mini|hochkant|Paul Kirchhof bei der Buchvorstellung Ohne Familie ist kein Staat zu machen (2018) Paul Kirchhof (* 21. Februar 1943 in Osnabrück) ist ein deutscher Verfassungs- und Steuerrechtler. Kirchhof hatte an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne und war Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Am 7. Juni 2013 hielt er seine Abschiedsvorlesung. Von 1987 bis 1999 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Paul Kirchhof ist ein Jurist auf den Gebieten des Staatsrechts, der Finanzverfassung und des Steuerrechts sowie des Europarechts. Seine Forschungen und Arbeiten haben über Jahrzehnte die Entwicklung der Ertragssteuern, des Verfassungsrechts und der europäischen Integration Deutschlands geprägt. Er ist Mitherausgeber des zehnbändigen Handbuchs des deutschen Staatsrechts und eines Kommentars zum Einkommensteuerrecht.
Biographie Ausbildung und akademische Tätigkeit Kirchhof ging in Osnabrück und ab 1953 in Karlsruhe (Bismarck-Gymnasium) zur Schule, wo sein Vater Richter am Bundesgerichtshof war. Paul Kirchhof war Stipendiat der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk. Nach dem juristischen Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München (Staatsprüfungen in München 1966 und Stuttgart 1969) wurde er bei Peter Lerche an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit der Dissertation Der Begriff der hoheitsrechtlichen Befugnisse in Absatz IV des Grundgesetzes zum Dr. jur. promoviert. Danach war er wissenschaftlicher Assistent bei Klaus Vogel am Institut für deutsches und internationales Steuerrecht an der Universität Heidelberg und habilitierte sich 1974 an der Juristischen Fakultät für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht sowie Verwaltungslehre mit der Arbeit Verwalten durch mittelbares Einwirken.
Von 1975 bis 1981 war Kirchhof ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und als Nachfolger Friedrich Kleins Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Münster. Auf Kirchhof folgte Dieter Birk. Von 1976 bis 1978 war er Prorektor. 1981 wurde Kirchhof Professor an der Universität Heidelberg und Direktor des dortigen Instituts für Finanz- und Steuerrecht.
Kirchhof ist Mitglied der katholischen Studentenverbindungen K.St.V. Rheno-Palatia Freiburg, K.St.V. Saxonia München, K.S.St.V. Alemannia München sowie Ehrenphilister des KStV Arminia Bonn im KV. Er ist seit 2016 Ehrenmitglied der K.D.St.V. Ferdinandea-Prag zu Heidelberg im CV und seit 2017 außerdem Ehrenmitglied der KDStV Arminia Heidelberg im CV.
Verfassungsrichter (1987–1999) 1987 wurde Kirchhof auf Vorschlag der CDU als parteiloser Richter in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe berufen, dem er bis 1999 angehörte. Unter seinem Einfluss entstand der viel beachtete Auftrag an den Gesetzgeber, Betreuungs- und Erziehungskosten von Kindern beim Existenzminimum steuerlich zu berücksichtigen. Ebenso argumentiert er, dass die Grundrechte und weitere Wertungen des Grundgesetzes einen besonderen Schutz von Ehe und Familie enthielten, der sich auch auf die Steuerpolitik erstrecke. Der Steuergesetzgebung sei vorgegeben, Ehen und Familien mit unternehmerischen Erwerbsgemeinschaften mindestens gleich zu behandeln oder besserzustellen. Es dürfe nicht nur Unternehmern erlaubt sein, Einnahmen und Ausgaben zu verrechnen. Diese Möglichkeit müsse Gemeinschaften wie Ehen und Familien ebenso offenstehen. mini|250px|II. Senat 1989 mit Paul Kirchhof ganz rechts Neben der Steuerpolitik war Kirchhof einer der europaskeptischen Richter im Zweiten Senat, was sich besonders im Maastricht-Urteil (BVerfGE 89, 155) niederschlug, an dem er als Berichterstatter maßgeblich beteiligt war. Die dort vertretene Ansicht, dass das Bundesverfassungsgericht eine Prüfungskompetenz bezüglich „ausbrechender Rechtsakte der Gemeinschaft“ innehabe, hat zu erheblichen Diskussionen in der Wissenschaft geführt. Diese Linie ist nach seinem Ausscheiden aus dem Senat vom BVerfG zwar deutlich relativiert (Bananenmarktordnungs-Beschluss, BVerfGE 102, 147), aber nicht ausdrücklich verworfen worden.
1995 hat er als Berichterstatter in einem Verfahren zur Berechnung der steuerlichen Einheitswerte (BVerfGE 93,121, Beschluss v. 22.6.1995 – Einheitswerte II) den sog. Halbteilungsgrundsatz erfunden. Danach dürfe der Staat dem Bürger nicht mehr als ungefähr die Hälfte seines Einkommens wegsteuern. Kritiker, wie Ernst-Wolfgang Böckenförde, sahen darin eine zu große Einschränkung der Regierung in der Steuerpolitik. Dennoch wurde der Grundsatz von einer breiten Mehrheit im 2. Senat mitgetragen. Im Jahre 2006 wurde die Entscheidung jedoch revidiert (BVerfG, Beschluss v. 18.1.2006 - 2 BvR 2194/99).
Weitere wichtige Entscheidungen, an denen Kirchhof beteiligt war, waren die Euroentscheidung sowie die Entscheidung zu Somalia und dem AWACS-Einsatz.
Rechtsprechung Aus der Rechtsprechung sind folgende Entscheidungen hervorzuheben, an denen Kirchhof mitwirkte (Fundstellen sind im BVerfGE-Format angegeben): Kinderexistenzminimum I (BVerfGE 99, 246), Kinderexistenzminimum II (BVerfGE 99, 268), Kinderexistenzminimum III (BVerfGE 99, 273) – Eltern können, wenn sie einen Teil ihres Einkommens zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht an ihre Kinder weitergeben, auch nicht in der Weise verfügen, dass sie daraus Steuern zahlen. Dieser Teil ihres Einkommens gehört den Kindern. Der Teil kann nach der Rechtsordnung nicht den Eltern, sondern muss den Kindern zugerechnet werden. Familienlastenausgleich II (BVerfGE 99, 216) – Gleichstellung von Familien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften hinsichtlich Kinderbetreuungskosten Verfassungswidrigkeit von konfiskatorischen Abgaben, insbesondere Vermögensteuer (BVerfGE 93, 121). In diesem Urteil etablierte das Bundesverfassungsgericht unter Federführung von Kirchhof den später wieder aufgegebenen so genannten Halbteilungsgrundsatz. Zinsbesteuerung (BVerfGE 84, 239) – Eine Besteuerung der Kapitalerträge, die ausschließlich auf der Steuererklärung (Deklaration) beruht, ohne kontrolliert werden zu können (Verifikation), leidet an einem strukturellen Vollzugsdefizit und verstößt deshalb gegen den Gleichheitssatz. Maastricht-Urteil (BVerfGE 89, 155) Euro-Entscheidung (BVerfGE 97, 350) Finanzverfassung: Entscheidungen zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern: Finanzausgleich II (BVerfGE 86, 118) und Finanzausgleich III (BVerfGE 101, 158); Verfassungswidrigkeit des „Kohlepfennigs“ (BVerfGE 91, 186) Überhangmandate II (BVerfGE 95, 335): Das Gericht wies durch Patt eine Normenkontrollklage gegen Überhangmandate bei Bundestagswahlen zurück. Kirchhof gehörte zu jenen Richtern, die die Überhangmandate und das bestehende Wahlsystem bestätigte.
Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt ist der Einfluss seines Wirkens erkennbar: Spekulationssteuer-Urteil: Das Gericht erklärt Teile des Einkommensteuergesetzes für nichtig, die Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren belasten, solange ein strukturelles Vollzugsdefizit besteht und nur ehrliche Steuerpflichtige belastet werden (BVerfGE 110, 94).
Kirchhof-Modell und Wahlkampf 2005 Von 2000 bis 2001 leitete Kirchhof neben dem Lehrstuhl an der Juristischen Fakultät zusätzlich die Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch an der Universität Heidelberg und erarbeitete dort ein eigenes Steuermodell. Dieses sogenannte Kirchhof-Modell basiert auf den Grundsätzen eines sich aus dem Wirtschaftsleben heraushaltenden Staates und soll das Steuerrecht erheblich vereinfachen.
CDU und CSU standen dem Kirchhof-Modell positiv gegenüber. Das Einkommensteuerkonzept mit drei Grenzsteuersätzen, das im Jahr 2003 von Friedrich Merz vorgestellt wurde, basierte teilweise auf den Vorarbeiten der Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch.
Im Bundestagswahlkampf 2005 gehörte der parteilose Kirchhof zum Kompetenzteam der CDU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel und sollte als Finanzminister ihrem ersten möglichen Kabinett angehören. Kirchhofs steuerpolitische Vorschläge wurden im Wahlkampf zu einem der zentralen Streitpunkte, obwohl eine Umsetzung in der nächsten Legislaturperiode nicht zur Debatte stand und sowohl CDU/CSU als auch der präsumptive FDP-Koalitionspartner ein anderes Steuermodell in ihren Wahlkampfprogrammen führten. Rückblickend kritisierte Günter Bannas (FAZ) die Rolle Kirchhofs im Wahlkampf. Bannas attestierte ihm als „Überzeugungstäter der reinen Lehre“ eine mangelnde Vertrautheit „mit den Tiefen und Untiefen der Politik und der politischen Kommunikation“. So habe er sich im Wahlkampf dazu verleiten lassen, vom CDU-Wahlprogramm abweichende Thesen zur Vereinfachung von Steuertarifen öffentlich zu erläutern. Mit Äußerungen zur Besteuerung von Nachtzuschlägen von Krankenschwestern und Schichtarbeitern brachte er ganze Wählergruppen gegen die CDU auf.Wie die Ära Merkel begann. faz.net vom 25. September 2021.
Auch frühere Äußerungen zur Familie wurden Gegenstand des Wahlkampfs. Im Jahre 2002 hat Kirchhof in einem Vorwort zu einem Buch (Abenteuer Familie) von Jürgen und Martine Liminski über deren Familie mit zehn Kindern geschrieben, „die Mutter“ mache „in der Familie“ […] „Karriere“, als „Familienmanagerin“ gebe sie ihren Kindern „vor allem Zeit. [Sie] gibt ihnen auf dieser Grundlage Zärtlichkeit, Zuwendung und ein Zuhause […]. Auch der Vater sieht seine erste Verantwortung in seinem Familienberuf und erst dann in seinem Erwerbsberuf“. Der Vater erziehe „die Kinder in ihrer Zugehörigkeit zu Familie, Staat, marktwirtschaftlicher Ordnung, Kulturgemeinschaft und Kirche“.
In der Folge wurde dieses Plädoyer als grundsätzliche weltanschauliche Stellungnahme wahrgenommen, und zum Teil – beispielsweise von Bundeskanzler Gerhard Schröder im TV-Duell mit Angela Merkel – als „reaktionär“ und „anti-emanzipatorisch“ kritisiert. In späteren Interviews verwahrte sich Kirchhof gegen diesen Vorwurf und verwies darauf, dass sich das Vorwort ausdrücklich auf die 12-köpfige Familie Liminski in dem Buch beziehe, die zwar in ihrer Kindererziehung ein „Ideal“ darstelle, das aber nicht als Maßstab für jedermann verallgemeinert werden dürfe, was aber im Wahlkampf 2005 „böswillig“ geschehen sei. Die heutige Lebenssituation junger Frauen entspreche der seiner beiden Töchter und seiner beiden Schwiegertöchter, sie verbänden Familie und Beruf.
Aufgrund des Wahlergebnisses kam es zu einer großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD. Kirchhof erklärte, für eine große Koalition nicht zur Verfügung zu stehen.
Weitere Tätigkeiten nach 2000 Von 2001 bis 2007 war Kirchhof Vorsitzender der deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft.
Ab 2003 war Kirchhof Mitherausgeber der christlichen Wochenzeitung Rheinischer Merkur.
Er war Ende 2004 bis zum 15. Juli 2006 Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Allianz Leben. Außerdem war er Beisitzer im Vorstand der Görres-Gesellschaft.
Er war Präsident des 65. und 66. Deutschen Juristentages (2004 bzw. 2006). Kirchhof wurde die Ehrendoktorwürde 2006 durch die Universität Osnabrück sowie 2008 von der Ukrainischen Freien Universität München verliehen.
Kirchhof war von 2013 bis 2015 Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.Pressemitteilung der Universität Heidelberg vom 23. April 2015.
Im Sommersemester 2016 lehrte er im Rahmen der Otto-von-Freising-Gastprofessur an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.„Die Bedeutung von Freiheit u. Gleichheit für die aktuelle Politik: Zu Fragen der Europäischen Union, der Flüchtlingspolitik...", ku.de; Zugriff am 6. Februar 2018.
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