Als Kirchenkampf im engeren Sinn bezeichnet man den Konflikt innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche zwischen der Bekennenden Kirche einerseits und den Deutschen Christen anderseits, von 1933 bis etwa zum Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939.
Im weiteren Sinn wird oft die Epoche der deutschen Kirchengeschichte in der Zeit des Nationalsozialismus insgesamt so bezeichnet. In diesem Fall umfasst der Begriff den Kampf des NS-Staates gegen die evangelische und die katholische Kirche sowie ihre herkömmlichen Organisationsstrukturen, mit dem Ziel der Gleichschaltung den Kampf von Nationalsozialisten in und außerhalb der Kirchen gegen das konfessionelle Christentum. Dieser Kampf verfolgte verschiedene Zwecke: Sie sollten z. B. mit der NS-Ideologie kompatibler gemacht werden; ihr gesellschaftlicher und politischer Einfluss sollte verringert werden; einigen Nazis schwebte eine „arteigene“ Religiosität vor (siehe z. B. Germanische Glaubens-Gemeinschaft (Ludwig Fahrenkrog)) den Abwehrkampf von christlichen Gruppen und Teilkirchen gegen diese Bestrebungen.
Dass der letztgenannte Abwehrkampf als allgemeines Kennzeichen jener Epoche zu gelten hat, wird in kritischer Kirchengeschichtsschreibung bestritten; vielmehr wird die Haltung der Kirchen gegenüber dem Dritten Reich als Schwanken „zwischen Anpassung und Widerstand“ beschrieben bzw. gewertet, wobei mutige Aktionen wie der gemeinsame Hirtenbrief des deutschen Episkopats gegen das Dritte Reich der Anpassung einzelner an die NS-Politik gegenüberstanden.Leonore Siegele-Wenschkewitz: Die Kirchen zwischen Anpassung und Widerstand im Dritten Reich. In: Barmer Theologische Erklärung 1934–1984. Luther Verlag, Bielefeld 1984; ISBN 3-7858-0287-0; S. 11–29.
Darüber hinaus werden gelegentlich auch andere Kämpfe zwischen Kirchen (oder innerhalb einer Kirche) sowie Kämpfe gegen Kirchen oder gegen „die Kirche“ als Kirchenkampf bezeichnet, ohne dass es sich dabei um einen definierten Begriff handelt.Beispiel: In diesem Text ist einleitend vom „Kirchenkampf“ zur Zeit Luthers die Rede, also mit Bezug zur Reformation. Als Bezeichnung für den Kampf zwischen dem Staat und der katholischen Kirche in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, insbesondere unter Reichskanzler Bismarck, hat sich der Begriff Kulturkampf durchgesetzt.
Begriff Der Ausdruck „Kirchenkampf“ kam 1933, dem Jahr der Machtübernahme, für die Auseinandersetzung zwischen den Deutschen Christen (DC) und jenen Kreisen auf, die sich 1934 in der Bekennenden Kirche (BK) zusammenschlossen. In der kirchenhistorischen Forschung nach 1945 wurde damit die gesamte protestantische Epoche in Deutschland von 1933 bis 1945 bezeichnet.
Heute ist dieser Epochenbegriff umstritten, da er den falschen Eindruck erweckt, die evangelischen Kirchen hätten das NS-Regime insgesamt „bekämpft“. Zwar gab es auf evangelischer wie katholischer Seite einzelne Kirchenvertreter und Gruppen, die die Hitlerregierung öffentlich kritisierten und/oder sogar konspirativen Widerstand leisteten. Doch eine geschlossene kirchliche Opposition gegen den Nationalsozialismus und seine Politik gab es nicht.
Im Zentrum des innerhalb der evangelischen Kirche ausgetragenen „Kirchenkampfes“ stand ein Konflikt zwischen den „Deutschen Christen“ und der „Bekennenden Kirche“ um das Verständnis und die Auslegung des Evangeliums. Dieser theologische Konflikt wurde auf Seiten der Bekennenden Kirche zu einer indirekten politischen Opposition gegen den Staat, insofern er eine Einmischung des Regimes in Glaubensinhalte und Kirchenverfassung abzuwehren suchte. Damit widersprach er dem Totalitätsanspruch der nationalsozialistischen Ideologie. Ein politischer Widerstand gegen den Nationalsozialismus war damit weder beabsichtigt noch folgte er daraus, von seltenen Ausnahmen abgesehen. Viele Bekennende Christen waren gleichzeitig Antisemiten, Wähler und/oder Mitglieder der NSDAP und begrenzten ihren Widerspruch ausdrücklich auf die Übergriffe des Staates auf innerkirchliche Angelegenheiten.
Der Begriff „Kirchenkampf“ hat sich dennoch im Protestantismus eingebürgert, weil der Kampf um das Selbstverständnis der ganzen Kirche ging. Denn der kleinere, „bekennende“ Teil der evangelischen Christen berief sich auf die Grundlagen des christlichen Glaubens in Bibel und Glaubensbekenntnis. Er beanspruchte daher, die ganze evangelische Christenheit rechtmäßig zu vertreten. Diesem Anspruch gibt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) seit 1945 Recht, so dass die Bekennende Kirche als „wahre Kirche“ gewürdigt und ihre Dokumente – vor allem die Barmer Theologische Erklärung – von einigen Landeskirchen in die Bekenntnisschriften aufgenommen wurden.
Auslöser und Thema des Kirchenkampfes war der Versuch des NS-Regimes, mit Hilfe der „Deutschen Christen“ Rassestandpunkte in den Kirchen durchzusetzen und deren Organisationsform zu bestimmen. Dies wurde von der Seite des Staates als politischer, von Seiten der „Bekennenden“ Christen aber als theologischer Konflikt gesehen. Der Kirchenkampf lässt sich daher nur bedingt als Konflikt zwischen Kirche und Staat auffassen; er war im Kern ein Kampf um das Selbstverständnis der evangelischen Kirche mit politischen Wirkungen. Im Sinne einer „Reformation“ war er nicht mit dem Ende des NS-Regimes abgeschlossen, sondern dauert noch an.
Versuche, den Begriff auf Konflikte zwischen den Kirchen und realsozialistischen Staaten auszudehnen, haben sich nicht durchgesetzt. (siehe z. B. Christen und Kirchen in der DDR, Großer Terror (Sowjetunion)).
Kirchenkampf in Frankreich 1871–1905 In Frankreich kam es seit der Gründung der Dritten Französischen Republik nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 wiederholt zu innenpolitischen Spannungen, weil mächtige konservativ-restaurative Kräfte in der französischen Gesellschaft der republikanisch-demokratischen Staats- und Gesellschaftsform grundsätzlich skeptisch gegenüberstanden. Am 11. Mai 1902 gewann im Gefolge der Dreyfus-Affäre ein politisches Linksbündnis („Bloc des gauches“) die Parlamentswahlen. Die „Radikaldemokraten“ sahen insbesondere die römisch-katholische Kirche in Frankreich als Feind der Republik an. Die bürgerlichen Liberalen kritisierten insbesondere die antimodernistische Haltung der katholischen Kirche. Die jahrhundertelange Tradition des Antiklerikalismus geht in Frankreich auf die Zeit der Aufklärung und der Französischen Revolution zurück. Die neue Regierung (Kabinett Combes unter Émile Combes) fasste den Entschluss, dauerhaft den Einfluss der Kirchen auf die Gesellschaft und insbesondere das Erziehungswesen zu beschränken. In einer Reihe von Gesetzen wurde das Verhältnis von Kirche und Staat (Frankreich) neu geregelt.
Im Juli 1902 wurde etwa 3000 staatlich nicht genehmigte kirchliche Schulen geschlossen. Dies führte zu heftigen öffentlichen Protesten; 74 der 78 französischen Bischöfe unterzeichneten eine „protestation“. Daraufhin stellte die Regierung die Besoldung der Bischöfe ein.
Im März 1903 wurden alle männlichen Ordensgemeinschaften aufgelöst. Im Juli 1903 folgte die Aufhebung aller weiblichen Ordensgemeinschaften. Am 7. Juli 1904 wurde die Neugründung von Ordensgemeinschaften verboten.
Am 9. Dezember 1905 wurde das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat verabschiedet. Das Gesetz galt zwar vor allem der katholischen Kirche in Frankreich; aus Gründen der Neutralität galten diese Regelungen aber auch für andere Konfessionen.
Kirchenkampf in Deutschland Haltung der evangelischen Kirchen zu Kaiserreich und Weimarer Republik Die liberale Theologie des 19. Jahrhunderts hatte sich gerade in Deutschland mit Idealismus oder Romantik verbunden. Sie ging induktiv von der „religiösen Erfahrung“ aus, um diese in der kirchlichen Verkündigung bewusst zu machen und zu bestätigen (Friedrich Schleiermacher). Sie bejahte die Autonomie der Lebensgebiete als eigenständige „Offenbarungsquelle“ und glaubte an den ständigen sittlichen und kulturellen Fortschritt des Menschen. Innergeschichtliche Ziele wurden zu verpflichtenden Bezugspunkten für kirchliches Reden und Handeln aufgewertet.
Die lutherische Orthodoxie blieb indes eng mit Adel und Monarchie verbunden und bildete seit 1789 ein konservatives Bollwerk gegen Rationalismus und Liberalismus. Dort begrüßten führende Theologen die Reichseinung von 1871 stürmisch und erhoben Otto von Bismarck zum Vollender der Reformation. Die meisten Landeskirchen erhielten zwar eine Synodalverfassung, die die Mitspracherechte der Gemeinden stärkte, behielten aber ihre konfessionellen Sonderbindungen und Verwaltungen. Die Bundesfürsten waren in ihren Ländern – etwa der Kaiser als preußischer König in Preußen – wie in anderen Monarchien zugleich oberster Bischof, die Kirchengesetze erlassen oder aufheben konnten (Landesherrliches Kirchenregiment).
Mit den Lutherjubiläen von 1883 und 1917 kam es zu einer Lutherrenaissance: Der kulturelle Fortschritt wurde skeptisch betrachtet und unter den Vorbehalt der grundsätzlichen Sündhaftigkeit allen menschlichen Strebens gestellt. Ein Lutherbild mit konfessionellen und nationalen Zügen wurde gepflegt, das sich von Rom und Paris, also dem Katholizismus und der Menschenrechtstradition, abgrenzte.
Der Erste Weltkrieg zerbrach den allgemeinen humanen Fortschrittsglauben nachhaltig. Zudem beendete die Novemberrevolution die preußisch-lutherische Allianz von „Thron und Altar“. Friedrich Ebert sicherte den evangelischen Kirchen aber schon im Januar 1919 zu, dass die vorbereitete Verfassung ihre Privilegien – vor allem den staatlichen Einzug der Kirchensteuer – nicht antasten werde. Dennoch wurde der Protestantismus in der Weimarer Republik erneut zum Hort eines demokratiefeindlichen Nationalismus. Da Sozialdemokraten an Regierungen beteiligt waren, nahm für viele evangelische Christen die Nation die Stelle des Obrigkeitsstaates ein. Sie sahen das Kriegsende 1918 weithin als Niederlage und Demokratie und Sozialismus als Feinde des Christentums.
Nach Verabschiedung der Weimarer Verfassung richtete der Präsident des altpreußischen Evangelischen Oberkirchenrats (EOK) Reinhard Möller ein „tiefempfundenes Dankeswort an unseren fürstlichen Schirmherrn“, den abgesetzten Kaiser; Kirchenführer wie Detlev von Arnim-Kröchlendorff jubelten: „Der Umsturz hat sich auf unsere Kirche nicht miterstreckt.“ Die konservative Kontinuität der Landeskirchen, die als Volkskirche für alle religiösen Bedürfnisse der getauften Deutschen zuständig waren, blieb erhalten.
Nur einige Außenseiter sahen die soziale Frage schon vor 1914 als Problem, das auch das Christentum angeht. Als Christ Mitglied der SPD zu sein, war damals nahezu undenkbar. Eine seltene Ausnahme war der schwäbische Pietist Christoph Blumhardt. Doch nach 1918 wuchs die religiös-soziale Bewegung auch in Deutschland zeitweise auf einige 10.000 Anhänger. Der 1926 gegründete Bund der religiösen Sozialisten Deutschlands um Georg Fritze und Georg Wünsch gehörte zu den ersten und entschiedenen Warnern vor dem aufkommenden Nationalsozialismus.
Die Dialektische Theologie veränderte seit 1919 die geistige und kirchliche Landschaft, indem sie energisch nach der Verantwortung der Kirche vor dem Wort Gottes und so auch für die Welt fragte. Der Schweizer Theologe Karl Barth stellte die „Bindestrich-Theologien“, die ein zeitliches mit einem ewigen Anliegen meinten verbinden zu können, und das Selbstverständnis des Kulturprotestantismus als „Erziehungsanstalt“ der bürgerlichen Gesellschaft radikal in Frage.
Doch solche Warner blieben praktisch ohne Wirkung auf die Kirchenpolitik. Maßgebend waren hier Kirchendiplomaten wie der damalige Generalsuperintendent der Kurmark Otto Dibelius, der in seinem Buch „Das Jahrhundert der Kirche“ (1926) schrieb:
Die Weltwirtschaftskrise traf die Kirchen dank der staatlichen Absicherung ihrer Finanzgrundlagen kaum; sie wurde als Chance zur Steigerung ihrer Einflussmöglichkeiten begriffen. Das „Kirchliches Jahrbuch“ von 1930 triumphierte, die Kirche habe in der allgemeinen Inflation „ihren Wert gesteigert“.