Der States Reorganisation Act, der am 31. August 1956 Gesetzeskraft erlangte, war ein vom indischen Parlament beschlossenes Gesetzespaket, das die Neugliederung des indischen Staatsgebietes in einzelne Bundesstaaten nach ethnisch-sprachlichen Grundsätzen regelte. Aus verfahrenstechnischen Gründen folgte eine entsprechende Regelung für die beiden Bundesstaaten Bihar und Westbengalen separat und etwas später mit dem Bihar and West Bengal (Transfer of Territories) Act, der am 1. September 1956 in Kraft trat. Die mit den beiden Gesetzen verbundenen territorialen Änderungen wurden am 1. November 1956 umgesetzt.

Die indische Unabhängigkeit und die Integration der Fürstenstaaten Am 15. Juni 1947 trat der vom britischen Parlament beschlossene Indian Independence Act in Kraft, der die Aufteilung Britisch-Indiens in zwei Staaten, einen überwiegend hinduistischen Staat Indien und einen muslimischen Staat Pakistan vorsah. Am 14. August 1947 wurden durch den obersten Vertreter der britischen Kolonialmacht, den Generalgouverneur und Vizekönig von Indien, Louis Mountbatten, in Karatschi Pakistan und am darauffolgenden Tag in Delhi Indien formell in die Unabhängigkeit (als Dominions im Rahmen des Britischen Commonwealth) entlassen. Gleich danach brachen schwere Unruhen zwischen Hindus und Muslimen aus, die in bürgerkriegsähnlichen Zuständen mündeten.

In Indien wurde die politische Macht durch Vertreter des Indischen Nationalkongresses übernommen. Der Indische Nationalkongress strebte die Gründung einer Republik Indien an. Zu den Zeiten der britischen Kolonialmacht hatte jedoch ein erheblicher Teil Indiens nicht direkt unter britischer Herrschaft gestanden, sondern wurde von mehr als 560 einheimischen indischen Fürstendynastien regiert, die in einem vertraglichen und persönlichen Treueverhältnis zur britischen Krone standen. Das Verhältnis dieser Fürstenstaaten zu einem unabhängigen indischen Staat war ungeklärt. Am 5. Juli 1947 richtete Vallabhbhai Patel einen Appell an die noch zögernden Fürsten (viele hatten schon vorher grundsätzlich zugestimmt), dem Dominion Indien für die gemeinsame Regelung von Angelegenheiten der Verteidigung, der Außenpolitik und der Nachrichten- und Verkehrsbeziehungen beizutreten. Am 25. Juli 1947 wandte sich auch Lord Mountbatten mit einer ähnlichen Aufforderung an die Fürsten. Viele Fürsten stimmten freiwillig und aus patriotischer Gesinnung, oder in realistischer Einsicht, dass keine Alternative möglich sei, der Eingliederung ihrer Länder in die Indische Union zu. Die Herrscher einzelner größerer Fürstenstaaten, wie der Nizam von Hyderabad, der Raja von Travancore und der Nawab von Bhopal, versuchten eine unabhängige Politik zwischen Indien und Pakistan zu betreiben, mussten jedoch z. T. unter militärischem Druck der Indischen Union schließlich ihre Länder in die indische Republik eingliedern. Der Nawab von Junagadh erklärte den Anschluss seines mehrheitlich von Hindus bewohnten Fürstentums an Pakistan, woraufhin es von indischen Truppen besetzt wurde. Der Maharadscha von Kaschmir versuchte ebenfalls seine Unabhängigkeit zu bewahren, schloss sein Land jedoch unter dem Eindruck einer muslimischen Rebellion gegen seine Herrschaft Indien an.

Letztlich wurden alle Fürsten zur Aufgabe ihrer politischen Macht genötigt und ihre Staatsterritorien in die neu gegründeten Staaten Indien und Pakistan eingegliedert. In der Indischen Union wurde zunächst in der Phase der Stabilisierung nach der Unabhängigkeitserklärung die Verwaltungseinteilung der britischen Kolonialmacht weitergeführt. Die meisten kleineren ehemaligen Fürstenstaaten wurden in die früher britischen Provinzen eingegliedert.

Dhar-Kommission und JVP-Komitee Der Indische Nationalkongress hatte schon frühzeitig während der britischen Kolonialherrschaft die Forderung nach einer administrativen Neugliederung Indiens nach linguistischen Gesichtspunkten erhoben. Die Agitation gegen die Teilung Bengalens 1905 berief sich vor allem auf die Argumentation der Zusammengehörigkeit des bengalischen Sprachgebiets. Seit 1921 war die Forderung nach der Neugliederung Indiens auf linguistischer Grundlage Bestandteil des Parteiprogramms des Kongresses.Reinhart Bauer: Die Neugliederung der Indischen Union im Jahre 1956. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Band 18, 1957, S. 345–394, (ausführliche deutschsprachige staatsrechtliche Abhandlung, digitalisiert am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht). Als die Unabhängigkeit in greifbare Nähe rückte, wurde die Kongresspartei allerdings in ihren Aussagen vorsichtiger und versprach nur noch eine Neugliederung Indiens nach sprachlichen Gesichtspunkten, „soweit es die Umstände möglich machten“. Führende Kongress-Politiker fürchteten ein Aufleben regionalistischer und partikularistischer Interessen und entsprechend zentrifugale Tendenzen im unabhängigen Indien. Der erste Premierminister Jawaharlal Nehru betonte, dass die erste Priorität die Stabilisierung des neu entstandenen Staates sein müsse und dass erst später über eine Neugliederung nachgedacht werden könne. Am 17. Juni 1948 wurde die Linguistic Provinces Commissions ins Leben gerufen. Die Kommission sollte darüber entscheiden, ob die von verschiedener Seite geforderte Neubildung von im Wesentlichen linguistisch definierten Bundesstaaten Andhra, Karnataka, Kerala und Maharashtra sinnvoll und machbar wäre.

Die Kommission bestand aus drei Personen, dem Vorsitzenden S. K. Dhar, einem pensionierten Richter am Allahabad High Court, Panna Lall, einem ehemaligen Beamten des Indian Civil Service und B. C. Banerje. Nach ihrem Vorsitzenden wurde sie unter dem Namen „Dhar Commission“ (früher auch „Dar Commission“ geschrieben) bekannt.Virendra Kumar: Committies and Commissions in India. 1947–73. Band 1: 1947–54. Reprinted edition. Concept Publishing Company, New Delhi 2004, ISBN 81-7022-196-X, S. 65 ff. Die Kommission warnte in ihrem Abschlussbericht vor einer baldigen Neugliederung des Gebiets der Indischen Union und lehnte das Konzept von linguistisch homogenen Provinzen ab:

Nach Bekanntwerden des Berichts der Dhar-Kommission erhoben sich vielfache Proteste, so dass sich die Führung der Kongresspartei genötigt sah, auf ihrem jährlichen Parteikongress in Jaipur im Dezember 1948 ein eigenes Komitee zur Bearbeitung dieser Frage einzusetzen. Dieses Komitee bestand aus den drei Personen Jawaharlal Nehru, Vallabhbhai Patel und Pattabhi Sitaramayya und wurde nach den Anfangsbuchstaben der Namen seiner Mitglieder unter der Bezeichnung „JVP-Komitee“ bekannt.Maya Tudor: The Promise of Power. The Origins of Democracy in India and Autocracy in Pakistan. Cambridge University Press 2013, ISBN 978-1-107-03296-5, S. 170.Jagdish C. Johari: Indian Polity. A Concise Study of the Indian Constitution, Government, and Politics. Lotus Press, New Delhi 2004, ISBN 81-89093-68-1, S. 29. Das JVP-Komitee kam in seinem Bericht vom 1. April 1949 zu ähnlichen Schlussfolgerungen wie die Dhar-Kommission und empfahl lediglich die Bildung eines linguistisch definierten Staates Andhra aus Teilen der früheren Präsidentschaft Madras.

Bildung der Bundesstaaten 1950 400px|mini|Die 27 indischen Bundesstaaten mit Jammu und Kashmir (Sonderstatus) im Jahr 1951. Die Empfehlungen der Dhar-Kommission beeinflussten die indische Politik der folgenden Jahre. Im ersten Jahrzehnt der indischen Republik gab es eine starke Tendenz, die nach Sprechern größte Sprache Indiens, Hindi, zur allgemeinen Staatssprache zu erheben. Die am vom 26. Januar 1950 in Kraft getretene indische Verfassung definierte Indien als BundesrepublikArtikel 1 der Verfassung: „India, that is Bharat, shall be a Union of States.“ und übernahm die Bundesstaaten so, wie sie nach der Unabhängigkeit aus den kolonialen Grenzen entstanden waren. Die Verfassung unterschied zwischen 4 Kategorien von Staaten bzw. Territorien, die nach ihrer Auflistung in den anhängenden Tabellen der Verfassung mit den Suffixen Part A, B, C und D versehen wurden. Im engeren Sinne entsprachen nur die A- und B-Staaten wirklichen teilautonomen Bundesstaaten, die C-Staaten hatten eher den Charakter von Territorien, die von der Zentralregierung indirekt verwaltet wurden. Den meisten C-Staaten wurde mit dem Government of Part C States Act 1951 zwar eine gewählte Volksvertretung gewährt, jedoch hatte sie nur eingeschränkte Kompetenzen. Wichtige Fragen wie Finanzangelegenheiten wurden direkt durch das indische Innenministerium entschieden. KategorieBeschreibungAdministrator Staaten A-Staaten Frühere britische Provinzen gewählter Gouverneurund gewähltes Parlament 9 Staaten: Assam, Bihar, Bombay, Punjab, Madhya Pradesh, Madras, Orissa, Uttar Pradesh, Westbengalen B-Staaten Ehemalige Fürstenstaaten oderVereinigungen von Fürstenstaaten Rajpramukh (früherer Fürst)und gewähltes Parlament 9 Staaten: Hyderabad, Jammu und Kashmir, Madhya Bharat, Mysore, Patiala and East Punjab States Union (PEPSU), Rajasthan, Saurashtra, Travancore-Cochin, Vindhya Pradesh C-Staaten Frühere Fürstenstaaten von der Regierung ernannter Chief commissionermeist auch gewähltes Parlament 10 Staaten: Ajmer, Coorg, Koch-Bihar, Bhopal, Bilaspur, Delhi, Himachal Pradesh, Kachchh, Manipur, Tripura D-Gebiet Unionsterritorium ernannter Gouverneur Andamanen und Nikobaren

States Reorganisation Commission Auf die Dauer erwies sich die Aufteilung in Klasse A, B, C, D-Bundesstaaten aber als nicht tragfähig. Ein Präzedenzfall war die Schaffung des Staates Andhra aus Teilen des bisherigen Bundesstaats Madras nach linguistischen Gesichtspunkten, die im Jahr 1953 unter dem Druck einer jahrelangen Agitation erfolgte. Damit war der Weg zur Schaffung von im Wesentlichen linguistisch definierten Staaten beschritten, auf dem es kein Zurück mehr gab. 400px|mini|Die 27 indischen Bundesstaaten im Jahr 1955 nach Bildung des Bundesstaates Andhra 1953 und Angliederung des Bundesstaats Bilaspur an Himachal Pradesh 1954 Am 22. Dezember 1953 wurde durch Premierminister Nehru die States Reorganisation Commission (SRC) ins Leben gerufen, deren Aufgabe es war, Empfehlungen für neue, nach ethnisch-sprachlichen Gegebenheiten gebildete Bundesstaaten zu erarbeiten. Die Kommission bestand aus drei angesehenen Personen, dem früheren Richter am Supreme Court Sayyid Fazal Ali, K. Madhava Panikkar, damals indischer Botschafter in Kairo, und Hriday Nath Kunzru, einem Mitglied der Rajya Sabha, des indischen „Staatenhauses“. Keine der drei Personen war Mitglied der Kongresspartei. Den Vorsitz führte Fazal Ali.

Die Kommission teilte am 23. Februar 1954 der indischen Öffentlichkeit über die Presse mit, dass Eingaben und Vorschläge zur neuen territorialen Gliederung gemacht werden könnten. Insgesamt gingen mehr als 150.000 solche Eingaben ein, von denen allerdings nur ca. 2000 „wohldurchdachte“ eingehender betrachtet wurden. Die Kommission reiste mehr als 60.000 Kilometer durch ganz Indien und befragte dabei mehr als 9000 Personen aus allen Bevölkerungsschichten.

Am 30. September 1955 legte die Kommission ihre Empfehlungen in einem Bericht vor. Die Empfehlungen waren weitreichend. Der Bericht befürwortete eine baldige Neugliederung der Bundesstaaten und führte als Hauptargument dafür an, dass die Bewegung hin zu linguistischen Staaten nach der Schaffung des Staates Andhra nicht mehr aufgehalten werden könne. Die andauernde Unsicherheit hinsichtlich der territorialen Aufteilungen führe dagegen zu wirtschaftlichen Nachteilen. Im SRC-Bericht wurde betont, dass die Kommission sich nicht nur von rein linguistischen Gesichtspunkten habe leiten lassen. Als weiterer wichtiger Punkt wurde die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der neu zu schaffenden Einheiten genannt.