mini|Ein „Löwenmaul“ (Bocca di Leone) am Dogenpalast in Venedig. In der Republik Venedig konnten Denunzianten ihre geheimen Anzeigen in solche „Löwenmäuler“ einwerfen. Der italienische Text lautet übersetzt: „Geheime Denunziationen gegen diejenigen, die Gefälligkeiten und Dienste verheimlichen oder sich im Geheimen absprechen, um den wahren Gewinn daraus zu verbergen“. Unter einer Denunziation () versteht man das Erstatten einer (Straf-)Anzeige durch einen Denunzianten aus persönlichen, niedrigen Beweggründen, zum Beispiel, um einen persönlichen Vorteil zu erlangen. Der Denunziant erstattet Anzeige bei einer Institution, die der denunzierten Person übergeordnet ist. Die Denunziation kann anonym geschehen, wenn der Denunziant ein Interesse daran hat, dass die von ihm denunzierte Person, Institution oder Gruppe nicht erfahren soll, wer hinter der Anzeige steckt.Anita Krätzner: Hinter vorgehaltener Hand: Studien zur historischen Denunziationsforschung, Analysen und Dokumente. Wissenschaftliche Reihe des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Januar 2015, ISBN 978-3-525-35081-2.

Das Wort „denunzieren“ hat noch eine weitere, aus dem englischen (to denounce) stammende Wortbedeutung, nämlich „als negativ hinstellen, brandmarken, öffentlich verurteilen“. Das öffentliche Denunzieren stellt aber keine Denunziation im Wortsinn dar. Bestandteil der Denunziation ist immer die Anzeige bei einer übergeordneten Institution aus persönlichen, niedrigen Beweggründen.

Das Wort „Denunziation“ bzw. „Denunziant“ kann z. B. in politischen Auseinandersetzungen genutzt werden, um Kritiker zu diffamieren. Im österreichischen Sprachgebrauch wird ein Denunziant auch als „Vernaderer“ bezeichnet.Duden: Vernaderer, der, abgerufen am 20. August 2021.

Begriff Der Begriff der Denunziation ist negativ konnotiert. Im Unterschied zur Denunziation ist die Anzeige im Fall von schweren Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung und nicht politisch motivierten Delikten wie Diebstahl selbst in Unrechtsregimen gesellschaftlich akzeptiert. Daher weisen Autoren darauf hin, im Kontext von Diktaturen wie der DDR oder dem Dritten Reich zwischen Denunziation und berechtigter Anzeige zu unterscheiden.Vgl. Ela Hornung, Denunziation als soziale Praxis: Fälle aus der NS-Militärjustiz. Böhlau, Wien 2010, ISBN 978-3-205-78432-6, S. 27. Ebenfalls kein Denunziant ist, wer zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit oder einen Teil derselben bei Ämtern und Behörden auf einen Missstand hinweist. Hier wird neuerdings der Begriff „Whistleblower“ gebraucht.

Anzeigen können legitim sein, werden aber in Diktaturen missbraucht, indem sie diffus geweitet werden. Booß und Müller-Enbergs haben darauf hingewiesen, dass die Information über nahestehende Personen an den Staat generell in einem Spannungsverhältnis steht. Auf der einen Seite gibt es eine eher private Moral, die Indiskretionen gegenüber Nachbarn, Verwandten und Freunden ächtet, auf der anderen Seite gibt es besonders in Weltanschauungsdiktaturen Erwartungen des Staates. In diesem Spannungsfeld gibt es ein breites Feld von Verhaltensweisen, das von der legitimen Anzeige bis zur klassischen Denunziation reicht.Christian Booß, Helmut Müller-Enbergs: Die indiskrete Gesellschaft. Studien zum Denunziationskomplex und zu inoffiziellen Mitarbeitern, Verlag Polizeiwissenschaft, Frankfurt am Main 2014.

Denunziation kann gezielt als Mittel zur staatlichen Informationsbeschaffung gefördert werden und dabei so unterschiedlichen Zwecken dienen wie der Entnazifizierung in den Ost- und Westzonen des besetzten Deutschlands oder der „Volkskontrolle“ beim Aufbau einer neuen Gesellschaft in der DDR. So kann Denunziation je nach Sichtweise als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und als Straftatbestand gewertet, aber auch als Zeichen „antifaschistischer Wachsamkeit“ (Erich Mielke 1948) anerkannt werden.Christian Jung: Denunziation – Instrument sozialer Kontrolle. In: Informationsdienst Wissenschaft, 12. Juni 2002.

Im ethischen Sinn wird allgemein von Denunziation gesprochen, wenn in einem nicht freiheitlichen System Menschen auf aggressive Weise bei staatlichen Vollzugsbehörden angeschuldigt werden, obwohl dem Anzeigenden klar sein muss, dass er sie damit der Gefahr der politisch motivierten Verfolgung aussetzt (siehe auch: Heimtückegesetz). Als berühmtester Denunziant in der westlichen Kulturgeschichte gilt Judas Iskariot, der gemäß dem Neuen Testament als einer der zwölf Jünger des Jesus von Nazaret dessen Festnahme und anschließende Auslieferung an die Römer ermöglichte.

Klatsch und Denunziation sind eng miteinander verwobene Kommunikationsprozesse, die häufig der Ausgrenzung Einzelner dienen. Die Denunziation zeichnet dabei die Besonderheit aus, dass sie an eine übergeordnete Instanz (Vorgesetzte, Partei, staatliche Stellen) ergeht, von der – in aller Regel unausgesprochen – Sanktionen gegen die Betroffenen erwartet werden. Insofern ist sie ein Mittel der sozialen Kontrolle, das die „höhere Instanz“ gern zu instrumentalisieren versucht. Nicht selten treten Neid und Rachegefühle als Motive für Denunziation zu Tage, die dann als gesellschaftspolitisches oder gar staatserhaltendes Anliegen verbrämt wird. Seit jeher spielt etwa die sexuelle Denunziation nicht nur im Alltag, sondern auch in der politischen Auseinandersetzung eine erhebliche Rolle.Friedrich Koch: Sexuelle Denunziation. Die Sexualität in der politischen Auseinandersetzung. 2. Aufl. 1995.

In Deutschland Allgemein bekannt ist der Spruch „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“. Die Urheberschaft wird oft Hoffmann von Fallersleben zugeschrieben, seit dieser Vers in die Zitatensammlungen von Daniel Sanders (1906) und Richard Zoozmann (1911) aufgenommen wurde. Die dortige Quellenangabe „Polit. Gedichte: Sprüche 17“ ist jedoch nicht nachvollziehbar, und auch sonst ist das Zitat im Werk Hoffmanns nicht festzustellen.

Nah liegt es allerdings, darin eine auf einen Satz verdichtete Paraphrasierung des Liedes Der Denunziant von Max Kegel zu sehen, das 1884 – in der Zeit des Sozialistengesetzes – anonym in der satirischen Zeitschrift Der wahre Jacob erschienen war und unter anderem folgende Verse enthält:Der wahre Jakob, Nr. 8/1884, S. 63. Nach Klaus Völkerling (Max Kegel. Auswahl aus seinem Werk. Akademie-Verlag, 1974, S. 226) geht das Lied auf ein Gedicht zurück, das am 2. März 1877 in Nr. 26, S. 3 des Dresdener Volksboten unter dem gleichlautenden Titel „Der Denunziant“ veröffentlicht wurde und den Milwaukeer Leuchtkugeln, Beilage der von Joseph Johann Brucker und Gustav Lyser herausgegebenen Zeitschrift Der Milwaukee’r Socialist, entnommen war.

Verpestet ist ein ganzes Land, Wo schleicht herum der Denunziant. […] Der Menschheit Schandfleck wird genannt Der niederträcht’ge Denunziant.

Hexenverfolgung Die Hexenverfolgung fand In Deutschland vor allem während der Frühen Neuzeit in Stadt und Land überwiegend auf Grund von Denunziationen statt, die auf dem Hexenglauben beruhten. Zur Hexe wurde, wen Mitbürgerinnen und Mitbürger der Hexerei beschuldigten. Ohne Denunziation wurde in der Regel niemandem der Prozess gemacht.Hans Steffen: Hexerei im Oberwallis um 1600, In: Blätter aus der Walliser Geschichte, 2003, S. 43–106, hier S. 71. Die Ursachen für den Hexenwahn waren vielfältig. Häufig förderten Seuchen, Brände, Hungersnöte oder ähnliche Bedrängnisse den Drang nach der Verfolgung vermeintlicher Hexen und Zauberer, die man für die Nöte verantwortlich machte. Die Hexenverfolgung in Deutschland erfolgte in mehreren Wellen. Zum Beispiel im Herzogtum Westfalen vom späten 16. Jahrhundert bis 1728. Die Region gehörte im 17. Jahrhundert zu den Schwerpunkten der Verfolgung im Heiligen Römischen Reich.Wolfgang Behringer (Hrsg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. 4. Aufl. München 2000, S. 188; Wolfgang Behringer: Hexen. Glaube – Verfolgung – Vermarktung. München 1998, S. 55; Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen, S. 199, Gerhard Schormann: Hexenprozesse in Deutschland. Göttingen, 1996, S. 65; Gudrun Gersmann: Neue Herren – Westfälische Geschichte 1648–1770 (online).

Nationalsozialismus Einige Maßnahmen wie die „Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“, das Heimtückegesetz oder Propagandafeldzüge wie die Aktion gegen Miesmacher und Kritikaster von 1934 luden nachgerade zur Denunziation ein. Der „Meckerer-Feldzug“ nahm sogar solche Ausmaße an, dass das Reichsjustizministerium, das Reichsinnenministerium und das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) mit Erlassen versuchten, dem ausufernden Denunziantentum entgegenzuwirken.Gunther Schmitz: Wider die ‚Miesmacher‘, ‚Nörgler‘ und ‚Kritikaster‘. Zur strafrechtlichen Verfolgung politischer Äußerungen in Hamburg 1933 bis 1939. Mit einem Ausblick auf die Kriegszeit. In: Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): „Für Führer, Volk und Vaterland…“ – Hamburger Justiz im Nationalsozialismus. Hamburg 1992, ISBN 3-87916-016-3, S. 290. Alle Versuche, die Zahl der privat motivierten Denunziationen zu begrenzen oder sogar mit Sanktionen zu belegen, mussten aber scheitern, weil politische Denunziationen andererseits erwünscht waren, wenn es um Machtinteressen des Regimes ging.Gisela Diewald-Kerkmann: Politische Denunziation im NS-Regime…, Bonn 1995, S. 185.

Die Historikerin und Erziehungswissenschaftlerin Gisela Diewald-Kerkmann bezeichnet die Denunziation in der Zeit des Nationalsozialismus als ein „spontanes und freiwilliges Massenphänomen“.Gisela Diewald-Kerkmann: Denunziant ist nicht gleich Denunziant. In: Klaus Behnke, Jürgen Wolf (Hrsg.): Stasi auf dem Schulhof. Ullstein, Berlin 1998, S. 55 f. Ethische Barrieren reduzierten sich, wenn der Anzeigende mit den nationalsozialistischen Normen übereinstimmte, hier insbesondere der Rassenideologie und der Fiktion einer „Volksgemeinschaft“, die Andersdenkende ausgrenzte.Gisela Diewald-Kerkmann: Politische Denunziation im NS-Regime…, Bonn 1995, S. 176. Regionale Untersuchungen zeigen zwei zahlenmäßige Höhepunkte im Anzeigeverhalten, das hauptsächlich über Amtsträger der NSDAP und ihrer Nebenorganisationen lief. In den Jahren 1935 und 1936 wurden nicht nur Juden wegen vermeintlicher Rassenschande zum Opfer politischer Denunziation; die Anzeigen richteten sich auch gegen diejenigen, die den Kontakt zu ihren jüdischen Nachbarn und Mitbürgern nicht abbrachen. Ein zweiter Höhepunkt der Anzeigen ist für 1943 und 1944 nachweisbar. Dabei ging es um sogenannte Rundfunkverbrechen,Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): „Von Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen …“. Hamburger Justizurteile im Nationalsozialismus. Hamburg 1995, ISBN 3-87916-023-6, S. 195. um „Gerüchtemacher und Defätisten“ und schließlich auch „Verräter“.Gisela Diewald-Kerkmann: Politische Denunziation im NS-Regime…, Bonn 1995, S. 177–178. Wenn ein Fall als Wehrkraftzersetzung vor Sondergerichten oder dem Volksgerichtshof verhandelt wurde, waren Todesurteile nicht selten.