Die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) regelte, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst waren. Damit hatte sie für die Kreise die gleiche Funktion wie sie die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden hatte.
Am 1. November 2011 traten die NLO und die NGO außer Kraft und wurden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst.
Struktur Erster Teil Grundlagen der Kreisverfassung §§ 1 bis 9
Zweiter Teil Name, Sitz, Wappen und Flaggen §§ 10 bis 12
Dritter Teil Kreisgebiet §§ 13 bis 16
Vierter Teil Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner §§ 17 bis 24
Fünfter Teil Innere Kreisverfassung §§ 26 bis 62
Erster Abschnitt Kreistag §§ 26 bis 48
Zweiter Abschnitt Kreisausschuss §§ 49 bis 54
Dritter Abschnitt Landrätin oder Landrat §§ 55 bis 60
Vierter Abschnitt Beschäftigte des Landkreises §§ 61 und 62
Sechster Teil Kreiswirtschaft §§ 65 bis 68
Siebenter Teil Aufsicht §§ 69 bis 78
Achter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen §§ 79 bis 81
Organe der Landkreise Diese sind der Kreistag, der Kreisausschuss und Landrätin oder Landrat.
Siehe auch Gemeindeordnungen in Deutschland Samtgemeinde Bürgermeister Verwaltungsausschuss
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