mini|300px|Debit-Mastercard der ehemaligen deutschen Fidor Bank Die Zahlungskarte (auch Zahlkarte; ) ist ein Zahlungsinstrument, das seinen Inhaber berechtigt, bei den am Zahlungsverfahren angeschlossenen Vertragsunternehmen (Händler, Verkäufer) Rechnungen gegen Vorlage der Karte durch bargeldlose Zahlung zu begleichen.
Allgemeines Das Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer stärker durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr verdrängt. Zu letzterem gehören nicht nur Überweisungen, Echtzeitüberweisungen oder Lastschriften, sondern auch der Zahlungsvorgang durch Kartenzahlungen oder ähnliche Systeme. Von den Zahlungskarten grenzen sich die reinen Bankkarten dadurch ab, dass letztere ursprünglich ausschließlich für Barauszahlungen, Bareinzahlungen und Kontoauszugsdrucker verwendet werden können.
Unter einer Zahlungskarte wird heute eine handelsübliche Plastikkarte im Scheckkartenformat verstanden.Heinz Beck, Carl-Theodor Samm: Kommentar zum KWG, 2003, § 1 Rz. 239; ISBN 978-3-8114-5670-9. Der Aussteller der Karte sorgt durch Codierung mittels Magnetstreifens oder Chip dafür, dass Missbrauch oder Fälschung weitgehend ausgeschlossen werden und dass der Inhaber in die Lage versetzt wird, Geld oder einen monetären Wert zu übertragen.Ingeborg Puppe, in: Nomos-Kommentar zum StGB, 2008, § 152a Rn. 6 Der Karteninhaber muss eine Geldschuld erfüllen, so dass er die Karte selbst oder die auf dem Magnetstreifen oder Kartenchip gespeicherten Geldeinheiten – deren Träger letztlich die Karte ist – zu diesem Zweck verwenden kann.Mey Marianne Unruh, Bankenaufsicht im Bereich elektronischer Zahlungsmöglichkeiten, 2004, S. 14.
Die Deutsche Bundesbank definiert die Zahlungskarte als einen Gegenstand, „mit dem der Inhaber über ein Kartensystem entweder Zahlungstransaktionen vornehmen oder Bargeld abheben bzw. einzahlen kann, sei es mit Hilfe einer Plastikkarte oder eines mobilen Geräts. Ein Kartensystem ist ein Rahmenwerk technischer und kommerzieller Regelungen, das für die Betreuung einer oder mehrerer spezifischer Kartenmarken eingerichtet wurde. Dieses Rahmenwerk enthält die organisatorischen und rechtlichen Bestimmungen wie auch die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, damit die von der Marke vermarkteten Dienste funktionieren.“Deutsche Bundesbank: Statistik der Banken und sonstigen Finanzinstitute: Richtlinien, Statistische Sonderveröffentlichung 1, Juli 2019, S. 595.
Material Zahlungskarten bestehen aus mehrschichtigem, beidseitig hochglänzend laminiertem PVC oder in seltenen Fällen aus Metall.Chip.de vom 2. August 2021, Kreditkarte aus Metall - von diesen Anbietern gibt es sie, abgerufen am 15. Oktober 2022 Der Vorteil dieses mehrschichtigen Aufbaus besteht in der hohen Verformbarkeit und nahezu Unzerbrechlichkeit. Das Format von 85,6 mm × 53,98 mm × 0,76 mm abgerundeten Ecken mit einem Radius von 3,18 mm ist durch ISO 7810 vorgegeben.
Für Zahlungskarten im ID1-Format gelten derzeit folgende Formate: ISO 7810 für die äußere Gestaltung (), ISO 7816-2 für die Platzierung von Magnetstreifen und Chip () und ISO 7816-3 für die elektronischen Signale und die verwendeten Protokolle ().Mey Marianne Unruh, Bankenaufsicht im Bereich elektronischer Zahlungsmöglichkeiten, 2004, S. 13 FN 22
Bestandteile Zahlungskarten zeigen auf der Vorderseite das Logo des Ausstellers, den Namen des Karteninhabers und des kontoführenden Kreditinstituts, den integrierten Chip, auf der Rückseite befinden sich die Unterschriftsprobe des Karteninhabers und der Magnetstreifen. Der Chip wird bei Kartennutzung durch den Chipkartenleser ausgelesen, der Magnetstreifen durch einen Durchzugleser. Die Chipkarte entspricht der Norm ISO 7816-1, Chip und Magnetstreifen sind beide noch für einen Übergangszeitraum erforderlich (ISO 7816-2).Jochen Kißling, Zahlung mit elektronischen Werteinheiten, 2003, S. 34.
Arten Eine Kartenzahlung ist eine Zahlung, bei der kontogebundene (beispielsweise Debitkarten) und nicht kontogebundene Zahlungskarten (wie Kreditkarten) eingesetzt werden. Bankkarten () waren ursprünglich nur für Barauszahlungen, Bareinzahlungen und Kontoauszugsdrucker vorgesehen. Inzwischen gibt es auch Bankkarten mit ZahlungsfunktionStefan Kuhlmann/Christoph Bättig/Kerstin Cuhls/Viola Peter, Regulation und künftige Technikentwicklung, 1998, S. 65, so dass sie funktionell zu den Debitkarten gehören. Bei Debitkarten () werden die bargeldlosen Zahlungen (und die Barauszahlungen) kurzfristig dem Girokonto des Kartenzahlers belastet. Die Identität des Karteninhabers wird hier zumeist mit einer PIN überprüft. Die wichtigste Debitkarte ist die Maestro-Karte. Weitere Systeme sind V Pay und die deutsche girocard. Bei elektronischen Geldbörsenkarten () muss deren Chip zunächst mit einem Guthaben aufgeladen werden, um die später erfolgenden bargeldlosen Zahlungen durchführen zu können (Prepaid-Kreditkarten). Nach Verbrauch ist erneut ein Aufladen erforderlich. Bei der Zahlung wird wie bei Bargeld nicht die Identität überprüft, der Käufer bleibt gegenüber dem Verkäufer/Händler anonym. Elektronische Geldbörsen befinden sich meist als Zusatzfunktion auf anderen Karten. Die elektronische Geldbörse in Deutschland ist die Geldkarte und in der Schweiz Cash. Die österreichische Lösung Quick wurde mit dem 31. Juli 2017 eingestellt. Bei Kreditkarten () werden die bargeldlosen Zahlungen (und die Barauszahlungen) entweder einmal monatlich mit einer Liste aller Zahlungen in Rechnung gestellt () oder bis auf einen Betrag, der mindestens zu bezahlen ist, kreditiert (). Die Identität des Karteninhabers wird zumeist durch Unterschrift überprüft. Die wichtigsten Kreditkarten sind Mastercard-, Visa-, American-Express- und Diners-Club-Karten.
Außerdem gibt es mobiles Bezahlen durch Smartphones, Tablets oder Wearable Computing, das durch kontaktloses Bezahlen erfolgt. Technologien wie Bluetooth, QR-Codes oder das Kontaktlosverfahren durch Near Field Communication (NFC) können hier zur Übertragung der Zahlungsdaten verwendet werden. Die NFC-Funktion wird teilweise auch bei Zahlungskarten berücksichtigt.
Ferner können Zahlungskarten wie folgt unterteilt werden:Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): 250 Keywords Bankwirtschaft, 2016, S. 192. Nach der Liquiditätswirkung für den Inhaber: Kreditkarte: Der Zeitraum zwischen Zahlung und Belastung beträgt mindestens einen Monat. Chargekarte: Auch bei ihr erhält der Karteninhaber monatlich eine Rechnung, die sofort bzw. innerhalb einer Frist von bis zu 30 Tagen zahlbar ist. Debitkarte: Der Karteninhaber wird nach Bezahlung sofort belastet. Guthabenkarte: Der Karteninhaber muss Vorauszahlungen leisten, bevor er mit ihr zahlen kann. Nach dem Einsatzbereich: internationale Zahlungskarten: beispielsweise American Express, Diners Club, Mastercard oder Visa; nationale Zahlungskarten: von Kreditinstituten: etwa Bankcard-Servicenetz oder Girocard; Kundenkarten von Handels- und Dienstleistungsunternehmen wie etwa Payback oder Kundenkarten von Bahngesellschaften (beispielsweise Bahncard). Nach dem Speichermedium: Magnetstreifenkarte: Sie enthält einen meist auf der Rückseite angebrachten Magnetstreifen, dessen gespeicherte Daten mittels eines Durchzuglesers ausgelesen werden können. Chipkarte: Der Chip ist ein integrierter Schaltkreis und dient bei E-Geldverfahren als spezifisches Speichermedium, mit dem die Informationen über das Kartenguthaben verwaltet werden. Hybridkarte: Enthält sowohl einen Magnetstreifen als auch einen Chip. Keine Zahlungskarten sind Kundenkarten oder Telefonkarten, die lediglich bargeldlose Einkäufe oder Telefonate ermöglichen.
Zahlungsablauf Die Zahlungskarte wird vom Verkäufer/Händler (Vertragsunternehmen) entgegengenommen, der die Identitätsfeststellung vornimmt, den Rechnungsbetrag mit den Kartendaten zum Leistungsbeleg verbindet sowie erforderlichenfalls die PIN und die Unterschrift vom Kartennutzer anfordert. Die Zahlungspflicht des Kartenausstellers wird vom Vertragsunternehmen durch den Zusatz „Unterschrift des Karteninhabers ist auf dem Leistungsbeleg vorhanden“ () ausgelöst. Diese Zahlungspflicht des Kartenunternehmens entsteht nur, wenn das Vertragsunternehmen mit Hilfe des POS-Terminals ordnungsgemäße Leistungsbelege erstellt. Diese Regelung schreibt eine sachgemäße Dokumentation der abgewickelten Geschäfte vor, die insbesondere zur Bearbeitung etwaiger Beschwerden eines Karteninhabers benötigt wird., 1131 Die Angabe „signature on file“ ist stets eine notwendige Voraussetzung der Zahlungspflicht des Kreditkartenunternehmens im Präsenzverfahren,BGH WM 2004, 1130, 1132 die Zahlungspflicht im Mailorderverfahren entsteht auch ohne den Vermerk „signature on file“ auf den Leistungsbelegen, wenn Bestellungen per E-Mail/Internet übermittelt werden und dem Vertragsunternehmer die Unterschriften der Karteninhaber nicht vorliegen.BGH, Urteil vom 12. Juli 2005, Az.: XI ZR 412/04 =
Lesegerät Wenn der Käufer mit seiner Karte bezahlen will, dann benötigt der Verkäufer ein dazu passendes Gerät. Dafür gibt es zahlreiche Bezeichnungen: Chipkartenleser, elektronisches Bezahlsystem, Kassensystem, Kartenlesegerät, Kartenterminal, EC-Terminal, POS-Terminal (Point-of-Sale-Terminal), Bezahlterminal, Zahlungsterminal, Checkout-Terminal, Pinpad / PIN-Pad (Persönliche Identifikationsnummer), Lesegerät, Kassenterminal, Kassenleser, Transaktionsterminal, NFC-Terminal (bei kontaktlosem Bezahlen; Near Field Communication), kontaktloses Zahlungsterminal, Tap-to-Pay-Terminal, Contactless Reader, Mobile Payment Terminal, mPOS-Gerät („mobile Point of Sale“).
Beim Kartenzahlen ist ein PIN-Pad das kleine Tastenfeld, auf dem man die PIN eingibt und so die Zahlung bestätigt.
Die Kartenleser im Zahlungsverkehr (Electronic Cash, Electronic Banking) sind nicht kompatibel mit den Lesegeräten im Gesundheitswesen für die elektronische Gesundheitskarte, für den elektronischen Praxisausweis oder für den elektronischen Heilberufsausweis.
Rechtsfragen Die Zahlungskarte ist nach Art. 2 Nr. 15 ein Zahlungsinstrument, das dem Zahler ermöglicht, Debit- oder Kreditkartentransaktionen zu veranlassen. Bei „garantierten“ Zahlungskarten übernimmt deren Aussteller (Issuer oder Acquirer) eine Zahlungsgarantie, der ein abstraktes Schuldversprechen gemäß BGB zugrunde liegt.Julia Haas, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, 2011, S. 173.
Das Strafrecht kennt Zahlungskarten als Rechtsbegriff, der sie als Tatobjekt behandelt. Pendant für den Straftatbestand der Geldfälschung bei Bargeld ist der Kreditkartenbetrug. Dabei regelt StGB die Fälschung von Zahlungskarten ohne Garantiefunktion und StGB die Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion.Jörg Eisele, Strafrecht: Eigentumsdelikte, Vermögensdelikte und Urkundendelikte, 2009, S. 460. Zahlungskarten ohne Garantiefunktion sind die von einem Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut herausgegebenen kontogebundenen Karten (Debitkarten), zu den Zahlungskarten mit Garantiefunktion gehören die nicht kontogebundenen Kreditkarten. § 152a StGB erfasst nicht Kundenkarten und Telefonkarten.
Elektronische Geldbörsen können durch Hacker attackiert werden. Als Ausspähen von Daten () wird das unerlaubte Eindringen in ein fremdes Computersystem oder Computernetzwerk unter Überwindung der Zugangssicherung verstanden, um sich oder einem anderen unbefugt Zugang zu Daten zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind ( StGB). Zudem kann der Computerbetrug nach StGB erfüllt sein, bei dem jemand das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst.
Wirtschaftliche Aspekte