mini|Aktenvernichter Ein Aktenvernichter (auch Reisswolf, Papierwolf, Papierzerhacker, Papierschredder oder Büro-Schredder genannt) ist ein Gerät zum Vernichten von Dokumenten.

Geschichte Das erste Patent für einen elektrisch angetriebenen Aktenvernichter wurde 1909 dem US-amerikanischen Erfinder Abbot Augustus Low erteilt. Seine Erfindung wurde jedoch nie in Serie gebaut. Der erste in größerer Stückzahl hergestellte Aktenvernichter entstand ab 1935 in Balingen. Ursprünglich erfolgte der Antrieb mit Handkurbel, später mit Elektromotor.Historischer Überblick zur Entwicklung des Aktenvernichters Die von Adolf Ehinger gegründete Firma „EBA Maschinenfabrik Adolf Ehinger“ existiert nach deren Auflösung 1999 nur noch als Markenteil des 1951 ebenfalls in Tübingen gegründeten Büromaschinenunternehmens Krug&Priester. Das im Deutschen verwendete Deonym „Reisswolf“ leitet sich von der 1985 gegründeten gleichnamigen Datenvernichtungsfirma ab, welche mit mobilen Vernichtungsanlagen bis heute große Teile der industriellen physischen Datenvernichtung in Deutschland übernimmt. Aktenvernichter wurden bis Anfang der 1980er Jahre nur selten von Privatpersonen eingesetzt.

Funktionsweise Vor der Markteinführung von elektrisch betriebenen Aktenvernichtern waren thermische Aktenvernichter (Feuerkorb) weit verbreitet in Gebrauch. Wegen der Risiken im Umgang mit offenem Feuer und nicht zuletzt wegen des entstehenden Schmutzes haben sich heute elektromechanische Schredder verschiedener Bauform durchgesetzt. Auch die zum Verbrennen von Papier geeigneten Öfen oder Feststoffheizkessel sind heute weitgehend aus den Gebäuden verschwunden.

Ein Aktenvernichter zerschneidet das Dokument in so kleine Teile, dass diese für sich allein kaum verwertbare Informationen enthalten und nur mit großem Aufwand wieder korrekt zusammengefügt werden könnten.

Einfachere Aktenvernichter schneiden das Papier lediglich in schmale Streifen (Streifenschnitt). Bessere Aktenvernichter schneiden zusätzliche horizontale Schnitte. Diese Schneideweise wird als Partikelschnitt bezeichnet, wobei hierfür auch die Bezeichnung Kreuzschnitt (engl.: Cross-Cut) üblich ist.

Neuere Aktenvernichter können neben Papier auch Kreditkarten und CDs bzw. DVDs zerschreddern. Seit einigen Jahren werden Aktenvernichter vermehrt auch im privaten Umfeld eingesetzt.

Schneidwerke alternativtext=|mini|Schneidwerk und Antrieb eines Aktenvernichters mit Partikelschnitt mini|Detailansicht des Schneidwerks Im Wesentlichen unterscheidet man bei Aktenvernichtern zwischen Streifenschnitt und Partikelschnitt. mini|Schnittgut eines Aktenvernichters mit Streifenschnitt; auf den einzelnen Streifen sind die Daten noch deutlich zusammenhängend lesbar

Das Schneidwerk beim Streifenschnitt besteht aus zwei gegenläufigen Wellen, die mit einer gewissen Anzahl versetzt ineinandergreifender, scharfkantiger Räder bestückt sind. Zusätzlich ist der Mantel der einzelnen Räder verzahnt, wodurch der einwandfreie Transport des Schnittguts gewährleistet wird. Der eigentliche Schneidevorgang besteht darin, dass das Schnittgut die ineinandergreifenden Räder passiert und dadurch in Streifen, welche in ihrer Breite dem Abstand der Räder entsprechen, geteilt wird. Dabei entspricht die Länge eines Streifens dem des eingeführten Dokuments. Demzufolge wird mit einer höheren Anzahl auf der Welle befindlichen Räder eine größere Anzahl an Streifen mit umso geringerer Breite erreicht. Der Vorteil des Streifenschnitts liegt im Wesentlichen darin, dass die Kapazität mehrerer gleichzeitig zu verarbeitenden Blätter regelmäßig höher ist als beim Partikelschnitt. Zudem ist das Betriebsgeräusch wesentlich geringer. Das Volumen des Schnittguts ist allerdings wesentlich höher und es lassen sich keine besonders hohen Sicherheitsstufen erzielen.

Das Schneidwerk beim Partikelschnitt besteht ebenfalls aus zwei gegenläufigen Wellen mit einer gewissen Anzahl versetzt ineinandergreifender, scharfkantiger Räder und die Zerteilung des Schriftguts der Länge nach geschieht somit in gleicher Weise wie beim Streifenschnitt. Allerdings ist jedes Rad so gestaltet, dass eine scharfe Metallkante aus dem Mantel hervorragt, die sowohl für den Transport des Schnittguts als auch für die Teilung des Streifens in mehrere Partikel sorgt. Damit dieser Vorgang ausgeglichen erfolgt, sind die Metallkanten der Räder leicht versetzt montiert, quasi in Wellenform. Der Vorteil des Partikelschnitts liegt im Wesentlichen in der erzielbaren höheren Sicherheitsstufe. Zudem ist das Volumen des Schnittguts wesentlich geringer. Als nachteilig darf das wesentlich lautere Betriebsgeräusch angesehen werden.

Antrieb Bei den meisten Geräten erfolgt der Antrieb durch einen Elektromotor, der über eine Spindelwelle das meist an der Seite des Schneidwerks angebrachte und aus mehreren Zahnrädern bestehende Getriebe antreibt. Es gibt jedoch vereinzelt Geräte, die anstatt durch einen Elektromotor durch eine Handkurbel angetrieben werden.

Von der Beschaffenheit und Dimensionierung des Getriebes sowie den hierfür verwendeten Materialien hängt die eigentliche Leistung des Gerätes ab. Geräte mit besonders hoher Leistung verfügen daher meist über einen Kettenantrieb, während Geräte im unteren Leistungsbereich sich mit Zahnrädern, die teilweise aus Kunststoff gefertigt sein können, begnügen.

Bedeutung des Aktenvernichters Das Kleinschneiden von Papier hat den Vorteil, dass es im Büroalltag gefahrloser und einfacher durchführbar ist als andere Methoden der Aktenvernichtung (z. B. Verbrennen) und außerdem die Papierschnipsel noch dem Papierrecycling zugeführt werden können. Bei sehr feinem Kreuzschnitt sind die Papierfasern allerdings so kurz, dass daraus nur noch minderwertige Papiersorten hergestellt werden können.

Genormte Zerkleinerungsstufen (Neue Norm DIN 66399-2 ab 2012)

Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung wird die DIN 66399 in Deutschland für die Sicherheitsstufen bei der Aktenvernichtung angewandt. Diese legt gegenüber der vorangegangenen Definition (s. u. DIN 32757) andere Schnittformate zu Grunde. Dabei werden verschiedene Materialien in Klassen eingeteilt.

Papier für Papier beginnen die Sicherheitsstufen mit „P“: P-1 erlaubt eine maximale Fläche bei der Zerkleinerung von 2000 mm² oder einen beliebig langen Streifen mit maximal 12 mm Breite. Bis zu 10 % des Materials darf sogar bis zu 3.800 mm² Fläche haben. Ein in 32 Teile zerrissenes DIN A4-Blatt erfüllt diese Anforderung. Das entspricht einer Schnipselgröße von ca. 52 mm × 37 mm, also etwas weniger als einer halben Visitenkarte. P-2 reduziert die Fläche auf 800 mm² oder Streifen beliebiger Länge mit maximal 6 mm Breite. Bis zu 10 % der Schnipsel dürfen die Standardgröße von P-1 haben (2000 mm²). Für die Erfüllung der Vorgabe muss ein DIN A4-Blatt in 78 gleiche Teile zerrissen werden. P-3 verringert die zulässige Schnipselgröße auf maximal 320 mm² oder Streifen beliebiger Länge mit höchstens 2 mm Breite. Auch hier gilt für 10 % der Schnipsel eine Toleranz bis zur vorangegangenen Stufe (800 mm²). Ein DIN A4-Blatt muss hierfür bereits in 195 gleiche Teile zerlegt werden. P-4 lässt keinen Streifenschnitt mehr zu. Zwar dürfen 10 % der Schnipsel bis zu 480 mm² groß sein, gefordert sind jedoch höchstens 160 mm² pro Partikel. Jeder Partikel darf an einer Seite darüber hinaus höchstens 6 mm breit sein. Das erfordert für ein DIN A4-Blatt eine Zerkleinerung in mindestens 420 Teile. Eine gängige Partikelgröße bei Aktenvernichtern ist 4 × 35 mm, mit welcher die Sicherheitsstufe gut eingehalten wird. P-5 reduziert die maximale Breite auf 2 mm und die Fläche pro Partikel auf 30 mm². In dieser Stufe dürfen 10 % der Partikel bis zu 90 mm² groß sein. Aus einem DIN A4-Blatt müssen zur Erfüllung dieser Sicherheitsstufe toleranzfrei 2100 Partikel entstehen. Aktenvernichter dieser Sicherheitsstufe erzeugen häufig Standard-Partikel der Größe 2 mm × 10 mm, damit auch ein gefaltetes Blatt beim Kreuzschnitt innerhalb der zulässigen Toleranz bleibt. P-6 erlaubt für 10 % der Partikel die Größe von P-5 (30 mm²), ansonsten fordert sie höchstens 10 mm² bei einer Höchstbreite von 1 mm. Das zerlegt ein DIN A4-Blatt in ein Puzzle aus 6300 Partikel, von denen jedes höchstens 1 mm × 10 mm groß sein darf. P-7 erlaubt keinerlei Toleranzen für die maximal zulässige Partikelgröße von 5 mm², welche höchstens 1 mm breit sein dürfen. Aus einem DIN A4-Blatt werden somit mindestens 12600 wirklich kleine Partikel zu je 1 mm × 5 mm.

Für andere Materialkategorien gelten andere Maße:

Kategorie F betrifft Verkleinerungen, typischerweise Filme: F-1 max. Partikelgröße 160 mm² F-2 max. Partikelgröße 30 mm² F-3 max. Partikelgröße 10 mm² F-4 max. Partikelgröße 2,5 mm² F-5 max. Partikelgröße 1,0 mm² F-6 max. Partikelgröße 0,5 mm² F-7 max. Partikelgröße 0,2 mm²

Kategorie O gilt für optische Datenträger (z. B. CD, DVD, BluRay): O-1 max. Partikelgröße 2000 mm² O-2 max. Partikelgröße 800 mm² O-3 max. Partikelgröße 160 mm² O-4 max. Partikelgröße 30 mm² O-5 max. Partikelgröße 10 mm² O-6 max. Partikelgröße 0,5 mm² O-7 max. Partikelgröße 0,2 mm²

Kategorie T gilt für magnetische Datenträger (Disketten, Ausweise, Kassetten, Bänder): T-1 funktionsuntüchtig machen (z. B. zerknittern, zerschneiden) T-2 max. Partikelgröße 2000 mm² T-3 max. Partikelgröße 320 mm² T-4 max. Partikelgröße 160 mm² T-5 max. Partikelgröße 30 mm² T-6 max. Partikelgröße 10 mm² T-7 max. Partikelgröße 2,5 mm²

Kategorie H bezieht sich auf magnetische Datenträger mit höherer Datendichte (Festplatten): H-1 funktionsuntüchtig machen (z. B. Teile verbiegen) H-2 beschädigen (z. B. Steckverbindung abreißen) H-3 verformen (z. B. Magnetträger zerbrechen) H-4 max. Partikelgröße 2000 mm² H-5 max. Partikelgröße 320 mm² H-6 max. Partikelgröße 10 mm² H-7 max. Partikelgröße 5 mm²

Kategorie E beschreibt elektronische Datenträger (USB-Sticks, Mobiltelefon): E-1 funktionsuntüchtig machen (z. B. Anschlüsse beschädigen) E-2 zerteilen E-3 max. Partikelgröße 160 mm² E-4 max. Partikelgröße 30 mm² E-5 max. Partikelgröße 10 mm² E-6 max. Partikelgröße 1,0 mm² E-7 max. Partikelgröße 0,5 mm²

Allgemeiner Gebrauch Für den allgemeinen Gebrauch sind die Sicherheitsstufen in die drei Klassen eingeteilt: Klasse 1 ist für Unterlagen gedacht, bei denen Schaden durch Veröffentlichung oder Missbrauch der Daten entstehen kann. Diese umfasst die Sicherheitsstufen 1–3. Klasse 2 ist für vertrauliche Daten anzuwenden, das sind beispielsweise Krankenakten. Sie umfasst die Sicherheitsstufen 4–5. Klasse 3 kommt für die Vernichtung streng vertraulicher oder geheimer Daten zur Anwendung. Hierfür gelten die Sicherheitsstufen 6–7.

Genormte Zerkleinerungsstufen (Alte Norm DIN 32757 bis 2012)

In Deutschland wird die Datensicherheit eines Aktenvernichters nach den fünf Sicherheitsstufen der DIN-Norm DIN 32757 bewertet. Die höchste Sicherheitsstufe 5 fand in der Praxis kaum Verwendung, am häufigsten war die Sicherheitsstufe 2 oder 3 anzutreffen. Vereinzelt bewarben einige Hersteller auch die Sicherheitsstufe 6, welche aber nicht in der DIN 32757 genormt ist.

Im Einzelnen sind die sechs Sicherheitsstufen für Papier wie folgt definiert (DIN 32757-1:1995-01): Sicherheitsstufe 1 (empfohlen für allgemeines Schriftgut) bei Streifenschnitt: max. 12 mm Streifenbreite bei Kreuzschnitt: max. 1000 mm² Partikelfläche Sicherheitsstufe 2 (empfohlen für internes, nicht besonders vertrauliches Schriftgut) bei Streifenschnitt: max. 6 mm Streifenbreite bei Kreuzschnitt: max. 400 mm² Partikelfläche Sicherheitsstufe 3 (empfohlen für vertrauliches Schriftgut) bei Streifenschnitt: max. 2 mm Streifenbreite bei Kreuzschnitt: max. 4 mm Breite auf max. 60 mm Partikellänge (240 mm² Partikelfläche) aber bei Kunststoffen (wie Identifikationskarten oder Mikrofilm): max. 1 mm² Partikelfläche Sicherheitsstufe 4 (empfohlen für geheimzuhaltendes Schriftgut) Kreuzschnitt: max. 2 mm Breite auf max. 15 mm Partikellänge (30 mm² Partikelfläche)