mini|hochkant=1| Hans Modrow (IPA: []; * 27. Januar 1928 in Jasenitz, Provinz Pommern; † 10. Februar 2023 in Berlin) war ein deutscher Politiker (Die Linke, zuvor PDS, SED). Er war langjähriger Erster Sekretär der Bezirksleitung der SED im Bezirk Dresden und 1989 kurzzeitig Mitglied des Politbüros.

Während der Wende und friedlichen Revolution vom 13. November 1989 bis zum 12. April 1990 war er der letzte Vorsitzende des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik und somit Chef der Regierung Modrow. Später war er Mitglied des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments. Er war Ehrenvorsitzender der PDS und Vorsitzender des Ältestenrates der Nachfolgepartei Die Linke.

Jugend und Ausbildung Der als Sohn eines Seemanns und Bäckers geborene Modrow wurde von 1942 bis 1945 bei der Hydrierwerke Pölitz AG zum Maschinenschlosser ausgebildet und 1945 mit 17 Jahren in den Volkssturm eingezogen.Oliver Dürkop, Michael Gehler: In Verantwortung. Hans Modrow und der deutsche Umbruch 1989/90. StudienVerlag, 2018, S. 5–6. Als Kriegsgefangener der Sowjetunion besuchte er eine Antifa-Schule. Er kehrte 1949 aus der Kriegsgefangenschaft nach Deutschland zurück und arbeitete als Maschinenschlosser im Lokomotivbau Elektrotechnische Werke „Hans Beimler“ Hennigsdorf. Von 1949 bis 1961 engagierte er sich in Brandenburg, Mecklenburg und Berlin für die Freie Deutsche Jugend (FDJ). Er wurde Mitglied der SED und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. 1952/53 besuchte er die Komsomol-Hochschule in Moskau. Er absolvierte von 1954 bis 1957 ein Fernstudium an der Parteihochschule „Karl Marx“ der SED und schloss mit dem Diplom in Marxismus-Leninismus ab. Von 1959 bis 1961 folgte ein Fernstudium an der Hochschule für Ökonomie Berlin „Bruno Leuschner“, das zum Abschluss als Diplom-Wirtschaftler führte. An der Humboldt-Universität zu Berlin verfasste er mit Rainer Falke seine Doktorarbeit.Dissertation: Ermittlung, Auswahl und Entwicklung von Nachwuchskadern für Führungsfunktionen in der sozialistischen Industrie. Dargestellt am Beispiel von Großbetrieben der VVB Hochspannungsgeräte und Kabel. 1966 wurde er zum Dr. rer. oec. promoviert.

Politik Übernahme erster Funktionen Von 1949 bis 1951 war Modrow Abteilungsleiter und Sekretär des FDJ-Landesvorstands Brandenburg, anschließend FDJ-Landesvorsitzender in Mecklenburg. Er gehörte von 1951 bis 1952 dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern an.Hans Modrow: Von Schwerin bis Strasbourg. Erinnerungen an ein halbes Jahrhundert Parlamentsarbeit. Edition Ost im Verlag Das Neue Berlin, Berlin 2001, ISBN 3-89793-035-8, S. 12 ff.

Nach dem Besuch der Komsomol-Hochschule wurde Modrow 1953 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung Berlin und Sekretär des FDJ-Zentralrates. Des Weiteren war er ab 1954 Mitglied der Bezirksleitung Berlin der SED und wurde auf dem V. Parteitag der SED 1958 Kandidat des ZK der SED.

Im Dezember 1957 rückte Modrow für Karl-Heinz Kniestedt in die Volkskammer nach. Er blieb bis zum Ende der DDR im Jahr 1990 Mitglied, bis 1976 als Berliner Vertreter.

SED-Apparat Im September 1961 wechselte er als 1. Sekretär der Kreisleitung Berlin-Köpenick in den SED-Apparat. Im selben Jahr wurde er zudem Mitglied des ZK der SED, was er bis zu dessen Rücktritt im Dezember 1989 blieb. Nach seiner Promotion stieg er 1967 in das Sekretariat der SED-Bezirksleitung Berlin auf, zuständig für Agitation und Propaganda.

1971 wechselte Modrow in den ZK-Apparat, wo er von 1971 bis 1973 als Abteilungsleiter für Agitation fungierte. Er folgte auf Werner Lamberz, der zum ZK-Sekretär für Agitation aufgestiegen war. Als Abteilungsleiter führte Modrow die „Donnerstag-Argus“ ein, bei dem Pressevertreter wöchentlich bezüglich ihrer Berichterstattung angeleitet wurden. Heinz Geggel, Modrows Nachfolger, führte diese Praxis der Presselenkung bis zur Wende fort.

1973 wurde Modrow als Teil eines größeren Personalumbaus nach dem Tod Walter Ulbrichts als Erster Sekretär der Bezirksleitung der SED in Dresden eingesetzt. Diese Abordnung „in die Provinz“ wird als Reaktion auf Modrows kritische Haltung innerhalb der Partei gesehen. Sein Vorgänger Werner Krolikowski übernahm den Posten des ZK-Sekretärs für Wirtschaft von Günter Mittag.

Im Gegensatz zu anderen Spitzenfunktionären der SED galt Modrow als integer, sein persönlicher Lebensstil blieb bescheiden. In seiner Zeit als Erster Sekretär der SED im Bezirk Dresden wohnte er mit seiner Familie beispielsweise in einer Dreizimmerwohnung im Zentrum von Dresden. Nicht eindeutig war seine Haltung zu dem sowjetischen Staatschef Michail Gorbatschow und dessen Kurs der Perestroika und Glasnost in der Sowjetunion.

Im Jahr 1987 war er in einem dann nicht durchgeführten sowjetischen Plan als Nachfolger für Erich Honecker vorgesehen.Dirk Banse: Wie Gorbatschow 1987 Honecker loswerden wollte, Welt Online, 12. August 2009.KGB wollte Honecker offenbar 1987 ablösen, Die Welt, 13. August 2009.

Friedliche Revolution mini|hochkant|Nach seiner Wahl zum Regierungschef, 13. November 1989 Am 3. Oktober 1989 ließ Modrow 1320 Dresdner festnehmen, die bei der Durchfahrt der Flüchtlingszüge aus Prag demonstriert hatten. Am 13. Oktober 1989 legte die Dresdner Polizeiführung unter seinem Kommando einen detaillierten Geheimplan zur Unterdrückung der Bürgerunruhen vor. Bereits zuvor hatte er am 22. September 1989 nach Forderungen Honeckers „die konsequente Isolierung aller konterrevolutionären Kräfte“ angeordnet.Michael Richter: Die Friedliche Revolution. Aufbruch zur Demokratie in Sachsen 1989/90.(= Schriften des Hannah-Arendt-Instituts. Bd. 38). 2 Bände. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009, ISBN 978-3-525-36914-2, S. 260. Gemäß seinen eigenen Schilderungen 1991 hatte er versucht, die seiner Ansicht nach „unsinnige Entscheidung“, die Züge durch die DDR zu führen, rückgängig zu machen.In Aufbruch und Ende, Konkret Literatur Verlag, 1991.

Am 8. November 1989 wurde Modrow Mitglied des Politbüros des ZK der SED und im Dezember stellvertretender Vorsitzender der in SED-PDS umbenannten Partei. Am 13. November wurde er in der Volkskammer als Nachfolger Willi Stophs mit einer Gegenstimme (Margot Honecker) zum Vorsitzenden des Ministerrates der DDR gewählt. Seine Regierung wurde am 18. November vereidigt.

In einem Gespräch am 3. Dezember 1989 mit unter anderem Wolfgang Berghofer und Markus Wolf sagte Modrow laut Berghofer: „Genossen, wenn wir die Partei retten wollen, brauchen wir Schuldige.“ Auf Berghofers Erwiderung: „Die Schuldigen sind wir“ habe Modrow geantwortet, das könne man so nicht sehen. Die Massen müssten schnell einen Verantwortlichen präsentiert bekommen. „Das kann nicht die SED sein.“ Der Schuldige solle das Ministerium für Staatssicherheit sein. Wolf sei daraufhin aufgesprungen und habe protestiert: „Hans, wir – Schild und Schwert der Partei – haben doch nie etwas ohne Befehle von euch gemacht.“ Als „hauptverantwortliche Person für die Misere“ schlug Modrow laut Berghofer Alexander Schalck-Golodkowski vor.

Bei einem Besuch Modrows in Moskau am 30. Januar 1990 erklärte ihm Michail Gorbatschow, dass die „Vereinigung der Deutschen“ von ihm nicht in Zweifel gezogen werde. Modrow übergab ihm einen Wunschkatalog, den Gorbatschow in die Verhandlungen mit seinen westlichen Partnern einbringen sollte. In der Folge bekannte sich Modrow und mit ihm die Parteiführung der SED-PDS in einer Erklärung zur „Gemeinsamkeit der deutschen Nation“.Hannes Bahrmann, Christoph Links: Chronik der Wende, Bd. 2, Cr. Links Verlag, 1995, S. 89 Am 5. Februar 1990 nahm Modrow Vertreter der neuen oppositionellen Gruppierungen des zentralen Runden Tisches als Minister ohne Geschäftsbereiche in die Regierung auf. Es entstand die Regierung der nationalen Verantwortung.

mini|Hans Modrow, Bundeskanzler Helmut Kohl, der Regierende Bürgermeister (West-Berlin) Walter Momper (mit rotem Schal) und im Hintergrund zwischen Kohl und Momper der Oberbürgermeister (Ost-Berlin) Erhard Krack während der Öffnung des Brandenburger Tores am 22. Dezember 1989. Am rechten Bildrand erkennt man ferner Walter Scheel, Otto Graf Lambsdorff und Hans-Dietrich Genscher (mit grünem Mantel). Mit dem am 7. März 1990, kurz vor der ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990, verabschiedeten Modrow-Gesetz gab er DDR-Bürgern die Möglichkeit, die Grundstücke, auf denen ihre Häuser standen, preiswert zu erwerben. Aus rechtlichen Gründen (weil z. B. die Eigentümer in den Westen geflohen waren oder nicht ermittelt werden konnten) war in der DDR oftmals das Eigentum an Haus und Grundstück getrennt. Nach Schätzungen des Landesverwaltungsamtes in Weimar verursachte das Gesetz alleine in Thüringen Verluste von rund 250 Millionen Mark für Kommunen und Land. Nach Ansicht von Bernhard Vogel sind diese Verluste „fiktiv“, da Grundstücke bewertet worden seien, auf denen ein Haus stehe, das bereits einen anderen Eigentümer habe. Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten bezeichnete Modrow unmittelbar vor deren Vollzug in der österreichischen Zeitung „Volksstimme“ als einen „Anschluss, bei dem die eine Seite diktierte, die andere praktisch alles hinnahm“.

Verurteilung wegen Wahlfälschung und meineidlicher Falschaussage Am 27. Mai 1993 erhielt er vom Landgericht Dresden wegen Anstiftung zur Wahlfälschung in der DDR eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 1992 die „Strafbarkeit der Fälschung sozialistischer Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR“ auch nach der Wiedervereinigung bejaht hatte. Im Revisionsverfahren hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung auf, insbesondere wegen zu weitgehender Schuldminderungserwägungen.Wolfgang Tiedke: Hans Modrow erneut vor Gericht. In: Berliner Zeitung, 1. August 1995, abgerufen am 6. Dezember 2010Klaus Marxen: Strafjustiz und DDR-Unrecht: Wahlfälschung. Walter de Gruyter, 2000, ISBN 978-3-11-016134-2, S. 326. Eine andere Kammer des Landgerichtes verurteilte Modrow schließlich im August 1995 zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und setzte eine Bewährungsauflage von 5000 DM gegen ihn fest.

1994 hob der Deutsche Bundestag Modrows Immunität auf und ermöglichte damit eine Anklageerhebung wegen meineidlicher Falschaussage vor dem „Sonderausschuss zur Untersuchung von Amts- und Machtmissbrauch infolge der SED-Herrschaft“. 1996 wurde Modrow für schuldig befunden und zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In der Strafe war die neunmonatige Bewährungsstrafe wegen Wahlfälschung enthalten. Modrow hatte 1992 behauptet, er habe für die von der SED aufgestellten Kampfgruppen der Arbeiterklasse, Volkspolizei und Stasi-Bezirksverwaltung kein Weisungsrecht besessen. Er behauptete zudem, bei den Dresdner Bürgerrechts-Demonstrationen des 7./8. Oktober 1989 seien keine Kampfgruppen eingesetzt worden, und es sei ausgeschlossen, dass SED und Stasi in Dresden gegen Ausreisewillige zusammengearbeitet hätten. Seine Behauptungen wurden durch Akten widerlegt.

3. Oktober 1990 bis 2006 Vom 3. Oktober 1990 bis 1994 war Hans Modrow Abgeordneter der PDS im Deutschen Bundestag. 1999 wurde er in das Europaparlament gewählt. Er arbeitete dort im Ausschuss für Entwicklungshilfe und war unter anderem für die EU-Beitrittsgespräche mit Tschechien mitverantwortlich. Zur Europawahl 2004 trat er trotz anfänglichen Interesses nicht mehr an, da ihn der PDS-Vorsitzende Lothar Bisky nach eigenen Angaben für andere Aufgaben dringend brauchte und Modrow daher nicht mehr auf die Vorschlagsliste des Europaparteitags setzte. 2007 wurde er Vorsitzender des Ältestenrats der Partei Die Linke.