Exportkreditgarantien, die auch als Hermesdeckungen bezeichnet werden, sind ein Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesrepublik Deutschland. Mit ihnen sichern deutsche Unternehmen ihre Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politische Risiken ab. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/exportkreditgarantien.html

Allgemeines Die Bundesregierung beauftragte 1949 die Warenkreditversicherungsgesellschaft Euler Hermes mit der Bearbeitung der Exportkreditgarantien. Diese sind auch unter dem historisch gewachsenen Begriff „Hermesbürgschaften“ bekannt. Durch die Angleichung der Allgemeinen Bedingungen für Geschäfte mit privaten Schuldnern (hermesgedeckte Garantien) und öffentlich-rechtlichen Schuldnern (hermesgedeckte Bürgschaften) am 1. April 2011 entfiel der Begriff der Hermesbürgschaften. Heute hat sich der Begriff „Hermesdeckungen“ für die Exportkreditgarantien des Bundes etabliert. AGA-Portal

Die private Versicherungswirtschaft bietet für viele Exporte, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländer, keine ausreichende Absicherung gegen Forderungsausfälle an. Insbesondere Ausfuhren in Länder mit erhöhten Risiken – und hier hauptsächlich Investitionsgeschäfte mit längeren Kreditlaufzeiten – lassen sich oft nur mit Hilfe von Hermesdeckungen realisieren. Die Bundesregierung springt also subsidiär mit den Exportkreditgarantien dort ein, wo die private Versicherungswirtschaft keinen Versicherungsschutz anbietet. Hermesdeckungen spezial Grundzüge

Hermesdeckungen schützen deutsche Unternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner: Zahlt der ausländische Abnehmer nicht, tritt der deutsche Staat ein. Dank dieses staatlichen Außenwirtschaftsförderinstruments können Handelsbeziehungen mit dem Ausland auch im Falle erhöhter Risiken aufrechterhalten werden.

Alle Industrieländer und zunehmend auch Schwellenländer haben staatliche Exportkreditversicherungssysteme zur Förderung der einheimischen Exportwirtschaft aufgebaut. Deutsche Exporteure erhalten somit Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb.

Kriterien für die Übernahme von Exportkreditgarantien Hermesdeckungen stehen – unabhängig von der Größe des Unternehmens und des Geschäfts – allen Exportunternehmen mit Sitz in Deutschland zur Verfügung. Dabei dient das Deckungsinstrument insbesondere der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Seit 2002 werden wirtschaftliche und politische Risiken bei Außenhandelsgeschäften mit Kreditlaufzeiten von bis zu zwei Jahren in Ländern der EU sowie den Kernländern der OECD als marktfähig angesehen. Ausnahmen bestehen für die Länder Chile, Israel, Südkorea, Mexiko und die Türkei. Marktfähig bedeutet, dass private Kreditversicherer ausreichende und dauerhafte Absicherungslösungen anbieten können. Im Sinne dieses Subsidiaritätsprinzips werden deshalb keine Hermesdeckungen in diesem Bereich angeboten.

Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich nur förderungswürdige Exporte mit vertretbarem Risiko in Deckung. Kriterien der Förderungswürdigkeit sind die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland soziale und entwicklungspolitische Kriterien der Transfer von Know-how und Technologie positive Umweltauswirkungen im Bestellerland

Die Bundesregierung sieht zuerst einmal alle Exportgeschäfte als förderungswürdig an, da sie für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland bedeutsam sind, auch wenn sie keine besonderen Kriterien erfüllen. Stehen die Geschäfte allerdings wichtigen Interessen der Bundesrepublik entgegen, sind sie nicht förderungswürdig.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Übernahme einer Hermesdeckung ist die risikomäßige Vertretbarkeit. Bei der Antragstellung muss also die Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf des Exportgeschäfts bestehen. Hierbei werden nicht nur die Kreditwürdigkeit des ausländischen Abnehmers oder Kreditnehmers berücksichtigt, sondern auch die politischen Risiken und das jeweilige Länderrisiko.

Daher überprüft die Euler Hermes Aktiengesellschaft nach der Antragstellung die Bonität des ausländischen Abnehmers und sein Zahlungsverhalten. Selbst wenn die Bonität nicht ausreicht, kann das Geschäft durch zusätzliche Sicherheiten mit Staats- oder Bankgarantien deckungsfähig sein. Im Einzelfall können auch risikoreichere Exportgeschäfte abgesichert werden, wenn sie besonders förderungswürdig sind.

Interministerieller Ausschuss Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien (IMA) hat eine Schlüsselposition: Er entscheidet nicht nur über die Vergabe von Hermesdeckungen bei großen Exportgeschäften, sondern legt auch die Deckungspolitik für die einzelnen Länder fest und entwickelt das Instrumentarium der Exportkreditgarantien weiter.

Im IMA sind vier Ministerien vertreten: das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Entscheidung über die Absicherung eines Geschäfts wird von den vier IMA-Ressorts im Konsens getroffen. Sachverständige aus der Wirtschaft, dem Bankgewerbe und für die Exportwirtschaft wichtigen Institutionen sowie die Euler Hermes Aktiengesellschaft nehmen an den Sitzungen des IMA beratend teil. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Aussenwirtschaft/finanzierung-und-absicherung-von-auslandsgeschaeften.html

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In Abhängigkeit vom Volumen des zur Deckung beantragten Geschäfts sind unterschiedliche Institutionen für die Entscheidung über die Absicherung zuständig: Der IMA entscheidet über Geschäfte ab einer Größenordnung von 10 Millionen Euro. Für Deckungsanträge zwischen fünf und zehn Millionen Euro ist der Kleine Interministerielle Ausschuss (KLIMA) zuständig. Über Anträge bis zu fünf Millionen Euro entscheidet die Euler Hermes Aktiengesellschaft entsprechend den Weisungen und unter der Kontrolle der Bundesregierung.

Zur Risikosteuerung kann der IMA einen Plafond festlegen. Dabei handelt es sich um einen Deckungsrahmen für Länder mit erhöhten politischen Risiken, mit dem sich das Risiko steuern oder begrenzen lässt. Die Euler Hermes Aktiengesellschaft darf bis zur Höhe des Plafonds Exportkreditgarantien vergeben. Die Auftragswerte der einzelnen Hermesdeckungen werden auf die einzelnen Plafonds angeschrieben, bis sie ausgeschöpft sind. Sobald die Geschäfte enthaftet sind, können neue Deckungen übernommen werden. Enthaftet bedeutet, dass das Geschäft abgewickelt wurde und folglich die Hermesdeckung ausgelaufen ist.

Wirtschaftliche Bedeutung von Hermesdeckungen Hermesdeckungen schützen vor Zahlungsausfällen aus wirtschaftlichen und politischen Gründen bei Lieferungen in schwierige und risikoreiche Märkte. Dadurch ermöglichen sie deutschen exportorientierten Unternehmen die Erschließung neuer Märkte und die Aufrechterhaltung von bestehenden Kundenbeziehungen.

Eine Studie des Münchener ifo Instituts belegt, dass Hermesdeckungen deutsche Exporte fördern und Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Im Jahr 2012 unterstützten Exportkreditgarantien bis zu 200.000 Arbeitsplätze. Dies zeigt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Studie vom ifo Institut. Demnach kommen auf jeden an der Produktion von hermesgedeckten Gütern beteiligten Beschäftigten noch einmal 1,5 Beschäftigte in deutschen Zulieferbetrieben hinzu. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/feststellung-des-nettobeschaeftigungseffektes-bei-einer-aenderung-der-regelungen-zu-auslaendischen-zulieferungen-bei-den-exportkreditgarantien-des-bundes.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Fest-stellung des Nettobeschäftigungseffektes bei einer Änderung der Regelungen zu ausländischen Zulieferungen bei den Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen), Prof. Gabriel Fel-bermayr, PhD, Dr. Erdal Yalcin, Alexander Sandkamp, Philipp Lang

50 % des Beschäftigungseffekts sind kleinen und mittelständischen Unternehmen zuzurechnen.Beschäftigungseffekte der Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland „Hermesdeckungen, Gabriel Felbermayr, Inga Heiland, Erdal Yalcin“ Sie sind allerdings nicht nur auf die durch Hermesdeckungen ermöglichten Exportgeschäfte zurückzuführen, sondern auch auf Folgegeschäfte, die sich im Anschluss ergeben und ohne Exportkreditgarantien umgesetzt werden. Vor allem bei Großprojekten und im Anlagenbau lassen sich Exportgeschäfte ohne Hermesdeckungen häufig nicht realisieren. Der Nettobeschäftigungseffekt einer Regelungsänderung für ausländische Zulieferungen bei den Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) Alexander Sandkamp und Erdal Yalcin Bei internationalen Geschäften sind nicht nur die Exportprodukte per se, sondern auch die dazugehörigen Finanzierungspakete ein zunehmend wichtiger Wettbewerbsfaktor.

Für Entwicklungs- und Schwellenländer sind Exportkreditgarantien von großer Bedeutung, da sie Zugang zu neuesten Technologien aus den Industrieländern erhalten. Mit Hilfe der Hermesdeckungen können sie außerdem Infrastrukturprojekte finanzieren und durchführen – die Basis für ihre wirtschaftliche Entwicklung.

Politische und wirtschaftliche Ursachen für Zahlungsausfälle Hermesdeckungen schützen die exportierenden Unternehmen vor politisch und wirtschaftlich bedingten Zahlungsausfällen.

Zu den politischen Ursachen gehören Zahlungsausfälle durch Zahlungsverbote, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution im Ausland, gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, Nichtkonvertierung und Nichttransfer der vom Schuldner in Landeswährung eingezahlten Beträge durch Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs.

Auch die Verluste von Waren vor Gefahrübergang infolge politischer Umstände gehören zu den gedeckten politischen Risiken. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Ware beim Käufer beschlagnahmt oder beschädigt wurde. Ebenfalls gedeckt sind Zahlungsausfälle, die entstehen, weil bestimmte politische Ereignisse die Vertragserfüllung nicht zulassen.

Zu den wirtschaftlichen Ursachen gehören: die Nichtzahlung eines Kunden (protected default) Insolvenztatbestände, wie Konkurs, erfolglose Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, amtlicher oder außeramtlicher Vergleich.

keine Produkte Die Deckungsmöglichkeiten erstrecken sich über die gesamte Wertschöpfungskette von der Fertigung bis hin zur Lieferung und Bezahlung der letzten Rate. Dabei stehen viele unterschiedliche Produkte zur Verfügung. Während Exporteure Forderungen aus einzelnen oder mehreren Geschäften absichern können, besteht für Banken die Möglichkeit, Darlehensforderungen aus der Finanzierung eines einzelnen oder regelmäßiger Exportgeschäfte abzusichern.

Absicherungen für Exporteure Einzeldeckungen Einzeldeckungen sind Exportkreditgarantien, die einzelne Geschäfte gegen einen Auszahlungsausfall absichern. Für die wesentlichen Einzeldeckungen ist seit 2018 eine digitale Antragstellung möglich.

Zu den Einzeldeckungen gehören folgende Produkte: Hermesdeckungen click&cover EXPORT Lieferantenkreditdeckungen Leistungsdeckungen Fabrikationsrisikodeckungen Leasingdeckungen Akkreditivbestätigungsrisikodeckungen

Datei:Einzeldeckungen.jpg Sammeldeckungen Sammeldeckungen stehen für die Absicherung von kurzfristigen Exportgeschäften mit einer Vielzahl von Kunden in verschiedenen Ländern bzw. regelmäßigen Geschäften eines Exporteurs mit einem ausländischen Abnehmer zur Verfügung. Zu den Sammeldeckungen gehören folgende Produkte: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light revolvierende Lieferantenkreditdeckungen Darüber hinaus gibt es weitere Absicherungen als Einzeldeckungen. Hierzu gehören: Beschlagnahmedeckungen Vertragsgarantiedeckungen Avalgarantien (als Antragssteller)

Für spezifische Geschäftsstrukturen stehen maßgeschneiderte Produkte zur Verfügung: Bauleistungsdeckungen