Der Grenzvertrag von 1881 zwischen Chile und Argentinien zog die vollständige gemeinsame Landgrenze beider Länder und wurde in Buenos Aires am 23. Juli 1881 von Bernardo de Irigoyen (für Argentinien) und Francisco de Borja Echeverría (für Chile) unterzeichnet. Der Vertrag besteht aus einer Präambel und sieben Artikeln, die die 4000 km lange Grenze bestimmen. Für die eigentliche Grenzziehung stehen die Artikel 1 bis 3. Er ist seitdem unverändert geblieben, und trotz vieler Schwierigkeiten und Spannungen hat es zwischen beiden Ländern nie Krieg gegeben.

mini|hochkant|Eine französische Landkarte von „Patagonia“ aus dem Jahr 1862 zeigt die Südspitze Amerikas als Terra Nullius

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Die Situation vor dem Vertrag von 1881 Beide Länder hatten sich 1810 von Spanien getrennt, aber die Souveränität konnte erst im Gefolge der Befreiung Perús 1820 gesichert werden. Chile erreichte mit der Verfassung von 1833 unter Diego Portales Palazuelos eine stabile Regierungsform. Argentinien vereinigte sich gar erst 1861 nach der Schlacht von Pavón zu einer geschlossenen Republik.

Für die europäischen Mächte waren Patagonien und Feuerland herrenlose Territorien, die mehr als 300 Jahre lang vollkommen unter der Kontrolle der Mapuche- und Tehuelche-Indianer standen. Die damaligen europäischen Karten zeigen in der südlichsten Region Amerikas drei oder mehr Länder: Chile, Argentinien, Patagonien und Feuerland. Oder sie zeigen Feuerland als ein Anhängsel der Falklandinseln. Jules Verne beschreibt in Die Schiffbrüchigen der „Jonathan“ die Sichtweise Europas so:

Großbritannien hatte 1830 die Falklandinseln besetzt und man erwartete eine ähnliche Besetzung der Magellanstraße durch Frankreich,Michael Morris. In: The Strait of Magellan. Martinus Nijhoff Publisher, 1989, ISBN 0-7923-0181-1, S. 22 ff.: die USA oder erneut durch Großbritannien.

Am 21. Mai 1843 nahm Chile die Magellanstraße in Besitz, gründete Fuerte Bulnes und kurz danach Punta Arenas, das der wachsenden Schifffahrt zwischen dem Pazifik und dem Atlantik als Hafen diente.

1856 einigten sich beide Länder in einem Vertrag darauf, die Grenzen der Kolonialverwaltung beizuhalten, also das Uti-possidetis-Prinzip anzuwenden. Diese kolonialen Grenzen waren aber ungenau und wurden teilweise widersprüchlich aufgefasst, zumal Geographie und Topographie des Landes nur in groben Zügen bekannt waren. Der Beagle-Kanal wurde erst 1830 entdeckt, also zwanzig Jahre nach dem Ende der Kolonialzeit. Je mehr die Länder expandierten, desto häufiger kam es zu Zwischenfällen und desto größer wurde die Notwendigkeit, gemeinsam eine Grenze zu definieren.

1879 begann der Salpeterkrieg, Chile gegen Perú und Bolivien, die durch einen Geheimpakt miteinander verbunden waren. Argentinien nahm eine unentschlossene Haltung ein.Die argentinische Teilnahme an dem Pakt war schon von der argentinischen „Cámara de Diputados de la Nación Argentina“ beschlossen, wurde aber vom Senat zurückgehalten, weil es mit Bolivien auch Grenzstreitigkeiten gab und auch weil Chile eine weit größere Kriegsmarine besaß, siehe La misión Balmaceda: asegurar la neutralidad argentina en la guerra del Pacífico: „Esta aprensión argentina hacía la superioridad naval de su vecino allende los Andes, derivada por cierto de consideraciones de equilibrio de poder, inhibió a las autoridades de Buenos Aires de actuar contra Chile aliándose a Perú y Bolivia.“ Übersetzung: „Diese argentinische Besorgnis über die Überlegenheit der maritimen Streitmacht ihres Nachbarn auf der anderen Seite der Anden, gewiss abgeleitet aus Gleichgewichtsüberlegungen, hemmte die Regierung in Buenos Aires daran, gegen Chile zu handeln, indem sie eine Allianz mit Peru und Bolivien einging.“ Der Krieg dauerte bis 1883. 1881, als der Grenzvertrag zwischen Chile und Argentinien unterzeichnet wurde, waren die Bolivianer nicht mehr an dem Krieg beteiligt und die chilenischen Truppen hatten Lima, die Hauptstadt Perús, besetzt. Durch die Besetzung Perús waren die Streitkräfte Chiles im Norden gebunden und riskierten bei einem Scheitern der Verhandlungen, eine zweite Kriegsfront zu eröffnen.

Im Jahr 1908 erweiterte Großbritannien durch die „Letters Patent of 21 July 1908“ einseitig seine Souveränität auf alle Territorien zwischen dem 50° S Breitengrad, dem 20° W und dem 80° W Längengrad aus.Francesco Francioni: International Law for Antarctica. Martinus Nijhoff Publishers, 1996, ISBN 978-90-411-0364-2, S. 652 (). 1917 wurde der offensichtliche Fehler durch die „Letters Patent of 28 March 1917“ korrigiert, denn der Bereich schloss unter anderem Punta Arenas ein.

Die Interessenlage Vom Norden bis zum 40. Breitengrad bilden die Anden wegen ihrer Höhe eine natürliche Grenze. Wegen der lebensfeindlichen Bedingungen ist ihre Durchquerung im Sommer schwer und im Winter fast unmöglich. Südwärts des 40. Breitengrads werden die Berge niedriger und leichter zu passieren und zwischen den Bergen befinden sich Täler mit möglichen Siedlungs- und Anbaugebieten.

Beide Länder behaupteten, legitime Rechte auf Patagonien, den Feuerland-Archipel und die Magellanstraße zu besitzen. Ab 1878 hatte die argentinische Regierung die Indianer aus dem nördlichen Patagonien vertrieben oder niedergemetzelt („Conquista del Desierto“). Punta Arenas andererseits war durch die aufkommende Dampfschifffahrt eine wichtige Hafenstadt geworden und Ausgangspunkt für chilenische und argentinische Expeditionen in die Region. Sie war lange Zeit die einzige permanente Siedlung südlich von Chiloé auf dem Kontinent.

Chile orientierte sich in Handel und Kultur an Europa und dementsprechend war der Staat daran interessiert, einen ungehinderten Zugang zum Atlantik zu haben.Siehe Las negociaciones Barros Arana-Irigoyen „Sus instrucciones lo autorizaban a perseguir un acuerdo final en la cuestión limítrofe y le otorgaban margen de maniobra para obtener dos objetivos cruciales para la posición chilena: la posesión del estrecho de Magallanes más suficiente territorio para defender dicha vía.“ Übersetzung: „Seine Befugnisse ermächtigten ihn einen definitiven Kompromiss in der Grenzfrage zu suchen und sie gaben ihn Spielraum um zwei entscheidenden Ziele der chilenischen Position zu erreichen: der Besitz der Magellanstrasse und dazu genügend Territorium um diese Wasserweg zu verteidigen.“ Der Panama-Kanal existierte damals nicht und die chilenischen Unterhändler hielten Patagonien für eine Wüste, aus der kein Reichtum zu holen war.Nach Aníbal Pinto Garmendia, Präsident Chiles zur Zeit der Verhandlungen „ningún hombre sensato de Chile pretendía la Patagonia“ Übersetzung: „Kein vernünftiger Chilene will Patagonien“ zitiert in Las negociaciones Barros Arana-Irigoyen Dieselbe Meinung hatten die Argentinier über den Feuerland-Archipel. Das Pazifik-Becken weckte in Argentinien kein Interesse.

Nach Feststellung des Internationalen Tribunals im späteren Beagle-Konflikt hat Chile auf seine Rechte an Ost-Patagonien verzichtet, um die alleinige Kontrolle über die Magellanstraße zu bekommen.Siehe § 31 Schiedsspruch von 1977: (PDF; 4,9 MB), in englischer Sprache: „…[Patagonia] was the price she [Chile] had to pay for obtaining in return the exclusive control of the Straits and of the whole Magellanic region. … It is on this basis, as well as on the actual attribution of Patagonian territory to Argentina effected by Article II of the Treaty, that the Court reaches the conclusion that it was the antithesis Patagonia/Magellan, rather than Magellan/Atlantic, which constituted the fundamental element of the Treaty settlement.…“

Der maritimen Grenze hat man damals nicht sehr viel Wert beigemessen, denn sie reichte im Allgemeinen nur drei Seemeilen ins Meer.Siehe „The Strait of Magellan“, Michael Morris, Martinus Nijhoff Publishers, ISBN 0-7923-0181-1, S. 54:

…since these [maritime] boundaries were considered relatively unimportant and strictly a function of the delineation of the land boundaries. Deswegen legte der Vertrag hauptsächlich nur die Landgrenze fest, ausgenommen die Magellanstraße selbst, die vollständig Chile zugesprochen wurde. Allerdings stellte die Regierung der USA schon vor Beginn der Verhandlungen klar, dass sie keine Einschränkung ihres Schiffsverkehrs hinnehmen würde,See Erik Brüel, International Straits, Vol. II, Sweet and Maxwell, Ltd., London, England, 1947, p225. Cited in Michael A. Morris, "The Strait of Magellan", Martinus Nijhoff Publishers, ISBN 0-7923-0181-1, page 65:

"The Government of the United States will not tolerate exclusive claims by any nation whatsoever to the Straits of Magellan, and will hold responsible any Government that undertakes, no matter on what pretext, to lay or impost or check on United States commerce through the Straits. ". was den Artikel 5 des Vertrages zur Folge hatte.

Die Verhandlungen Als Vermittler fungierten der damalige Vertreter der USA in Santiago de Chile, Thomas Andrew Osborn, und sein Kollege in Buenos Aires, Thomas Ogden Osborn.

Vom Norden bis zum 52. Breitengrad südlicher Breite war man sich einig, dass die Wasserscheide und die höchsten Berge die Grenze bilden sollten. Allerdings wusste man schon damals, dass sich die Linien der Wasserscheide und die Linie der höchsten Berge nicht immer deckten.Siehe El tratado del 23 de julio de 1881: „Ambrosio Montt criticó el tratado por contrario a los intereses de Chile. Además de señalar la imposibilidad de trazar el límite como lo establecía el artículo 1°, porque no había coincidencia absoluta entre las más altas cumbres y la divisoria de aguas,…“ Übersetzung: „[Abgeordneter] Ambrosio Montt kritisierte den Vertrag, weil er den Interessen Chiles zuwiderlief. Nicht nur, dass die Grenze nicht gezogen werden konnte, wie der Artikel 1 es vorsah, weil es keine absolute Übereinstimmung über die höchsten Berge und die Wasserscheide gab, …“ Man sah für eine Einigung in solchen Fällen Kommissionen vor, die sich damit im Einzelnen befassen sollten.

Das argentinische Abgeordnetenhaus billigte den Vertrag am 25. August und der Senat am 7. Oktober 1881. In Chile wurde der Vertrag im Senat am 19. Oktober 1881 und in der Abgeordnetenkammer am 21. Oktober 1881 mit großer Mehrheit beschlossen.

Die Artikel und ihre Interpretation Artikel 1: Definiert die Grenze vom Norden bis zum 52. Breitengrad Süd. Artikel 2: Definiert die Grenze nördlich der Magellanstraße. Artikel 3: Definiert die Grenze in Feuerland und südlich des Beagle-Kanals. Artikel 4: Durchführung der Grenzziehung. Artikel 5: Status der Magellanstraße. Artikel 6: Erklärt die Grenze als definitiv und die alten Verträge als obsolet. Artikel 7: Prozedur für den Urkundenaustausch.

Es werden nur die Artikel 1, 2, 3, 5 und 6 in ihrer kompletten Fassung vorgestellt:Die Urkunden sind in spanischer Sprache verfasst und unterschrieben worden und außer der Reihenfolge der Benennung der Vertragsunterzeichner sind sie identisch. Das (PDF; 4,9 MB) auf Seite 84 enthält eine von Chile vorgetragene englische Übersetzung und das Schiedsurteil von 1902 (Cordillera) (PDF; 341 kB) auf Seite 45 enthält eine in Argentinien herausgegebene englische Übersetzung des Vertrages. Die englische Übersetzungen sind rechtlich nicht bindend und sie haben relevante Unterschiede voneinander.

Artikel 1

Der Optimismus, mit dem der Artikel 1 niedergeschrieben wurde, sollte sich als illusorisch erweisen. Es gab mehrere Regionen, wo die Experten bzw. die Regierungen unter sich keine Einigung erzielen konnten, vor allem zwischen dem 40. und 52. Breitengrad. Da Artikel 4 die Regelung von Details der Grenzziehung durch Expertenkommissionen aus Artikel 1 auf die Artikel 2 und 3 ausdehnt, ergaben sich dieselben Schwierigkeiten auch für die exakte Grenzziehung gemäß diesen beiden Artikeln.