Der französische Senat () ist das Oberhaus (französisch ) des französischen Parlaments neben dem Unterhaus (französisch ), der Nationalversammlung. Senatoren werden mittelbarArtikel 24 der Verfassung vom 4. Oktober 1958 durch etwa 150.000 Abgeordnete und Lokalpolitiker gewählt. Die Zahl der Wähler einer Region ist dabei abhängig von der Bevölkerungszahl, aber nicht proportional zu dieser: Ländliche Regionen haben bei der Wahl im Verhältnis mehr Stimmen als Städte.

Senatoren werden für sechs Jahre gewählt. Sie sind im politischen System Frankreichs an der Gesetzgebung beteiligt, können aber im Zweifelsfall von der Nationalversammlung überstimmt werden. Die Kontrollrechte gegenüber der Regierung sind nur schwach ausgeprägt: Der Senat hat das Recht, sie zu befragen und Berichte zu veröffentlichen, aber keine formellen Sanktionsmöglichkeiten.

Der Senat in seiner heutigen Form ist das Ergebnis der Verfassung der Fünften Französischen Republik, die im Wesentlichen den französischen Präsidenten und die Regierung stärkte und das Parlament schwächte. Die Regierung hat zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten in das innere Verfahren des Senats. Da der Senat die schwächere der beiden Kammern ist, war er in der Vergangenheit immer wieder Ziel prominenter Kritik, die seine Existenzberechtigung in Frage stellte.

Eine Änderung von 2003 gab dem Senat etwas mehr Autonomie, verkürzte die Amtszeit von neun auf sechs Jahre und setzte das Mindestalter von 35 auf 30 Jahre herab. Aufgrund der ländlich geprägten Wählerschaft hat im Senat seit seiner Entstehung 1959 mit nur einer Ausnahme (Legislatur 2011–2014) immer eine bürgerlich-konservative Mehrheit bestanden.Triumph für Frankreichs Linke, Schlappe für Sarkozy. auf: Spiegel online. 25. September 2011.

Sitz miniatur|Der französische Senat (gesehen vom Jardin du Luxembourg)

Der Senat tagt im Palais du Luxembourg im 6. Arrondissement von Paris. Für seine Bewachung ist die Republikanische Garde (Garde républicaine) zuständig. Vor dem Palais liegt die öffentliche Grünanlage Jardin du Luxembourg, die eines der beliebtesten Ausflugsgebiete von Paris ist. Der Palast, der Park und das Musée du Luxembourg befinden sich im Besitz des Senats.

Der von 1615 bis 1620 gebaute Palast ist in der Tradition der französischen Renaissanceschlösser gehalten, zeigt aber deutliche Anklänge an den Palazzo Pitti in Florenz. Die Anlage schließt sich um einen kleinen Innenhof. Im Inneren ist das Palais kostbar ausgestattet; in der Bibliothek hängen unter anderem Gemälde von Eugène Delacroix.

Der Palast selbst wurde für Maria de’ Medici erbaut, die ihn jedoch nur wenige Jahre bewohnte, bevor sie vor Kardinal Richelieu in die Niederlande floh. Andere Bewohner waren Ludwig XVIII., als er noch nicht König war, das Direktorium der französischen Revolution und Napoleon, der hier seinen Amtssitz als Konsul hatte. Während der französischen Revolution diente er als Gefängnis, in dem unter anderem Georges Danton einsaß. Seit der Zeit des Ersten Kaiserreichs dient er als Sitz des französischen Oberhauses. Im Zweiten Weltkrieg wählte Hermann Göring ihn als Pariser Wohnsitz.

Zusammensetzung miniatur|Die Senatoren werden als Vertreter ihres Départements gewählt. Für die Legende siehe die Liste der Départements.

Derzeit besteht der Senat aus 348 Senatoren (sénateurs).

+ Verteilung der Sitze im Senat nach regionaler Herkunft Herkunft Sitze 2004 2008 2011 2014 Metropolitan-Frankreich inklusive Korsika und den Übersee-Départements 313 322 326 Neukaledonien 1 1 2 Französisch-Polynesien 1 2 2 2www.interieur.gouv.fr Mayotte 2 2 2 Saint-Barthélemy – 1 1 1www.interieur.gouv.fr Saint-Martin – 1 1 1www.interieur.gouv.fr Saint-Pierre und Miquelon 1 1 1 Wallis und Futuna 1 1 1 1www.interieur.gouv.fr Franzosen außerhalb Frankreichs (Auslandsfranzosen) 12 12 12 6www.interieur.gouv.fr Insgesamt 331 343 348 348

Wahlen Die Senatoren werden nach Artikel 24 der französischen Verfassung indirekt gewählt. Auf Départementsebene treffen sich jeweils Wahlkollegien (collèges électoraux). Etwa fünf Prozent des Wahlkollegiums besetzen dabei Abgeordnete, die das Département auf nationaler oder subnationaler Ebene vertreten: Abgeordnete der Nationalversammlung, die Abgeordneten des Regionalrats () sowie die Abgeordneten des Generalrats () des jeweiligen Départements. Die überwiegende Zahl der Wähler, etwa 95 Prozent, sind Gemeindevertreter, die von ihren jeweiligen Kommunalparlamenten ernannt werden. Die Zahl der Vertreter je Gemeinde richtet sich nach der Gemeindegröße, ist aber nicht proportional zu dieser.

Schwach besiedelte Regionen sind dabei über-, stark besiedelte unterrepräsentiert. 31 % der Delegierten vertreten die 16 % der Bevölkerung, die aus Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern stammen, nur 7 % der Delegierten allerdings jene 15 % der Franzosen, die aus Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern kommen. Insgesamt vertritt über die Hälfte der Wahlmänner nur ein Drittel der Franzosen. Zudem werden die Wahlmänner selbst auch noch unterschiedlich bestimmt: in Gemeinden bis 9.000 Einwohnern bestimmt die Mehrheit der Gemeindeversammlung alle Wahlmänner, in größeren Gemeinden gilt Verhältniswahlrecht – ein Verfahren, das wiederum die Mehrheitsparteien in kleinen Gemeinden stark begünstigt. Zudem werden die Wahlbezirke nicht regelmäßig neu gezogen, so dass sich die Repräsentation bis 2004 immer noch auf den Stand von 1976 bezog und die Bevölkerungsänderungen, die sich seitdem ergeben haben, nicht berücksichtigte.

Bis 2004 wurde alle drei Jahre ein Drittel neu gewählt, so dass sich die Amtszeiten der Senatoren nur teilweise überschnitten. Die Départements wurden dazu in drei Gruppen eingeteilt: Gruppe A bestand aus den Départements mit den Ordnungsnummern 1 bis 33, Gruppe B aus den Départements mit den Nummern 34 bis 66 und Gruppe C aus den Départements mit den Nummern ab 67. Es wählte jeweils nur eine Gruppe. Diese Gruppe wählte dann an einem Wahltermin alle Senatoren dieser Gruppe neu.

Mit Wirkung vom September 2004 änderte sich das Wahlsystem in wichtigen Punkten: Die Wahlperiode sank von neun auf sechs Jahre. Da sich der dreijährige Wahlrhythmus nicht änderte, wird seit 2004 nicht ein Drittel, sondern etwa die Hälfte der Senatoren jeweils neu gewählt (da immer alle Senatoren eines Départements neu gewählt werden und die Zuordnung in eine der beiden Wahlgruppen weitgehend alphabetisch erfolgt, werden in der Gruppe 1 170, in der Gruppe 2 178 Senatoren gewählt). Die Zahl der Sitze stieg bis 2011 in zwei Schritten: 2008 erhöht sich die Zahl der Senatoren auf 341, seit 2011 sind es 348. Die Wahlen sind ab 2008 ein Jahr nach hinten verschoben, um sie besser an den Wahlrhythmus auf lokaler und regionaler Ebene anzupassen. Die Senatoren, die 2004 gewählt wurden, wurden teilweise für neun und teilweise für sechs Jahre gewählt. 2008 wurden alle Senatoren für sechs Jahre gewählt. Mit diesen Reformen soll der Senat zum einen stärker in die aktive Politik eingebracht werden, zum anderen soll einer veränderten Demografie Rechnung getragen werden und die Zahl der Senatoren wieder der tatsächlichen Bevölkerung in den Départements angepasst werden.

Das Wahlsystem unterscheidet sich nach der Zahl der Senatoren, die ein Département stellt: In den Départements, die maximal zwei Senatoren stellen, werden diese nach dem Romanischen Mehrheitswahlrecht mit zwei Wahlgängen gewählt, wobei im ersten Wahlgang die absolute, im zweiten die relative Mehrheit zur Wahl notwendig ist; die Wahl im ersten Wahlgang setzt außerdem voraus, dass der Kandidat die Stimmen eines Viertels der Wahlberechtigten erhalten hat. Hier wird mit jedem Kandidaten gleichzeitig ein Ersatzkandidat gewählt, der das Mandat übernimmt, wenn der eigentliche Inhaber in die Regierung berufen wird oder verstirbt; legt der Senator sein Mandat aus anderen Gründen nieder, rückt nicht der Ersatzkandidat nach, sondern es findet eine Nachwahl statt.Code électoral: Artikel LO294, LO319 und LO322ff In den Départements, in denen mindestens drei Senatoren gewählt werden, erfolgt die Wahl nach dem Verhältniswahlrecht. Die Sitze werden hier nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren auf Wahllisten der einzelnen Parteien oder von Parteienbündnissen verteilt. Ersatzkandidat ist hier für jeden Fall eines Mandatsverlustes der erste nicht gewählte Kandidat der gleichen Liste; ist die Liste erschöpft, findet eine Nachwahl statt.Code électoral: Artikel LO295, LO320 und LO322ff

Die zwölf Senatoren für die Auslandsfranzosen bestimmt die Versammlung der Franzosen des Auslands (Assemblée des Français de l'étranger) bei jeder Senatswahl zur Hälfte. Seit 1982 werden von den 172 Mitgliedern dieses Gremiums 150 von den Auslandsfranzosen in ihren jeweiligen Konsulaten gewählt, 22 durch das Außenministerium ernannt. Die zwölf dort gewählten Senatoren sind in anderen Bereichen ebenfalls Mitglieder des Gremiums.

Senatoren Senatoren besetzen ihren Posten sechs (bis 2004: neun) Jahre. Sie können dabei theoretisch unbegrenzt wieder kandidieren. Um passiv wahlberechtigt zu sein, müssen die Bewerber für den Senat mindestens 24 Jahre alt sein (bis 2004: 35, bis 2001: 30). Nicht wahlberechtigt sind gewisse hohe Regierungsbeamte wie Präfekten () in ihren Départements bzw. Regionen, Unterpräfekten, Richter, Polizeidirektoren und Staatsanwälte auf Départementsebene oder von der Regierung eingesetzte Generalinspektoren (Inspecteurs généraux). Seit der Senatswahl 2017 dürfen Senatoren auch kein exekutives Wahlamt auf lokaler, départementaler oder regionaler Ebene mehr ausüben (wie z. B. als Bürgermeister oder Präsident oder Vizepräsident eines Départements- oder Regionalrates).

Minister und seit 1972 auch Direktoren von Staatsunternehmen oder von Privatunternehmen, die in hohem Grade öffentliche Aufträge oder Subventionen erhalten, können sich zur Wahl stellen, ihr Mandat ruht aber, solange sie diese Funktionen ausüben; es wird in dieser Zeit von einem Ersatzvertreter wahrgenommen. Dabei gilt jeweils ein Versatz von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Wahl bzw. ab dem Ausscheiden aus der Regierung. Das semipräsidentielle System Frankreichs verhindert hier eine enge Gewaltenverschränkung, die in rein parlamentarischen Systemen wie Deutschland üblich ist. Bis in die 2010er Jahre bedeutete der Eintritt in die Regierung formal sogar das dauerhafte Niederlegen der Mitgliedschaft im Senat, seitdem können Regierungsmitglieder nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung ihr Mandat wieder aufnehmen.

Das Wahlsystem bevorteilt Senatoren, die sich im ländlichen Raum kommunal engagiert haben. Oft haben sie noch politische Ämter auf niedrigerer Ebene. 1993 beispielsweise hatten 90 % aller Senatoren noch ein kommunalpolitisches Amt.

Die Zusammensetzung war früher vergleichsweise statisch. Im Schnitt veränderte sich alle drei Jahre höchstens ein Sechstel der Mitglieder. Aufgrund der langen Amtszeit und des indirekten Wahlverfahrens setzten sich Änderungen der politischen Landschaft im Senat nur langsam durch. Oft sind neue Senatoren Politiker, die bereits eine politische Karriere, etwa als Minister oder Nationalversammlungsabgeordneter, hinter sich haben und hier ihre Karriere beenden. Oft werden auch Senatoren gewählt, die bei den vorangegangenen Wahlen für die Nationalversammlung oder das Europaparlament gescheitert sind. Das Durchschnittsalter der Senatoren lag 1999 mit 61 Jahren etwa zehn Jahre über dem Durchschnittsalter in der Nationalversammlung.

Im September 2011 standen infolge der Wahlzeitverkürzungen 170 von 348 Plätzen zur Wahl, also fast die Hälfte. Spiegel-Autor Stefan Simons schrieb dazu:

Stellung und Aufgaben