mini|hochkant|Gustav von Kahr im Jahr 1920 mini|hochkant|Das Grab von Gustav von Kahr und seiner Ehefrau Ella geborene Schübeck im Familiengrab auf dem Nordfriedhof (München)

Gustav Kahr, seit 1911 Ritter von Kahr (* 29. November 1862 in Weißenburg in Bayern; † 30. Juni 1934 im KZ Dachau), war ein deutscher Jurist und Politiker (Bayerische Volkspartei, BVP). Kahrs historische Bedeutung wird heute von Historikern weithin darin gesehen, dass er während der Weimarer Republik wesentlich zum Erstarken rechtsextremer, völkisch-nationalistischer Kräfte im Bayern der Jahre nach dem Ersten Weltkrieg beitrug.

Von 1917 bis 1924 war Kahr Regierungspräsident von Oberbayern, von März 1920 bis September 1921 bayerischer Ministerpräsident und Außenminister, von September 1923 bis Februar 1924 bayerischer Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten und von 1924 bis 1930 Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. In seinen Amtszeiten als Ministerpräsident und Generalstaatskommissar betrieb er eine offen gegen die Reichsregierung in Berlin opponierende Politik. Dazu verbündete er sich unter anderem mit Adolf Hitler und der NSDAP, schlug deren Putschversuch im November 1923 jedoch nieder, da dieser seine eigenen Umsturzpläne durchkreuzte. Kahr galt den Nationalsozialisten seither als Verräter und wurde nach dem sogenannten Röhm-Putsch im Juni 1934 im KZ Dachau ermordet.

Leben Frühe Jahre Kahr war der Sohn des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Gustav von Kahr (1833–1905) und dessen Frau Emilie, geborene Rüttel (1839–1911).

Nach dem Besuch der Lateinschule in Landshut wurde Kahr von 1877 bis 1881 am Maximiliansgymnasium in München unterrichtet, das er mit dem Abitur verließ.u. a. mit Hans von Faber du Faur, Robert Piloty, Erich Riefstahl (Maler; 1862-1920) und Carl von Tubeuf; vgl. Jahresbericht über das K. Maximilians-Gymnasium in München für das Schuljahr 1880/81. Von Oktober 1881 bis September 1882 gehörte er dem 2. bayerischen Infanterie-Regiment „Kronprinz“ als Einjährig-Freiwilliger an.

Vom Wintersemester 1882 an studierte Kahr bis 1885 Rechtswissenschaften in München. Während des Studiums war er Mitglied der Studentenverbindung Akademischer Gesangverein München. Nach dem Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung durchlief Kahr den juristischen Vorbereitungsdienst beim Amtsgericht München I (ab 1. Oktober 1885), beim Landgericht München (ab 1. Oktober 1886) und beim Bezirksamt München (ab 1. April 1887) sowie bei dem Rechtsanwalt Gmeinhardt in München (1. April bis 30. September 1888). Parallel hierzu war er vom 1. April bis 15. November 1888 freiwillig beim Bezirksamt München I tätig.

Zum 12. Januar 1889 trat Kahr als Akzessist in den Staatsdienst bei der Regierung von Oberbayern, für die er bei der Kammer des Innern arbeitete. Zum 16. Mai 1890 wechselte er als Bezirksamtsassessor nach Erding. Zum 1. Oktober 1895 wurde Kahr in das bayerische Staatsministerium des Innern berufen. Dort wurde er zum 16. November 1897 zum Regierungsassessor befördert. Kahrs Hauptbetätigungsfeld im Jahrzehnt vor der Jahrhundertwende war die Organisation der Erhaltung von Volkskunst und gefährdeter Baudenkmäler. Zusammen mit Kurat Christian Frank und dem Bildhauer Wadere wurde Kahr Mitbegründer des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege.

Nach knapp fünfjähriger Tätigkeit im Staatsministerium wurde Kahr zum 16. Juli 1900 als Bezirksamtmann nach Kaufbeuren versetzt. Gemeinsam mit Kurat Christian Frank und Architekt Franz Zell organisierte von Kahr im Jahr 1901 die Ausstellung „Volkskunst im Allgäu“ in Kaufbeuren, die parallel zur Landwirtschaftsausstellung stattfand. Die zweiwöchige Schau war so erfolgreich, dass im Ausstellungsgebäude im Kaisergäßchen 12 in Kaufbeuren dauerhaft ein „Museum für Volkskunst“ eingerichtet wurde. Das Stadtmuseum Kaufbeuren präsentiert heute noch Teile dieser Ausstellung und stellt die Ausstellungsmacher vor. Im Jahr 1902 kehrte Gustav von Kahr in das Staatsministerium des Innern zurück. Dort durchlief er fortan rasch die Stationen des Ministerialdienstes bis hin zum Staatsrat: Er wurde nacheinander zum Regierungsrat (1. November 1902), Oberregierungsrat (1. Dezember 1904) und Ministerialrat (1. August 1907) befördert. 1911 erhielt Kahr für seine Verdienste um die Pflege der Volkskunst den Verdienstorden der Bayerischen Krone und damit den persönlichen Adelsstand. Zum 1. Februar 1912 wurden ihm der Titel und Rang eines Geheimen Rats zugebilligt (Exzellenz). Zum 1. Oktober 1912 wurde Kahr zum Staatsrat im oberen Dienst und Ministerialdirektor ernannt.

Auch während seiner Jahre im Staatsministerium widmete Kahr sich vornehmlich der Hege und dem Schutz gefährdeten Kulturgutes.

Am Ersten Weltkrieg nahm Kahr nicht als Reserveoffizier teil, da sein Minister Maximilian von Soden-Fraunhofen ihn als für die Sicherung der Ernährung tätigen Mitarbeiter nicht freigeben wollte. 1916/17 war der Protestant Kahr als Oberkonsistorialpräsident vorgesehen. Regierungspräsident und Ministerpräsident 1917 wurde Kahr vom bayerischen König Ludwig III. zum Regierungspräsidenten von Oberbayern ernannt. In dieser Stellung erkannte Kahr als einer der ersten Männer in führender Position die sich anbahnende Revolution in Bayern wie in ganz Deutschland.

Der Sturz der Monarchie in der Novemberrevolution 1918 erschütterte den evangelischen Monarchisten Kahr zwar, ermöglichte es ihm aber, sich an der Neuregelung der Verhältnisse im nunmehrigen Freistaat Bayern zu beteiligen. Als Mitglied der BVPHistorisches Lexikon Bayerns Abgerufen am 14. Februar 2020. stand Kahr, wie seine ganze Partei, dem zeitweiligen Ministerpräsidenten Kurt Eisner, der den republikanischen Umsturz in München angeführt hatte, äußerst ablehnend gegenüber. Die Phase der kurzlebigen Münchner Räterepublik bestärkte ihn zusätzlich in seiner gegen Demokratie, Parlamentarismus und Republik gerichteten Haltung und ließ ihn nach Bündnispartnern im rechtsextremen Lager Ausschau halten.

Nach dem Kapp-Putsch im März 1920 zwangen die in Bayern nach der Niederschlagung der Räterepublik tonangebenden Führer von Reichswehr, Freikorps und Einwohnerwehr den der SPD angehörigen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann unter militärischem Druck zum Rücktritt. Auf Vorschlag der BVP wurde Kahr am 16. März zu seinem Nachfolger gewählt. Er stand einer bürgerlichen Rechtsregierung vor, die eine eigenständige Stellung Bayerns innerhalb des Deutschen Reiches anstrebte, wie sie während der Kaiserzeit bestanden hatte. Gestützt auf die Einwohnerwehr ließ er die Arbeiter- und Soldatenräte auflösen und begründete den Ruf Bayerns als „Ordnungszelle des Reiches“. Im selben Jahr ordnete Kahr im Zuge einer reichsweiten antisemitischen Kampagne aufgrund einer Anregung von Rupprecht von Bayern erstmals die Massenausweisung sogenannter Ostjuden an.Ludger Heid: Achtzehntes Bild: Der Ostjude. In: Julius H. Schoeps, Joachim Schlör (Hrsg.): Bilder der Judenfeindschaft. Antisemitismus – Vorurteile und Mythen. Augsburg 1999, S. 248. Kahr widersetzte sich der Auflösung der Einwohnerwehr, welche die Interalliierte Militär-Kontrollkommission der Siegermächte von Deutschland verlangte und weigerte sich, sowohl den seit 1919 geltenden Ausnahmezustand in Bayern zu beenden als auch die Republikschutz-Verordnung umzusetzen, die Reichspräsident Friedrich Ebert nach der Ermordung des Zentrumspolitikers Matthias Erzbergers durch Rechtsextremisten erlassen hatte. Letzteres kostete ihn die Unterstützung der BVP, so dass er am 12. September 1921 zurücktreten musste. Sein Nachfolger wurde Graf Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg.

Anschließend nahm Kahr seine frühere Stellung als Regierungspräsident von Oberbayern wieder ein.

Rückkehr als Generalstaatskommissar Im Krisenjahr 1923 kehrte Kahr nochmals an die Spitze der bayerischen Politik zurück. Aus Protest gegen den Abbruch des Ruhrkampfes durch die Reichsregierung unter Gustav Stresemann ernannte ihn die bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Eugen von Knilling (BVP) am 26. September 1923 zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten nach Artikel 64 der Bamberger Verfassung. Noch am selben Tag verhängte Kahr erneut den Ausnahmezustand in Bayern. Als Reaktion darauf erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert den Ausnahmezustand im gesamten Reich und übertrug die vollziehende Gewalt dem Reichswehrminister Otto Geßler. Kahr weigerte sich jedoch, dessen Anordnungen auszuführen, beispielsweise das Verbot der NSDAP-Zeitung Völkischer Beobachter.Heinrich August Winkler: Weimar 1918–1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie. 3. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 1998, S. 211. Am 29. September setzte er den Vollzug des Republikschutzgesetzes, das nach der Ermordung des liberalen Außenministers Walter Rathenau erlassen worden war, in Bayern außer Kraft.

Mit Generalleutnant Otto von Lossow, Landeskommandant der Reichswehr in Bayern und Befehlshaber des Wehrkreises VII (München), und Hans von Seißer, Kommandeur der bayerischen Polizei, bildete Kahr ein „Triumvirat“. Dessen Ziel war es, von der „Ordnungszelle“ Bayern aus die Republik in ganz Deutschland zu beseitigen und eine „nationale Diktatur“ zu errichten. Dies sollte im Wege eines „Marsches auf Berlin“ geschehen – nach dem Vorbild von Benito Mussolinis ein Jahr zuvor unternommenem Marsch auf Rom. Ab Mitte Oktober ließ Kahr erneut mehrere hundert jüdische Familien, die Jahrzehnte zuvor aus Osteuropa eingewandert waren (sogenannte Ostjuden), aus Bayern ausweisen.Reinhard Sturm: Kampf um die Republik 1919 - 1923. Bundeszentrale für politische Bildung, 23. Dezember 2011. Damit wollte er seinen Rückhalt bei der extremen Rechten, den Anhängern Adolf Hitlers und des Deutschen Kampfbundes festigen. Kahr und Hitler rivalisierten um die Führungsrolle im rechten Lager.Heinrich August Winkler: Weimar 1918–1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie. 3. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 1998, S. 223.

Am 20. Oktober 1923 kam es zum offenen Bruch mit der Reichsregierung: Als Reichswehrminister Geßler von Lossow wegen Befehlsverweigerung seiner Ämter enthob, setzte ihn Kahr als bayerischen Landeskommandanten wieder ein und betraute ihn „mit der Führung des bayerischen Teils des Reichsheeres“. Damit nahm er für Bayern Separatrechte in Anspruch, die das Land in der Kaiserzeit besessen hatte, die ihm aber nach der Weimarer Reichsverfassung nicht mehr zustanden. Zwei Tage später ließ Kahr die 7. Reichswehrdivision auf Bayern und seine Regierung – als „Treuhänder des deutschen Volkes“ – vereidigen. Trotz dieser offen reichsfeindlichen Akte verhängte die Reichsregierung keine Reichsexekution gegen Bayern, weil die Reichswehr unter General Hans von Seeckt nicht bereit gewesen wäre, diese umzusetzen. Seeckt vertrat den Grundsatz „Truppe schießt nicht auf Truppe“ und verfolgte zudem selbst diktatorische Bestrebungen auf nationaler Ebene.Heinrich August Winkler: Weimar 1918–1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie. 3. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 1998, S. 211–212. Anfang November verbot Kahr das Erscheinen mehrerer linksliberaler Zeitungen sowie der sozialdemokratischen Münchener Post.Burkhard Asmuss: Republik ohne Chance? Walter de Gruyter, Berlin/New York 1994, S. 531.

Generalstaatskommissar Kahr und der Hitler-Ludendorff-Putsch

mini|Gustav von Kahr (vorn links) mit Erich Ludendorff (Mitte) im Jahr 1921