mini|Nationalsozialistisches Deutschland: Der preußische Justizminister Hanns Kerrl bei der Besichtigung des Galgens mit daran aufgehängtem Paragraphenzeichen im Lager für Rechtsreferendare in Jüterbog. Links neben ihm der Lagerleiter Oberstaatsanwalt Christian Spieler und dessen Stellvertreter, SA-Sturmführer Heesch (August 1933) Unrechtsstaat ist eine abwertend gebrauchteIngo Müller, NJ 1992, S. 281 ff., 282. Bezeichnung für einen Staat, der kein Rechtsstaat ist.Sendler, ZRP 1993, S. 1 ff., 2. Im Unrechtsstaat setzen sich „die Machthaber willkürlich über das Recht hinweg“; seine Bürger seien „staatlichen Übergriffen schutzlos preisgegeben“.Duden-Wissensnetz deutsche Sprache Es handelt sich um ein politisches Schlagwort, mit dem die Regime sowohl Deutschlands zur Zeit des Nationalsozialismus als auch der DDR gekennzeichnet werden. Die Gleichsetzung beider Systeme durch den Begriff des Unrechtsstaats ist umstritten. Die Debatte hat Eingang in den rechtswissenschaftlichen Diskurs gefunden, der sich insbesondere um eine Definition des Begriffs bemüht.Wilhelm Rettler: Der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums in der DDR (= Juristische Zeitgeschichte 3, 40). De Gruyter, Berlin/New York 2010, ISBN 978-3-11-024855-5, S. 183–184.
Begriffsursprung Der Begriff wird auf den preußischen Katholiken Peter Reichensperger (1810–1892) zurückgeführt. Mit dem Begriff des Unrechtsstaates wollte Reichensperger andeuten, dass Preußen ein solcher würde, wenn es die Rechte seiner katholischen Untertanen beschneidet. In der 24. Sitzung der Zweiten Kammer des Preußischen Landtags am 12. Februar 1853 äußerte der Abgeordnete Reichensperger: „Ich denke, der Rechtsstaat besteht darin, dass der Obrigkeit das Schwert zum Schrecken der Bösen anvertraut ist, und zum Schutze derer, die in ihrem Recht sind, ihr Recht üben; einen Unrechtsstaat würde man dagegen meines Erachtens denjenigen zu nennen haben, welcher die Unruhestifter schützen und diejenigen bedrohen wollte, die in ihrem Rechte sind.“
Begriffsinhalt Gustav Radbruch (SPD), während der Weimarer Republik Reichsjustizminister, wandte den Begriff 1946 in seinem epochemachenden Aufsatz Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, in dem er die Radbruch’sche Formel prägte, auf das NS-Regime an: Um „die Wiederkehr eines solchen Unrechtsstaates“ zu verhüten, müsse der materiellen Gerechtigkeit Vorrang vor dem positiven Recht eingeräumt werden, wenn dieses unerträglich ungerecht sei oder die Gleichheit aller Menschen bewusst verleugne.Gustav Radbruch: Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht. In: Süddeutsche Juristenzeitung, 1946, S. 105–108 (hier das Zitat) (, Zugriff am 15. November 2014). In Nachfolge Radbruchs wurde der Begriff Unrechtsstaat dann lange zur Kennzeichnung des nationalsozialistischen Deutschlands benutzt.Siehe z. B. Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Der Unrechtsstaat. Recht und Justiz im Nationalsozialismus. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1979; Udo Reifner (Hrsg.): Das Recht des Unrechtsstaates. Arbeitsrecht und Staatswissenschaften im Faschismus. Campus, Frankfurt am Main/New York 1981; Günter Neliba: Wilhelm Frick: Der Legalist des Unrechtsstaates. Schöningh, Paderborn 1992.
Nach Ansicht von Horst Sendler ist es kennzeichnend für einen Unrechtsstaat, dass es daran fehlt, dass die Verwirklichung des Rechts angestrebt und im Großen und Ganzen erreicht wird.Sendler, ZRP 1993, 1 ff., 4. Dabei machten einzelne Rechts- und Verfassungsverstöße einen Staat noch nicht zum Unrechtsstaat, da diese mitunter auch in Rechtsstaaten vorkommen. Auch sei ein Staat nicht schon dann als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen, wenn er nicht dem Modell des klassischen bürgerlichen Rechtsstaats und insbesondere nicht dem bundesdeutschen Rechtsstaatsbegriff entspricht.Sendler, ZRP 1993, S. 1 ff., 3. Andererseits schließe der Begriff „Unrechtsstaat“ nicht aus, dass es in einem derartigen Staat auch Bereiche gibt, in denen Rechtsstaatlichkeit herrscht und Gerechtigkeit geübt wird.Sendler, NJ 1991, S. 379 ff., 380. Gerd Roellecke hält es demgegenüber für entscheidend, dass ein Unrechtsstaat nicht die Gleichheit aller Menschen voraussetze. Im Unterschied zu historischen „Nichtrechtsstaaten“ könnten Unrechtsstaaten nach dem Stande der historischen Entwicklung auch Rechtsstaaten sein.
Verwendung in juristischen Texten Im Remer-Prozess schloss sich das Gericht 1953 in seinem Urteil der Argumentation des Generalstaatsanwalts Fritz Bauer an, gewesen sei, gegen den Widerstand zu leisten als Notwehr gerechtfertigt sei.Claudia Fröhlich: «Wider die Tabuisierung des Ungehorsams». Fritz Bauers Widerstandsbegriff und die Aufarbeitung von NS-Verbrechen, Campus, Frankfurt am Main/New York 2006, ISBN 978-3-593-37874-9, S. 99 und 118; Johannes Tuchel (Hrsg.): Der vergessene Widerstand. Zu Realgeschichte und Wahrnehmung des Kampfes gegen die NS-Diktatur (= Dachauer Symposien zur Zeitgeschichte; Bd. 5), Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 978-3-892-44943-0, S. 222 ff.
Bauer fasste den Begriff des Unrechtsstaates eng: Dass etwa das faschistische Italien darunter zu rechnen sei, bezweifelte er, da dort kein „Feind“ definiert gewesen sei, der systematisch „ausgemerzt“ werden sollte. Diese Bedingungen erfüllten seines Erachtens nur das NS-Regime und die stalinistische Sowjetunion.Erardo Cristoforo Rautenberg: Zu Haus unter Feinden, in: Die Zeit, Nr. 47 vom 13. November 2014, S. 17.
Der Begriff Unrechtsstaat wurde außerdem in einer Proklamation des Bundespräsidenten Heinrich Lübke aus dem Jahr 1963 verwendet, worin der 17. Juni zum nationalen Gedenktag erklärt wurde. In abgewandelter Form als „Unrechts-Regime“ wird der Begriff in Satz 2 Einigungsvertrag – in der Formulierung „SED-Unrechts-Regime“ – verwendet, ebenso im Gesetz über das Ruhen der Verjährung bei SED-Unrechtstaten vom 26. März 19931. Verjährungsgesetz; . Das entsprechende, als Art. 1 dieses Gesetzes verkündete Zweite Gesetz zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen (Zweites BerechnungsG) wurde aufgehoben m.W.v. 30. November 2007 durch Art. 52 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 (). und in des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB), wo jeweils vom „SED-Unrechtsregime“ die Rede ist. In der Formulierung „nationalsozialistisches Unrechtsregime“ wird der Begriff in des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege ebenfalls benutzt. In Thüringen ist der 17. Juni Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts.§ 2a des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes
Auch in der wissenschaftlichen staatsrechtlichen Diskussion werden die Begriffe Unrechtsstaat und Unrechtssystem – insbesondere in Bezug auf die DDR – oft gebraucht.Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (Hrsg.): Der Rechtsstaat und die Aufarbeitung der vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit, Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Gießen vom 2. bis 5. Oktober 1991, ISBN 3-11-013580-9. Den Begriff „Unrechtsstaat“ verwenden verschiedene Autoren auf den Seiten 16, 99, 114, 118, 135 f., 153 f., 156, 159. Auf das „Dritte Reich“ wurde der Ausdruck „Unrechtsstaat“ erstmals im Jahr 1979 in einer rechtswissenschaftlichen Publikation angewendet.Vgl. auch Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Der Unrechtsstaat, Frankfurt am Main 1979; Udo Reifner (Hrsg.): Das Recht des Unrechtsstaats, Frankfurt am Main/New York 1981.
In der Rechtsprechung deutscher Gerichte wurden sowohl das „Dritte Reich“BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2004, Az.: 1 BvR 1804/03, BVerfGE 112, 93 ff., Rn. 4. als auch die DDRBGH, Beschluss vom 21. November 1994, Az.: AnwZ (B) 54/94 (Amtlicher Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Annahme eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit bei Mitwirkung an der DDR-Rechtsprechung in politischen Strafsachen.), NJ 1995, 332 f., Rn. 13. als Unrechtsstaat bezeichnet. Ein anderes Beispiel aus der Rechtsprechung ist Myanmar, das in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe von 2008VG Karlsruhe, Urteil vom 16. Dezember 2008, Az.: A 11 K 1340/08. „angesichts der seit Jahrzehnten andauernden Diktatur der Militärjunta“ als Unrechtsstaat charakterisiert wurde.
Verwendung in der Diskussion um die DDR Historisch-politische Diskussion Der Unrechtsstaatsbegriff spielt in der historisch-politischen Diskussion um die Bewertung der Deutschen Demokratischen Republik bis zur Wende 1989/90 eine herausragende Rolle.Thomas Claer, War die DDR ein Unrechtsstaat? Warum eine differenzierte Betrachtung weder die DDR verharmlost noch die Würde der Opfer verletzt, in: Justament, Berlin, Oktober 2010 (online). Bundespräsident Roman Herzog etwa erklärte am 26. März 1996 vor der Enquête-Kommission Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit über die DDR: „Sie war ein Unrechtsstaat.“Deutschland Archiv 29 (1996) 3, S. 501; . Ebenso äußerte sich im Jahr 2009 auch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk vertritt ebenfalls die These, die DDR sei ein Unrechtsstaat gewesen. Dies begründet er mit dem Fehlen einer Verwaltungsgerichtsbarkeit und Gewaltenteilung: Die Justiz sei nie unabhängig von den politischen Vorgaben von Staat und Partei gewesen. Das Strafgesetzbuch der DDR habe zahlreiche politische Straftatbestände gekannt wie staatsfeindliche Hetze, Staatsverleumdung, Zusammenrottung usw., was zu einer großen Zahl von politischen Gefangenen geführt habe. Diese hätten in der Mehrzahl einfach nur das Land verlassen wollen oder seien wegen Weitergabe unerwünschter Literatur wie George Orwells 1984 kriminalisiert worden:
Die Gleichsetzung des DDR-Regimes mit dem NS-Staat durch den Begriff des Unrechtsstaats ist sowohl unter Politikern als auch Juristen umstritten.Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Rechtsstaat und Unrechtsstaat: Begriffsdefinition, Begriffsgenese, aktuelle politische Debatten und Umfragen (PDF; 306 kB), 15. Juni 2018. Vor allem Politiker der Linkspartei wehren sich gegen die Charakterisierung der DDR als Unrechtsstaat, beispielsweise die Politikerin Gesine Lötzsch mit der Begründung, der Begriff „Unrechtsstaat“ sei ein propagandistischer Kampfbegriff, der brandmarken solle.Definition des Begriffs „Unrechtsstaat“ in der wissenschaftlichen Literatur – Kurzinformation für die Bundestagsabgeordnete Gesine Lötzsch, WD des Deutschen Bundestages, 30. April 2008. Lothar de Maizière, letzter Ministerpräsident der DDR und Mitglied der CDU (DDR), bezeichnet die Vokabel „Unrechtsstaat“ als unglücklich, da der Begriff unterstelle, dass alles, was dort im Namen des Rechts geschehen ist, Unrecht gewesen sei.Letzter DDR-Ministerpräsident: Lothar de Maizière will DDR nicht als Unrechtsstaat bezeichnen, Spiegel Online vom 23. August 2010. Auch die Politikwissenschaftlerin Gesine Schwan lehnt die pauschalisierende Anwendung des Begriffs „Unrechtsstaat“ auf die DDR ab. Zwar sei die DDR kein Rechtsstaat gewesen, ihre einseitige Beschreibung als Unrechtsstaat stelle aber Arbeit und Leben sämtlicher ehemaliger DDR-Bürger unter einen moralischen Generalverdacht. Reinhard Höppner machte geltend, die DDR sei mehr gewesen als ein Unrechtsstaat. Sie sei auch der Versuch gewesen, „eine gerechtere Gesellschaft zu gestalten“. Das Scheitern diskreditiere „nicht unbedingt diejenigen, die auf diesem Weg nach einer gerechteren Gesellschaft suchten.“„Wehre mich gegen Einäugigkeit“, Focus Online, 29. August 2013.