Der Deutschordensstaat führte in der kulmischen Handfeste vom 28. Dezember 1233 erstmals auf Gebieten im späteren Preußen ein Längen- und Feldmaß ein. Es handelte sich dabei um ein in Mitteleuropa sehr weit verbreitetes Längenmaß, ein Fuß von gut 288 mm. Es wurde um 1440 durch das sogenannte kulmische Maß abgelöst. Durch die Verordnung vom 27. September 1577 trat das etwas längere modifiziertes Maß in Kraft, das noch um 1793 verbindlich war. Daneben galt ab 1721 das sogenannte oletzkoische Maß.
In der Praxis wurden die verschiedenen Maßwechsel aber nicht immer und überall nachvollzogen. So gestand ein Edikt von 1755 den „adeligen, kölmischen Frei- und Schatull-Gütern“ zu, weiterhin das neukulmische Maß zu verwenden. Auf den königlichen Bauerngütern galt das oletzkoische Maß, während die königlichen Domänen bereits 1755 das magdeburgische Maß einführten, das ab 1793 in ganz Preußen verbindlich wurde.
Am 16. Mai 1816 wurde im Königreich Preußen ein neues Maß- und Gewichtssystem eingeführt.Maaß- und Gewichts-Ordnung für die Preußischen Staaten vom 16. Mai 1816. In: Paul Stoepel: Preussischer Gesetz-Codex: Ein authentischer Abdruck. Band 1: 1806–1834. 2. Auflage. Verlag der Hofdruckerei von Trowitzsch und Sohn, Frankfurt 1861, S. 174–176. Es bestand bis 1872, als die Norddeutsche Maß- und Gewichtsordnung von 1868 das metrische System einführte.
Alte preußische Längen- und Flächenmaße Das erste Längen- und Feldmaß ist im 13. Jh. von den deutschen Ordensrittern in ihrem später Preußen genannten Gebiet um Kulm eingeführt worden. Es handelte sich hierbei vermutlich um das Flammische Maß. Bestätigt wird dies durch ein Privileg, welches der Hochmeister Hermann von Salza im Jahre 1233 dem Kulmer Land gegeben hat, in welchem es geheißen hat: „Wir ordnen und setzen, dass das Maß der Huben nach dem Flammischen Gebrauch beibehalten werden soll“. Um welches Maß es sich hierbei gehandelt hat, konnte bisher nicht festgestellt werden. Es steht nur fest, dass die flammische Rute Ellen gehabt hat. Im Laufe der Jahre scheint sich dieses Maß immer weiter verschlechtert zu haben, so dass es im Jahr 1440 auf einem Landtag der preußischen Stände zu scharfen Protesten gekommen ist. Als Folge dieser Proteste wurde das Maß der Rute neu definiert und durch entsprechende Markierungen an der Marienkirche zu Kulm für alle Zeiten dokumentiert. Anhand dieser Markierungen konnte später festgestellt werden, dass die Rute Ellen lang war und die Elle in zwei Fuß eingeteilt war. Der Fuß wurde zur damaligen Zeit gewöhnlich in – – – – eingeteilt. Dieses Maß wurde später als das altkulmische-Maß bezeichnet.
Nachdem ab 1454 infolge des Dreizehnjährigen Krieges sich zunächst Preußen Königlichen Anteils, darunter die Städte Danzig, Thorn und Elbing, dem polnischen König unterstellte, wurde das verbleibende Gebiet der Ordensritter nach dem Reiterkrieg 1525 zum protestantischen Herzogtum Preußen, einem Lehen des polnischen Königs. Durch die Verbindungen zu Polen-Litauen kam es zu Konflikten, der junge Herzog Albrecht Friedrich von Preußen verfiel in Depressionen, und der Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach wurde als Administrator eingesetzt. Nach Beschwerden der preußischen Stände über die Länge des Maßes wurde von Georg Friedrich am 27. September 1577 ein modifiziertes Längenmaß eingeführt, bei welchem die Elle um zwei Mannesdaumen verlängert wurde. In einer Protokollnotiz wurde weiter festgehalten, dass die Rute achtehalb Kulmische Ellen und zwei Mannsdaumen lang sein soll und die Seillänge 10 Ruten betragen soll. Dieses Maß wurde später als das neukulmische-Maß bezeichnet.Ausführliche Abhandlung über die verschiedenen Arten des kulmischen Maaßes. In: Jahrbücher der preußischen Monarchie unter der Regierung Friedrich Wilhelms des Dritten. Verlag Johann Friedrich Unger, 1799, zweiter Band, S. 101–113, S. 213–216, S. 321–351; dritter Band, S. 14–35.
Nachdem der brüggische Mathematiker Simon Stevin 1585 die Dezimalrechnung erfunden hatte, wurde zum Ausmessen der Ländereien die Rute in 10 Dezimalfuß, der Dezimalfuß in 10 Dezimalzoll und der Dezimalzoll in 10 Dezimallinien eingeteilt. Bereits für 1726 gibt es Hinweise auf die Verwendung der Dezimaleinteilung.Johann Rudolph Fäsch: Kriegs-, Ingenieur- und Artillerie-Lexikon. Johann Christohh Weigeln, Nürnberg 1726, S. 205.
Das alt-kulmische Maß LängenmaßeLinie≈ 2,000mm Zoll= 12Linien≈ 24,010mmFuß= 12Zoll≈ 28,812cmElle= 2Fuß≈ 57,624cmRute= 15Fuß≈ 4,3218mMeile= 27000Fuß≈ 7779,240mHohlmaß (Getreidemaß)Scheffel≈ 2743Pariser Kubikzoll≈ 54,410LiterHohlmaß (Flüssigkeitsmaß)Stof≈ 69,80Pariser Kubikzoll≈ 1,385LiterFlächenmaßMorgen= 300Quadratruten≈ 5603,290QuadratmeterHufe= 30Morgen≈ 168098,690Quadratmeter
Das neu-kulmische Maß LängenmaßeLinie≈ 2,032mmZoll= 12Linien≈ 24,380mmFuß= 12Zoll≈ 29,261cmElle= 2Fuß≈ 58,524cmRute= 15Fuß≈ 4,3892mMeile= 1800Ruten≈ 7900,500mHohlmaß (Getreidemaß)Scheffel≈ 2640Pariser Kubikzoll≈ 52,400LiterHohlmaß (Flüssigkeitsmaß)Stof≈ 72Pariser Kubikzoll≈ 1,428LiterFlächenmaßMorgen= 300Quadratruten≈ 5779,630QuadratmeterHufe= 30Morgen≈ 173388,940Quadratmeter
Preußische Maße und Gewichte (1693–1872) Bedingt durch das Streben nach einem einheitlichen Wirtschaftsraum, versuchte man schon frühzeitig in Brandenburg-Preußen ein einheitliches Maß- und Gewichtssystem einzuführen.
Den ersten Hinweis auf die Einführung einheitlicher Maße und Gewichte gibt es in einem preußischen Patent vom 13. März 1693, in dem es heißt: „Das Gewicht, Maaß, Ellen und Gefäß richtig zuhaben und wie es zu zeichnen“. Um welches Maß und Gewicht es sich hierbei gehandelt hat, ist nicht bekannt.
Der nächste Hinweis stammt aus dem Jahr 1713. In einem Edikt vom 16. Januar 1713 wird angewiesen, dass in der gesamten Kurmark Gleichheit in Maß, Scheffel, Elle und dem Gewicht eingeführt und das Berliner Gewicht zu Grunde gelegt werden soll. Aus dieser Festlegung konnten sich auf Dauer, d. h. bis 1816 nur die Berliner Elle, das Berliner Quart sowie der Berliner Scheffel und die hiervon abgeleiteten Maße halten. Der Berliner Fuß wurde bereits 1773 zugunsten des rheinländischen Fußes wieder abgeschafft. Auch diese Maße waren lange kein einheitliches Maß. So gab es z. B. nach Johann Friedrich HauschildJohann Friedrich Hauschild: Zur Geschichte des deutschen Maß- und Münzwesen in den letzten sechzig Jahren. Joha. Christ, Frankfurt am Main 1861. im Großherzogtum Baden um 1800 noch 112 verschiedene Ellen, 92 verschiedene Flächen- und Fruchtmaße, 65 verschiedene Holzmaße, 123 verschiedene Ohm- und Eimermaße usw. Da es zum damaligen Zeitpunkt kein natürliches Element gab, auf welches man sich als einheitliches Maß hätte verständigen können, wählte man auf Grund seiner Verbreitung den französischen königlichen Fuß (Pied de Roi) als Vergleichsmaß, wobei dieser mit 144 Linien (1 Fuß = 12 Zoll a. 12 Linien) bewertet wurde. Entsprechend dieser Vereinbarung konnten nun die entsprechenden Fußmaße bewertet und zueinander in Beziehung gesetzt werden. Auf Grund von örtlichen Verschiedenheiten wurden in Preußen nun die unterschiedlichsten Faktoren für eine Umrechnung des rheinländischen Fußen vorgeschlagen, so z. B. 1771 vom königlichen Ober-Bau-Departement der Wert von 139,13 Linien. Dieser Wert wurde schließlich auch am 28. Oktober 1773 durch einen Direktorialbefehl für Preußen, den Marken und für Pommern als verbindlich festgeschrieben. Nach dieser Festlegung war die rheinländische Rute 1669,56 Pariser Linien lang. Gemäß einer Verordnung der französischen Regierung vom 13. Brumaire im Jahre 9In der Literatur findet man zur Einführung des definitiven Maßes unterschiedliche Angaben. 22. Juni 1799, 10. Dezember 1799 oder wie hier gebraucht den 2. November 1801. der neuen französischen Zeitrechnung (2. November 1801) wurde festgelegt, dass der Meter (definitiv) 3,078444 Pariser FußEytelwein: Vergleichungen.... 1810, S. 20. oder 443,295936 Pariser Linien enthalten soll. Aus dieser Festlegung ergab sich ein rechnerischer Wert von 2,2558294 mm für eine Pariser Linien. Diese Rute wurde je nach dem Verwendungszweck als Werkrute in 12 Teile (Duodezimal) oder als Feldrute für die Vermessung der Ländereien in 10 Teile (Dezimal) geteilt.
Einen ähnlichen Vergleichswert gab es für die Hohlgefäße nicht. Die Größe dieser Einheiten wurde mittels sogenannter Probegefäße bestimmt, welche von den damaligen Obrigkeiten vorgegeben wurden. Absolute Zahlenwerte gab es hierfür nicht. Erst 1797 wurden von Johann Albert Eytelwein umfangreiche Messungen an noch in Berlin vorhandenen Probegefäßen für den Berliner Scheffel aus dem Jahr 1722 und an dem Probegefäß für das Berliner Quart, gleichfalls aus dem Jahr 1722 durchgeführt. Hierbei wurde von ihm festgestellt, dass der Berliner Scheffel ein Volumen von 3058,9271 rheinländischen Kubikzoll bzw. 2758,9511 Pariser Kubikzoll hatte. Dieses entsprach einem Inhalt von 54,725 Liter. Für das Quart, welches als Grundmaß zur Ausmessung von Flüssigkeiten diente, ermittelte er ein Volumen von 65,4145 rheinländischen Kubikzoll bzw. 59 Pariser Kubikzoll. Dieses entsprach einem Volumen von 1,1703 Liter.Eytelwein: Vergleichungen...1798, S. 25–30.
Längenmaße mini|hochkant=1.5|Preußische Elle und Fuß (1773) am Rathaus Bad Langensalza.
In Bezug auf die Längenmaße muss zwischen 3 verschiedenen Perioden unterschieden werden: 1. Das Berliner Maß zwischen 1713 und 1773. 2. Das rheinländische oder auch sogenannte brandenburgische Maß zwischen 1773 und 1816. 3. Das preußische Maß nach 1816. Zu 1.: Die Grundlage für das Berliner Maß bildete nach dem Edikt vom 16. Januar 1713 der Berliner Fuß, für welchen eine Länge von 137,3 Pariser Linien festgestellt worden war.
Längenmaße Linie≈ 3,226mmZoll= 8Linien≈ 25,81mmFuß= 12Zoll≈ 30,9725cmRute= 12Fuß≈ 3,717mElle= 295,60Pariser Linien≈ 66,682cmMeile Zu 2.: Die Grundlage des rheinländischen oder brandenburgischen Maßes war der rheinländische Fuß, für den laut einem Direktorialbefehl vom 28. Oktober 1773 eine Länge von 139,13 Pariser Linien festgelegt worden war. Längenmaße, Werkmaß = DuodezimalteilungSkrupel≈ 0,182mmLinie= 12Skrupel≈ 2,179mmZoll= 12Linien≈ 26,15mmFuß= 12Zoll≈ 31,3854cmRute= 12Fuß≈ 3,766mMeile= 2000Ruten≈ 7,532kmElle= 296,0Pariser Linien≈ 66,772cmLängenmaße, Feldmaß = DezimalteilungZoll=≈ 37,66mmFuß= 10Zoll≈ 37,66cmRute= 10Fuß≈ 3,766mMeile= 2000Ruten≈ 7,532km
1780 wurde auf Veranlassung des königlichen Bergwerks-Departement festgelegt, dass das preußische Lachter 80 rheinländische Zoll lang sein sollte. Lachtersekunden≈ 0,026mmLachterprimen= 10Lachtersekunden≈ 0,261mmLachterzoll= 10Lachterprimen≈ 2,615cmAchtel= 10Lachterzoll≈ 26,15cmLachter= 8Achtel≈ 2,092m
zu 3. Mit der Einführung der neuen Maß- und Gewichtsordnung am 16. Mai 1816 ergaben sich für die Längenmaße, mit Ausnahme der Elle, keine Veränderungen. Sie wurden jetzt lediglich noch als ein preußisches Maß bezeichnet. Die entsprechenden Paragraphen lauteten: § 1. Das Grundmaß für sämtliche Preußische Staaten ist der Preußische Fuß. § 2. Unter dieser Benennung soll der seit dem 28. Oktober 1773 in Preußen, den Marken und Pommern eingeführte sogenannte rheinländische Werkfuß verstanden werden. § 3. Er enthält 139,13 Linien des in wissenschaftlichen Verhandlungen allgemein bekannten Pariser Fußes. § 7. Die Berliner Elle soll fortan fünfundzwanzig und einen halben Zoll enthalten. 1 Elle = 25,5 Zoll = 295,65 Pariser Linien = 66,694 cm. Preußische Längenmaße und ihre Umrechnung gemäß „Maaß- und Gewichtordnung für die Preußischen Staaten“ von 1816. Meter Preuß. Linie Preuß. Zoll Preuß. Fuß Preuß. Elle Preuß. Faden Preuß. Lachter Preuß. Ruthe Pariser Linie 1 Preußische Linie 0,002179538 1 Preußischer Zoll 0,026154462 12 1 Preußischer Fuß 0,313853543 144 12 139,13 1 Berliner Elle 0,666938778 306 25,5 2,125 1 Faden (Seewesen) 1,883121258 864 72 6 · 12 1 Lachter (Bergbau) 2,092356953 960 80 1 Preußische Ruthe 3,766242516 1728 144 12 2 1,8 1 Preußische Meile 7532,485032 3456000 288000 24000 · 2000 4000 3600 2000 1 Meter, Paris 1799 Sekundenpendel, Berlin 1835