Marian Ignacy Danowski (* 2. Februar 1952 in Białogard; † 20. April 2026;Todesfälle April. In: Stadt Zürich, abgerufen am 24. Juni 2026. heimatberechtigt in Zürich) war ein Schweizer LiteraturagentBerufsbezeichnung auf den Wahllisten. Vgl. und Politaktivist mit Wohnsitz in der Stadt Zürich. Ab seiner Einbürgerung kandidierte der gebürtige Pole als Parteiloser immer wieder erfolglos für die verschiedensten politischen Ämter. Er löste damit eine öffentliche Debatte über den Missbrauch von Bürgerrechten aus.
Berufliche Tätigkeit Marian Danowski flog 1977 mit einem Touristenvisum von Warschau nach Zürich, wo ihm als Oppositionellem Asyl gewährt wurde. In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger begründete er 1999 seine Flucht damit, in der Volksrepublik Polen Opfer zahlreicher Schikanen geworden zu sein. Ausgangspunkt sei ein Vorfall im Jahr 1972 gewesen, bei dem er als Angehöriger der Polnischen Volksarmee mit einer Gruppe Kameraden «in Kompaniestärke durch die Strassen von Koszalin marschiert» sei, was die polnischen Behörden «möglicherweise als Putschversuch» gedeutet hätten.
In Zürich führte Danowski ab 1991 einen Buchverlag und erhielt 1993 das Schweizer Bürgerrecht. Er war außerdem als Literaturagent, Übersetzer und Hausmann tätig. Unter dem Namen Marek Danowski verfasste er «Hunderte von Büchern», die in der Schweizerischen Landesbibliothek und der Zentralbibliothek Zürich schon 1998 «etliche Laufmeter» Gestelle beanspruchten, so die Journalisten Peter Niggli und Jürg Frischknecht.
Im Zuge seiner Verlegertätigkeit sah sich Danowski mehrfach Betrugsvorwürfen ausgesetzt. So veröffentlichte die Fachzeitschrift Cartographica Helvetica 1996 eine Warnung vor «Bauernfängerei mit Kartenkopien»: Die PTT-Bibliothek habe ein Kartenwerk zu einem Verlagspreis von 800 Franken bestellt, jedoch nur eine Sendung bestehend aus Fragmenten historischer Kartenblätter, 13 A3-Fotokopien in Farbe und eine A4-Schwarzweisskopie, erhalten, die zum Teil noch Signaturen der Zentralbibliothek Zürich trugen. Im Januar 2002 wurde Danowski vom Bezirksgericht Zürich wegen Betrugs und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 21 Tagen verurteilt. Die Einzelrichterin sah es als erwiesen an, dass der Danowski-Verlag eine «billige Fotokopie mit Pappumschlag» von Konrad Maß’ Deutscher Kultur- und Wirtschaftsgeschichte bis 1932 als Reprint für 600 Franken an eine Kölner Buchhandlung verkauft habe. Das Werk war erstmals 1932 als Heft 34 der Nationalsozialistischen Bibliothek des Franz-Eher-Verlags der NSDAP erschienen.
Er war bereits im November 1997 vom Bezirksgericht Zürich wegen Rassendiskriminierung (Artikel 261bis StGB) zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt worden, weil er Hermann Essers Pamphlet Die jüdische Weltpest publiziert und ein Lexikon des Nationalsozialismus an eine Zürcher Buchhandlung verkauft habe. Das Gericht sah jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass er mit der Ideologie des Nationalsozialismus sympathisiere. In der Gerichtsverhandlung hatte Danowski beabsichtigt, ein 7000-seitiges Plädoyer zu verlesen, war jedoch vom Einzelrichter daran gehindert worden. Zu seiner Verteidigung brachte er vor, über die Buchhändlervereinigung lediglich eine Titelliste zahlreicher nationalsozialistischer Werke angeboten zu haben, ohne eines der verzeichneten Bücher tatsächlich auf Lager zu halten. Er habe zu Forschungszwecken ermitteln wollen, wer sich für diese Werke interessiere. Zuvor, im März 1996, hatte das Israelitische Wochenblatt berichtet, dass der von Marian Danowski geführte Brigitte-Kohler-Verlag, benannt nach seiner Ehefrau Brigitte Danowski-Kohler (* 1956), Bücher bekannter Nationalsozialisten, unter anderem Heinrich Himmlers Rassenpolitik, im Sortiment führe, woraufhin der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband und die deutsche Buchhändler-Vereinigung GmbH beschlossen hatten, dem Verlag keine Internationalen Standardbuchnummern (ISBN) mehr zu erteilen.
Kandidaturen
Danowski kandidierte unter anderem für den Thurgauer Kantonsrat, das Schaffhauser Stadtparlament, den Zürcher Regierungsrat, den Nationalrat sowie für das Statthalteramt und das Bezirksrichteramt in diversen Zürcher Bezirken.
Bei den Wahlen vom 8. Februar 2009 bewarb sich Danowski für sämtliche verfügbaren Ämter in der Stadt Zürich: Stadtpräsidium, Stadtrat, Friedensrichter, Statthalter, Bezirksrat und Ersatzmitglied des Bezirksrats. Hinzu kamen Kandidaturen als Statthalter in Winterthur und Dietikon sowie als Friedensrichter in den Gemeinden Thalheim, Mönchaltorf und Brütten. Dabei erregte insbesondere die Kandidatur in Brütten Aufsehen, wo er zunächst einziger Kandidat war, bis sich kurz vor der Wahl noch Gegenkandidaten aufstellen liessen.Friedensrichteramt Brütten plötzlich heiss begehrt. Neue Zürcher Zeitung vom 26. Januar 2009. Bei keiner dieser Wahlen konnte Danowski eine nennenswerte Anzahl Wählerstimmen erzielen.«Politclown» Marian Danowski strauchelt bei allen Kandidaturen. (Archiv).
In den Stadtratswahlen in Zürich vom 7. März 2010 erzielte er mit 254 gültigen Stimmen von 211'000 Wahlberechtigten (74'000 Stimmende) das schlechteste Wahlergebnis aller Kandidaten. Stadtratswahl, erster Wahlgang vom 7. März 2010
Einzelinitiativen
Auch vom Recht, Einzelinitiativen beim Gemeinderat der Stadt Zürich einzureichen, machte Danowski intensiven Gebrauch. Seine bis Ende 2008 über 200 InitiativenDauerkandidatur Danowskis kostet Zehntausende Franken. Tages-Anzeiger vom 6. November 2008. drehten sich oft darum, dass staatliche Ausgaben reduziert, seiner Meinung nach unwichtige Dienstleistungen der Stadt eingestellt oder ihn störende Dinge verboten werden. In der Regel wurden sie vom Parlament ohne Gegenstimme abgewiesen oder für ungültig erklärt.
Diskussion um Rechtsmissbrauch
Da die chancenlosen Kandidaturen Danowskis für die Gemeinden einen erheblichen Aufwand sowie hohe Kosten mit sich brachten, wurde die Frage nach einem Missbrauch des passiven Wahlrechts aufgeworfen. In Zürich liess das Wahlbüro abklären, ob Danowski von einem Wahlkampf ausgeschlossen werden kann, was die zuständigen Behörden allerdings als einen Eingriff in die demokratischen Grundrechte ablehnten. Nach Einschätzung von Tobias Jaag, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich, liegt aber möglicherweise deshalb ein Rechtsmissbrauch durch Danowski vor, weil sich dieser im Wahlgang vom 8. Februar 2009 für mehrere, sich wegen der Gewaltenteilung gegenseitig ausschliessende Ämter bewirbt.
Bezüglich der Einzelinitiativen haben der Zürcher Gemeinderat wie auch der Zürcher Kantonsrat entschieden, auf die Vorstösse Danowskis nicht mehr einzutreten, da dieser durch das wiederholte Einreichen von ungültigen Einzelinitiativen Rechtsmissbrauch betreibe.Marian Danowski strapaziert die politischen Rechte. Neue Zürcher Zeitung vom 27. Januar 2009.
Wiederholt setzte Danowski zudem Kandidaten ohne deren Wissen auf seine Wahllisten. Die dafür erforderlichen Unterschriften beschaffte er sich unter dem Vorwand, Unterschriften für Volksinitiativen oder Petitionen zu sammeln. Aus diesem Grund wurde beispielsweise die Liste Danowski bei den Berner Gemeindewahlen vom 21. September 2004 für ungültig erklärt.Strafanzeige bei Wahlen in der Stadt Bern. Neue Zürcher Zeitung vom 16. November 2004 (Archiv). Auch für die Nationalratswahlen im Herbst 2003 hatte Danowski auf der Liste Bürger wehren sich für soziale Gerechtigkeit in der Schweiz Kandidaten ohne deren Zustimmung aufgeführt.Danowski kandidiert mit manipulierter Wahlliste. News vom 21. August 2003. Weitere Fälle sind auch aus den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft, St. Gallen und Thurgau bekannt. Von der Anklage des Wahlbetrugs wurde Danowski allerdings im Herbst 2004 vom Zürcher Bezirksgericht freigesprochen.Marian Danowski freigesprochen. News vom 8. November 2004.
Im März 2009 kandidierte Danowski als Gemeinderatskandidat in Zürich. Die erforderlichen Unterschriften hatte er durch absichtliches Täuschen von Passanten erlangt. Daraufhin erklärte der Stadtrat seine Kandidatur für ungültig. Dies akzeptierte er nicht und zog den Fall vor das Bezirksgericht, das den Beschluss des Stadtrates bestätigte. Danowski zog den Fall weiter an das Verwaltungsgericht, wo seine Beschwerde 2010 abgewiesen wurde. Das Gericht kam zum Schluss, dass Danowski die Passanten bei der Unterschriftensammlung falsch informierte und absichtlich täuschte. Er musste die Gerichtsgebühr von 2000 Franken selber bezahlen, da dies nicht zum ersten Mal geschehen war und er das Wahlrecht missbraucht hatte.Gericht bestätigt: Danowski hat Unterschriften erschlichen, Tages-Anzeiger, Artikel vom 5. Mai 2010.
Veröffentlichungen (Auswahl) Marian Ignacy Danowski: polnisches Grafik-Design. Danowski, Zürich/Białogard 1998, ISBN 83-7203-763-9 (30 Seiten). Philosophische Fakultät Königsberg, Breslau, Strassburg: Inaugurar-Dissertationen von 1885–1889. Literatur-Agentur Danowski, Zürich 2007, (121 Seiten).
Danowski war zudem Redaktor und Herausgeber folgender Literaturzeitschriften, die monatlich im Zürcher Verlag von Brigitte Kohler erschienen: Die Europäische Bibliothek (gegr. 1990), Literarisches Journal (gegr. 1991) und Autoren-Profile: Manuskript-Börse (gegr. 1992).
Weblink
Einzelnachweise
Kategorie:Literaturagent Kategorie:Verleger (Schweiz) Kategorie:Verleger (20. Jahrhundert) Kategorie:Verleger (21. Jahrhundert) Kategorie:Person (Zürich) Kategorie:Verurteilte Person Kategorie:Polnischer Emigrant in der Schweiz Kategorie:Schweizer Kategorie:Pole Kategorie:Geboren 1952 Kategorie:Gestorben 2026 Kategorie:Mann