Die Eidgenössische Volksinitiative «für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung» (auch bekannt als Schächtverbot) ist eine Schweizer Volksinitiative, die am 20. August 1893 zur Abstimmung gelangte und von Volk und Ständen angenommen wurde. Sie war von den Tierschutzvereinen in den Kantonen Bern und Aargau lanciert worden und hatte zum Ziel, das von Juden praktizierte Schächten zu verbieten. Einer der federführenden Initianten war Andreas Keller-Jäggi, Gründer und Präsident des Aargauer Tierschutzvereins. Es war die erste Volksinitiative auf Teiländerung der Bundesverfassung, die seit deren Einführung 1891 zur Abstimmung gelangte. Die Debatte über die Vorlage war (laut späteren Einschätzungen) zum Teil auch durch antisemitische Darstellungen geprägt.Thomas Metzger: Antisemitismus in der Stadt St. Gallen 1918–1939 (2006), p. 70: «Ein Medienerzeugnis, das[,] wie etwa auch im Fall der Schächtverbotsinitiative, immer wieder zu antisemitischen Darstellungen griff, war die in Zürich und später in Rorschach erscheinende Satirezeitschrift 'Der Nebelspalter'.»
Wortlaut Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Hintergrund Bereits 1854 hatte der Kanton Aargau die Tötung von Vieh mittels Kopfschlag gesetzlich vorgeschrieben. Davon ausgenommen waren jedoch die jüdischen Gemeinden in Lengnau und Endingen, denen das Schächten gestattet war. Im Kanton Genf fanden der kantonale Tierschutzverein und die Israelitische Gemeinde 1889 einen Kompromiss: Das Schlachtvieh musste beim Schächten betäubt werden.Alex Baur: Streit ums Vieh. In: Die Weltwoche, Ausgabe 51/09, 16. Dezember 2009. Dasselbe verlangte schliesslich auch die eidgenössische Volksinitiative. Den Anstoss dafür gab 1886 der Zentralvorstand der schweizerischen Tierschutzvereine, der in einer Petition an das Departement des Innern ein Schächtverbot verlangte. Der Bundesrat holte ein tierärztliches Gutachten ein und erkannte das Schächten unter gewissen Bedingungen als verfassungskonform an. Trotz des Kompromisses in Genf setzte sich in den Vereinen eine strikt ablehnende Haltung durch. Nach sechs Monaten reichten sie im Herbst 1892 die für eine Volksinitiative erforderliche Zahl an Unterschriften ein.Christian Bolliger: Debatte um ein Schächtverbot zwischen Tierschutz und Antisemitismus. In: Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848–2007. S. 76.
Abstimmung Inhaltlich war es ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Nachdem der Bundesrat auf eine Empfehlung verzichtet hatte, gewichtete das Parlament die Religionsfreiheit höher und wies die Initiative zurück. Ein allgemein gehaltener Tierschutzartikel als Gegenvorschlag war ebenfalls nicht mehrheitsfähig. Teile der Bevölkerung massen dem Tierschutz höhere Priorität zu als der Vermeidung einer teilweisen Einschränkung religiösen Brauchtums.Abdruck des Bundesbeschlusses vom 4. Juli 1893 in einer staatsrechtlichen Beschwerde des VgT vom 30. Januar 2000. Der Freisinn und die Katholisch-Konservativen, die dominierenden Parteien im Parlament, gründeten ein nationales Komitee gegen die Initiative, angeführt vom ehemaligen Bundesrat Numa Droz. Sie betonten, das Schächten sei nicht grausam und eine Schlachthausvorschrift, die zu unnötiger Bürokratie führe, gehöre nicht in die Bundesverfassung. Ebenso waren die Katholisch-Konservativen nach ihren eigenen Erfahrungen im Kulturkampf sehr darauf bedacht, die religiösen Grundfreiheiten nicht in Frage zu stellen. Die befürwortenden Tierschützer argumentierten, ihr Anliegen sei «keineswegs von antisemitischer Tendenz», auch wolle man in «keiner Art und Weise der jüdischen Religion und dem jüdischen Volk zu nahe treten».Christian Bolliger: Debatte um ein Schächtverbot zwischen Tierschutz und Antisemitismus. S. 76–77.
Bei einer Stimmbeteiligung von 49,18 % wurde die Initiative mit 191'527 Ja-Stimmen (60,11 %) gegenüber 127'101 Nein-Stimmen (39,89 %) angenommen. Das ebenfalls erforderliche Ständemehr wurde mit 10½ zu 9½ erreicht. In den nördlichen Kantonen der Deutschschweiz, wo der Einfluss des deutschen Antisemitismus stärker war, fand die Initiative deutliche Zustimmung. Im Tessin und in der Romandie, wo sowohl Antisemitismus als auch Tierschutz auf weniger Resonanz stiessen, wurde sie klar verworfen.
Ergebnis
Gesamtergebnis Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Ja-Anteil Nein-Anteil Stände Ergebnis 40 Eidgenössische Volksinitiative «Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung» VI 668'913 328'983 49,18 % 318'628 191'527 127'101 60,11 % 39,89 % 11½:10½
Ergebnisse in den Kantonen Quelle: Bundeskanzlei
mini|hochkant=1.33|Grafische Darstellung der Ergebnisse der einzelnen Kantone Kanton Ja Ja-Anteil Nein Nein-Anteil Beteiligung 29'653 90,08 % 3'264 9,92 % 83,87 % (½) 3'091 38,72 % 4'891 61,28 % 67,84 % (½) 1'077 47,34 % 1'198 52,66 % 77,01 % (½) 5'336 76,38 % 1'650 23,62 % 55,62 % (½) 3'480 76,69 % 1'058 23,31 % 33,77 % 38'440 80,13 % 9'531 19,87 % 42,59 % 2'542 24,03 % 8'036 75,97 % 37,39 % 745 12,81 % 5'072 87,19 % 30,63 % 2'055 57,27 % 1'533 42,73 % 44,42 % 2'903 24,47 % 8'959 75,53 % k. A. 4'816 57,79 % 3'517 42,21 % 26,98 % 4'866 45,75 % 5'770 54,25 % 41,18 % (½) 486 57,31 % 362 42,69 % 29,69 % (½) 321 32,42 % 669 67,58 % 27,53 % 5'538 84,29 % 1'032 15,71 % 83,89 % 1'492 57,23 % 1'115 42,77 % 21,41 % 5'559 79,00 % 1'478 21,00 % 38,21 % 14'564 40,26 % 21'608 59,74 % 71,77 % 854 12,58 % 5'934 87,42 % 24,35 % 11'496 77,44 % 3'349 22,56 % 62,56 % 736 28,73 % 1'826 71,27 % 60,62 % 3'071 17,03 % 14'964 82,97 % 28,83 % 395 3,16 % 12'106 96,84 % 45,21 % 865 64,94 % 467 35,06 % 22,23 % 47'146 85,94 % 7'712 14,06 % 70,45 % 20px|Schweiz Schweiz 191'527 60,11 % 127'101 39,89 % 49,18 %
Nachwirkungen In der Presse kam es nach der Abstimmung zu einer Debatte, ob 11½ Standesstimmen tatsächlich als Ständemehr gelten oder ob nicht doch 12 Standesstimmen erforderlich seien. Das Parlament folgte der Interpretation des Bundesrates und erklärte die Initiative für angenommen.Christian Bolliger: Debatte um ein Schächtverbot zwischen Tierschutz und Antisemitismus. S. 77.
Am 2. Dezember 1973 gab es eine Abstimmung über den Bundesbeschluss über einen Tierschutzartikel, der den bisherigen Artikel 25bis der Bundesverfassung ersetzen sollte. Der Tierschutzartikel wurde angenommen und fünf Jahre später – am 3. Dezember 1978 – fand das Tierschutzgesetz (TschG) ebenfalls Zustimmung.
Literatur
Weblinks Übersicht über die Initiative Abstimmungsresultate Initiative bei swissvotes.ch Keller-Jäggi und das Schächtverbot: Tierliebe oder Judenhass? In: Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 12. August 2023 Benedikt Meyer: Schächtverbot auf Schweizerisches Nationalmuseum 18. November 2019
Einzelnachweise
Schachten Schachtverbot Kategorie:Jüdische Geschichte (Schweiz) Kategorie:Politik 1893