Landessammelstellen für radioaktive Abfälle sind Zwischenlager für (schwach) radioaktive Abfälle, die von den deutschen Bundesländern unterhalten werden.
Radioaktive Abfälle müssen gemäß Atomgesetz geordnet beseitigt werden. Hierfür ist nach dem Verursacherprinzip der jeweilige Abfallerzeuger verantwortlich. Die Beseitigung erfolgt letztlich in einem Endlager. Bis ein solches Endlager zur Verfügung steht, müssen die Abfälle zwischengelagert werden. Für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung hat das Gesetz den Bundesländern die Verpflichtung auferlegt, für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle Sammelstellen einzurichten. Diese werden teilweise von mehreren Bundesländern gemeinschaftlich (s. u.) betrieben.Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer WärmeentwicklungDer Spiegel 38/1981 - Konrad hilft nicht.
Standorte Bundesland Betreiber Standort Baden-Württemberg Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH Karlsruhe Bayern GRB – Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH Zwischenlager Mitterteich, MitterteichBayern Berlin Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie Berlin Hessen Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Ebsdorfergrund / Roßberg Mecklenburg-Vorpommern EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH Zwischenlager Nord, Rubenow Brandenburg Niedersachsen GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH Jülich und Leese Nordrhein-WestfalenBezirksregierung Köln Jülich Rheinland-Pfalz Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Hoppstädten-Weiersbach Saarland Sachsen VKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf (Dresden) Thüringen Sachsen-Anhalt Hamburg Helmholtz-Zentrum Hereon GmbH Geesthacht Schleswig-Holstein Bremen
Literatur Schulze, R. (2001). Aufgaben der Landessammelstellen. in: Strahlenschutz – Wissenschaftliche Grundlagen, Rechtliche Regelungen, Praktische Anwendungen: Kompendium der Sommerschule Strahlenschutz. G. Buchert, R. Czarwinski, A. Kaul et al., H. Hoffmann Verlag: 239–250
Einzelnachweise