Die Entwürfe für die Kfz-Kennzeichen in Deutschland waren begleitet von einem kontroversen Entscheidungsprozess. Das nach dem Zweiten Weltkrieg angestrebte Finden eines neuen Systems für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland gestaltete sich schwierig. Der Vergabeprozess wird in der folgenden Liste dargestellt.
Erster Entwurf 1950 In einem ersten Entwurf bekamen im Jahr 1950 die größeren Zulassungsstellen einen oder zwei Buchstaben als Unterscheidungszeichen zugewiesen. Für die kleineren Verwaltungseinheiten waren Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben vorgesehen. Dem oder den Unterscheidungsbuchstaben sollte eine mehrstellige Zahl vorangestellt werden oder folgen. Auch für die damaligen kreisfreien Städte und Kreise in der DDR wurden Unterscheidungszeichen festgelegt. Da man davon ausging, dass auch die unter polnischer und sowjetischer Verwaltung stehenden ehemaligen preußischen kreisfreien Städte und Kreise wieder zu Deutschland gehören würden, teilte man auch diesen Verwaltungsbezirken Unterscheidungszeichen zu (siehe Ostzonenverzeichnis der deutschen Kfz-Kennzeichen).
Überarbeitungen des Systems ab 1951 Die den Verwaltungseinheiten zugedachten Buchstaben änderten sich mehrfach. Schließlich wurde entschieden, dass das Unterscheidungszeichen aus einem bis drei Buchstaben besteht, dem ein oder zwei Buchstaben und anschließend eine bis zu vierstellige Zahl folgen.
Einführung des neuen Systems 1956 Als nach dem Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 die Hoffnung auf eine baldige Wiedervereinigung begraben wurde, aber immerhin 1954 die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich den Termin der Saarabstimmung auf den 23. Oktober 1955 festlegten – als dessen Folge das Saarland zum 1. Januar 1957 ein vollwertiges Bundesland der Bundesrepublik wurde – entschloss man sich aus dieser Rechtssicherheit heraus (sog. „Kleine Wiedervereinigung“) für die Verwaltungsgebiete in der Bundesrepublik Deutschland die vorgesehenen Kennzeichen nun ab dem 1. Juli 1956 auszugeben. Da ohnehin damit gerechnet wurde, dass die reale Umsetzung mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nehmen würde, konnten ab dem 1. Januar 1957 die neuen Kennzeichen auch im Saarland als allein gültige Kennzeichen vergeben werden.
In der Liste werden zwei Vorschläge von 1950 und Ende 1951 sowie die tatsächliche Kennzeichenvergabe 1956 dokumentiert.
Synopse der Kennzeichenvorschläge für Westdeutschland Die folgende Liste zeigt die vorgesehenen Kraftfahrzeugkennzeichen nach den Entwürfen von 1950 und 1951 sowie die 1956 tatsächlich zugewiesenen Abkürzungen. Gebiete, für die sich der Vorschlag veränderte, sind farbig hinterlegt.