mini|Blick auf Allendorf vom Ziegenberg mini|Bärtzebürger-Denkmal in Allendorf

Allendorf (Lumda) () ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen etwa 17 Kilometer nordöstlich der Kreisstadt Gießen und ebenso weit südöstlich der Universitätsstadt Marburg, etwa in der Mitte Hessens. Die amtliche Schreibweise des Gemeindenamens lautet Allendorf (Lumda), der namensgebende Hauptort schreibt sich Allendorf/Lumda.

Geografie Allendorf liegt an der Lumda, einem kleinen linken Nebenfluss der Lahn. Umgeben wird die Stadt von Bergen zwischen 320 und knapp 400 m Höhe über NN. Großräumig liegt die Gegend zwischen Lahntal und Vogelsberg.

Nachbargemeinden Allendorf grenzt im Norden an die Gemeinde Ebsdorfergrund (Landkreis Marburg-Biedenkopf), im Osten an die Gemeinde Rabenau, im Süden an die Gemeinde Buseck sowie im Westen an die Stadt Staufenberg (alle drei im Landkreis Gießen).

Stadtgliederung Allendorf (Lumda) besteht aus den vier Gemarkungen Allendorf/Lumda, Climbach, Nordeck und Winnen. In jeder Gemarkung liegt ein Stadtteil, wobei Nordeck und Winnen miteinander verwachsen sind. Stadtteile ohne eigene Gemarkung finden sich nicht. Für Nordeck und Winnen besteht ein gemeinsamer Ortsbezirk.

Geschichte mini|Allendorff an der Lom. – Auszug aus der Topographia Hassiae von Matthäus Merian 1655 Mittelalter Zwischen 780 und 802 tauchte der Name „Altendorfa“ in den fuldaischen Kopiaren des Mönches Eberhard auf: „… bona sua in Altendorfa …“Edmund Ernst Stengel: Fuldisches Urkundenbuch. Nr. 436, S. 474. Eine weitere Schenkung nennt als Siedlungsform des Ortes „villa.“Edmund Ernst Stengel: Fuldisches Urkundenbuch. Nrr. 441, S. 474. Diese Kopiare wurden nach 1155 geschrieben und werden Codex Eberhardi genannt.Der Codex Eberhardi des Klosters Fulda. Hrsg. von Heinrich Meyer zu Ermgassen. Band 1. Marburg 1995. = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. 58, 1. S. 269. Allendorf lag im Oberlahngau, wurde als „villa“ bezeichnet und gehörte zur „Lantorfere marca“ (Londorfer Mark).Edmund Ernst Stengel: Fuldisches Urkundenbuch. Band 1. Nr. 441. Dort schenkte ein gewisser Amwic Güter an das Kloster Fulda. Der Ortsname lässt sich als „alte Siedlung“ oder „Dorf des Aldo“ deuten.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 20 f. Eine Urkunde von 1312 belegt den Verkauf der Grünberger Bürger Heinrich von Londorf und seiner Angehörigen ihre Güter zu Allertshausen (Rabenau) und „in villa Aldyndorf prope Nordeckin“ (im Dorf Allendorf nahe Nordeck) an das Antoniterkloster Grünberg.Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1 Nr. 216. Eine genauere Bestimmung, welches Allendorf gemeint sei, enthält auch eine Urkunde von 1396: „der stad Aldindorff an der Lomme“ (Lumda).Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Band 3. Nr. 1274, S. 224 f.

1252 überließ Rupert von Heydersheim gegen eine lebenslange Rente dem Kloster Arnsburg Güter zu Allendorf und Mühlbach, einer Wüstung bei Allendorf. 1253 wurde diese Rente von Burg Friedberg und Stadt Friedberg (Hessen) bezeugt.Heinrich Reimer: Urkundenbuch der Herren von Hanau 1 Nr. 284, S. 291t. Um 1300 schenkten der Edle Gumpert und seine Schwestern Kloster Hachborn eine Gülte und zwei Höfe mit Güterbesitz zu Allendorf und erhielten sie auf Lebenszeit zurück.Friedrich Schunder, Die oberhessischen Klöster. Band 3. Marburg 2020. Nr. 812. Einkünfte des Klosters 1512 und 1527 (Friedrich Schunder: Die oberhessischen Klöster S. 418 und 421.) In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts ist der Zehnte zu Allendorf eppsteinisches Lehen des Ludwig Schenk zu Schweinsberg.Paul Wagner: Die eppsteinschen Lehensverzeichnisse und Zinsregister des 13. Jahrhunderts. Wiesbaden 1927 S. 114 Nr. 9.

Im Jahre 1323 wurden dem Ort von Landgraf Otto I. die Marktrechte verliehen. Am 2. März 1370 wurde Allendorf durch Landgraf Heinrich II. zur Stadt erhoben und erhielt Marburger Recht mit Wochenmarkt unter Befreiung von Bede und Schatzung zugunsten des Mauerbaus.Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. Hessen. 3. überarbeitete Aufl., S. 2. Die Befestigung des Ortes sollte die Verbindungswege von Marburg nach Grünberg und von Amöneburg nach Mainz kontrollieren. 1377 wurde die Stadt von Herzog Otto von Braunschweig und Johann von Nassau überfallen und geplündert. Die Einwohner wurden gefangen genommen; 16 Personen starben in den Gefängnissen.

Neuzeit Am 3. August 1479 brannte die Stadt einschließlich des Rathauses bis auf wenige Gebäude ab. Die Pest wütete von 1479 bis 1483, 1575, 1628 und 1635 in der Stadt und zog Hungersnöte nach sich. Es folgen noch Ausplünderungen 1636, 1646, Einquartierungen 1639, 1757, 1790 bis 1815, Unwetter 1680, 1829, 1839 und Großbrände 1694, 1706, 1728.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Allendorf:

1842 wurde eine Industrieschule eröffnet, 1878 eine Poststelle. 1902 wurde mit der Inbetriebnahme der Lumdatalbahn ein Anschluss ans Eisenbahnnetz hergestellt. 1904 bekam Allendorf eine Wasserleitung und Kanalisation, 1912 Anschluss an das Stromnetz.

Bei den Novemberpogromen 1938 wurde die Synagoge zerstört, das Inventar wurde am folgenden Tag auf dem Festplatz verbrannt. 21 Bürger jüdischen Glaubens wurden in die Vernichtungslager deportiert. Im Zweiten Weltkrieg gab es in Allendorf 85 Gefallene und 56 Vermisste zu beklagen.

1937 wurden die Stadtrechte ausgesetzt; am 20. September 1960 wurden sie Allendorf durch einen Erlass der hessischen Landesregierung wieder förmlich zuerkannt.

1970 wurde das Bürgerhaus Allendorf eingeweiht.

Seit der Gebietsreform in Hessen Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Climbach zum 31. Dezember 1971 auf freiwilliger Basis in die Stadt Allendorf (Lumda) eingegliedert.

Die Gemeinde Braunstein, die am 31. Dezember 1970 durch den freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinden Nordeck und Winnen entstanden war, wurde am 1. Januar 1977 durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen in die Stadt Allendorf (Lumda) eingegliedert. Sie gehörte(n) bis 1974 zum Landkreis Marburg, bis 1945 zur Provinz Hessen-Nassau.

Am 1. Januar 1975 wurde der Name der Stadt amtlich in Allendorf (Lumda) geändert.

1981 wurde die Lumdatalbahn im Personenverkehr stillgelegt, 1991 im Güterverkehr.

In den letzten Jahren konnte – entgegen dem allgemeinen Trend auch in der Region – ein spürbarer Bevölkerungszuwachs erreicht werden. In jüngster Zeit versucht die Stadt, sich verstärkt im Bereich des Tourismus zu engagieren.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Allendorf (Lumda) angehört(e):Michael Rademacher:

vor 1349: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt (Nordeck-)Allendorf vor 1567 Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen Amt Allendorf/LumdaDie Zugehörigkeit des Amtes Allendorf an der Lumda anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Allendorf/Lumda 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Allendorf/Lumda ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Ober-Hessen, Amt Allendorf/Lumda ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Allendorf/Lumda ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk GrünbergTrennung zwischen Justiz (Landgericht Gießen) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen

Recht Materielles Recht Allendorf gehörte zum Gebiet des Gemeinen Rechts, das hier ohne die Überlagerung von Partikularrecht galt. Dieses behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit von Allendorf zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert bei, bis es zum 1. Januar 1900 vom einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.Arthur B. Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 100, Anm. 6 und S. 9.

Gerichtszuständigkeit seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Somit war für Allendorf das „Amt Allendorf/Lumda“ zuständig. Nach der Erhebung der Landgrafschaft zum Großherzogtum 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. „Landgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Allendorf zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt. Ebenso verfuhr man mit den als Obergerichte fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun gemeinsam mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört. Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011