Die Spielverordnung regelt die gewerbliche Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit. Konkret geregelt werden die Aufstellung von Spielautomaten ( ff. SpielV), u. a. wo ( SpielV) und wie viele ( SpielV) Spielautomaten aufgestellt werden dürfen, die Veranstaltung anderer Spiele ( f. SpielV), die Verpflichtungen zur Ausübung des Gewerbes der Aufstellung von Spielgeräten und der Veranstaltung anderer Spiele ( ff. SpielV), die Anforderungen für die Erteilung einer Bauartzulassung für einen Spielautomaten durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Benehmen mit dem Bundeskriminalamt ( ff. SpielV) sowie die Erteilung für Unbedenklichkeitsbescheinigungen für gewerbsmäßig betriebene Ausspielungen ( SpielV).

Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Spielverordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist Abs. 1 Gewerbeordnung.

Literatur Ihno Gebhardt, Stefan Korte (Hrsg.): Glücksspiel in Deutschland. Ökonomie, Recht, Sucht, 2. Auflage, Berlin 2018, ISBN 978-3-11-025921-6, doi:10.1515/9783110259216. Darin insbesondere: Hans-Jörg Odenthal: Das gewerbliche Spielrecht, S. 559–586, doi:10.1515/9783110259216-023, Dieter Richter: Über die Zulassung von Geldspielgeräten, S. 763–828, doi:10.1515/9783110259216-030

Weblinks Text der Spielverordnung Dokumente zur Spielverordnung ab 2005, Homepage des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI)

Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) Kategorie:Glücksspielrecht (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert)