mini|Zensierte Version der Geburt der Venus, 1879 von Bouguereau Die Kunstfreiheit () ist ein gesetzlich garantiertes Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. Anders als bei der künstlerischen Freiheit geht es dabei nicht um die Form des Ausdrucks durch Farbgebung und Perspektive, sondern um inhaltliche Aspekte.

Nur ein Teil der Staaten garantiert seinen Kunstschaffenden Kunstfreiheit. In einigen Ländern unterliegt auch die Kunst einer strengeren Zensur, so sind Werke, in denen Gesellschaftskritik, oder Kritik am politischen Kurs der Regierung geübt werden, nicht überall gestattet.Chinas Künstler leiden unter dem eisigen politischen Klima vom 1. Januar 2023 Neue Zürcher Zeitung, abgerufen am 14. Juni 2023

Die aktuelle politische Situation kann sich dabei direkt auf die Kunstfreiheit auswirken, insbesondere, wenn die Regierung gezielt Propaganda betreibt und parallel die Meinungsfreiheit beschneidet.Cracking Down on Artistic Expression: Another Strike against Russian Democracy vom 15. Dezember 2022 Freedom House, abgerufen am 14. Juni 2023 Kritik an Chinas Politik: Künstler verlässt wegen Zensur Hongkong Tagesspiegel, abgerufen am 14. Juni 2023.

Definitionen und Abgrenzung Im deutschen Sprachgebrauch sowie in den Medien findet oft keine formelle Abgrenzung zum Begriff Künstlerische Freiheit mehr statt.Künstlerische Freiheit > Kunstfreiheit. Warum ist Künstlerische Freiheit mehr als Kunstfreiheit? UNESCO, abgerufen am 15. Juni 2023.Künstlerische Freiheit UNESCO, abgerufen am 9. Juni 2023.

Aus Sicht der UNESCO beinhaltet die Kunstfreiheit (artistic freedom) folgende Aspekte:Artistic Freedom UNESCO, abgerufen am 14. Juni 2023. das Recht ohne Zensur oder Bedrohung künstlerisch tätig zu sein das Recht die eigene Kunst anzupreisen, zu verbreiten und zu verkaufen das Recht den Wohnort frei zu wählen Vereinigungsfreiheit Schutz der sozialen und wirtschaftlichen Rechte (gemäß dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) Recht auf Partizipation am kulturellen Leben

In Deutschland geht die Kunstfreiheit der Meinungsfreiheit aus Absatz 1 GG als lex specialis vor, sofern die Meinung auf künstlerische Weise geäußert wird. Ein Spezialitätsverhältnis besteht ebenfalls zur Allgemeinen Handlungsfreiheit aus Absatz 1 GG. Sofern ein Kunstwerk einen sakralen Hintergrund besitzt, besteht Idealkonkurrenz zur Religionsfreiheit aus GG.

Laut Bundesverfassungsgericht ist Kunst der „Ausdruck schöpferischen Gestaltens“, durch den der Künstler oder die Künstlerin Erlebnisse, Eindrücke, Meinungen zum Ausdruck bringt. Kunst kann nur dann beschränkt werden, wenn andere Grundrechte, wie Persönlichkeitsrechte, einschließlich des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit oder Bestimmungen zum Jugendschutz dem entgegenstehen.Das Rechtslexikon.Kunstfreiheit Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 14. Juni 2023.

Rechtslage und politische Situation in ausgewählten Staaten Deutschland mini|Symbolbild – Die Kunst ist frei. Verteidigen wir Sie! – Plakat in Dresden In Deutschland ist das Recht zur Kunstfreiheit, in Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verankert. Das Bundesverfassungsgericht zählt die Kunstfreiheit zu den Kommunikationsgrundrechten und erachtet es daher als wesentlich für die demokratische Grundordnung. Im deutschen Verfassungsgefüge findet die Kunstfreiheit ihre Schranken lediglich im Jugendschutz, im Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie in bestimmten Meldevorschriften der allgemeinen Gesetzgebung. Der Wortlaut des Grundrechts lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes wie folgt:

Demgegenüber unterliegt gemäß aktueller Vorschriften der Bundesgesetzgebung, die Freiheit der Kunst in Deutschland maßgeblichen Einschränkungen. Deren Urheber müssen sich nämlich in Bezug auf öffentliche Darbietungsmöglichkeiten, auch ohne Vertragsabschluss einem fremdbestimmten Wahrnehmungs-Zwangsverhältnis gegenüber der für die jeweilige Kunstgattung behördlich zugelassenen Verwertungsgesellschaft unterwerfen, wonach Kunstdarbietungen immer von deren Einwilligung abhängig sind.Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG - § 42 Meldepflicht der Nutzer, abgerufen am 24. November 2023. Das Zwangsverhältnis ist solange wirksam, bis der betroffene Künstler von sich aus ein Widerspruchsverfahren unter Preisgabe seiner Identität als Künstler sowie dessen persönlicher Werkdaten über sich ergehen lassen muss.Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG - § 51 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung, abgerufen am 24. November 2023.

Die selbstbestimmte Darbietung von Werken der Kunst, deren Schöpfer sich also den Maßgaben fremdbestimmten Freiheitsentzug dieser Gesetzgebung nicht unterwerfen wollen, stellt in Deutschland somit derzeit einen Rechtsverstoß dar. Die Freiheit ist also auf das private Umfeld beschränkt.

USA In den USA wird insbesondere die Darstellung von Nacktheit vom dortigen Jugendschutz als problematisch bzw. Pornografie betrachtet, was sich einschränkend auf die Kunstfreiheit auswirkt. Der Glaube, es würde sich ungünstig auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken, wenn sie die Darstellung nackter Körper betrachten würden, ist dabei in einigen Regionen so prägend, dass selbst Studierende, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, es kaum wagen, diesen Standpunkt zu hinterfragen.Sarah Katherine McPhaul: American Controversy: Nudity in Art and its Discontents University of Tennessee, abgerufen am 14. Juni 2023.

Rechtliche Folgen der staatlich verordneten Prüderie bekam unter anderem eine Schulleiterin zu spüren, die ihren Schülern im Kunstunterricht in Florida, den David von Michelangelo unverhüllt gezeigt hatte. Sie wurde mit der Begründung, sie habe „pornografisches Unterrichtsmaterial“ verwendet, 2023 von der Schulbehörde entlassen.Kunst: Der nackte Wahnsinn Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 14. Juni 2023.Kunst oder Pornographie. Streit an US-Schule: Ist Michelangelos David zu nackt? Focus, abgerufen am 14. Juni 2023.

China mini|links|Als Teil der Ausstellung „Sacred“ ausgestelltes Werk von Ai Weiwei, Venedig, 2013 Die Zensur in der Volksrepublik China betrifft auch die Kunstfreiheit. Chinesische Vorschriften, wie beispielsweise das 2020 erlassene „Sicherheitsgesetz für Hongkong“ ermöglichen das juristische Vorgehen im Fall von „Verrat, Sezession, Aufruhr, Subversion gegen die zentrale Volksregierung“. Die Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit beinhaltet neben journalistischer Berichterstattung und Literatur auch Kunst sowie Satire. Einige Künstler, wie beispielsweise Kacey Wong, verließen aus Protest gegen die verschärften Gesetze Hongkong.

Der chinesische Künstler Ai Weiwei verließ sein Heimatland 2015, nachdem er 2011 ohne Anklage inhaftiert worden war. Bereits 2008 war er bei Recherchen zum politischen Versagen im Kontext mit dem Erdbeben in Sichuan angegriffen und schwer am Kopf verletzt worden. Ai Weiwei greift unter anderem kommunistische Propaganda, Überwachung, Zensur und Emigration künstlerisch auf.Ai Weiwei: Die rote Linie des globalisierten Kunstbetriebs WOZ Die Wochenzeitung, abgerufen am 14. Juni 2023

Das internationale Interesse an gesellschaftskritischer, chinesischer Kunst, wie den Arbeiten von Fang Lijun oder Yue Minjun ist ungebrochen.

Schweiz

Die Kunstfreiheit ist ein von der Bundesverfassung verbrieftes Grundrecht (Art. 21 BV). Die Bestimmung, was unter die Kunstfreiheit fällt, ist schwierig, da sie sich nur schwer von der Meinungsfreiheit abgrenzen lässt. Lehre und Rechtsprechung tun sich damit schwer, weil Kunst kein abschließend definierter Begriff ist, die Definition höchst subjektiv ist. Musik ist zweifelsohne Kunst. Da für die Einschränkung ( BV) der Kunstfreiheit dieselben Voraussetzungen gelten, ist die Unterscheidung praktisch kaum von Bedeutung.

Schutz bedrohter Kunstschaffender Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde 2023 bekannt gegeben, dass die Mitgliedsstaaten Kunstschaffende schützen sollen, die entsprechend der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt (von 2007) in ihrem Heimatland in der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit bedroht sind. Um Künstler zu unterstützen, die einen wichtigen Beitrag für die Kreativität und Vielfalt ihres Herkunftslandes leisten, jedoch dort in der Ausübung ihrer künstlerischen Tätigkeit eingeschränkt sind und/oder bedroht werden, so sollte ihnen, im Einklang mit geltendem Recht, Schutz (Exil) gewahrt werden.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C, Nr. 185, 26. Mai 2023, S. 39–43.The Council of the European Union acknowledges the crucial role and protection needs of artists at risk International Cities of Refuge Network, abgerufen am 14. Juni 2023.

Das Kunstrecht in Deutschland Geschichtliches Bereits im späten Kaiserreich wurde um die Kunstfreiheit diskutiert. In der Eröffnungsrede zur Großen Berliner Kunstausstellung 1912 wies Max Schlichting auf die staatliche Rolle hin: „Im Gegensatz zu Privatausstellungen hat eine vom Staat unterstützte Ausstellung die Verpflichtung, alle künstlerische Bestrebungen gleichmäßig zu fördern, und jedem steht ihre Hilfe offen, der sie für seine Person anrufen will.“Die Kunstwelt: deutsche Zeitschrift für die bildende Kunst — 1.1911-1912, S. 577

Insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Kunstfreiheit stark eingeschränkt, zum Beispiel durch die Bücherverbrennung 1933, verschiedenste Verbote für Künstler (Auftrittsverbot, Ausstellungsverbot usw.) oder Herabwürdigung der Künstler und/oder ihrer Werke, zum Beispiel durch NS-Propaganda, nationalsozialistische Amtsträger, NS-Zeitungen oder gleichgeschaltete Zeitungen oder durch die Ausstellungen „Entartete Kunst“.

Kunstfreiheit in der DDR Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 schützte in Art. 34 formal die Kunstfreiheit: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“Art. 34 Verfassung der DDR 1949 Diese Kunstfreiheit stand jedoch nur auf dem Papier. In der Praxis war die Kunst den Vorgaben der Staatspartei SED unterworfen. Neben einem Verbot von Kunstformen, die Kritik an der herrschenden Ordnung ausdrückten, schränkte vor allem die Vorgabe, dass Kunst dem sozialistischen Realismus entsprechen müsse, die Kunstfreiheit massiv ein (siehe hierzu Formalismusstreit).

In der Verfassung von 1968 wurde konsequenterweise die Kunstfreiheit nicht mehr aufgenommen. Art. 18 erwähnt die Kultur nur noch als „sozialistische Kultur“ bzw. „sozialistische Nationalkultur“ und macht so deutlich, dass nur Kunst im Dienste des Sozialismus einen Schutz durch die Verfassung und eine Förderung durch den Staat genoss. Laut Verfassung galt: „Das künstlerische Schaffen beruht auf einer engen Verbindung der Kulturschaffenden mit dem Leben des Volkes“. Welche Kunst diesem Anspruch entsprach, war Entscheidung der Regierung.Art. 18 Verfassung der DDR 1968 Eine freie Kulturausübung konnte als zu bekämpfende „imperialistische Unkultur“ definiert werden.

Schutzbereiche Persönlichkeitsrechte Die Norm macht keine Angaben zum Kreis der Grundrechtsträger. Daher können sich alle natürlichen Personen auf das Grundrecht berufen. Einschlägige Grundrechtsträger sind in erster Linie Künstler.Jarass/Pieroth/Jarass, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Kommentar, 2014, S. 230. In Betracht kommen aber auch solche Personen, die die Kunst einem Publikum zugänglich machen, etwa Verleger (22): Esra-Urteil., Filmproduzenten (218)., Schallplattenhersteller (331). oder Geschäftsführer eines Buchverlags. (62). Juristische Personen können ebenfalls Träger des Grundrechts sein. Darunter fallen auch einige staatliche Einrichtungen, etwa Hochschulen für Kunst oder Musik.

Sachliche Aspekte mini|„Der Kuss“ vom belgischen Künstler Wim Delvoye