Die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) regelte, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst waren. Damit hatte sie für die Kreise die gleiche Funktion wie sie die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden hatte.

Am 1. November 2011 traten die NLO und die NGO außer Kraft und wurden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst.

Struktur Erster Teil Grundlagen der Kreisverfassung §§ 1 bis 9

Zweiter Teil Name, Sitz, Wappen und Flaggen §§ 10 bis 12

Dritter Teil Kreisgebiet §§ 13 bis 16

Vierter Teil Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner §§ 17 bis 24

Fünfter Teil Innere Kreisverfassung §§ 26 bis 62

Erster Abschnitt Kreistag §§ 26 bis 48

Zweiter Abschnitt Kreisausschuss §§ 49 bis 54

Dritter Abschnitt Landrätin oder Landrat §§ 55 bis 60

Vierter Abschnitt Beschäftigte des Landkreises §§ 61 und 62

Sechster Teil Kreiswirtschaft §§ 65 bis 68

Siebenter Teil Aufsicht §§ 69 bis 78

Achter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen §§ 79 bis 81

Organe der Landkreise Diese sind der Kreistag, der Kreisausschuss und Landrätin oder Landrat.

Siehe auch Gemeindeordnungen in Deutschland Samtgemeinde Bürgermeister Verwaltungsausschuss

Kategorie:Historische Rechtsquelle (Deutschland) Kategorie:Recht (Niedersachsen) Kategorie:Kommunalrecht (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert)