Versicherungsart (oder Versicherungsform, Versicherungssparte, Versicherungstyp) ist im Versicherungswesen die Bezeichnung für die von einem Versicherungsunternehmen in einem Versicherungsvertrag versicherte Gefahr.

Allgemeines Die Begriffe Versicherungszweige, Versicherungssparten, Versicherungsarten und Versicherungsformen werden im Gesetz (also Versicherungsrecht) und in der Praxis oft mit unterschiedlichem Inhalt verwendet,Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2011, S. 370 ff.; ISBN 978-3899526080 eine einheitliche Sprachregelung gibt es nicht. Ein Versicherungszweig jedenfalls umfasst mehrere Versicherungsarten.Heiko Klaus Medert/Jochen Axer/Birgit Voß, Versicherungsteuergesetz: Kommentar, 2015, S. 545 Mit dem Begriff Versicherungsart bezeichnet man überwiegend eine Typisierung der Versicherungen eines Versicherungszweigs unter Abstellen auf das zu versichernde Interesse.Manfred Wandt, Versicherungsrecht, 2016, S. 12

Abgrenzungen Die Differenzierung ist durchweg uneinheitlich, denn die „ambulante“ und „stationäre Krankheitskostenversicherung“ sind zwar selbständige Versicherungsarten, aber beide auch Unterarten der Versicherungsart „Krankheitskostenversicherung“. Keine Versicherungsart, sondern eine besondere Versicherungsvertragstechnik, ist die in den § ff. VVG und VVG geregelte „laufende Versicherung“. vom 20. Dezember 2006, Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, S. 75 f. Mit den Synonymen Versicherungszweige und Versicherungssparten werden verwandte Versicherungsarten zusammengefasst. So gehören beispielsweise die Versicherungsarten „Krankheitskostenversicherung“ und „Krankentagegeldversicherung“ zur Versicherungssparte „Krankenversicherung“. Die Rentenversicherung gilt nicht als Versicherungssparte, sondern als Versicherungsart in der Sparte der Lebensversicherung.Klaus J Schröter, Heitere Versicherungslehre, 2008, S. 6 Im VVG ist dagegen von Versicherungszweigen die Rede (siehe Überschrift zu Kapitel 1 über VVG).

Es gibt Bemühungen zur Vereinheitlichung; so soll Versicherungssparte als übergeordneter Begriff herangezogen werden und „Risikoart“ der „Versicherungsart“ vorgezogen werden.Ingo Wittchen, Die Warenkreditversicherung, 1995, S. 12

Einteilung Die traditionelle Versicherungsbetriebslehre unterschied zwischen den Versicherungssparten Personenversicherung und Sachversicherung (Kompositversicherung), je nachdem ob es sich um einen Personenschaden oder einen Sachschaden handelt.Fritz Herrmannsdorfer, Versicherungswesen, 1928, S. 5 Bei der Personenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, nach Eintritt des Versicherungsfalles entweder die vereinbarte Versicherungssumme, eine Rente oder eine sonstige Versicherungsleistung zu zahlen. Bei der Sachversicherung wird im Versicherungsfall der versicherten Person ein Vermögensschaden ersetzt. Heute ist die Personenversicherung nicht mehr das Pendant zur Schadensversicherung, denn allgemein wird zwischen Schadens- und Summenversicherung differenziert.Rocco Jula, Sachversicherungsrecht, 2018, S. 1

Versicherungssparte Versicherungsart Unterart versichertes Ereignis Lebensversicherung Tod Risikolebensversicherung Gemischte Lebensversicherung Rentenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Pflegerentenversicherung Krankenversicherung Krankheit private Krankenversicherung private Ergänzungstarife zur gesetzlichen KV: Dread-Disease-Versicherung schwere Krankheiten Grundfähigkeitsversicherung Verlust von bestimmten definierten Grundfähigkeiten (wie Gehen, Stehen, Sehen, Sprechen, Treppensteigen usw.) Pflegekostenversicherung bei Pflegebedürftigkeit Zahlung einer monatlichen Rente Pflegetagegeldversicherung bei Pflegebedürftigkeit Zahlung eines Tagegeldes Kompositversicherung Haftpflichtversicherung Personenschaden, Sachschaden, Vermögensschaden Kfz-Haftpflichtversicherung Diebstahl, Feuer, zufälliger Untergang Privathaftpflichtversicherung Diebstahl, Feuer, zufälliger Untergang Tierhalterhaftpflichtversicherung Tierhalterhaftung Betriebshaftpflichtversicherung (General Liability, GL) Betriebsrisiko Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity, PI) Beratungshaftung Produkthaftpflichtversicherung Produkthaftung Bauherrenhaftpflichtversicherung Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Öltankhaftpflichtversicherung Personenschaden, Sachschaden und Vermögensschaden aus einem Leck von Öltanks Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Verletzung von Obliegenheiten Umwelthaftpflichtversicherung Umweltschaden D&O-Versicherung Vermögensschaden EPLI (Employers Practice Liability Versicherung) Vermögensschaden Betriebsunterbrechungsversicherung Betriebsstörung Hausratversicherung Vermögensschaden am Hausrat Gebäudeversicherung Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel Geschäftsinhaltsversicherung Sachschaden/Vermögensschaden an Betriebs- und Geschäftsausstattung oder Vorräten Gewerbeversicherung (Schweiz: Geschäftsversicherung) Schaden aus Einbruch, Diebstahl, Brandschäden, Wasserschäden, Arbeitspausen oder Datenverlust Rücklaufversicherung Risiko von Retouren Bauleistungsversicherung Bauschaden bei Bauleistungen während der Bauzeit Maschinenkasko- und Maschinenbruchversicherung Maschinenschaden, Versagen von Maschinen Kreditversicherung Forderungsausfall Exportkreditversicherung Länderrisiko, politisches Risiko Kautionsversicherung Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder anderen Gewährleistungen Warenkreditversicherung Forderungsausfall von Debitoren Vertrauensschadenversicherung (auch Crime genannt) Vermögensschaden aus unerlaubter Handlung durch Arbeitnehmer Montageversicherung Schaden aus Montagearbeiten Elementarversicherung Wetterversicherung, parametrische Wetterversicherung Wetterrisiken wie Naturkatastrophen (Dürre, Erdbeben, Lawinen, Starkregen, Überschwemmung) Hagelschadenversicherung Hagelschaden Unfallversicherung Unfallschäden Reiseversicherung Reisemangel Reiserücktrittsversicherung Risiko eines Rücktritts von einer Reise Reisemittelversäumnisversicherung Risiko der Versäumnis eines Verkehrs- oder Transportmittels Reisegepäckversicherung Verlust/Beschädigung von Reisegepäck Reiseunfallversicherung Risiko eines Unfalls während der Reise Reisekrankenversicherung Risiko der Erkrankung während der Reise Reiserücktransportversicherung Kosten des unplanmäßigen Rücktransports von einer Reise Reiseprivathaftpflichtversicherung Schadensersatz für Forderungen Dritter während einer Reise Reiseassistenzversicherung Unfall, Todesfall, Rücktransport oder Rechtsstreitigkeiten während einer Reise Reiserechtsschutzversicherung Rechtsrisiko während einer Reise Transportversicherung Transportrisiko Private Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Tierversicherung Tierhalterhaftung Fahrerschutzversicherung Personenschaden beim Fahrzeugführer aus Unfall Rechtsschutzversicherung Rechtsrisiko Kidnap&Ransom Entführung, Lösegeld

In der Tabelle fehlt die gesamte Sozialversicherung, weil sie nicht aufgrund eines Versicherungsvertrages zustande kommt, sondern kraft Gesetzes (Sozialgesetzbuch).

Innerhalb der Versicherungsarten bieten Versicherer oft verschiedene Ausgestaltungen von Versicherungsverträgen an, die sie als Produkte oder „Bausteine“ oder „Module“ bezeichnen. Allerdings können Versicherungsverträge durchaus auch zu mehreren Versicherungsarten gehören, wenn innerhalb eines Vertrages verschiedene Risiken abgedeckt werden.

Diese Gliederungen der Versicherungsverträge sind in einigen Staaten rechtlich vorgegeben, und die Versicherer müssen über ihre Geschäfte dementsprechend aufgegliedert berichten. Daneben bestehen auch rein wissenschaftlich entwickelte Gliederungen der Versicherungsverträge, die ebenfalls als Versicherungsarten und -zweige bezeichnet werden.

Siehe auch Versicherungsvertrag Versicherung (Kollektiv) Sozialversicherung Cyber-Versicherung

Einzelnachweise

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