mini|300px|Offizielles Logo des BBK Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) und das zentrale Organisationselement für die zivile Sicherheit. Es wurde am 1. Mai 2004 errichtet BBKG und hat seinen Dienstsitz seit Juli 2006 in Bonn-Lengsdorf (davor im Stadtbezirk Bad Godesberg).
Das Amt der Präsidentin hat seit April 2026 Grit Tüngler inne. Vizepräsident ist seit 2023 René Funk.Pressemitteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 28. Oktober 2016
Aufgaben Das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe () definiert die Aufgaben des BBK:
Nach Abs. 2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) gehören zum Zivilschutz folgende Aufgaben: Selbstschutz Warnung der Bevölkerung Schutzbau Aufenthaltsregelung Katastrophenschutz nach Maßgabe des ZSG, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut (hierzu betreibt das BBK im Barbarastollen bei Oberried einen zentralen Bergungsort)
Wie das BBK betont, besitzt der Bund im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Die Unterstützung des Bundes beim Katastrophenschutz wird daher allgemein als „Katastrophenhilfe“ bezeichnet.
Die Aufgaben des BBK werden in fünf Abteilungen wahrgenommen.
Fachabteilungen Abteilung I – Krisenmanagement Für die Koordinierung der Katastrophenhilfe (Krisenmanagement) wurde in der Abteilung I das GMLZ (Gemeinsames Melde- und Lagezentrum) eingerichtet.
Auch die Warnung der Bevölkerung mit den Teilaufgaben Betrieb und Weiterentwicklung des Modularen Warnsystems (MoWaS) sowie der Warn-App NINA ist eine Aufgabe der Abteilung I. MoWaS bietet über den Rundfunk die Möglichkeit, nicht nur Gefahren anzukündigen, sondern auch Handlungsempfehlungen an die Bevölkerung weiterzugeben. Die neuen Systeme machen es möglich, in Sekundenschnelle Warnmeldungen und Gefahrendurchsagen mit höchster Priorität über Satellit an die angeschlossenen Medien weiterzugeben. Neben allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden und werden weitere private Rundfunkbetreiber, Internetportalbetreiber und große Presseagenturen in dieses System einbezogen.
Ebenfalls im BBK angesiedelt ist die Koordinierungsstelle zur Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) der Bundesregierung. Außerdem ist das Referat Ressort- und länderübergreifende Krisenmanagementübungen, LÜKEX, zur Durchführung der gleichnamigen regelmäßigen länderübergreifenden Krisenmanagementübungen Bestandteil der Abteilung I.
Abteilung II – Risikomanagement, Internationale Angelegenheiten Die Abteilung erfüllt neben der Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten und Rechtsfragen des Bevölkerungsschutzes folgende Aufgaben im Rahmen der Notfallvorsorge und des Risikomanagements: Weiterentwicklung der nichtpolizeilichen, nichtmilitärischen Gefahrenabwehr zu einer jederzeit bedrohungsgerechten Gesamtkonzeption, Erarbeitung und Aktualisierung makroskopischer Risikoanalysen einschließlich der methodischen Beratung zur Durchführung auf anderen Verwaltungsebenen, Überprüfung und Fortentwicklung der Notfallplanung in enger Zusammenarbeit mit Bundes- und Länderbehörden, Entwicklung von Konzepten zur dauerhaften Sicherung und Förderung des Ehrenamtes, Entwicklung von Kooperationsmodellen zwischen Bund, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und weiteren Akteuren der Sicherheitsarchitektur in Deutschland, Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ/CIMIC), Förderung und weiterer Ausbau der fachlichen Netzwerke im Bevölkerungsschutz, Information der Bevölkerung sowie Stärkung der Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeiten der Bevölkerung.
Darüber hinaus befasst sich die Abteilung II mit dem physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Unter Kritischen Infrastrukturen im Sinne des Bevölkerungsschutzes sind primär die Energieversorgung, das Verkehrswesen, die Trinkwasser- und Nahrungsmittelversorgung einschließlich der Entsorgung, das Gesundheitswesen, die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bzw. Regierung und öffentliche Verwaltung sowie Kommunikationsinfrastrukturen zu verstehen. Somit ergeben sich für die Abteilung II folgende Tätigkeitsfelder: Sicherstellung einer engen fachlichen Vernetzung aller am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten öffentlichen und privaten Stellen, Erarbeitung von kurz-, mittel- und langfristigen Risikoanalysen für Kritische Infrastrukturen, Erarbeitung von Notfall- und Gefahrenabwehrplänen für Kritische Infrastrukturen, einschließlich von Empfehlungen für ein integriertes Risiko- und Krisenmanagement (Zusammenspiel von öffentlicher/externer und privater/interner nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr), Beratung staatlicher, sonstiger öffentlicher und privater Stellen hinsichtlich der Vorsorge- und Abwehrplanung zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, Erarbeitung von Empfehlungen für den baulich-technischen Schutz von Infrastruktureinrichtungen. Das BBK wirkt über die Abteilung II auch im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) mit, das beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angesiedelt ist.
Dritter zentraler Aufgabenbereich der Abteilung ist die behördeninterne Koordinierung der internationalen Aktivitäten des BBK sowie die Unterstützung des BMI bei der Umsetzung und Fortentwicklung des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union. Seit dem Jahr 2008 führt das BBK durch andere Ressorts finanzierte Unterstützungsprojekte für Zivil- und Katastrophenschutzbehörden in anderen Ländern durch, so z. B. in der Volksrepublik China, in Tunesien, in Jordanien, in der Ukraine u. a. Hierbei kooperiert das BBK u. a. mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), dem THW, Feuerwehren u. a. Institutionen.
Seit 2017 ist beim BBK in der Abteilung II auch die Nationale Kontaktstelle für die Umsetzung des Sendai-Rahmenwerkes für Katastrophenvorsorge in Deutschland eingerichtet. Das Sendai-Rahmenwerk ist ein Arbeitsprogramm der Vereinten Nationen im Zuge der UN-Strategie zur Reduzierung des Katastrophenrisikos (UN-ISDR). Im Juli 2022 wurde die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen durch das Bundeskabinett beschlossen. Diese enthält sektorenübergreifende Maßnahmen zur Prävention, Vorbereitung, Bewältigung und Nachsorge von Krisen. Die Strategie richtet ihren Blick auf alle zukünftigen Gefahren sowie ihre Ursachen und Folgen. Die Resilienzstrategie wurde gemeinsam mit allen Ressorts der Bundesregierung unter Begleitung der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Sendai Rahmenwerks (IMAG Sendai) zusammen mit der Nationalen Kontaktstelle für das Sendai Rahmenwerk (NKS) und unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) erstellt.
Durchgeführte Risikoanalysen
Die Risikoanalyse ist im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, gesetzlich verankert: „Der Bund erstellt im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Risikoanalyse für den Zivilschutz. Das Bundesministerium des Innern unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Risikoanalyse nach Satz 1 ab 2010 jährlich.“
Seit 2012 wurden die folgende Risikoanalysen durchgeführt:Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/10850, 28. Dezember 2016.
Extremes Schmelzhochwasser aus den Mittelgebirgen (2012)Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012. In: 17. Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12051, 3. Januar 2013 – Risikoanalysen Extremes Schmelzhochwasser und Pandemie. Pandemie durch Virus Modi-SARS (2012) Wintersturm (2013)Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2013. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/208, 16. Dezember 2013 – Risikoanalyse Wintersturm. Sturmflut (2014)Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2014. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/3682, 23. Dezember 2014 – Risikoanalyse Sturmflut. Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk (2015). In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7209, 4. Januar 2016 – Risikoanalyse Freisetzung radioaktiver Stoffe aus einem Kernkraftwerk. Freisetzung chemischer Stoffe (2016)Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2016. In: 18. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/10850, 28. Dezember 2016 – Risikoanalyse Freisetzung chemischer Stoffe. Dürre (2018)Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2018. In: 19. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/9521, 12.04.2019 - Risikoanalyse Dürre.
Abteilung III – Forschung und Technik, Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz Aufgaben/Übersicht Aufgaben der Abteilung III sind u. a.: Ermittlung des Forschungsbedarfs und Erarbeitung von Rahmenplänen, ABC-Schutz / -Vorsorge auf wissenschaftlich-technischem und medizinischem Gebiet, Konzipierung und Beschaffung der ergänzenden zivilschutzbezogenen Ausstattung für die Bundesländer („Task-Force-Modell“),. Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Abgerufen am 6. April 2017. wissenschaftliche und technische Beratung.
Abteilung IV – Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung Zum BBK gehört die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Diese Institution ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Aufgaben der BABZ sind: Aus- und Fortbildung des mit Fragen der Zivilen Sicherheitsvorsorge befassten Personals und der Führungs- und Lehrkräfte des Katastrophenschutzes, Durchführung und Auswertung von Übungen, wie beispielsweise die länderübergreifende Krisenmanagementübung LÜKEX, Auswertung von Großschadenslagen im In- und Ausland, Auswertung nationaler und internationaler Analysen, Publikationen und Dokumentationen, wissenschaftliche Betreuung von Forschungsvorhaben sowie deren Auswertung und Umsetzung, Durchführung von Studien und Untersuchungen, Durchführung von Seminaren, Übungen und sonstigen Veranstaltungen zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit sowie Mitwirkung an den konzeptionellen Arbeiten der fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden, Mitarbeit in Bund-Länder-Ausschüssen und in EU-Gremien.
Abteilung Z – Zentrale Dienste Aufgaben/Übersicht Aufgaben der Abteilung Z sind u. a.: Personal Haushalt und Recht Organisation Technische Dienste
Fachinformationsstelle Die Fachinformationsstelle (FIS) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist als wissenschaftliche Spezialbibliothek die zentrale Informationseinrichtung rund um das Thema Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutz für die Mitarbeitenden des BBK und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Die FIS versteht sich als essenzieller Partner für die Informations- und Literaturversorgung zur Unterstützung der Fachaufgaben im BBK.
Die FIS erfüllt den Auftrag Fachwissen in Form von Literatur, Medien und gezielten Recherchen zu beschaffen, zu erschließen, zu vermitteln und bereitzustellen. Die Fachinformationsstelle verfügt insgesamt über einen Bestand von rund 63.000 deutsch- und fremdsprachigen Medien (Bücher, Aufsätze, Videofilme, DVD und CD-ROM). Sie erfüllt zudem die Aufgabe des literarischen Archivs des Luftschutzes hin zum heutigen Bevölkerungsschutz.
Das BBK gibt vierteljährlich die Zeitschrift Bevölkerungsschutz heraus.. Website des BBK. Abgerufen am 6. April 2017.
Geschichte Vorgeschichte 1952 wurde die Unterabteilung Ziviler Luftschutz im Bundesministerium des Innern eingerichtet. 1955 wurde die Unterabteilung in die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz überführt. 1957 wurde diese Anstalt der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz unterstellt. 1958 wurde aus dieser Dienststelle das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz. 1974 wurde es in Bundesamt für Zivilschutz (BZS) umbenannt.