mini|Adolf Würth (im Hintergrund) bei einer Schädelmessung am Kopf, 1938
Adolf Ludwig Würth (* 16. Mai 1905 in Bonndorf; † 1997) war ein Anthropologe, Tsiganologe („Zigeunerforscher“) und nationalsozialistischer Rassentheoretiker an der Rassenhygienischen Forschungsstelle (RHF). Seine Arbeit führte zu Rassegutachten, welche die Grundlage des NS-Völkermords an den Sinti und Roma im Dritten Reich waren. Er begutachtete auch bei Deportationen. Nach 1945 arbeitete er beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.
Jugend und Aufnahme des Studiums Adolf Würth stammte aus einer Kaufmannsfamilie, die in Bonndorf im Schwarzwald beheimatet war.Hohmann 1991, S. 275. Sein Abitur legte er im März 1925 am Berthold-Gymnasium Freiburg ab. Anschließend studierte er Medizin, Anthropologie, Ethnologie und Biologie, zunächst fünf Semester an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, dann vier Semester an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Durch den Tod der Eltern 1926 und 1930 musste er sein Studium unterbrechen.Hohmann 1991, S. 276.
Assistent bei Eugen Fischer und Promotion mini|Eugen Fischer (Mitte) während einer Kundgebung an der Berliner Universität 1934.
Ab 1931 arbeitete Würth als Doktorand und Assistent bei dem Mediziner, Anthropologen und Erbbiologen Eugen Fischer. Er wohnte in Fischers Privathaus als eine Art Nachtwächter. Würth forschte in einer Arbeitsgruppe die an Problemen der Erblichkeit und Bildung von Handlinien und Fingerkuppenmustern des in Berlin-Dahlem gelegenen Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik. Diese Forschung hatte praktische Bedeutung für die Zwillingsdiagnostik, Rassen- und Vaterschaftsgutachten.Reinhard Rürup, Wolfgang Schieder, Doris Kaufmann, Susanne Heim (2006): Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus. Wallstein Verlag, 2006 S. 206.Binut Massin: Rasse als Beruf. In: Hans-Walter Schmuhl: Rassenforschung an Kaiser-Wilhelm-Instituten vor und nach 1933. 2003 S. 209. Für seine Dissertation untersuchte er menschliche Embryonen unter dem Gesichtspunkt der Entstehung der Beugefurchen der menschlichen Hohlhand.Titel der Dissertation: Die Entstehung der Beugefurchen der menschlichen Hohlhand. Der Erstkorrektor seiner Dissertation war Paul Degener.
In seiner 1937 erfolgten Promotionsprüfung wurde er auch von Fischer über „Judengesetzgebung“, „Sterilisationsgesetzgebung“ und die biologische Begründung des Führerprinzips geprüft. Die Prüfer bescheinigten ihm, dass er die nationalsozialistische Weltanschauung aus eigener Überlegung vertreten und verteidigen könne.Hohmann 1991, S. 277.
Weg zu Ritter und der „Zigeunerforschung“ mini|Adolf Würth mit Eva Justin beim Vermessen (Bild der RHF) mini|„Zigeunergenealogie“ der Rassenhygienischen Forschungsstelle (Bild der RHF)
Bereits 1931 oder 1932 muss sich Würth erstmals mit „Zigeunern“ beschäftigt haben. Nach einem Gespräch mit dem Rassentheoretiker Robert Ritter und Hans Reiter, dem Leiter des Reichsgesundheitsamtes, ging er im August 1936 als Mitarbeiter zu Ritter nach Tübingen.Müller-Hill, S. 152.Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-039310-4, S. 128.
1936 zog Ritters Rassenhygienische Forschungsstelle nach Berlin, da das Reichsgesundheitsamt keine Außenstellen haben wollte. Würth arbeitete zu diesem Zeitpunkt schon an den württembergischen „Zigeunerakten“ der Kripo in Stuttgart, die sehr „brauchbares Material“ besaß. Diese Akten ließen sich auch genealogisch auswerten, da die Standesämter und Kirchenämter in Württemberg Familienregister für Nichtsesshafte geführt hatten.
Post wurde ihm aus Berlin über die Kriminalpolizeistelle zugeschickt, so dass er auch seine Promotionsurkunde auf diesem Weg erhielt. Würth wurde nun Regierungsrat.Hohmann 1991, S. 279.
„Bemerkungen zur Zigeunerfrage und Zigeunerforschung“ (1937) Es ist nur ein einschlägiges Referat Würths zur „Zigeunerfrage“ auf einer wissenschaftlichen Fachtagung bekannt. Auf einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Rassenforschung im September 1937 erklärte er:
„Die Zigeunerfrage ist für uns heute in erster Linie eine Rassenfrage. So wie der nationalsozialistische Staat die Judenfrage gelöst hat, so wird er auch die Zigeunerfrage grundsätzlich regeln müssen. Der Anfang ist ja schon gemacht. In den Durchführungsverordnungen der Nürnberger Gesetze zum Schutze des deutschen Blutes werden die Zigeuner den Juden hinsichtlich des Eheverbotes gleichgestellt.“ Würth stellte die Frage, ob „das, was wir als Zigeuner bezeichnen, nur ein Sammelbegriff für alles herumziehende, bettelnde verwahrloste und asoziale und kriminelle Gesindel“ sei, und fügte hinzu: „Um diese Frage beantworten zu können, gibt es zwei Wege. Man versucht genealogisch-historisch den Abstammungsnachweise für jeden heute lebenden sog. Zigeuner zu erbringen und 2. durch Anwendung anthropometrischer Methoden die Rassenkomponenten zu analysieren.“ Mit diesen Methoden sei man in der Lage, „von fast sämtlichen in Württemberg, Hohenzollern, Baden, Hessen und in der Pfalz lebenden Zigeunern Vorfahrentafeln aufzustellen, aus denen wir ersehen, ob wir es mit vorwiegend reinen Zigeunern oder mit Mischlingen der verschiedenen Grade und Kombinationen zu tun haben.“ Würth endete: „Die Rassenbiologische Zigeunerforschung ist die unbedingte Voraussetzung für eine endgültige Lösung der Zigeunerfrage. Die Lösung dient dem großen Ziel, das Blut des deutschen Volkes vor dem Eindringen fremdrassigen Erbgutes zu schützen und zu verhindern, daß die weitverbreitete Mischlingspopulation sich immer stärker vermehrt.“Würth 1937: Bemerkungen zur Zigeunerfrage und Zigeunerforschung in Deutschland. Nach Hohmann 1991 S. 277–279.Vgl. Adolf Würth in Anthropologischer Anzeiger vom August 1938.
In der zweiten gedruckten Quelle über den Vortrag von 1937 wurde Würth noch deutlicher: Es gehe darum, die „Mischlingspopulation […] zu verkleinern, ja ganz zum Verschwinden zu bringen“.Die Zigeuner- und Zigeunermischlingsfrage in Deutschland. In: Öffentlicher Gesundheits Dienst. Teil A 1939/40, S. 36. Nach Hohmann 1991, S. 277–279.
Würth trug inhaltlich vor allem das Modell Ritters vor. Er war weniger ein Theoretiker der „Zigeunerforschung“ und „Bastardbiologie“ als eher ein Erfassungspraktiker.Wertung von Hohmann 1991, S. 277
Würths Erfassung von „Zigeunern“ (1936–1938) In den erhaltenen Akten der Rassenhygienischen Forschungsstelle finden sich Listen mit Datum und Bearbeiter einzelner Orte.Bundesarchiv Bestand R 165/38 Die Listen für Würth zeigen, wie in der Tabelle zusammengestellt, eine intensive Erfassungsarbeit von ca. 900 Personen im Zeitraum September 1936 bis September 1938, vor allem im südwestdeutschen Raum.
Die erste Erfassungsarbeit Würths im September 1936 in einem Gefängnis fand vor der Gründung der Rassenhygienischen und Kriminalbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes im November 1936 statt.Gründungsdatum siehe mini|hochkant|Ravensburg, Mahnmal zum Gedenken an die 29 in Auschwitz ermordeten Sinti aus Ravensburg
Datum Ort Anzahl der Personen26. September 1936 Gefängnis 2Februar 1937 Weil i. Sch. 8März 1937 Herbertingen 2März 1937 Steinhofen 13März 1937 Lomersheim 6März 1937 Magstadt 8März 1937 Markgröningen 3März 1937 Mergentheim 10März 1937 Benningen 4März 1937 Buchau 5März 1937 Sindelfingen 73. März 1937 Renningen 4April 1937 Ravensburg 40Juli 1937 Freiburg 1513. Dezember 1937 Berlin (Forschungsstelle) 1Januar/Februar 1938 Heidelberg 17Januar 1938 Mannheim 45März 1938 Stuttgart 89März 1938 Tübingen 10März 1938 Reutlingen 20März 1938 Gmünd 2März/April 1938 Gotteszell 5April 1938 Karlsruhe 8019. Mai 1938 Berlin (Forschungsstelle) 1Juni 1938 Heilbronn 10Juni 1938 Schorndorf 10Juni 1938 Renningen 818. Juni 1938 Nagold 320. Juni 1938 Möhringen 222. Juni 1938 Tübingen 4Juni/Juli 1938 Gefängnisse (Horb, Rottweil, Schwäbisch Hall, Eßlingen am Neckar, Tettnang) 17Juni/Juli 1938 Magstadt 9Juli 1938 Singen 11Juli 1938 Ravensburg 35Juli 1938 Welzheim 91. Juli 1938 Weil i. Sch. 518. Juli 1938 Engen 130. Juni 1938 Sindelfingen 1Juli 1938 Friedrichshafen-Spaltenstein 13Juli–August 1938 „Landstraße“ in Oberschwaben und Nordbaden 247August 1938 Herbolzheim 9August 1938 Freiburg 1313. August 1938 Rastatt 814. August 1938 Muggensturm 1016. August 1938 Karlsruhe 7125. August 1938 Nendingen 19. September 1938 Berlin (Forschungsstelle) 2
Die Mergentheimer „Untersuchung“ im März 1937 ist nachweislich mit der „Aktion Arbeitsscheu Reich“ Mitte Juni 1938 verbunden, bei der „mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen (Asoziale)“ pro Kriminalpolizeileitstelle festgenommen und in einem KZ inhaftiert werden sollten. Diese „Aktion“ umfasste als Zielgruppe auch „Zigeuner“ und „nach Zigeunerart umherziehende Personen“.Wolfgang Ayaß: „Ein Gebot der nationalen Arbeitsdisziplin“. Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“. In: Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 6, Berlin 1988, S. 43–74. PDF Ayaß’ Darstellung ist im regionalen Teil leider ohne Angaben zu Württemberg. Sie überschnitt sich zwar zeitlich mit Würths Erhebungen; jedoch lagen zwischen der Untersuchung eines Mergentheimer Sinto im März 1937 und seiner Verschleppung im Juni 1938 fast 15 Monate. Später würde diese zeitliche Lücke enger.
Einer der in Württemberg im Juni 1938 Verhafteten und in das Konzentrationslager Dachau Verschleppten war also nachweislich bereits im Jahr zuvor, am 21. März 1937, in Bad Mergentheim von Würth ‚untersucht‘ worden. Ihn hatte das Württembergische Landjägerkorps in Mergentheim schon am 20. Januar 1937 – nach der Aufforderung der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart zur „Meldung von Zigeunerfamilien“ – nach Stuttgart gemeldet.Die Meldung erfolgte vermutlich aufgrund der „Ausschreibung“ im Nachrichtenblatt der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart vom 18. Januar 1937 Nr. 858, siehe BArch Berlin R 165/112 Blatt 19 und 20. Wenige Wochen nach der Untersuchung des Mergentheimer Sinto im März 1937 durch Würth meldete ihn am 2. Juni 1937 auch die Mergentheimer Stadtpolizei nach Stuttgart, und zwar dieses Mal aufgrund der Aufforderung der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart zur „Meldung von jenischen Sippen“; allerdings ist er in dieser zweiten Meldung als „Zigeuner“ bezeichnet.Diese zweite Meldung geschah offensichtlich aufgrund der „Ausschreibung“ im Nachrichtenblatt der Kriminalpolizeileitstelle Stuttgart vom 14. (oder 19.(?)) Mai 1937 Nr. 902, s. BArch Berlin R 165/112 Blatt 4, 5 und 7. Erst über ein Jahr später, am 17. Juni 1938 wurde der Mergentheimer Sinto von der Stadtpolizei verhaftet.Grundlage der Verhaftung war höchstwahrscheinlich der Erlass des Reichskriminalpolizeiamtes in Berlin vom 1. Juni 1938, Az. RKPA Nr. 6001/295/38 „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“. Er ist im Zugangsbuch des KZ Dachau eingetragen worden am 27. Juni 1938, unter der Nr. 17635.Auskunft aus dem Bestand des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen. Die im Staatsarchiv in Ludwigsburg erhaltene Akte des Entschädigungsverfahrens aus dem Landesamt für Wiedergutmachung Stuttgart enthält weitere Dokumente mit Aussagen des Überlebenden und weiterer Beteiligter.