mini|Josef Stalin, Harry S. Truman und Winston Churchill kurz vor der Eröffnung der Potsdamer Konferenz Als Potsdamer Abkommen werden die auf der Potsdamer Konferenz auf Schloss Cecilienhof in Potsdam nach Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa (VE-Day) getroffenen Vereinbarungen und Beschlüsse bezeichnet, die in einem Kommuniqué vom 2. August 1945 veröffentlicht wurden. Auf der Konferenz wurden hierzu unter anderem die von Deutschland zu entrichtenden Reparationen, die politische und geografische Neuordnung Deutschlands, seine Entmilitarisierung und der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern verhandelt und am 1. August 1945 festgeschrieben.

Teilnehmer dieser Konferenz waren die Regierungschefs der drei Hauptsiegermächte, also die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, und deren Außenminister. Die teilnehmenden Staats- und Regierungschefs waren anfangs Josef Stalin (Sowjetunion), Harry S. Truman (Vereinigte Staaten) und Winston Churchill (Vereinigtes Königreich). Nach der verlorenen Unterhauswahl kam am 28. Juli statt Churchill der neue Premierminister Clement Attlee in die Konferenz.

Der Wert dieser Vereinbarungen besteht darin, dass hierdurch einerseits eine Gesamtverantwortung der Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkriegs (die Vier Mächte) für Gesamtdeutschland festgestellt wurde, andererseits vereinbart wurde, dass in Deutschland demokratische politische Parteien und Gewerkschaften von den Besatzungsbehörden zu gestatten waren.

Die Geltung des Potsdamer Abkommens wie auch sämtlicher anderer auf alliierte „Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes“ abzielender „vierseitiger Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken“ wurde durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag beendet.Zit. n. Art. 7 Abs. 1 Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland.Vgl. Dieter Blumenwitz: Der Vertrag vom 12.9.1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, NJW 1990, S. 3041, .

Protokoll und Kommuniqué mini|Winston Churchill, Harry S. Truman, Josef Stalin

Das Treffen in Potsdam fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Presse war nicht zugelassen. Am 1. August 1945 wurde das Abschlussprotokoll der Konferenz (Protocol of the Proceedings of the Berlin ConferenceSupplement to the AJIL, Official Documents 1945, S. 245 ff.) unterzeichnet. Dieses Dokument, in dem die Beschlüsse, Vereinbarungen und Absichtserklärungen der drei Siegermächte festgehalten sind, wird als „Potsdamer Abkommen“ bezeichnet. Eine um acht Abschnitte gekürzte Fassung wurde unmittelbar nach Ende der Verhandlungen veröffentlicht. Diese Kurzfassung wurde unter dem Titel „Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin“ im Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland veröffentlicht. Die Langfassung wurde am 24. März 1947 vom US-Außenministerium publiziert.Deutscher Text beider Dokumente in: Michael Antoni: Das Potsdamer Abkommen, Trauma oder Chance? Geltung, Inhalt und staatsrechtliche Bedeutung, Berlin 1985, ISBN 978-3-87061-287-0, S. 340–353.

Rechtlicher Charakter In rechtlicher Hinsicht handelt es sich dabei nicht um einen internationalen Vertrag, sondern um ein gemeinsames Konferenzkommuniqué, eine gemeinsame Willens- beziehungsweise Absichtserklärung.Boris Meissner, Die Potsdamer Konferenz. In: Boris Meissner u. a. (Hrsg.): Das Potsdamer Abkommen. 3. Teil: Rückblick nach 50 Jahren. Wien 1996, S. 12 (Völkerrechtliche Abhandlungen, Bd. 4).Wilfried Fiedler, Die völkerrechtlichen Präzedenzwirkungen des Potsdamer Abkommens für die Entwicklung des allgemeinen Völkerrechts, in: Heiner Timmermann (Hrsg.): Potsdam 1945 – Konzept, Taktik, Irrtum?, Duncker & Humblot, Berlin 1997, S. 297. Dieses Konferenzkommuniqué wird in der Regel, sachlich und rechtlich ungenau, als Abkommen von Potsdam bezeichnet.

Seine inhaltliche Bindung und Reichweite waren umstritten, da zwischen politischer und rechtlicher Wirkung deutlich zu unterscheiden ist.Vgl. J.A. Frowein, Potsdam Agreements on Germany (1945), in: Bernhardt (ed.), Encyclopedia of Public International Law (EPIL), Inst. 4, 1982, S. 141 ff.Jens Hacker, Einführung in die Problematik des Potsdamer Abkommens, in: F. Klein, B. Meissner (Hrsg.): Das Potsdamer Abkommen und die Deutschlandfrage, I. Teil, 1970, S. 13 ff.; ders., Sowjetunion und DDR zum Potsdamer Abkommen, 1968, S. 33 ff.

Inhalt des Protokolls Am 1. August 1945 bestätigten Truman, Stalin und Attlee das Protokoll der Verhandlungen der Berliner Konferenz, das als „Potsdamer Abkommen“ Eingang in den allgemeinen Sprachschatz fand. Die Alliierten gaben im Anschluss daran am 2. August eine verkürzte Inhaltsangabe unter der Bezeichnung Mitteilungen über die Konferenz der drei Mächte heraus, die man für 30 Pfennige kaufen konnte.Jürgen Luh (Hrsg.): Die Potsdamer Konferenz: Zu diesem Band. In: Potsdamer Konferenz 1945 – Die Neuordnung der Welt. Begleitband zur Ausstellung zum 75. Jahrestag der Potsdamer Konferenz, S. 13 f.

Das von den Verhandlungspartnern unterzeichnete Protokoll enthält folgende 21 Punkte, die auch als sogenannte Potsdamer Beschlüsse bekannt sind: Einrichtung eines „Rates der Außenminister“ (Kap. I) Grundsätze für die Besetzung Deutschlands, darunter Deutschland als Wirtschaftseinheit zu belassen. (Kap. II) Bestimmungen über die deutschen Reparationen (Kap. III) Die deutsche Kriegs- und Handelsmarine sollte gleichmäßig zwischen der Sowjetunion, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich aufgeteilt werden. (Kap. IV) Das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten werden bei künftigen Friedensvertragsverhandlungen den sowjetischen Wunsch unterstützen, Königsberg und umliegendes Gebiet der Sowjetunion zuzusprechen. (Kap. V) Gerichtsprozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, wie in der Moskauer Deklaration von 1943 angekündigt, soll nach Abschluss und Vorschlag der parallel stattfindenden Londoner Konferenz möglichst zeitnah abgehalten werden. (Kap. VI) Es soll nach dem Einmarsch von britischen und amerikanischen Besatzungstruppen in Wien geprüft werden, ob die österreichische provisorische Regierung für ganz Österreich zuständig sein soll. Gegen Österreich sollen keine Reparationsforderungen gestellt werden. (Kap. VII) Zu Polen wurde von den USA und dem Vereinigten Königreich die erfolgte Anerkennung der provisorischen Regierung erwähnt und zugesichert, das Eigentum des polnischen Staates dieser Regierung zur Verfügung zu stellen. Die drei Mächte wollten, dass freie Wahlen abgehalten werden und die heimkehrwilligen Polen sollten unterstützt werden, schnell nach Polen zurückkehren zu können und dort nicht benachteiligt werden. Unter Bezug auf die Konferenz von Jalta wurde die Oder-Neiße-Linie als vorläufige Grenze zu Deutschland bis zu einer endgültigen Friedensregelung vereinbart. Die dadurch betroffenen deutschen Gebiete und das Gebiet der ehemals Freien Stadt Danzig sollten nicht zur sowjetischen Besatzungszone gehören, sondern unter polnische Verwaltung gestellt werden. (Kap. VIII) Der Rat der Außenminister wird beauftragt, Vorschläge für Friedensverträge mit Italien, Finnland, Bulgarien, Ungarn und Rumänien zu erarbeiten, und die Regierungen wollen die schnelle Aufnahme diplomatischer Beziehungen auch vor dem Abschluss von Friedensverträgen mit diesen Ländern prüfen. Aus diesen Ländern soll die alliierte Presse frei berichten dürfen und die Aufnahme in die Vereinten Nationen soll abhängig vom Votum der Generalversammlung ermöglicht werden. Das mit Unterstützung der Achsenmächte etablierte spanische Regime mache einen Aufnahmeantrag Spaniens in die Vereinten Nationen nicht wünschenswert. (Kap. IX) Die Frage der Treuhandgebiete wurde erörtert. Die Entscheidung über die ehemaligen italienischen Kolonialgebiete sollte zusammen mit den Vorbereitungen für einen Friedensvertrag erfolgen und bei der für September geplanten Sitzung des Außenministerrates besprochen werden. (Kap. X) Die Sowjetunion legte einen Vorschlag zu einer Änderung des Vorgehens der alliierten Kontrollkommissionen in Rumänien, Bulgarien und Ungarn vor. Einer Fortentwicklung der drei Kommissionen wurde zugestimmt, wobei der sowjetische Vorschlag als Diskussionsgrundlage in den Protokollanhang aufgenommen wurde. (Kap. XI) „Ausweisung Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn“, wobei die Überführung in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll.(Kap. XII) Zur Klärung offener Punkte bezüglich der sowjetischen Demontage angelsächsischer Ölanlagen in Rumänien sollen zwei bilaterale Kommissionen gebildet werden, die zunächst die Fakten und Dokumente für eine spätere Klärung sammeln und prüfen. (Kap. XIII) sofortiger Abzug der alliierten Truppen aus Teheran und Beratung eines weiteren Abzugs aus dem besetzten Iran auf der für September 1945 geplanten Außenministerkonferenz (Kap. XIV) Die 1940 von Spanien besetzte Internationale Zone von Tanger wurde auf sowjetischen Wunsch besprochen. Die Delegationen hielten am internationalen Vorkriegsstatus fest und vereinbarten das Thema in Paris zusammen mit einem französischen Vertreter zu besprechen. (Kap. XV) Bezüglich einer Revision des Vertrags von Montreux den Bosporus, Marmarameer und Dardanellen betreffend sollten direkte Gespräche jeder Regierung mit der Türkei stattfinden. (Kap. XVI) Ein von den USA gemachter Vorschlag bezüglich nationaler Wasserstraßen soll auf der geplanten Sitzung des Außenministerrates in London genauer erörtert werden. (Kap. XVII) Die USA und Großbritannien schlugen die Wiederaufnahme der europäischen Konferenz zum Inlandstransport vor und die Sowjetunion sagte ihre Teilnahme zu. (Kap. XVIII) Jede der drei Regierungen informiert ihren Vertreter im Alliierten Kontrollrat für Deutschland über die Konferenzergebnisse, soweit sie dessen Aufgaben betreffen. (Kap. XIX) Der amerikanische Vorschlag, Reparationsleistungen nicht zu Lasten von alliiertem Eigentum (in den besetzten Gebieten) durchzuführen, wurde prinzipiell akzeptiert. Die weitere Konkretisierung und ein Vertragsentwurf sollten auf diplomatischen Kanälen erfolgen. (Kap. XX) Während der Konferenz fanden Treffen der Stabschefs der drei Regierungen statt. (Kap. XXI)

Folgen mini|Der sowjetische Diktator Josef Stalin und US-Präsident Harry S. Truman bei der Konferenz. Dahinter: Wladimir N. Pawlow (hinten Mitte) und Andrej A. Gromyko (hinten rechts)

Rat der Außenminister Zur Vorbereitung einer internationalen Nachkriegsordnung und von Friedensverträgen richteten die drei Mächte einen Rat der Außenminister ein, zu dem auch Frankreich und National-China einen Vertreter entsenden sollten. Dieser Rat traf sich bis 1949 achtmal zu Konferenzen. Nur einmal, in London 1945, waren alle fünf Großmächte vertreten. Die Sowjetunion protestierte jedoch gegen die Beteiligung von China und Frankreich an der Friedensregelung für Osteuropa. Die Aufgabe, auf diesen Außenministerkonferenzen eine Einigung über die Nachkriegsordnung zu erreichen, wurde nur in geringem Umfang erfüllt, weil die Planungen der Großmächte unvereinbar waren. Die sowjetische Politik in Ostasien, im Nahen Osten und in Osteuropa lief den Interessen der USA zuwider, was schließlich zu einer Konfrontation des westlichen und östlichen Lagers führte.

Deutschland Die politischen Grundsätze für die Besetzung des Deutschen Reiches stellten praktisch eine Arbeitsanweisung für den Alliierten Kontrollrat in Berlin dar. Sie werden auch als die „vier D“ bezeichnet:Paul Nolte: Die 101 wichtigsten Fragen: Demokratie. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-67369-6, S. 77 f.

Denazifizierung (auch: Entnazifizierung) Die Entnazifizierung war eine Initiative der Alliierten nach ihrem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland ab Mitte 1945. Bekräftigt durch das Potsdamer Abkommen sollte eine „Säuberung“ der deutschen und österreichischen Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus erfolgen.