mini|hochkant=1.2|Der Deutsche Zollverein 1834–1919blau = zum Zeitpunkt der Gründunggrün = Erweiterungen bis 1866gelb = Erweiterungen nach 1866rot = Grenzen des Deutschen Bundes 1828rosa = Relevante Veränderungen nach 1834
Der Deutsche Zollverein war ein Zusammenschluss von deutschen Staaten für den Bereich der Zoll- und Handelspolitik. Der Zollverein trat durch den am 22. März 1833 unterzeichneten Zollvereinigungsvertrag am 1. Januar 1834 in Kraft. Er war ein eigenständiger Zusammenschluss, kein Teil des Deutschen Bundes. Da ihm im Lauf der Zeit aber fast alle Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes außer Österreich beitraten, nahm er die wirtschaftliche Einigung Deutschlands der politischen Reichsgründung von 1871 vorweg.
Ziel des Zollvereins war die Schaffung eines wirtschaftlichen Binnenmarkts und die Vereinheitlichung fiskalisch-ökonomischer Rahmenbedingungen. Politisch stärkte er die Vormachtstellung Preußens und förderte die Entstehung der so genannten kleindeutschen Lösung.
Der preußisch dominierte Deutsche Zollverein löste den Preußisch-Hessischen Zollverein, den Mitteldeutschen Handelsverein und den Süddeutschen Zollverein ab. Er umfasste zu Beginn neben Preußen das Großherzogtum Hessen, Kurhessen, Bayern, Württemberg, Sachsen und die thüringischen Einzelstaaten. Bis 1836 traten Baden, Nassau und Frankfurt bei. 1842 erweiterte sich das Zollgebiet um Luxemburg, Braunschweig und Lippe; 1854 folgten Hannover und Oldenburg. Somit umfasste der Zollverein vor der Gründung des Norddeutschen Bundes als Bundesstaat circa 425.000 km².
Nach der Bundesgründung 1867 wurde der Zollverein auf eine neue Grundlage gestellt. Dies geschah durch einen neuen Vertrag, der 1868 in Kraft trat. Die Organe des Norddeutschen Bundes wurden im Wesentlichen zu denen des Zollvereines. Der Zollbundesrat bestand aus dem normalen Bundesrat mit Vertretern aus denjenigen Zollvereinsstaaten, die dem Norddeutschen Bund nicht beigetreten waren. Das Zollparlament bestand aus den Mitgliedern des Norddeutschen Reichstags sowie den hinzugewählten Abgeordneten aus den übrigen Staaten; die einzige Zollparlamentswahl fand 1868 statt.
Das Gebiet des Zollvereins stellte 1870 – nach Großbritannien und den Vereinigten Staaten – die drittgrößte Industriemacht der Welt dar. Dieter Schuster: Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918, https://library.fes.de/fulltext/bibliothek/tit00148/00148017.htm#E321E47. Aufgerufen am 9. Sep. 2021.
Nach dem Beitritt der süddeutschen Staaten zum Bund 1870/71 bestand der Bundesstaat als Deutsches Reich weiter. Luxemburg gehörte – obwohl nicht Teil des Reiches – über die Zollvereinsverträge bis Ende 1918 zum deutschen Zollgebiet.
Entstehung Vorgeschichte und Hintergründe miniatur|hochkant|Friedrich List. Ölgemälde von Caroline Hövemeyer, 1839 (Heimatmuseum Reutlingen).
Um 1790 gab es in Deutschland 1800 Zollgrenzen. Allein innerhalb der preußischen Staaten gab es zu Beginn des 19. Jahrhunderts über 67 lokale Zolltarife mit ebenso vielen Zollgrenzen. Bei einem Transport von Königsberg nach Köln beispielsweise wurde die Ware etwa achtzigmal kontrolliert.Friedrich Seidel: Das Armutsproblem im deutschen Vormärz bei Friedrich List. In: Kölner Vorträge zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Heft 13, Köln 1971, S. 4.
Im Zuge der Modernisierung während und nach der napoleonischen Ära schufen die deutschen Staaten, insbesondere die Rheinbundstaaten,Helmut Berding: Die Reform des Zollwesens in Deutschland unter dem Einfluss der napoleonischen Herrschaft. In: Geschichte und Gesellschaft. Heft 4, 1980 S. 523–537. nach 1800 einheitliche zollfreie Binnenmärkte innerhalb ihres Staatsgebiets. In Bayern führte die Zollgesetzgebung zwischen 1799 und 1808 zur Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsraums, der zeitweise als der freieste in Europa galt.Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 1: Vom Feudalismus des Alten Reiches bis zur defensiven Modernisierung der Reformära 1700–1815. C. H. Beck, München 1989, ISBN 3-406-32490-8, S. 380. Das Königreich Württemberg folgte 1810, ein Jahr später entstand auch im Großherzogtum Baden ein einheitlicher Binnenmarkt. Im Vordergrund stand hierbei neben der sozialen und wirtschaftlichen Integration der durch die napoleonischen Reformen erheblich vergrößerten Staatsgebiete weniger eine zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik als vor allem eine Steigerung der Staatseinnahmen. Da es noch keine Einkommensteuer gab, waren Verbrauchsteuern und Zölle die Haupteinnahmequellen der Staaten. Diese galt es zu sichern und nach Möglichkeit auszubauen.Wolfram Fischer: Der deutsche Zollverein. Fallstudie einer Zollunion. In: Wolfram Fischer: Wirtschaft und Gesellschaft im Zeitalter der Industrialisierung. Göttingen, 1972, ISBN 3-525-35951-9, S. 111 f.; Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 2, S. 126. Vereinzelt gab es bereits zu dieser Zeit Stimmen, die eine Abschaffung von Binnenzöllen und einen gemeinsamen deutschen Außenzoll forderten, so beispielsweise von Joseph Görres oder Freiherr vom Stein.Rudolf Renz: Deutscher Zollverein. In: Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen, Ereignisse, Institutionen. Von der Zeitwende bis zum Ausgang des 2. Weltkrieges. 2., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1983, ISBN 3-520-81302-5, S. 257.
Im Gegensatz zum Auftrag der Bundesakte gelang es dem 1815 gegründeten Deutschen Bund nicht, die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland zu vereinheitlichen. Der das Handelsgebiet betreffende Artikel 19 regelte lediglich, dass über Handels- und Verkehrsfragen später zu beraten sei.Siehe Bundesakte bei documentarchiv.de. Vgl. auch Hans-Werner Hahn: Geschichte des deutschen Zollvereins. Göttingen, 1984, S. 15. Zwar beschäftigte sich der Bundestag auf Initiative Badens 1819 und 1820 mit einer möglichen Zolleinigung, doch endeten die Beratungen ohne Ergebnis.
Die Überwindung der innerdeutschen Zölle vollzog sich daher außerhalb der Bundesorgane auf der Ebene der beteiligten Staaten selbst. Die zollpolitische Zersplitterung behinderte die industrielle Entwicklung und verteuerte den innerdeutschen Handel. Wichtige Anstöße zu Veränderungen in diesem Bereich kamen von außen. Mit der Aufhebung der Kontinentalsperre standen deutsche Gewerbetreibende in direkter Konkurrenz mit der englischen Industrie. Ein Allgemeiner Deutscher Handels- und Gewerbeverein verlangte aus nachträglich teilweise übertrieben scheinender Furcht vor der entwickelten englischen Exportindustrie nach zollpolitischem Schutz. Ihr Wortführer, der Nationalökonom Friedrich List, fürchtete, dass die deutsche Volkswirtschaft ansonsten als „Wasserträger und Holzhacker der Briten“Friedrich List, zit. nach Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 2, S. 133. enden würde. Vergleichbar zur Denkschrift von Karl Friedrich Nebenius aus dem Jahr 1819, die den badischen Initiativen beim Deutschen Bund zugrunde lag, forderte List im Namen des Allgemeinen Handelsvereins in einer weit verbreiteten Petition über den Schutzzollgedanken hinaus einen Abbau der innerdeutschen Zollschranken:
Dabei verfolgte List nicht nur ökonomische, sondern auch politische Ziele. Für List sollte ein ökonomisch geeinter Nationalstaat mit hohen Zollschranken nach außen und Freihandel nach innen den Deutschen Bund ersetzen. Der Erfolg der Initiative blieb zwar gering, förderte aber liberale Positionen, beeinflusste indirekt staatliche Maßnahmen und insbesondere in Süddeutschland auch die späteren Verhandlungen zu einer Zollunion.Wolfram Fischer: Der deutsche Zollverein. Fallstudie einer Zollunion. In: Wolfram Fischer: Wirtschaft und Gesellschaft im Zeitalter der Industrialisierung. Göttingen, 1972, ISBN 3-525-35951-9, S. 113; Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat. München, 1998, ISBN 3-406-44038-X. S. 358.
Modernisierung der einzelstaatlichen Zollsysteme miniatur|hochkant|Friedrich von Motz (preußischer Finanzminister bis 1830)
Wirkungsmächtiger waren allerdings die zollpolitischen Maßnahmen Preußens. Auch in Preußen gab es Anknüpfungspunkte an die Reformen der Rheinbundstaaten. So blieb etwa in den Preußen zugeschlagenen Gebieten des Königreichs Westphalen die Abschaffung der Binnenzölle bestehen. Das Zollgesetz dieses ehemaligen Staates wurde zum Vorbild der preußischen Zollgesetzgebung. Dafür sorgte auch Hans Graf von Bülow, der bis 1811 Finanzminister in Westfalen war und diese Position ab 1813 in Preußen einnahm. Hinzu kam wie auch in Süddeutschland die Notwendigkeit, die neugewonnenen Territorien in das Staatsgebiet zu integrieren. Die südwestdeutschen Staaten und Preußen wurden in der Folge führend bei der Modernisierung der Zollsysteme innerhalb der Staaten des Deutschen Bundes.Helmut Berding: Die Reform des Zollwesens in Deutschland unter dem Einfluss der napoleonischen Herrschaft. In: Geschichte und Gesellschaft. Heft 4, 1980, S. 535 f.
Wie auch die territorial gewachsenen süddeutschen Mittelstaaten hatte die Regierung Preußens angesichts des zersplitterten Staatsgebiets ein Eigeninteresse an der Abschaffung von Zollgrenzen. Nach dem Wiener Kongress war der Kontrast zwischen den gewerblich entwickelten westlichen preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen auf der einen Seite und den stark agrarisch geprägten ostelbischen Gebieten auf der anderen Seite besonders groß. Diese ungleichen Regionen galt es politisch und administrativ zusammenzufassen. Ein Aspekt dabei war die Zollpolitik. In Preußen selbst waren mit dem Zollgesetz von 1818 alle innerstaatlichen Handelsschranken gefallen. Nach außen hin wurde ein nur mäßiger Schutzzoll erhoben. Für den Durchgangsverkehr wurden allerdings hohe Zölle fällig. Damit konnten sowohl die am Freihandel interessierten Großgrundbesitzer wie auch die von der ausländischen Konkurrenz bedrohte gewerbliche Wirtschaft leben. Das preußische Zollgesetz war darüber hinaus einfach, effizient und wurde anders als in früheren Zeiten von der Verwaltung konsequent angewandt. Es gab seit 1818 nur noch Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitzölle, die, anders als bisher, ohne Rücksicht auf Herkunfts- oder Bestimmungsland erhoben wurden. Von Zöllen ausgenommen waren Grundnahrungsmittel und Rohmaterialien. Gewerbliche Güter wurden mäßig besteuert. Eine Ausnahme bildeten recht hohe Abgaben auf Textilien. Am wichtigsten waren die Einnahmen für gehobene Lebensmittel, Genussmittel und Luxusgüter.
Das preußische Zollsystem wurde daher für etwa ein halbes Jahrhundert mehr oder weniger zum Vorbild für das Zollsystem in den deutschen Ländern. Trotz einiger Veränderungen und Aufweichungen im Detail blieben die Grundprinzipien bis in die Zeit des Kaiserreichs konstant. Noch 1871 stammten drei Viertel der Einnahmen aus Zoll auf Getränke (Bier, Wein, Spirituosen usw.), Nahrungs- und Genussmittel (Kaffee und einige Kolonialwaren) sowie Tabakprodukte. Insgesamt lagen die Zölle in Preußen 1818 zwar höher als die der kleineren deutschen Staaten, aber deutlich niedriger als in Österreich, Frankreich oder Russland.Wolfram Fischer: Der deutsche Zollverein. Fallstudie einer Zollunion. In: Wolfram Fischer: Wirtschaft und Gesellschaft im Zeitalter der Industrialisierung. Göttingen, 1972, ISBN 3-525-35951-9, S. 119. Zur Zollpolitik Preußens bis zur Gründung des Zollvereins vergleiche: T. Ohnishi: Zolltarifpolitik Preußens bis zur Gründung des Zollvereins. Ein Beitrag zur Finanz- und Außenpolitik Preußens. Göttingen, 1973; Richard H. Tilly: Vom Zollverein zum Industriestaat. Die wirtschaftlich-soziale Entwicklung Deutschlands 1834 bis 1914. DTV, München 1990, (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit) ISBN 3-423-04506-X. S. 39, zeitgenössisch: A. Villaume: Handbuch der Preußischen Steuer- und Zoll-Gesetzgebung mit besonderer Berücksichtigung auf den Gebrauch bei den Gerichten. (Mit Supplementband). Reimer, Berlin 1844.