330x330px|mini|Das Franckesche Waisenhaus in Halle (Saale), erbaut 1700 Ein Waisenhaus war eine bis ins 20. Jahrhundert verbreitete Einrichtung, in der unversorgte Kinder und Jugendliche wohnten und mit einer pädagogischen Intention betreut wurden. Das waren zum einen Waisen, also Kinder ohne Eltern. Aber auch Halbwaisen, also Kinder ohne Vater oder Mutter, kamen ins Waisenhaus, meist dann, wenn der Vater als Ernährer verstorben und die Familie verarmt war. Eine weitere Gruppe von Kindern, die in Waisenhäusern aufgenommen wurden, waren Findelkinder. Seit dem 15. Jahrhundert gelangte eine dritte Gruppe von Kindern in die Einrichtungen, nämlich die „Sozialwaisen“. Grund dafür war eine neue Einstellung gegenüber der Armut und dem Betteln. Aber nicht nur zwangsweise kamen Kinder ins Waisenhaus, denn oft ersuchten Eltern, z. B. Witwen, um Aufnahme ihrer Kinder in der Hoffnung, dass sie dort unter besseren Bedingungen aufwachsen werden. Auch Eltern „widersetzlicher“ Kinder übergaben diese dem Waisenhaus. Erst im 19. Jahrhundert ging ihre Zahl deutlich zurück.
Geschichte
Waisenpflege von der Antike bis zum 17. Jahrhundert Die Durchsetzung des Christentums im spätantiken Römischen Reich bedeutete im Vergleich zur Antike einen fundamentalen Bruch im Umgang mit Waisen- und vor allem Findelkindern. Wurden diese Kinder in der Antike von ihren Erziehungsberechtigten als Eigentum behandelt und konnten als Sklaven verkauft werden, so galten sie im Christentum als nun rechtlich Freie als besonders schützenswert. In der frühchristlichen Praxis wurden Findel- und Waisenkinder dem Schutz des Bischofs anvertraut. Häufig wurden sie von Witwen aufgezogen, die von der Kirche unterstützt wurden. Trotz aller kirchlichen Sanktionen blieben Kindesaussetzungen häufig, so dass ab dem 5. Jahrhundert in größeren Städten wie Arles, Mâcon und Trier Marmorbecken (lat. marmorea concha) an den Eingangstüren der Kirchen angebracht wurden, in die Kinder, deren man sich entledigen wollte, gelegt werden konnten.
Erste Einrichtungen, die auch Waisen aufnahmen, entstanden im Orient ab dem 4. Jahrhundert. Sie wurden Xenodochien (Fremdenherbergen) genannt, weil sie der Aufnahme von Pilgern dienten, aber auch Arme, Alte, Kranke und Waisen aufgenommen wurden. Diese Einrichtungen, größere Wohnkomplexe mit einer Kirche im Mittelpunkt, waren die Vorbilder für die mittelalterlichen Hospitäler in Europa. Die ersten Einrichtungen, die sich auf die Aufnahme von Waisen und Findelkindern spezialisierten, entstanden um 330 in Konstantinopel und erst ab 787 in Mailand. Auch in den Kapitularien, den Sammlungen von Verordnungen des frühen 9. Jahrhunderts, werden Findel- und Waisenhäuser erwähnt.
Unter den mittelalterlichen spirituellen Gemeinschaften ragt der um 1175 von Guido de Montpellier gegründete Orden der Hospitalbrüder vom Heiligen Geist wegen seiner Konzentration auf die Betreuung von Waisen- und Findelkindern heraus. Das von ihm geleitete Ospedale di Santo Spiritu in Rom war mit einer torna ruota, einer Drehlade zur Abgabe unerwünschter Kleinkinder, ausgestattet. Die Kinder konnten heimlich von außen in die Drehschale gelegt und ein Zeichen gegeben werden, damit das Pflegepersonal des Hospitals die Lade drehen und das Kind zur weiteren Versorgung herausnehmen konnte. Diese Einrichtung wurde in den folgenden Jahrhunderten vor allem in italienischen Findelhäusern, z. B. dem Ospedale degli Innocenti in Florenz, wo sie bis 1875 in Betrieb war, aber auch in einigen deutschen Einrichtungen eingeführt. Im Hohen Mittelalter initiierten vor allem die Städte ein Fürsorgewesen für ihre Bürgerinnen und Bürger und betrieben Hospitäler. Jedoch waren diese häufig keine kommunalen Gründungen, sondern waren von einzelnen Bürgern gestiftet worden, um sich die ewige Fürbitte der Insassen zu sichern. Ob in allen kommunalen Hospitälern Findel- und Waisenkinder untergebracht waren, kann nur vermutet werden, da die Quellen darüber schweigen. Jedoch sind diese nachweislich in die Hospitäler von Frankfurt, Göttingen, Bamberg, Leipzig, Biberach, Einbeck und Esslingen aufgenommen worden.
Ab dem 14. Jahrhundert entstanden vor allem im südwestdeutschen Raum die ersten auf die Betreuung von Kindern spezialisierten Findel- und Waisenhäuser, so z. B. in Ulm, Freiburg im Breisgau, Straßburg, Esslingen und das nördlichste in Köln. Im Spätmittelalter wandte sich die städtische Obrigkeit zudem verstärkt den Sozialwaisen zu, also den Kindern der Armen und Bettler. Dafür gab es zwei Gründe. Zum einen änderte sich die Einstellung gegenüber der Armut und vor allem gegenüber dem Betteln, das jetzt als Nichtstun kritisiert und denunziert wurde. Zum anderen verschärfte sich ab dem 15. Jahrhundert das Armutsproblem durch steigende Lebensmittelpreise und die massive Zuwanderung vom Land in die Städte. Viele Städte erließen Bettelverbote und wiesen fremde Arme und Bettler aus der Stadt aus, während in anderen Städten die einheimischen Armen Zeichen oder Marken tragen mussten, um sie zu identifizieren. So kamen neben den Kindern der Armen, die sie nicht mehr ernähren konnten, auch die Kinder der Bettler in die Waisenhäuser, um sie dem „schädlichen“ Einfluss ihrer Eltern zu entziehen und zur Arbeit zu erziehen.
Die Reformation brachte für das Armen- und vor allem das Waisenwesen wenig Neues. In der Folgezeit erließen die Magistrate der Städte Armen- oder Kastenordnungen, um die Organisation des Armenwesens zu zentralisieren. In Lübeck ließ eine Hungersnot und ein „pestilenzartiges Fieber“ 1546/47 die Zahl der unversorgten Waisenkinder so stark ansteigen, dass der Rat der Stadt 1547 ein Waisenhaus einrichtete – das erste in Norddeutschland überhaupt. Diese Einrichtung nahm allerdings nur ehelich geborene Waisen auf, deren Eltern das Bürgerrecht besaßen; alle anderen Waisen- und Findelkinder kamen in das 1601 gegründete St. Annen Armen- und Werkhaus. Diese Unterscheidung zwischen bürgerlichen Waisenkindern, die in „Bürgerwaisenhäusern“ mit höherem Standard untergebracht wurden, und Waisenkindern der Unterschicht, die in Arbeitshäusern durch harte Arbeit auf ein entsprechendes Berufsleben vorbereitet wurden, lässt sich auch für andere Städte nachweisen. In den Territorien, die sich der Reformation angeschlossen hatten, musste die Armen- und damit auch die Waisenfürsorge auf dem Lande neu organisiert werden. Ursache dafür war die Säkularisation der Klöster und die Einziehung ihres Vermögens, so dass diese als Fürsorgeinstitutionen für bedürftige Landbewohner ausfielen. Vorreiter bei der Neuorganisation der territorialen Armenfürsorge war neben Sachsen vor allem Hessen, wo ab 1530 vier Hohe Hospitäler zur Versorgung der Bedürftigen auf dem Lande eingerichtet wurden. In diesen Institutionen wurden neben Alten, Invaliden, körperlich und geistig Behinderten, Kranken, Aussätzigen und Syphilitikern auch Findelkinder und Waisen aufgenommen.
Waisenhäuser in den Niederlanden im „Goldenen Zeitalter“ mini|440x440px|Jürgen Ovens, Regenten des Bürgerlichen Waisenhauses, 1663 Im späten 16. und 17. Jahrhundert waren die Niederlande nicht nur das reichste, sondern auch in Bezug auf das Sozialsystem fortschrittlichste Land. Jede Stadt, aber auch einige wohlhabende Dörfer hatten mindestens ein Waisenhaus. In Amsterdam war bereits 1520 ein Waisenhaus für bürgerliche Waisen (Burgerweeshuis) eröffnet worden. Im 17. Jahrhundert kamen Einrichtungen für nicht bürgerliche Waisen hinzu (Aalmoezeniersweeshuis, 1666) und verschiedene Religionsgemeinschaften nahmen die Nachkommen verstorbener Gemeindemitglieder in ihre Obhut: die Katholiken (1570 eines für Mädchen, 1664 für Jungen), die wallonischen Reformierten (1631), die englischen Presbyterianer (1651), die niederländischen Reformierten (1657), die Rijnsburger Kollegianten (1675) und die Lutheraner (1678). Die Burgerweeshuizen wurden zum Ausdruck bürgerlichen Stolzes, wovon noch heute die zahlreichen großformatigen Porträts der aus der bürgerlichen Oberschicht stammenden Kuratoren, Regenten oder Regentessen genannt, zeugen. Die Waisenhäuser wurden in repräsentativer Bauweise errichtet, die Waisenkinder trugen Uniformen, um sie als Objekte einer florierenden städtischen Wohltätigkeit zu kennzeichnen. Die Einrichtungen wurden von einer Waisenmutter und einem Waisenvater geleitet, denen einige Bedienstete zur Seite standen. Während die Waisenmutter für die Versorgung der Kinder zuständig war, übernahm der Waisenvater die Verwaltung und unterrichtete häufig auch die Kinder. Die Verwaltung des Waisenhauses als öffentlich-rechtliche Anstalt und des Vermögens oblag den Regenten, die ehrenamtlich tätig waren. Die ab dem 17. Jahrhundert gegründeten Waisenhäuser für nicht-bürgerliche Waisen aus den Unterschichten und für Findelkinder, wie das Aalmoezeniersweeshuis in Amsterdam, waren entweder kommunale oder Einrichtungen der Reformierten Kirche, manchmal in Kooperation von beiden Trägern. In der Regel waren dort mehr Kinder untergebracht als in den Waisenhäusern für Bürgerkinder und auch der Standard der Versorgung und Ausbildung der Kinder war niedriger. Dies bedingte auch eine höhere Sterblichkeit der Kinder. Die größeren Einrichtungen waren mit Textilmanufakturen verbunden, in denen die Kinder arbeiten mussten, kleinere Waisenhäuser verdingten die Kinder an ortsansässige Manufakturen. Die Organisation und Verwaltungsstrukturen waren mit denen der Burgerweeshuizen identisch und auch die Architektur dieser Häuser sowie die Uniformen der Insassen waren Ausdruck bürgerlichen Stolzes. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts wurden dann zahlreiche neue Waisenhäuser im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gegründet. Viele dieser Gründungen, vor allem in Nord- und Mitteldeutschland, nahmen sich die niederländischen Einrichtungen zum Vorbild. August Hermann Francke (1663–1727), der Gründer des Halleschen Waisenhauses, schickte 1697 vor Errichtung des neuen Gebäudes seinen engsten Mitarbeiter in die Niederlande, um sich dort über die Organisation und den Betrieb der entsprechenden Anstalten zu informieren. Auch die Architektur des Gebäudes erinnert an niederländische Vorbilder.
Das Jahrhundert der Waisenhäuser (1670–1770) und das Hallesche Waisenhaus