mini|hochkant|Die Schule nach dem Amoklauf (April 2009) Der Amoklauf von Winnenden und Wendlingen ereignete sich am Vormittag des 11. März 2009 in der Albertville-Realschule und deren Umgebung in Winnenden, rund 20 Kilometer nordöstlich von Stuttgart, sowie in Wendlingen am Neckar. Der 17-jährige Tim Kretschmer tötete 15 Menschen und zuletzt sich selbst, nachdem er nach mehrstündiger Flucht von der Polizei gestellt worden war. Elf weitere Menschen, einige von ihnen schwer verletzt, wurden in Krankenhäuser eingeliefert.
Tatverlauf mini|Der Schulhof Der Täter betrat am Mittwoch, dem 11. März 2009, gegen 9:30 Uhr die Albertville-Realschule in Winnenden. In zwei Klassenzimmern und einem Chemiesaal schoss er mit einer Pistole des Typs Beretta 92 aus dem Besitz seines Vaters auf die dort anwesenden Schüler und Lehrerinnen. Ein Schüler, sechs Schülerinnen und eine Lehrerin erlagen am Ort ihren Verletzungen, zwei Schülerinnen starben auf dem Weg ins Krankenhaus, neun weitere Schülerinnen und eine Lehrerin wurden verletzt in Krankenhäuser eingeliefert.
Die Polizei erhielt um 9:33 Uhr einen Notruf und entsandte sofort zwei Einsatzteams zum Tatort. Als erste erreichten drei reguläre Streifenpolizisten das Schulgelände. Nach den Erfahrungen aus dem Amoklauf von Erfurt im Jahre 2002 waren sie im Verhalten bei Amoklagen geschult worden und warteten deshalb nicht auf das Eintreffen von Spezialkräften, sondern betraten die Schule, um so die verfügbare Handlungszeit des Täters zu minimieren. Als der Amokläufer die nach drei Minuten eintreffenden Polizeibeamten wahrnahm, eröffnete er das Feuer auf sie und flüchtete zu Fuß aus der Schule, wobei er auf den Gängen zwei weitere Lehrerinnen erschoss.
Danach erschoss der Täter am Zentrum für Psychiatrie im Freien einen Mitarbeiter. Weiter in Richtung Innenstadt flüchtend, zwang er einen Autofahrer, ihn in dessen Auto über die Bundesautobahn 81 etwa 100 Kilometer weit über Tübingen, Nürtingen und die Bundesstraße 313 in Richtung Wendlingen zu fahren. An einer Kontrollstelle der Polizei bei Wendlingen am Neckar konnte der Fahrer nach einem Bremsmanöver entkommen. Der Täter flüchtete zu Fuß in das Industriegebiet Wert.
Dort betrat er gegen 12:15 Uhr ein Autohaus und erschoss einen 46-jährigen Kunden sowie einen 36-jährigen Mitarbeiter, nachdem ihm nicht wie gefordert ein PKW zur Verfügung gestellt worden war. Dann verließ er das Autohaus, schoss auf ein vorbeifahrendes Auto und eröffnete das Feuer auf eintreffende Polizisten. In einem anschließenden Schusswechsel wurde der Täter mit jeweils einem Schuss in beide Beine verletzt. Im weiteren Verlauf begab er sich wieder in den Verkaufsraum des Autohauses und schoss durch die Scheibe mehrmals auf Polizeibeamte. Anschließend verließ er das Autohaus durch den Hinterausgang und lief auf ein benachbartes Firmengelände. Von dort gab er Schüsse auf ein vorbeifahrendes Zivilfahrzeug der Polizei ab, wodurch zwei Polizeibeamte schwer verletzt wurden. Schließlich tötete er sich gegen 13:00 Uhr durch einen Schuss in den Kopf selbst. Insgesamt gab er an den beiden Tatorten 112 Schüsse ab.
Hintergrund Der in einem Nachbarort von Winnenden wohnhafte Täter hatte bis 2008 die Albertville-Realschule besucht und mit der Mittleren Reife abgeschlossen. Sein Vater war Sportschütze und besaß 15 Sportwaffen. Nach Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft war der 17-Jährige im Zeitraum von April bis September 2008 im psychiatrischen und neurologischen Krankenhaus Weissenhof in Weinsberg zu Beratungsterminen vorstellig geworden. Die Eltern ließen über ihren Anwalt im Nachrichtenmagazin Focus jedoch dementieren, dass ihr Sohn in „psychotherapeutischer Behandlung“ gewesen sei. vom 14. März 2009, abgerufen am 16. März 2009.
Knapp zwei Monate nach dem Amoklauf verließ die Familie des Amokläufers ihren bisherigen Wohnort; eine Rückkehr sei laut Aussage des Bürgermeisters „auch aus Sicht der Familie […] undenkbar“. Kretschmers Eltern und seine Schwester leben heute geschützt mit einer neuen Identität.Matthias Rittgerott: Gestanden und gebrochen. In: Stern, 1. Februar 2011.
Reaktionen Reaktionen in Baden-Württemberg mini|Kerzen vor der Schule mini|Gedenkschreiben von Schülern mini|Gedenkschreiben von Schülern Der Unterricht für die Schüler der Albertville-Realschule fiel zunächst aus. Zahlreiche Trauernde legten Blumen vor dem Schulgebäude ab und stellten dort Kerzen auf. Am Montag, dem 16. März 2009, begann ein psychologisch begleitetes Betreuungsangebot in verschiedenen Sälen außerhalb des Schulgeländes; die Teilnahme war freiwillig. Am 23. März wurde der Pflichtunterricht wieder aufgenommen, der jedoch vorerst nicht mehr im Realschulgebäude stattfand.
Mit einem offenen Brief wandte sich die Familie des Täters am 17. März an die Öffentlichkeit. Darin erklärte sie, „wir hätten Tim so etwas nie zugetraut“, und sprach den Opfern, Angehörigen und Freunden ihr Mitgefühl aus.
Eine Woche nach der Tat, am 18. März, fand um 10:00 Uhr eine Schweigeminute statt; daran nahmen unter anderem der Landtag von Baden-Württemberg, Behörden, Hörfunksender und einige Schulen teil. Am 21. März 2009 fand in der katholischen Stadtkirche St. Karl Borromäus in Winnenden eine zentrale Trauerfeier statt, die auch in das Herbert-Winter-Stadion und in weitere Kirchen und Hallen übertragen wurde. Die Polizei zählte in Winnenden insgesamt 8.500 Trauergäste. Bundespräsident Horst Köhler und Ministerpräsident Günther Oettinger hielten Trauerreden. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihr Stellvertreter Frank-Walter Steinmeier und die gesamte Landesregierung von Baden-Württemberg reisten zu dem Trauergottesdienst und dem anschließenden Staatsakt an.
Noch am Tag des Winnender Amoklaufs wurde in Berlin die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ gegründet. Ihr Ziel ist das Verbot tödlicher Sportwaffen. Zu den Teilnehmern der Initiative gehören die Künstler Angela Winkler, Günter Lamprecht, Gerhard Schöne, Karl Corino, Freya Klier, Stephan Krawczyk, Bastian Sick und Clueso sowie Hinterbliebene der Schulmassaker von Winnenden und Erfurt. Sprecher der Initiative ist der Autor Roman Grafe. Am 21. Juli 2010 haben Vertreter der Initiative in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt.Roman Grafe: Verschärft das Waffenrecht! In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. April 2012.
Am 23. März 2009 wurde das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden gegründet. Seine Ziele sind unter anderem eine verstärkte Gewaltprävention, mehr Sensibilisierung von Eltern für den Medienkonsum ihrer Kinder und ein Verbot sogenannter „Killerspiele“.Aktionsbündnis von Winnenden: „Wir hoffen auf Horst Köhler“, Interview von Sönke Wiese mit Hardy Schober, stern.de, 8. April 2009, abgerufen am 31. Dezember 2009. Das Aktionsbündnis wurde vom Vater einer der ermordeten Schülerinnen ins Leben gerufen., focus.de, 10. September 2009, abgerufen am 31. Dezember 2009. Es wurde am 18. November 2009 in die Stiftung gegen Gewalt an Schulen überführt.
Juristische Aufarbeitung Strafverfahren Die Staatsanwaltschaft Stuttgart leitete gegen den Vater des Täters ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ein. Er hatte die Tatwaffe nicht wie vorgeschrieben in einem Waffentresor, sondern im elterlichen Schlafzimmer aufbewahrt. Seine Waffen wurden eingezogen; er kündigte an, seine Waffenbesitzkarte zurückzugeben, um dem behördlichen Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit zuvorzukommen. Am 10. Februar 2011 wurde er wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen und Verstoß gegen das Waffenrecht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit betrug 3 Jahre.
Im Frühjahr 2012 hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf. Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine wichtige Zeugin, die Familientherapeutin Astrid L., zu vernehmen. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere (die siebte Große) Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zurückverwiesen.
Am 1. Februar 2013 verurteilte das Landgericht Stuttgart den Vater des Täters wegen fahrlässiger Tötung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, da der Angeklagte die Tat hätte verhindern können, wenn er Waffen und Munition ordnungsgemäß verwahrt hätte.Rüdiger Soldt: „Jungs sind so“ In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Februar 2013. Die dagegen eingelegte Revision nahm der Verurteilte im April 2013 zurück, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Zivilverfahren Das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom August 2015, dass der Vater des Täters der Unfallkasse Baden-Württemberg, welche eine Forderung in Höhe von knapp 717.000 Euro geltend machte, die Kosten für die Heilbehandlung von Schülern, Eltern und Lehrern ersetzen muss. Die Schadenersatzforderung gegen die Mutter des Täters wurde abgewiesen. Am 10. März 2017 schloss der Vater des Täters mit der Unfallkasse Baden-Württemberg einen außergerichtlichen Vergleich, wonach er sich verpflichtet 500.000 EUR an die Unfallkasse zu zahlen, womit alle Ansprüche für die Behandlungen und Therapien abgegolten sind.
Für Renovierungsarbeiten an den Schulgebäuden verlangte die Stadt Winnenden zunächst 14 Millionen € (sie hatte unter anderem ein neues Schließsystem an den Schultüren anbringen lassen etc.), klagte dann aber im Februar 2014 nur 9,4 Millionen € ein.Stadt Winnenden klagt gegen Eltern des Amokläufers. In: Süddeutsche Zeitung, 5. Februar 2014. Im November 2014 reduzierte sie die Summe auf 5,3 Millionen €.Winnenden streitet mit Vater des Amokläufers vor Gericht. In: Augsburger Allgemeine, 28. November 2014. Da jedoch als Schadensersatz nur die tatsächlich erlittenen Schäden berechnet werden können und nicht der ebenfalls durchgeführte Schulneubau,Bitterer Streit ums Geld. In: Süddeutsche Zeitung, 28. November 2014. schlug das Gericht eine Vergleichssumme von 400.000 € vor.Thomas Schwarz: Stadt klagt gegen Eltern des Amokschützen. In: Stuttgarter Zeitung, 28. November 2014. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat am 14. Dezember 2014 dann zu.
Zahlreiche Schadensersatzklagen der Opfer und ihrer Angehörigen gegen den Vater des Täters stehen noch im Raum. Der Vater forderte seinerseits 8,8 Millionen Euro vom Klinikum Weinsberg, da Tim dort vor seinem Amoklauf psychologisch betreut wurde. Er wollte dieses Geld den Angehörigen der Opfer zukommen lassen. Der Vater scheiterte mit seiner Klage gegen das Klinikum. Das Gericht stellte fest, dass zwar Behandlungsfehler gemacht worden seien, sah darin jedoch keine Mitursache für den Amoklauf. Am 26. September 2016 zog der Vater das Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn zurück, so dass das Urteil rechtskräftig wurde.
In der Berufungsverhandlung gegen die Mutter machte das Oberlandesgericht Stuttgart deutlich, dass sie im Gegensatz zum Vater die Aufsichtspflicht nicht verletzt habe und deshalb auch nicht Schadenersatz an die Unfallkasse zahlen müsse. Daraufhin zog die klagende Unfallkasse ihre Berufung am 26. Juli 2016 zurück. In: SWR.de, 27. Juli 2016.
Verfassungsbeschwerden Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. Januar 2013 die Beschwerden von zwei Hinterbliebenen des Winnender Schulmassakers sowie des Sprechers der Sportmordwaffen-Initiative abgelehnt. Das Waffengesetz könne „von Verfassungs wegen nicht beanstandet werden“. Die bestehenden Regelungen seien nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich, „um die Allgemeinheit vor den Gefahren des missbräuchlichen Umgangs mit Schusswaffen zu schützen“.Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 2013, abgerufen am 3. April 2016.