mini|Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung am Minoritenplatz in Wien

Das Bildungssystem in Österreich wird durch den Bund und die Pflichtschulen werden durch die Bildungsdirektionen (früher Landesschulrat, in Wien: Stadtschulrat) geregelt. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der Lehrer und Erhaltung der Schulen sowie die Steuerung des Universitäts- und Hochschulsystems.

Geschichte Bildung durch die Kirche mini|Stiftsgymnasium Melk, älteste noch bestehende Schule Österreichs

Vor dem Jahre 1774 war die Bildung in den Habsburgischen Erblanden den oberen Gesellschaftsschichten vorbehalten. Sie war vor allem Aufgabe der Kirche, Klosterschulen waren die einzigen Bildungseinrichtungen. Vor allem die Orden der Benediktiner, Jesuiten und Piaristen übernahmen diese Aufgabe. Da in diesen Einrichtungen in der Regel Schulgeld zu bezahlen war, blieben besonders die Landbevölkerung und Angehörige der ärmeren Bevölkerungsschichten in den Städten weitgehend ungebildet und konnten meist nicht lesen und schreiben. Die älteste heute noch bestehende Schule Österreichs ist das Stiftsgymnasium Melk, das im 12. Jahrhundert als Klosterschule gegründet wurde.

Maria Theresia mini|Maria Theresia

Unter der Regentschaft von Maria Theresia entstand das staatliche Schulwesen im Erzherzogtum und den Kronländern. Im Zuge der Aufklärung erkannte die Regentin, dass das Staatsvolk der Träger des Staates ist und dass die Machtstellung nur mit Hilfe einer gebildeten Bevölkerung gehalten werden konnte.

Johann Ignaz von Felbiger, dessen Lehrmethoden und -bücher zu dieser Zeit bereits anerkannt waren, entwarf eine neue Schulordnung, die so genannte „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt und Trivialschulen in sämtlichen Kayserlichen Königlichen Erbländern“. Diese Schulordnung unterzeichnete Maria Theresia am 6. Dezember 1774, wodurch Österreich auf ganzer Fläche eine Vorreiterrolle im staatlichen Bildungswesen innehatte, Preußen war aber schon 1717 und 1763 vorausgegangen. Ganz abgesehen von diesen beiden Ländern steht aber die allgemeine Schulpflicht schon in der württembergischen Großen Kirchenordnung von 1559.

Mit Maria Theresias neuer Schulordnung wurde eine sechsjährige Schulpflicht in der Volksschule für alle durchgesetzt, die nicht das teure Privileg häuslichen Unterrichts genossen. Es mussten fortan einheitliche Lehrbücher verwendet werden, und die Lehreraus- und -fortbildung wurde geregelt. Die Bildung der Frauen wurde verhindert. Fach- oder Mittelschulen waren für sie geschlossen.

Ministerium des öffentlichen Unterrichts Maria Theresias Thronfolger, Joseph II., reformierte die Bildung weiter und ließ vor allem Schulen erbauen. Ein dreigliedriges Schulsystem wurde eingeführt, an dessen Basis die flächendeckende Volksschule stand. In den Städten und größeren Orten wurden Hauptschulen eingerichtet und an der Spitze standen Normalschulen, die zugleich der Lehrerausbildung dienten. Die russische Zarin Katharina II. interessierte sich darauf sehr für die Reformen im österreichischen Schulsystem und nach einer Zusammenkunft mit Joseph II. im Jahr 1780 ließ sie das österreichische Schulmodell im ganzen Russischen Reich einführen. Österreichische Schulbücher aus den slawischsprachigen Gebieten der Habsburgermonarchie, die von Theodor Jankowitsch de Miriewo kompiliert worden waren, dienten dabei als Vorlage und wurden ins Russische übersetzt.Jan Kusber: Eliten- und Volksbildung im Zarenreich während des 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts: Studien zu Diskurs, Gesetzgebung und Umsetzung. Franz Steiner Verlag, 2004, ISBN 3-515-08552-1, S. 183ff.

Die Nachfolger Josephs II. erzielten im 1804 gegründeten Kaisertum Österreich vorerst keine weiteren Fortschritte in der staatlichen Bildung, was vor allem auf die Kriege gegen Frankreich und das folgende reaktionäre System Metternichs zurückzuführen ist. Im Revolutionsjahr 1848 wurde ein eigenes Ministerium für den öffentlichen Unterricht geschaffen; erster, kurzzeitiger Unterrichtsminister wurde Franz Freiherr von Sommaruga. Das Ministerium wurde unter Kaiser Franz Joseph I. ab 1849 als Ministerium für Cultus und Unterricht bezeichnet und Leo von Thun und Hohenstein reformierte bis 1860 das Bildungswesen. Von 1868 an war das Unterrichtswesen getrennte Kompetenz beider Reichshälften, in Österreich weiterhin vom Ministerium für Kultus und Unterricht verwaltet.

Reichsvolksschulgesetz Unterricht und Bildung wurden zu einem zentralen Thema zwischen Parteien, aber auch zwischen Staat und Kirche.

Im Jahre 1869 vereinheitlichte das nichtamtlich als ReichsvolksschulgesetzRGBl. Nr. 62 / 1869 (= S. 277 ff.) bezeichnete Gesetz für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder das Schulwesen in Österreich stark. Die wichtigsten Änderungen:

Die Schulpflicht wurde von sechs auf acht Jahre verlängert. Pflichtbildung war ab diesem Zeitpunkt die achtjährige Pflichtschule. Die Begrenzung der Klassengröße auf maximal 80 Schüler, was pädagogisch gesehen ein enormer Fortschritt war. Das war eine Konsequenz der Niederlage in der Schlacht bei Königgrätz, welche auf eine zu hohe Analphabeten­quote im österreichischen Heer zurückgeführt wurde. Der endgültige Entzug der Bildungsaufsicht durch die Kirche; damit wurde Bildung komplett dem Staat unterstellt. Als Alternative konnte nach fünf Jahren Volksschule eine dreijährige Bürgerschule absolviert werden. Diese konnte auch von Mädchen besucht werden, wo sie jedoch nach einem anderen Lehrplan (weniger Arithmetik und Geometrie, dafür Handarbeiten) unterrichtet wurden.

Frauenbildung 1868 wurde die erste Mittelschule für Mädchen eröffnet, eine Handelsakademie, ab 1869 wurden Bürgerschulen Mädchen zugänglich. Ab diesem Zeitpunkt entstanden immer mehr Mittelschulen für Mädchen oder Frauen. Ab 1872 konnten auch sie maturieren, waren allerdings nicht zu einem Hochschulstudium berechtigt. Nach Widerständen des damaligen Unterrichtsministers wurde das erste Mädchengymnasium erst 1892 gegründet, als es bereits 77 Knabengymnasien gab.

Seit 1901 durften Maturantinnen auch bestimmte Universitäten besuchen, näherhin deren philosophische und medizinische Fakultäten. 1910 wurde an Knabengymnasien ein Mädchenanteil von 5 % zugelassen. Die Mädchen durften zwar im Unterricht anwesend sein, jedoch weder aktiv daran teilnehmen noch geprüft werden.

Schulreformen in der Ersten Republik 1918 wurde unter Otto Glöckel eine entscheidende und bis heute gültige Schulreform umgesetzt. Nach den Nationalratswahlen, bei denen die Sozialdemokratische Partei die Mehrheit im Parlament hatte, wurde Glöckel Unterstaatssekretär im Innenministerium, was der Funktion des heutigen Bildungsministers entspricht. Glöckel begann die Bürokraten, die die Entscheidungen im Schulwesen bis dahin trafen, durch pädagogische Fachleute zu ersetzen. Für die Reformen im österreichischen Schulwesen setzte Glöckel die Schulreformkommission ein.

Jedes Kind – unabhängig von Geschlecht und sozialer Lage – sollte eine optimale Bildung erhalten. Ab 1919 konnten Mädchen an Knabenschulen aufgenommen werden und hatten somit erstmals die Möglichkeit, auch unter finanziellen Einschränkungen die Hochschulreife zu erreichen.

1927 wurde die Hauptschule als Pflichtschule für zehn- bis vierzehnjährige Kinder eingeführt und ersetzte die Bürgerschule.

Wegen der hohen Arbeitslosigkeit in der Zwischenkriegszeit sollte das Bildungssystem verbessert werden. 1932 traten neue Lehrpläne in Kraft, die das Niveau heben sollten.

1933 betrug der Anteil an Schülerinnen bereits mehr als 30 Prozent, der Anteil der Lehrerinnen hingegen – für die zu dieser Zeit der Lehrerinnenzölibat galt – knapp fünf Prozent.

Im austrofaschistischen Ständestaat wurden 1934 bis 1938 die Bildungsmöglichkeiten der Mädchen drastisch reduziert.

Nationalsozialismus

Im nationalsozialistischen Deutschland, dessen Teil Österreich zwischen 1938 und 1945 war, gab es eine strikte Trennung zwischen Mädchen und Buben, da Frauen Kinder gebären und groß ziehen sollten. Mädchen wurden zur höheren Bildung nur noch an Oberschulen zugelassen, zum Besuch einer anderen Schulform wurde eine ministerielle Genehmigung benötigt. Lehrer und Schüler befanden sich in einem streng strukturierten politisierten und ideologisierten Schulsystem, zu dessen Aufgaben auch die Verbreitung des NS-Gedankenguts gehörte.

Zweite Republik Mit der Wiedererrichtung Österreichs 1945 wurden die Schulgesetze der Ersten Republik wiedereingeführt. ÖVP und SPÖ arbeiteten ab Winter 1946/47 an einer Neuregelung des Schulwesens, aufgrund von Auffassungsunterschieden dauerten die Verhandlungen jedoch bis 1962 an. Wichtig hierbei war der Abschluss eines Zusatzvertrages zum Konkordat mit dem Heiligen Stuhl 1962, um die Rolle der Kirche im Schulwesen zu klären. Am 18. Juli 1962 wurde zudem beschlossen, dass Schulgesetze im Nationalrat künftig nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden könnten. Das sollte das gegenseitige Misstrauen der Koalitionsparteien in Schulfragen neutralisieren. Lehrer in ÖsterreichDer Standard. 4. März 2009, S. 6. Jahr Anzahl 1970/71 68.342 1980/81 100.561 1990/91 112.746 2000/01 125.177 2007/08 120.226

1962 gab es eine erste Schulnovelle. In dieser wurde die Schulpflicht auf neun Jahre verlängert. Zur Ausbildung zum Lehrer war nun der Besuch einer pädagogischen Akademie (anstatt wie davor einer Lehrerbildungsanstalt) notwendig.

Die zweite Schulnovelle kam 1974 zustande. Mit ihr trat das heute noch gültige Schulunterrichtsgesetz (SchUG) in Kraft. Erstmals wurde nun die Aufnahme als ordentlicher bzw. außerordentlicher Schüler voneinander unterschieden. Wer nach Alter und geistiger Reife zur Teilnahme am Unterricht der betreffenden Schulstufe geeignet ist, aber mangelnde Kenntnisse der Unterrichtssprache hat, muss als außerordentlicher Schüler aufgenommen werden.

Die Einführung der Koedukation erfolgte im Jahre 1975, seit 1979 werden Knaben und Mädchen auch im Werk- und später auch im Turnunterricht an Volksschulen nicht mehr getrennt. 1982 ratifizierte Österreich die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Seit 1989 besteht für behinderte Schülerinnen und Schüler im Primarbereich, seit 1994 auch im Sekundar‑I-Bereich (Hauptschule, AHS-Unterstufe) die Möglichkeit, integrativ unterrichtet zu werden.

Seit 1970, als es erst 68.342 Lehrer in Österreich gab, verdoppelte sich deren Anzahl beinahe auf 125.177 im Schuljahr 2000/01. Dieser Anstieg ist vor allem auf weiterführende Schulen zurückzuführen, die Zahl der Volksschullehrer erhöhte sich um etwa 45 Prozent auf knapp 35.000 im Jahr 2000/01, sank aber bis 2008 wieder auf 31.768. Die Zahl der Hauptschullehrer stieg im selben Zeitraum von 16.412 auf rund 35.000, um bis 2008 auf 31.201 Lehrkräfte zurückzugehen. Lediglich bei den AHS- und BMHS-Lehrern ist auch nach 2001 ein weiterer, wenn auch geringer Anstieg zu verzeichnen. Die Zahl der BMHS-Lehrer erhöhte sich von 8.313 im Schuljahr 1970/71 auf 21.200 im Schuljahr 2007/08. Die Zahl der AHS-Lehrer stieg im selben Zeitraum von 9.484 auf 20.356 Personen.

21. Jahrhundert Schüler in Österreich Jahr Anzahl1960/611 043 878 1970/71 1 347 955 1980/81 1 385 941 1990/91 1 144 600 2000/01 1 231 1882010/111 166 5252020/211 142 3422023/241 172 406

Anfang 21. Jahrhundert Pisa Nach einem guten Abschneiden bei der PISA-Studie 2000PISA 2000: , rutschte das österreichische Schulsystem ins Mittelfeld ab.PISA 2003: , Die Opposition gab nach der Veröffentlichung 2004 der ÖVP die Schuld an Versäumnissen in der Bildungspolitik. Die SPÖ forderte die Umsetzung der Ergebnisse der Initiative klasse:zukunft und die (u. a. Abschaffen des Wiederholens einer Schulstufe und die langfristige Umsetzung der Gesamtschule) und bot Ende 2004 an, einer Abschaffung der bis dato im Parlament benötigten Zweidrittelmehrheit für Änderungen an Schulgesetzen zuzustimmen.