Pedanios Dioskurides, der im 1. Jahrhundert n. Chr. lebte. Der griechische Arzt Galen ordnete der Hanfpflanze im Rahmen der antiken Humoralpathologie eine wärmende und austrocknende Wirkung zu.

Die antike Medizin wurde von islamischen Ärzten übernommen und weiterentwickelt. Arabische Ärzte wie at-Tabarī und al-Antaki beschrieben im 9. Jahrhundert auf der Grundlage der antiken Autoren die Eigenschaften der Pflanze. In der islamischen Medizin wurden überwiegend die gepressten Samen, weniger oft die Blätter, verwendet. Im 10. Jahrhundert beschrieb Ishak ben Sulaymān die Verwendung von Hanfsamenöl zur Behandlung von Ohrenkrankheiten; Ibn-al Baitār (um 1190–1248) nutzte Hanfsamen als Medikament gegen Wurmbefall. Yuhanna ibn Masawaih (um 777–857) und Avicenna (um 980–1037) wendeten den Saft der Blätter bei Hautkrankheiten an. Ibn-al Baitār und al-Qazwīnī (1203–1283) kannten auch die schmerzstillenden Eigenschaften und nutzten Cannabis zur Behandlung von Nerven- und Augenschmerzen. Einzelheiten zur Dosierung wurden in den arabischen Lehrwerken nicht angegeben; das Öl oder der Saft der Blätter wurden in die schmerzenden Körperöffnungen eingeträufelt.

Cannabis fand ab dem 11. Jahrhundert Eingang in die Klostermedizin und wurde bei unterschiedlichen Beschwerden und als Ersatz für Opium eingesetzt. Die Äbtissin Hildegard von Bingen (1098–1179) empfahl Hanf als Mittel gegen Übelkeit und Magenschmerzen. In die moderne Medizin fand Cannabis Einzug über den 1839 veröffentlichten Bericht des irischen Arztes William Brooke O’Shaughnessy (1809–1889), der im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit während seiner Stationierung im indischen Kalkutta eine schmerzstillende, krampflösende und muskelentspannende Wirkung nach Anwendung von Cannabis indica (indischer Hanf) feststellte. Auf Basis seiner Beobachtungen und Studien empfahl O’Shaughnessy die Anwendung von Cannabis bei Rheuma, Cholera und Tetanus.W. B. O’Shaughnessy (1839) Case of Tetanus, Cured by a Preparation of Hemp (the Cannabis indica.), 8, 1838–1840, S. 462–469. Jacques-Joseph Moreau veröffentlichte 1845 ein Buch über die Therapie von psychisch Kranken mit Haschisch.Hans Bangen: Geschichte der medikamentösen Therapie der Schizophrenie. Berlin 1992, S. 22.

Ein populäres Cannabis-Fertigarzneimittel des 19. Jahrhunderts war das Schlafmittel Bromidia in den USA, ein Elixier aus Cannabis- und Bilsenkrautextrakten in Kombination mit Kaliumbromid („Bromkalium“) und Chloralhydrat.Rainer-B. Volk: Therapie mit Cannabis und Co. in: Pharmazeutische Zeitung, Ausgabe 05/2009 vom 29. Januar 2009.antiquecannabisbook.com: Werbeanzeigen für Bromidia Besonders verbreitet waren ethanolische Extrakte aus Cannabiskraut (Extractum Cannabis, Tinctura Cannabis). Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wurden cannabishaltige Arzneimittel wegen ihrer schwankenden Wirkung, schwierigen Dosierung, des Risikos paradoxer Wirkungen nach und nach durch synthetische Medikamente, deren Nutzen in modernen klinischen Studien nachgewiesen werden konnte, ersetzt.Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht: Drogenprofil Cannabis.

1925 wurde durch die Zweite internationale Opiumkonferenz des Völkerbunds in Genf beschlossen, den Gebrauch von Cannabis weltweit zu beschränken. Rechtliche Einschränkungen von Cannabis verhinderten die medizinische Verwendung. 1961 wurde das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel beschlossen, das bis heute die Grundlage der internationalen Drogenkontrolle bildet. Da die Eingruppierung von Cannabis in Tabelle IV (höchste Gesundheitsgefahr, gleichwertig mit Heroin) einen durch erweiterte medizinische Indikationen sowie die relative Ungiftigkeit von Cannabis anderweitig nicht auflösbaren Konflikt ergebe, hat die zuständige Expertengruppe der WHO, die ECDD, Anfang 2019 die Empfehlung an die UN ausgegeben, Cannabis und Derivate aus dieser Gruppe zu tilgen und allenfalls in Tabelle I zu listen.WHO: ECDD Recommendations Cannabis (PDF) 22. Januar 2019 Nur in der ehemaligen DDR stellten die Leipziger Arzneimittelwerke bis 1990 das pflanzliche Fertigarzneimittel Plantival her, das als Bestandteil Cannabis sativa enthielt.ebb Heilsame Pflanze rehabilitiert? In: Neues Deutschland. 20. Januar 1998, abgerufen im März 2017.

1944 erschien in den USA der La-Guardia-Report des La Guardia Committees, einer vom damaligen New Yorker Bürgermeister Fiorello LaGuardia eingesetzten Expertengruppe, die viele dem Cannabiskonsum zugeschriebene negative soziologische, psychologische und medizinische Auswirkungen nicht bestätigt fand.The La Guardia Committee Report: The Marihuana Problem in the City of New York. 1944. Daraufhin drohte der Leiter der damaligen Drogenbekämpfungsbehörde Federal Bureau of Narcotics (FBN), Harry J. Anslinger, weitere Forschungsarbeiten zu Cannabis hart zu bestrafen.Harry J. Anslinger, Will Oursler: Hemp Around Their Necks. 1961.

Die moderne Cannabis-Forschung begann mit der Isolierung des psychotropen Hauptwirkstoffes Δ9-THC im Jahr 1964 durch Raphael Mechoulam. Ein weiterer Meilenstein in der Cannabis-Forschung war die Entdeckung des Endocannabinoid-Systems mit seinen Rezeptoren und endogenen Liganden ab Ende der 1980er Jahre, das die Basis für das heutige Verständnis der Wirkungsweise der Cannabinoide bildet. Das Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste der Vereinigten Staaten ließ am 21. April 1999 das Patent US6630507 B1 „Cannabinoids as antioxidants and neuroprotectants“ als ursprünglich Bevollmächtigter eintragen.

In Deutschland setzt sich die „Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, kurz IACM (früherer Name: „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, AMC), seit 1997 für die medizinische Verwendung von Cannabis ein.

Stand 2021 bestand eine gesetzlich vorgeschriebene Gesamtproduktionsobergrenze von 2,6 Tonnen Medizinalhanf in Deutschland. Die Nachfrage war jedoch schon vorher höher. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wurden im Jahr zuvor 9,4 Tonnen Medizinalhanf importiert.

Pharmakologisch aktive Bestandteile Bislang wurden insgesamt 113 verschiedene Cannabinoide identifiziert, deren Wirkungen im Detail meist noch unbekannt sind. Die aktuell am häufigsten diskutierten Cannabinoide, die vermutlich hauptsächlich für die therapeutischen Effekte verantwortlich sind, sind Cannabidiol (CBD, entdeckt 1940, erstmals chemisch synthetisiert 1963) und Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC, entdeckt 1964). Weitere natürlich vorkommende Cannabinoide sind Cannabigerol (CBG), Cannabinol (CBN), Cannabichromen (CBC) und Cannabidivarin.T. Dingermann, K. Hiller, G. Schneider, I. Zündorf: Schneider Arzneidrogen. 5. Auflage. Elsevier, 2004. Seite 207. ISBN 3-8274-1481-4.

Im Allgemeinen weisen Produkte aus C. indica ein höheres Verhältnis von CBD zu THC auf als solche aus C. sativa. Verschiedenste Sorten wurden gezüchtet, die entweder einen höheren Gehalt an psychoaktivem THC oder an nicht psychoaktivem CBD aufweisen.

Für die medizinische Anwendung von Cannabis bedeutsam ist, dass sich die Wirkspektren der beiden Hauptwirkstoffe CBD und THC gegenseitig ergänzen können. Beide verstärken sich in ihrer schmerzlindernden Wirkung. Der antiemetische, appetitanregende und muskelrelaxierende Effekt des THC ergänzt sich mit der antikonvulsiven, neuroprotektiven und angstlösenden Wirkung des CBD. Beide können sowohl einzeln als auch in Kombination ärztlich verordnet werden.

Therapeutische Effektivität und Wirksamkeit Eine Review von randomisierten kontrollierten Studien aus dem Jahr 2025 sieht für die aktuell beworbenen medizinischen Anwendungen keine oder geringe Evidenz.https://jamanetwork.com/journals/jama/fullarticle/2842072

Wenig belegt ist die Wirksamkeit bei TumorschmerzenG. Bar-Sela, A. Avisar, R. Batash, M. Schaffer: Is the clinical use of cannabis by oncology patients advisable? In: Current medicinal chemistry. Band 21, Nummer 17, Juni 2014, S. 1923–1930. PMID 24606496 (Review). und bei durch Multiple Sklerose verursachter Muskelspastik. Nabilon wird bei Chemotherapie-induzierter Übelkeit und Erbrechen angewendet, andere Cannabiszubereitungen in dieser Indikation im Rahmen eines Heilversuchs. Eine durch Tumor- oder AIDS-Erkrankung verursachte Kachexie kann durch die appetitsteigernde Wirkung gelindert werden.

Anwendung im Rahmen von Heilversuchen Cannabis findet beispielsweise im Rahmen von Heilversuchen Anwendung bei therapierefraktärem Appetitverlust, sowie bei mit konventioneller Therapie nicht behandelbaren Krampfanfällen, insbesondere bei Kindern.