mini|hochkant=1.4|Schrägluftbild des Pistensystems des Flughafens Zürich Mit Flughafen, seltener auch Lufthafen, wird ein Flugplatz samt Infrastruktur bezeichnet, auf dem normalerweise regelmäßiger kommerzieller Flugverkehr stattfindet. Im Gegensatz dazu ist die Allgemeine Luftfahrt (General Aviation, abgekürzt GA) meistens nur am Rande vertreten. Militärflugplätze werden nicht als Flughäfen deklariert.

Flughäfen erfüllen meist einen höheren Sicherheitsstandard als andere Flugplätze wie zum Beispiel Landeplätze. Auf ihnen ist je nach Größe eine unterschiedliche Flughafeninfrastruktur wie Hangars, Wartungseinrichtungen für Flugzeuge, Abfertigungsanlagen am Boden, Luftverkehrskontrolle und Serviceeinrichtungen für Passagiere (Restaurants, Lounges und Sicherheitsdienste) vorhanden. In anderen Ländern werden unter Airport manchmal auch kleinere Flugplätze verstanden, auf denen ausschließlich die allgemeine Luftfahrt oder das Militär beheimatet ist.

Begriffsherkunft Die ersten befestigten Flughäfen waren eigentlich Schiffshäfen, da zu Beginn der Luftfahrtgeschichte die ersten größeren koordinierten Fluglinien mit Wasserflugzeugen eingerichtet wurden. Später wurden dann die ersten Ausschreibungen für den Bau von Flughäfen veröffentlicht und so die ersten Erfahrungen gesammelt, welche die Entwicklung der Flughäfen nachhaltig prägten.„Blickpunkt Flughafen“ – Reportage bei n-tv, vom 3. Juli 2009.

Geschichte der Flughäfen mini|Ehemaliger Flughafen Berlin-Tempelhof (Modell) mini|Flughafen San Francisco bei Nacht mini|260px|Flughafen Sheremetyevo mini|Flugzeugabfertigung auf dem Flughafen Frankfurt

Die ersten speziell für einen ständigen Flugbetrieb von Flugzeugen vorgesehenen Flugplätze wurden Aerodrom bzw. Aerodrome genannt (im Deutschen belegt seit 1909).Aerodrome in Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Sie bestanden aus baum- und strauchlosen Grasflächen, die je nach Windrichtung von allen Seiten zu befliegen waren und an deren Rand Flugzeuge in einfachen Hangars abgestellt und gewartet werden konnten. Oft wurden auch Zuschauertribünen errichtet, um mit Eintrittsgeldern von Fluginteressierten einen Teil der Bau- und Unterhaltskosten zu decken. Diese Plätze dienten anfänglich nicht dem Verkehr – dem Transport von Post, Gütern oder Menschen –, sondern wurden ausschließlich für Test- und Schauflüge sowie Fliegertreffen und Flugwettbewerbe genutzt. Das erste Aerodrome dieser Art war der Port-Aviation bei Viry-Châtillon, der offiziell am 23. Mai 1909 mit einem Flug von Léon Delagrange eröffnet wurde. Das erste Aerodrom in Deutschland war der am 26. September 1909 eröffnete Flugplatz Johannisthal.

Erst nach dem Ersten Weltkrieg – mit zunehmender Sicherheit der entwickelten Flugzeuge, Zunahme der Flugzeuggrößen und dem Angebot von Überlandflügen durch Lufttransportunternehmen – entwickelten sich Flugplätze zu Flughäfen mit stetig steigenden Passagierzahlen.

Die Nachfrage der Passagiere nach einem regelmäßigen Flugverkehr führten zu erhöhten Anforderungen bezüglich Sicherheit und eines geordneten, konfliktfreien Ablaufs. Der Brasilianer Alberto Santos Dumont stellte bei einem Besuch bei Theodore Roosevelt 1902 erstmals das Konzept eines Airports vor. Eines der ersten Flughafenrestaurants wurde 1914 in Leipzig-Mockau durch Otto Wilhelm Scharenberg errichtet.Denkmalpflege in Sachsen, Sandstein-Verlag, Pirna, 2020.

Der erste internationale Flughafen, der Flughafen Croydon, entstand 1920 im Süden von London. Im Deutschen ist die Wortschöpfung Flughafen seit 1917 belegt.Flughafen in Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Im Jahre 1922 wurde in Königsberg (Preußen) der erste rein kommerzielle Flughafen fertiggestellt, der Flughafen Devau. 1952 wurde der Flughafen Hannover-Langenhagen am derzeitigen Standort errichtet. Er war der erste seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland neu erbaute Flughafen.

Die Flughäfen in ihrer heutigen Komplexität entstanden nach und nach und passten sich in der Entwicklung dem jeweiligen Stand der Flugzeugtechnik an. Grasflächen konnten bei zunehmendem Gewicht der Flugzeuge nur bei relativ trockenem Wetter genutzt werden, daher wurden vielfach auf solchen Plätzen eine oder zwei Bahnen (Parallelbahnsystem) aus verdichtetem Erdreich, Asphalt oder Beton in der vorherrschenden Windrichtung angelegt, so zum Beispiel in Berlin-Tempelhof. An Orten mit wechselnden Windrichtungen wurden Start- und Landebahnen auch als Parallelbahnsysteme mehrfach angelegt, wie etwa in Chicago O’Hare, oder als Triangularbahnsystem, wie in Johannesburg, oder als Tangentialbahnsystem.

Die ersten Flugzeuge flogen ausschließlich unter Sichtflug-Bedingungen. Um auch bei schlechten Sichtbedingungen oder gar nachts einen Flughafen anfliegen zu können, wurde Ende der 1920er Jahre die Beleuchtung (Befeuerung) der Runways eingeführt. Etwa Mitte 1930 kam dann das ALS (englisch approach lighting system) in Gebrauch: Landelichter, welche dem Piloten die Richtung und den Anflugwinkel signalisierten. Dieses System wurde in den folgenden Jahren verfeinert und mit Hilfe der ICAO standardisiert. Anfang der 1940er Jahre wurden erste erfolgreiche Versuche mit einem vollautomatischen Landesystem bei den Askania-Werken mit einer Junkers Ju 52/3m durchgeführt. Das Instrumentenlandeverfahren (ILS) ist heute das häufigste Anflugverfahren bei Instrumentenflügen.

Das Aufkommen der Strahlflugzeuge in den 1960er Jahren und die dadurch erreichbaren größeren Entfernungen führte zu einer drastischen Zunahme der Passagierzahlen und der Luftfracht. Das veränderte das Bild der Flughäfen deutlich. Es wurden wesentlich längere Start- und Landebahnen notwendig. Die ehemals eher gemütlichen kleinen Flughäfen entwickelten sich zu rasanten, hektischen Gebilden. Konnten sich vormals nur einige gut betuchte Fluggäste einen Flug erlauben, ist er heute im Zeitalter des Massentourismus und der Billigfluggesellschaften für viele erschwinglich.

Rechtliche Situation Deutschland Flughäfen sind im deutschen Luftrecht Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebes einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach LuftVG bedürfen. Bauschutzbereiche sind die Bereiche um einen Flughafen, in denen aus Gründen der Sicherheit des Flugbetriebs eine Hinderniserfassung und -kontrolle stattfinden muss. Das bedeutet, dass Bauwerke (Gebäude und andere Hindernisse wie Windkraftanlagen, LuftVG) innerhalb und teilweise außerhalb des Bauschutzbereichs von der Baubehörde nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde genehmigt werden dürfen ( Abs. 2 LuftVG).

Das deutsche Luftrecht unterscheidet die Flugplätze in Abs. 1 LuftVG und weiter differenzierend in der LuftVZO ():

Flughäfen Verkehrsflughäfen Sonderflughäfen Landeplätze Verkehrslandeplätze Sonderlandeplätze Segelfluggelände

Die Genehmigung zur Anlegung und zum Betrieb von Flugplätzen wird nach den , bis LuftVG von der Luftfahrtbehörde des Landes erteilt, in dem das Gelände liegt. Probleme können sich bei länderübergreifenden Bauschutzbereichen von Flugplätzen ergeben.

Deutsche Flughäfen, wie sie in der Liste der Verkehrsflughäfen in Deutschland aufgeführt sind, unterscheidet man weiter in

Internationale Flughäfen ( LuftVG) und Regionalflughäfen.

Zwischen Regionalflughäfen und Internationalen Verkehrsflughäfen besteht ausschließlich ein rechtlicher Unterschied insofern, als bei einem internationalen Verkehrsflughafen der Bund einen Bedarf für die Vorhaltung von Flugsicherung anerkannt hat ( Abs. 1 LuftVG), bei einem regionalen Platz hingegen nicht. Somit führen auf einem Internationalen Verkehrsflughafen die Lotsen der DFS die Flugsicherung durch, auf einem regionalen Platz arbeiten Lotsen eines weiteren zertifizierten Flugsicherungsunternehmens. In Deutschland sind zurzeit folgende Flugsicherungsunternehmen durch das BMVBS zertifiziert worden: DFS (übernimmt per Gesetz die 16 internationalen Verkehrsflughäfen), DFS Aviation Services (eine Tochter der DFS, um auf Regionalflughäfen Flugsicherungsdienste anbieten zu können) und Austro Control. Zusätzlich haben sich die Flugplätze Mannheim und Hamburg-Finkenwerder für ihre eigenen Flugsicherungsdienste zertifizieren lassen.

An den „regionalen“ Plätzen dürfen – trotz der Bezeichnung – internationale Flüge stattfinden. Für den Begriff internationaler Verkehrsflughafen besteht zudem effektiv kein rechtlicher Schutz. So verwendet ihn die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen auch für eine Reihe von Plätzen, die behördlich als Regionalflughäfen eingestuft sind.

Das Flughafenmanagement wird vom Flughafenbetreiber gestellt, der auch für die Flughafeninfrastruktur verantwortlich ist.

In Deutschland herrscht Flugplatzzwang.

Österreich Das österreichische Luftfahrtgesetz besagt: „(Ein) Flughafen ist ein öffentlicher Flugplatz, der für den internationalen Luftverkehr bestimmt ist und über die hiefür erforderlichen Einrichtungen verfügt.“ Als Überbegriff wird Flugplatz verwendet. Das österreichische Recht unterscheidet folgende Arten von Zivilflugplätzen:

Flughafen Flugfeld (definiert als „Flugplatz, der nicht Flughafen ist“)

Weitere Unterscheidungsmöglichkeiten gemäß österreichischen Recht sind:

öffentlicher Flugplatz und Privatflugplatz Flugplätze für Motorflugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge nach den Ausmaßen der für Start und Landung vorgesehenen Bewegungsflächen nach zugelassenem Flugbetrieb: Sichtflugbetrieb bei Tag/Nacht, Instrumentenflugbetrieb, Präzisionsinstrumentenflugbetrieb der Kategorie I, II oder III Militärflugplätze und Zivilflugplätze: Militärflugplätze sind Flugplätze, deren Leitung in den Wirkungsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung fällt, alle anderen sind Zivilflugplätze.

Schweiz In der Schweiz gibt es folgende Begriffe: Flugplatz, Flughafen, Flugfeld, Gebirgslandeplatz, Militärflugplatz.

Flugplatz ist der Oberbegriff. In der Schweiz herrscht Flugplatzzwang, d. h., Flugzeuge, Segelflugzeuge und Ecolight-Flugzeuge dürfen nur auf offiziellen Flugplätzen starten und landen. Diese Plätze sind (bis auf wenige Ausnahmen!) im AIP veröffentlicht. Segelflugzeuge dürfen außenlanden, Flugzeuge dürfen mit Fluglehrer Außenlandeübungen durchführen und auch Helikopter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen außenlanden.

Ein Flughafen ist ein Flugplatz mit Konzession. Diese gibt dem Flughafenbetreiber gewisse Rechte. Im Gegenzug besteht eine Betriebs- und Zulassungspflicht. Betriebspflicht heißt, der Flughafenbetreiber muss feste Betriebszeiten veröffentlichen und den Flughafen zu diesen Zeiten dann auch offen halten. (Das impliziert z. B. einen Winterdienst.) Zulassungspflicht heißt, dass kein Flugzeug, das dort landen will, abgewiesen werden darf. Es darf aber Beschränkungen geben, z. B. Privatflugzeuge nur nach Voranmeldung und in einem zugewiesenen Zeitfenster. Ein Verbot für Segelflugzeuge ist zulässig.

Ein Flugfeld ist ein Flugplatz ohne Konzession, Betriebs- und Zulassungspflicht. Die meisten Flugfelder in der Schweiz haben keine festen Öffnungszeiten und sind PPR, d. h., sie dürfen nur nach vorheriger Anfrage angeflogen werden. (Diese Anfrage kann vor dem Start telefonisch, aber durchaus auch erst vor der Landung über Funk erfolgen.) Einige Flugfelder sind auch für auswärtige Flugzeuge ganz gesperrt.

Ein Gebirgslandeplatz ist eine unbefestigte Landestelle über 1100 m ü. M. In der Schweiz sind rund 40 Gebirgslandeplätze ausgewiesen. Das sind Plätze in den Alpen ohne jede Infrastruktur, auf denen wie auf Flugplätzen gelandet und gestartet werden darf. Es gibt auch Gebirgslandeplätze nur für Helikopter. Der Pilot muss eine besondere Ausbildung absolviert und eine Prüfung abgelegt haben. Die meisten Gebirgslandeplätze befinden sich auf Gletschern, d. h. sie können ganzjährig nur von mit Skikufen ausgerüsteten Maschinen angeflogen werden.