mini|Muldenhammer im Tal der Zwickauer Mulde vor der Errichtung der Talsperre mini|hochkant=1.45|Gasthaus Muldenhammer mit Badeanstalt um 1905 Muldenhammer (auch Windischhammer, Windischthal, Kleinhempel und GeorgenhammerAlbert Schiffner: Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreiches Sachsen. Erste Lieferung, den Zwickauer Directionsbezirk enthaltend. Leipzig 1839, S. 192. Digitalisat genannt) ist ein durch die Talsperre Eibenstock untergegangener ehemaliger Ortsteil der erzgebirgischen Stadt Eibenstock und ging aus einem erstmals im 16. Jahrhundert erwähnten Hammerwerk hervor.
Geschichte Das Hammerwerk an der Zwickauer Mulde wird im 16. Jahrhundert als Hammer untern Eybenstock genannt. Als erster bekannter Hammermeister ist Hans Dietz überliefert, unter dessen Führung nur „solche Sachen, die beym Hauß-Wesen unentbehrlich waren“ gefertigt wurden. Erst Jacob Kleinhempel, der Schwiegervater von Melchior Siegel, richtete 1531 einen Waffenhammer ein und erhielt am 12. März 1588Johann Paul Oettel: Alte und neue Historie der Königl. Pohln. und Churfürstl. Sächß. freyen Berg-Stadt Eybenstock, 1748, S. 287–288; vgl. auch Hauptstaatsarchiv Dresden, 10036 Finanzarchiv Loc. 36278 Rep. IX Nr. 3797. als einer der ersten erzgebirgischen Hammerherren – nachdem die Laufzeit des Marx Röhling und dessen Erben erteilten Monopols für den Betrieb von Hochöfen in Kursachsen endeteBefehl des Kurfürsten August von Sachsen, die Einführung der hohen Öfen bey den Hammerwerken betr., 25. Juni 1583. – die Konzession zur Erbauung eines Hochofens zum Schmelzen des Eisensteins. Es war ein Bauwerk von einer Höhe von 6 bis 8 Metern und konnte täglich eine Tonne Eisen produzieren.
Bis Mitte des 17. Jahrhunderts blieb der Hammer im Besitz der Familie Kleinhempel. Daher kam die Bezeichnung im Volksmund der Kleinhempel für das Hammerwerk. In der Folge sind als Besitzer die Familien von Uttenhoven und Gottschald und 1748 Johann Paul Vogel nachweisbar.Johann Paul Oettel: Eybenstock, S. 283–284. 1788 bestand der Muldenhammer aus einem Hochofen, zwei Frisch- und Stabfeuern sowie einem Zinnhaus.Friedrich Gottlob Leonhardi: Erdbeschreibung der Churfürstlich- und Herzoglich-Sächsischen Lande, 1788, S. 399. Als 1797 gemeinsam mit den Hämmern in Neidhardtsthal, Schönheiderhammer und Unterblauenthal die Hammergerechtigkeit erworben wurde, wurde dem Muldenhammer nur ein Zainhammer vorbehalten und der Hochofen stillgelegt.Carl Schiffner. Alte Hütten und Hämmer in Sachsen, 1959, S. 221–222. August Schumann nennt 1819 21 Häuser und die gut eingerichtete Ökonomie des Hammerguts „in einem sehr tiefen u. gewundn., zum Th. felsigen, finstern, aber romantischen Thale, oberhalb der Mündg. des Weißbachs, mit Neidhardsthal rainend“.August Schumann: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Bd. 6, Zwickau, 1819, S. 638; Bd. 18, Zwickau, 1833, S. 231. Bis ins 20. Jahrhundert erinnerten ein Hammergut und ein Gasthaus an die traditionsreiche Eisenverarbeitung vor Ort.
Der ehemalige Werkweiler, der zunächst zu Hundshübel gehört hatte, bildete ab 15. Oktober 1881 eine eigene LandgemeindeGemeinde- und Ortsverzeichnis für das Königreich Sachsen. Bearbeitet durch das Statistische Bureau des Königlichen Ministeriums des Innern. Dresden 1904 (S. 29*) Digitalisat und wurde am 1. Oktober 1939 (mit laut Volkszählung 1939: 50 Einwohnern) nach Eibenstock eingemeindet, wohin es seit jeher gepfarrt war. Die Einwohner der kleinen Siedlung wurden bei Baubeginn der Talsperre Eibenstock (1974–1987) umgesiedelt, da sich der Standort der zehn Wohnhäuser, der Holzschleiferei und Papierfabrik sowie des großen Gutes im Flutungsgebiet der Talsperre befand. +EinwohnerzahlenJahr18341871187518801890191019251939Einwohnerzahlen4335303848333650 1834 bekannte sich eine Person zum römisch-katholischen Glauben. 1925 waren 36 Einwohner evangelisch-lutherischer Konfession. 1875 existierten 3, 1880 5 Häuser.Alphabetisches Taschenbuch sämmtlicher im Königreiche Sachsen belegenen Ortschaften und der besonders benannten Wohnplätze S. 134Alphabetisches Verzeichniß der im Königreiche Sachsen belegenen Stadt- und Landgemeinden mit den zugehörigen, besonders benannten Wohnplätzen, ingleichen der Rittergüter und sonstigen exemten Grundstücke nach Kreishauptmannschaften und amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirken geordnet, nebst alphabetischem Register. Bearbeitet nach officiellen Unterlagen durch das statistische Bureau des Königlichen Ministeriums des Innern. Dresden, im October 1884 S. 548
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