Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen steht für das Brüsseler Übereinkommen (EuGVÜ), siehe Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen das Luganer Übereinkommen (LGVÜ), siehe Luganer Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen

Siehe auch: Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO), Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen