mini|Heerführer der Comitatenses und Limitanei im 5. Jahrhundert n. Chr. mini|Notitia dignitatum: Die Kastelle und Festungsstädte Blabia, Benetis, Corumosismis, Mannatias, Aleto, Constantia, Rotomago, Abrincatis und Grannono am gallischen litus Saxonicum, die unter dem Kommando des Dux tractus Armoricani et Nervicani standen.
Der Dux tractus Armoricani et Nervicani (wörtlich: „Heerführer des armorikanischen und nervischen Landstrichs“) war ein hoher Offizier in der spätrömischen Armee des Westens und Oberkommandierender der Limitanei (möglicherweise auch von Flotteneinheiten) eines Abschnitts (in etwa die Küste zwischen Boulogne und der Gironde) der sog. Sachsenküste in Gallien.
Im frühen 5. Jahrhundert könnte Germanus von Auxerre dieses Amtes bekleidet haben.
Definition, Funktion und Kommandobereich
Das Amt wird nur in der Notitia dignitatumOcc. I 45 und XXXVII. erwähnt und wurde vermutlich im späten 3. oder frühen 4. Jahrhundert n. Chr. unter der Herrschaft Diokletians (284–305) oder Konstantin I. (306–337) eingerichtet. Am kaiserlichen Hof zählte der Dux zur höchsten Rangklasse der viri spectabiles. Sein Überwachungsgebiet erstreckte sich über die Nordküste Galliens, von der Mündung der Loire bis zur Mündung der Seine in den Ärmelkanal.
In der Notitia dignitatum werden für den gallischen Teil des litus Saxonicum zwei hohe Kommandostellen (Dukate) und die dazugehörigen Einheiten für die Sicherung der
Aquitania I und II sowie der Lugdunensis II, III und IV/Senonia (Normandie, Bretagne, Aquitanien),
aufgezählt, der oben aufgeführte Befehlshaber und der benachbarte Dux Belgicae secundae.Occ. XXXVIII. Wie der Comes litoris Saxonici per Britanniam kommandierte der Dux aber nur einzelne Abschnitte bzw. die Kastelle in diesen Regionen, aber wohl nicht alle Truppenaufgebote der oben angeführten Provinzen.Ralf Scharf 2005, S. 71.
Entwicklung Im Zuge der Reichsreform unter Kaiser Diokletian (284–305) wurden in Britannien und Gallien neue Militärämter eingeführt. An beiden Seiten des Ärmelkanals entstand damals der Limes der sogenannten Sachsenküste. An stark exponierten Abschnitten und Flussmündungen wurden Kastelle teilweise neu errichtet oder schon vorhandene umgebaut. Deren Besatzungen hatten die Aufgabe, Plünderer und illegale Siedler abzuwehren oder ihnen wenigstens den Zugang ins Landesinnere zu erschweren. Die Zuständigkeit für die Sicherung beider Küsten lag in der Mitte des 4. Jahrhunderts bei einem Comes Maritimi Tractus. 367 kam es zu einem Einfall mehrerer Barbarenvölker in Britannien, in dessen Verlauf die dortigen Provinzstreitkräfte zersprengt und fast zur Gänze aufgerieben wurden. Auch ihre Oberbefehlshaber fanden dabei den Tod, darunter der „Graf der Küstenregionen“, Nectaridus. Sein Zuständigkeitsbereich muss dann – spätestens um 395 – in drei Militärbezirke geteilt worden sein. Man wollte damit auch verhindern, dass ein Heerführer zu viele Einheiten unter sein Kommando bekam, und Aufständen (wie zum Beispiel die Usurpation des britischen Flottenbefehlshabers Carausius) vorbeugen. Für den gallischen Teil der Sachsenküste wurden deshalb zwei neue Dukate geschaffen. Das Kastell Grannona diente dem Dux wahrscheinlich als Hauptquartier.Sein Standort ist bis heute umstritten, entweder an der Mündung der Seine oder beim heutigen Port-en-Bessin-Huppain. Er konnte die Küstenverteidigung bis Anfang des 5. Jahrhunderts aufrechterhalten.barbarica conspiratio, Ammianus 27, 8, 1–6; Peter Salway 2001, S. 281.
Das Amt wurde wohl im zweiten Jahrzehnt des fünften Jahrhunderts wieder aufgelöst. Die in der Normandie und der Bretagne stationierten Limitanei dürften entweder schon nach dem Zusammenbruch des Rheinlimes, 406, oder bei Ausbruch der Bagaudenaufstände, 408/409, vollständig abgezogen worden sein. Wahrscheinlich schlossen sie sich aber dem Usurpator Konstantin III. (407–411) an, als dieser im Jahr 407 mit der britischen Provinzarmee auf dem Kontinent landete. Flavius Constantius (414–421) gelang es erst im Jahr 418 das Reich erneut zu stabilisieren, danach hatte das westliche Feldheer aber fast die Hälfte seiner Einheiten verloren, was durch die Versetzung von Grenzsoldaten zum mobilen Feldheer kompensiert werden sollte. Die Truppen des Dux wurden dort mehrheitlich als Pseudocomitatenses eingegliedert. Ihr Abzug erleichterte die Aufstände der Bagauden und die Landnahme von Veteranen aus Britannien in Armorica.
Der Dux wird zwar in der Notitia zwar noch als einer der zwölf Dux limites des Westreichs angegeben, in der Liste des Oberbefehlshabers der westlichen Fußtruppen, dem magister peditum (auch der Dux provinciae Sequanicae scheint hier nicht mehr auf), fehlt er jedoch. Anscheinend existierte das Amt zur Zeit der letzten Aktualisierung der westlichen Notitia (ca. 395–425) nicht mehr. Dies könnte eine Erklärung dafür sein, warum die Bretagne so rasch der römischen Kontrolle entglitt. Laut dem Historiker Zosimos (6.5.3) vertrieben die Provinzialen 409 die römischen Verwaltungsbeamten und erklärten sich für unabhängig. Die Althistoriker Arnold Hugh Martin Jones und John Robert Martindale vertraten hingegen die Ansicht, dass vielleicht der spätere Bischof von Auxerre, Germanus, noch mit diesem Amt betraut wurde, da auch die Lugdunensis IV in den Zuständigkeitsbereich des Dux fiel. Nach dem Studium der Rechte in Rom wurde Germanus zum advocatus des Präfekten von Auxerre und später möglicherweise auch zum Truppenbefehlshaber ernannt. In der Vita Germani des Constantius von Lyon wird erwähnt, dass ihm unter anderem der Status eines ducatus zuerkannt wurde. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass er vor seinem Eintritt in den Klerus, 418, das Amt des Dux bekleidete. Spätestens zwischen 450 und 460, als der Nordwesten Galliens vom Weströmischen Reich durch den Machtzuwachs der Franken abgeschnitten wurde, dürften sich die Verwaltungsstrukturen des Dukats aufgelöst haben. Eventuell lebte das Amt noch eine Zeitlang in der romanischen Enklave des Magister militum per Gallias Aegidius fort. Jürgen Oldenstein 2009, S. 295, Michael Zerjadtke 2018, Abschnitt 7.2.2.
Verwaltungsstab Das Officium (Verwaltungsstab) des Dux umfasste folgende Ämter:Officium autem habet idem vir spectabilis dux hoc modo
Principem ex officiis magistrorum militum praesentalium alternis annis (Kanzleivorsteher, wurde alle zwei Jahre vom Heermeister neu bestellt) Numerarios duos, ex utrisque officiis praesentalibus singulos (zwei Buchführer) Commentariensem ex utrisque officiis alternis annis (Rechtsgelehrte, für zwei Jahre bestellt) Adiutorem (Assistent) Subadiuuam (Hilfskraft) Regrendarium (Verwalter) Exceptores (Juristen) Singulares et reliquos officiales (Leibwächter und sonstige Beamte)
Truppen Zehn Tribunen und Präfekten und ihre Einheiten standen dem Dux zur Verfügung.sub dispositione Seine Truppenliste entsprach aber wohl längst nicht mehr der Realität als der Abschnitt der gallischen Feldarmee in der Notitia Occ. zum letzten Mal aktualisiert wurde. Diese Einheiten waren ausnahmslos Limitanei. Viele von ihnen sind identisch mit den Pseudocomitatensis der gallischen Feldarmee unter dem Kommando des Magister Equitum in Praesenti und des Magister Peditum in Praesenti. Der Magister EquitumND Occ. VI. befehligte Pseudocomitatenses, die auch in der Liste des Magister Peditum angegeben sind. Es scheint, dass diese Truppen von den Limitanei des Dux Mogontiacensis und auch des Dux der Armorica stammen.
Distributio Numerorum Laut der ND Occ. standen dem Dux zehn Infanterieeinheiten zur Verfügung:sub dispositione