Die Regionen ( Singular ) sind die oberste Ebene der Gebietskörperschaften Italiens nach dem Staat.

Italien ist in 20 Regionen untergliedert, von denen 5 autonome Regionen mit Sonderstatut sind. Die Regionen ihrerseits sind in Provinzen bzw. Metropolitanstädte unterteilt.

Entstehungsgeschichte Die Unterteilung Italiens in Regionen reicht bis in die Zeit des Römischen Reiches zurück. Auf Initiative von Kaiser Augustus wurde die italienische Halbinsel gegen Ende des 1. Jahrhunderts v. Chr. im Rahmen einer Verwaltungsreform in elf Regionen unterteilt, um sie von Rom aus leichter regieren und insbesondere die wiederkehrenden Volkszählungen sowie die Steuereintreibung effizienter durchführen zu können.

Der Begriff Region entstammt dem lateinischen regere, was „regieren“ bedeutet. Die römischen Regionen waren demzufolge Verwaltungssprengel, ohne eigene Selbstverwaltungsrechte. Die Unterteilung Mittel- und Süditaliens basierte auf ethnischen und kulturellen Aspekten, während Norditalien eher nach geographischen Kriterien unterteilt wurde (der Fluss Po und die Gebirge). mini|Gliederung Italiens zu Zeiten des Augustus

Diese Gliederung überdauerte Jahrhunderte, bis die germanischen Völkerwanderungen und die Bildung neuer politischer Einheiten zu einer Neuordnung Italiens im Mittelalter führten.

mini|Gliederung Italiens nach dem Frieden von Lodi (1454) Die Historiker der Renaissance mussten im 15. Jahrhundert eine neue Gliederung Italiens erfinden, die den geschichtlichen Ereignissen gerecht wurde, und lehnten sich nur geringfügig an Augustus Regionen an, bevorzugten sie doch geographische Kriterien. Der Begriff der Region wurde als Gebiet aufgefasst, das sich mit der Zeit ändern konnte, stets mit dem Ziel, die Regierungsarbeit zu erleichtern.

Mit dem Risorgimento wurden die Regionen wieder aufgegriffen, allerdings unter Berücksichtigung kultureller und wissenschaftlicher Kriterien. Die von Cesare Correnti, Mitbegründer der Italienischen Geographischen Gesellschaft und italienischer Unterrichtsminister, zwischen 1851 und 1855 erarbeitete Aufteilung Italiens gilt, mit diversen späteren Überarbeitungen, als Grundlage für die noch heute bestehende regionale Gliederung.

Nach der Einigung Italiens 1861 wurde die Aufteilung Correntis von Pietro Maestri, dem Koordinator des Statistikamtes des Königreiches Italien, übernommen. Maestri nannte die Regionen compartimenti (Bezirke), die lediglich statistische Einheiten waren.Istituto Italiano Edizioni Atlas, VIAGGIO NELLA STORIA DELLE REGIONI ITALIANE (=Reise in die Geschichte der italienischen Regionen)

Nach Auffassung von Giuseppe Mazzini sollten die Regionen hingegen zu eigenständigen Gebietskörperschaften ausgebaut werden, ausgestattet mit Gesetzes-, Exekutiv- und Verwaltungsgewalt in Materien von lokalem Interesse. Doch die Dezentralisierungsprojekte der Regierung von Camillo Cavour und von Innenminister Luigi Carlo Farini wurden verhindert und zu den Akten gelegt.

Die regionale Frage wurde nach dem Ersten Weltkrieg von Luigi Sturzo und dem Partito Popolare Italiano thematisiert. Mit der anschließenden Machtergreifung durch die Faschisten wurde Italien hingegen noch stärker zentralisiert, ohne Raum zu lassen für Selbstverwaltungsbestrebungen von Regionen (bzw. Provinzen und Gemeinden).

Nach dem Zweiten Weltkrieg, infolge der Ausrufung der italienischen Republik, wurde von der verfassunggebenden Versammlung ein institutionalisiertes Regionalmodell in die italienische Verfassung aufgenommen, das gegenüber dem autonomistisch betonten der Kommission von Meuccio Ruini im Plenum abgeändert wurde: Nur den Regionen mit Sonderstatut, die bereits Ende der 1940er Jahre eingeführt wurden, sollten besondere Autonomierechte zugestanden werden.Regionalrat von Latium: La nascita delle regioni a statuto ordinario (= „Die Entstehung der Regionen mit Normalstatut“) (PDF).

Die übrigen Regionen (mit Normalstatut) sollten eine eigene Regierung und Volksvertretung, aber nur marginale Befugnisse erhalten. Darüber hinaus wurde ihre Einführung von den regierenden Christdemokraten verzögert, da in der Hochzeit des Kalten Krieges das Risiko einer Regierungsübernahme durch die Kommunisten in einzelnen Regionen als nicht hinnehmbar galt.

Erst ab der zweiten Hälfte der 1960er Jahre kam wieder Bewegung in die Regionalfrage. Mit der Einführung der Regionen mit Normalstatut sollten die starken sozialen und politischen Spannungen der damaligen Zeit entschärft werden, darüber hinaus die Bürger politisch stärker eingebunden und die Verwaltung Italiens modernisiert werden.Istituto di Studi sui Sistemi Regionali Federali e sulle Autonomie Massimo Severo Giannini Institute for the Study of Regionalism, Federalism and Self-Government: Carlo DESIDERI, Se le regioni italiane abbiano un fondamento territoriale e quale sia, settembre 2012 (= „Ob die italienischen Regionen ein territoriales Fundament haben und welches, September 2012“) Die Regionen mit Normalstatut wurden in den 1970er Jahren operativ.

Die von zunächst separatistischen Parteien wie der Lega Nord in den 1980er und 1990er Jahren losgetretene sog. „Föderalismusdebatte“ führte 2001 zu einer wichtigen, in einer Volksabstimmung bestätigten Verfassungsreform, durch die die Regionalisierung Italiens ausgebaut wurde.

Vergleich der Bezirke mit den heutigen Regionen Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Königreich Italien in 18 statistische Bezirke (compartimenti bzw. circoscrizioni) unterteilt (in Klammern der italienische Name): Piemont (Piemonte, einschließlich heutigem Aostatal und eines kleinen Grenzstreifens, der heute unter französischer Verwaltung stehtDie Grenzberichtigungen zugunsten von Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg betrafen folgende Gebiete: Kleiner St. Bernhard-Pass, das Plateau des Mont Cenis, Mont Thabor-Chaberton, die oberen Täler von Tinée, Vesubie und Roya, der Distrikt Briga-Tenda, vgl. Friedensvertrag mit Italien, unterzeichnet in Paris, am 10. Februar 1947, Art. 2, Art. 9, Anhang III), Ligurien (Liguria), Lombardei (Lombardia), Tridentinisch Venetien (Venezia Tridentina, heutiges Trentino-Alto Adige/Südtirol), Venetien (Veneto, heutiges Venetien zuzüglich Friaul, das heute Friaul-Julisch Venetien bildet), Julisch Venetien und Zara (Venezia Giulia e Zara, heute zu Friaul-Julisch Venetien, soweit nicht unter slowenischer bzw. kroatischer Verwaltung), Emilia (Emilia, heute Emilia-Romagna), Toskana (Toscana), Marken (Marche), Umbrien (Umbria), Latium (Lazio), Abruzzen und Molise (Abruzzi e Molise), Kampanien (Campania), Apulien (Puglie, heute Puglia), Lukanien (Lucania, entspricht der heutigen Basilikata), Kalabrien (Calabrie, heute Calabria), Sizilien (Sicilia), Sardinien (Sardegna).Istituto centrale di statistica del Regno d'Italia, 7. censimento generale della popolazione: 21 aprile 1931 (=7. allgemeine Volkszählung: 21. April 1931), Band 4, Seite 20Zur Gliederung Italiens siehe auch Istituto Nazionale di Statistica: Struttura e dinamica delle unità amministrative territoriali italiane Dall’unificazione del Regno al 2017, Annali di statistica Anno 147 – Serie XIII – Vol. 1 (= „Struktur und Dynamik der territorialen Verwaltungseinheiten Italiens von der Einigung des Königreiches bis 2017“) (PDF).

Die von der republikanischen verfassunggebenden Versammlung institutionalisierten Regionen wurden in Anlehnung an die bestehenden Bezirke geschaffen, mit vereinzelten Gebietsverschiebungen und Namensänderungen. Neu geschaffen wurden 1948 das Aostatal (Valle d'Aosta) und 1963 Friaul-Julisch Venetien (Friuli-Venezia Giulia). 1963 wurde zudem Molise von den Abruzzen (seitdem Abruzzo) getrennt.

Statut, Institutionen und Kompetenzen Das Statut Alle Regionen verfügen über ein Statut, eine regionale Verfassung. Auf der Grundlage des Statutes werden die Regionen in zwei bzw. drei Kategorien unterteilt. Anders als die deutschen Länder, die rechtlich alle gleichgestellt sind, unterscheiden sich die italienischen Regionen nach der Reichweite ihrer Autonomie im Rahmen des in Italien praktizierten „differenzierten Regionalismus“.

Regionen mit Normalstatut mini|Palazzo Ferro Fini in Venedig, Sitz des Regionalrats von Venetien 15 der 20 italienischen Regionen (namentlich Piemont, Lombardei, Venetien, Ligurien, Emilia-Romagna, Toskana, Umbrien, Marken, Latium, Abruzzen, Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien) verfügen über ein Normalstatut (statuto ordinario). Dieses wird vom Regionalrat verabschiedet, in zwei aufeinanderfolgenden Wahlgängen im Abstand von nicht weniger als zwei Monaten, und kann einem Volksentscheid unterzogen werden. Das Statut, das im Einklang mit der gesamtstaatlichen Verfassung stehen muss, legt die Regierungsform der Region sowie die grundlegenden Prinzipien ihrer Organisations- und Funktionsweise fest. Es regelt die Ausübung des Initiativrechtes und des Rechtes auf Volksbegehren zu Gesetzen und Verwaltungsakten der Region, wie auch die Veröffentlichung der Gesetze und Rechtsverordnungen der Region.

Das Normalstatut enthält daher lediglich organisatorische Bestimmungen. Die Zuständigkeiten der Regionen mit Normalstatut lassen sich aus der italienischen Verfassung ableiten, ebenso wie ihre finanzielle Autonomie, die bis heute großteils nicht umgesetzt wurde. Allerdings verfügen die Regionen über eine eigene Steuer, die IRAP, eine Wertschöpfungssteuer, die mit der deutschen Gewerbesteuer vergleichbar ist, sowie über einen Anteil an der IVA (Mehrwertsteuer) und über den regionalen Zuschlagssatz auf die Einkommensteuer (addizionale regionale IRPEF).

Die Institutionen der Regionen mit Normalstatut wurden erst im Jahr 1970 eingerichtet.

Autonome Regionen mit Sonderstatut mini|Verwaltungssitz der autonomen Region Aostatal in Aosta Fünf Regionen verfügen über ein Sonderstatut (statuto speciale). Dieses wird durch ein staatliches Verfassungsgesetz vom Parlament in Rom verabschiedet und steht damit formaljuristisch auf einer Ebene mit der gesamtstaatlichen Verfassung.

Das Sonderstatut regelt die Zuständigkeiten in den Bereichen Gesetzgebung und Verwaltung und die jeweilige Finanzverfassung. Darüber hinaus stehen den autonomen Regionen sämtliche Befugnisse und Mittel zu, die gemäß gesamtstaatlicher Verfassung für Regionen mit Normalstatut vorgesehen sind. Die Regionen mit Sonderstatut verfügen im Ergebnis über weiterreichende Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, die nicht wie in den anderen Regionen vom Staat, sondern von ihnen selbst finanziert werden müssen. Daher gewährt das Sonderstatut auch eine weiterreichende finanzielle Autonomie, als sie die übrigen Regionen mit Normalstatut besitzen. Im Falle des Trentino und Südtirols verbleiben etwa neunzig Prozent der Steuereinnahmen in den Ländern., S. 30.

Der organisatorische Aufbau und Ablauf der autonomen Regionen wird neben dem Sonderstatut in einem sogenannten statutarischen Gesetz (legge statutaria) geregelt, das vom jeweiligen Regionalrat verabschiedet wird.z. B. Regionalgesetz (Friaul-Julisch Venetien), 18. Juni 2007, Nr. 17, Erläuterungen (PDF, italienisch)

Vier der fünf Regionen mit Sonderstatut wurden von der Verfassunggebenden Versammlung im Jahre 1948 geschaffen: Sizilien und Sardinien auf Grund der starken Autonomiebewegungen (auf Sizilien war der Separatismus in der Nachkriegszeit besonders ausgeprägt), das Aostatal zum Schutz der franko-provenzalischsprachigen Minderheit, Trentino-Südtirol, damals Trentino-Tiroler Etschland, zum Schutz der deutschen Mehrheit im Einklang mit dem Pariser Abkommen.

Nachdem der internationale Status Triests geklärt war, wurde 1963 die Region Friaul-Julisch Venetien eingerichtet und erhielt ebenfalls ein Sonderstatut, um den Schutz der slowenischsprachigen Minderheit zu gewährleisten und die wirtschaftliche Entwicklung dieses Randgebietes zu fördern.

1972 trat nach langen Verhandlungen das Zweite Autonomiestatut für Trentino-Südtirol in Kraft, das Grundlage für eine erweiterte Autonomie Südtirols war.

Autonome Provinzen mini|Gebäude des Südtiroler Landtags in Bozen