mini|Elisabeth Selbert bei SPD-Frauenkonferenz in Wuppertal, 1948 Martha Elisabeth Selbert, geborene Martha Elisabeth Rohde, (* 22. September 1896 in Kassel; † 9. Juni 1986 ebenda) war eine deutsche Politikerin und Juristin. Als SPD-Abgeordnete im Parlamentarischen Rat 1948/1949 war sie eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. Die Aufnahme der Gleichberechtigung in den Grundrechteteil der bundesdeutschen Verfassung ist zum großen Teil ihr Verdienst.Claus-Jürgen Göpfert: Wer die Regeln schreibt, verändert die Realität. 1948: Die Anwältin Elisabeth Selbert gestaltet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit - und setzt mit einem Kniff die formale Gleichberechtigung von Mann und Frau durch. in: Frankfurter Rundschau vom 5. August 2020, S. 6–7 (innerhalb der Serie "Zukunft hat eine Stimme").
Leben und Wirken Jugend bis zur Novemberrevolution Martha Elisabeth Rohde wuchs als zweite von vier Töchtern in einer christlich orientierten Familie in Kassel auf, wo ihr Vater Justizwachtmeister in einer Jugendstrafanstalt war. Sie lernte sticken, stricken und nähen und hatte wenig Zeit zum Lesen. Das Mädchengymnasium war für die Familie nicht bezahlbar. Um die Mittelschule kostenfrei besuchen zu können, musste sie eine Prüfung absolvieren. Als Mädchen durfte sie dort die Mittlere Reife nicht ablegen und so besuchte sie von 1912 an die Kasseler Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins. Ihr Ziel war es, Lehrerin zu werden. Auch dies scheiterte an fehlenden finanziellen Mitteln. Zunächst war die junge Frau als Auslandskorrespondentin einer Import-Export-Firma tätig.
Nachdem sie 1914 ihre Stelle verloren hatte und für zwei Jahre erwerbslos war, arbeitete sie ab 1916 als Postbeamtenanwärterin im Telegrafendienst der Reichspost. Diese Anstellung hatte sie wegen des kriegsbedingten Mangels an männlichen Arbeitskräften bekommen. Hier lernte sie 1918 während der Novemberrevolution ihren späteren Ehemann Adam Selbert kennen, den gelernten Buchdrucker und Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates in Niederzwehren bei Kassel. Adam Selbert förderte Elisabeth Rohde und nahm sie auf politische Veranstaltungen mit. Ende 1918 trat sie in die SPD ein.
Weimarer Republik Durch Philipp Scheidemann, der damals Oberbürgermeister in Kassel war, wurde Selbert ermutigt, selbst aktiv Politik zu machen. Nach Gründung der Weimarer Republik erhielten auch Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Sie schrieb viele Artikel und sprach auf zahlreichen Veranstaltungen über die Pflicht der Frauen, sich politisch zu informieren und zu engagieren. 1919 hatte sie bereits erfolgreich für einen Sitz im Gemeindeparlament von Niederzwehren kandidiert; sie arbeitete dort im Finanzausschuss. Ihr wichtigstes Thema blieb jedoch die Gleichberechtigung. Im Oktober 1920 ging sie als Delegierte zur ersten Reichsfrauenkonferenz nach Kassel und kritisierte,
Zwar war ein Jahr zuvor in der Weimarer Verfassung festgeschrieben worden, dass Männer und Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte haben. Die Lebenswirklichkeit der meisten Frauen sah aber anders aus, und der Staat änderte hieran nicht viel.
1920 heiratete sie Adam Selbert. Ein Jahr später wurde der gemeinsame Sohn Gerhart geboren, kurz darauf folgte der zweite Sohn Herbert. Die Tochter von Gerhart Selbert und Ruth Selbert ist die SPD-Politikerin Susanne Selbert, der Sohn der Kasseler Rechtsanwalt und Linken-Politiker Axel Selbert.
Trotz der Doppelbelastung arbeitete Selbert weiter im Telegrafenamt, sorgte für die Kindererziehung und nahm sich weiter Zeit für ihre politische Tätigkeit. Sie stellte aber fest, dass ihr dafür oft die theoretischen Grundlagen fehlten, und hoffte, dass eine
Im Selbststudium bereitete sich Selbert auf das Abitur vor, das sie 1925 (nach anderen Quellen 1926) an der Luisenschule in Kassel als Externe nachholte. Danach studierte sie zunächst an der Universität Marburg als einzige Frau Rechts- und Staatswissenschaften. Kurz darauf wechselte Selbert an die Universität Göttingen. Hier war sie unter den etwa 300 Studierenden eine von fünf Frauen. Selbert selbst störte der Männerüberhang angeblich wenig, aber ihre Professoren schienen manchmal überfordert. Elisabeth Selbert und ihre Kommilitoninnen wurden beispielsweise gebeten, den Hörsaal zu verlassen, wenn der Professor über Sexualdelikte sprach. Nach nur sechs Semestern schloss sie ihr Studium mit Auszeichnung ab.
Elisabeth Selbert promovierte 1930 mit dem Thema Ehezerrüttung als Scheidungsgrund. Bereits damals kritisierte sie das Schuldprinzip, das Frauen bei der Scheidung häufig rechtlos stellte. Sie trat für eine „Entgiftung“ des Scheidungsprozesses ein und forderte ein Zerrüttungsprinzip. Sie war damit ihrer Zeit weit voraus. Ihre Vorschläge wurden erst in der Bundesrepublik Deutschland mit der Eherechtsreform von 1977 aufgegriffen und umgesetzt. Ihr Referendariat absolvierte sie in Kassel.
Zeit des Nationalsozialismus Bei der Reichstagswahl im März 1933 kandidierte Selbert im Wahlkreis 19 (Hessen-Nassau) auf der Liste der SPD, auf die fünf von 23 Mitgliedern des Reichstags für diesen Wahlkreis entfielen, wozu Selbert nicht gehörte.
Bereits in der Anfangszeit der nationalsozialistischen Herrschaft verlor Adam Selbert seine Arbeit als stellvertretender Bürgermeister von Niederzwehren und wurde für einen Monat im KZ Breitenau in „Schutzhaft“ genommen. Elisabeth Selbert legte 1934 das zweite Staatsexamen ab und stellte kurz darauf, von ihrem Mann gedrängt, den Antrag auf Zulassung zur Anwaltschaft.
Eile war geboten, denn die Nationalsozialisten versuchten, Frauen vollständig aus allen juristischen Berufen zu drängen.Stefan Bajohr, Kathrin Rödiger-Bajohr: Die Diskriminierung der Juristin in Deutschland bis 1945, in: Kritische Justiz 1979, 39 ff. Obwohl Frauen generell erst ab Ende 1935 von der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen waren,Anne-Gudrun Meier-Scherling, zitiert nach Bajohr, Die Diskriminierung der Juristin in Deutschland bis 1945, S. 48 sollte Selbert zunächst abgelehnt werden, wurde aber gegen den Willen des nationalsozialistischen Oberlandesgerichtspräsidenten, gegen das Votum der Rechtsanwaltskammer, gegen die Entscheidung des Gauleiters und des NS-Juristenbundes am 15. Dezember 1934 zugelassen. Es waren zwei ältere Senatspräsidenten, die sich für Selbert einsetzten und in Vertretung für den im Urlaub befindlichen Präsidenten ihre Zulassung unterschrieben. So konnte sie im Dezember 1934 eine Kanzlei in guter Lage übernehmen, die zuvor zwei jüdischen Rechtsanwälten gehört hatte.Projekt Darmstädter Straßennamen. Biografien erarbeitet von Dr. Holger Köhn, Büro für Erinnerungskultur. S. 356–359 Da ihr Mann durch politische Verfolgung bis 1945 erwerbslos blieb, ernährte sie nun allein die Familie.
Selbert war vor allem im Bereich des Ehe- und Scheidungsrechts tätig. Bei einem Bombenangriff auf Kassel am 22. Oktober 1943 wurde ihre Kanzlei zerstört, sie praktizierte aber bis Kriegsende als Anwältin.
Nachkriegszeit mini|Grab von Elisabeth Selbert auf dem Friedhof in Kassel-Niederzwehren Nach der Zerstörung der Wohnung in Kassel lebten Selbert und ihr Mann in Melsungen. Adam Selbert arbeitete ab dem Sommer 1945 als Personaldezernent in der Bezirksverwaltung sowie später des Landeswohlfahrtsverbandes. Elisabeth Selbert erhielt die Anwaltszulassung zum US-Militärgericht. Wenig später folgte die Bestellung zur Notarin. Da sie Englisch sprach, vermittelte sie zwischen den Amerikanern und den Sozialdemokraten. Als eine von zwei Frauen arbeitete sie im Überparteilichen Ausschuss, einem Vorläufer des Stadtparlaments mit. Sie war in Kassel von 1946 bis 1952 Stadtverordnete. Von 1946 bis 1955 war sie Mitglied im zentralen Parteivorstand. Auch dem Frauen-, Rechts- und Verfassungspolitischen Ausschuss der Partei gehörte sie an.
Elisabeth Selbert wurde 1946 für die SPD in die verfassungberatende Landesversammlung für Groß-Hessen gewählt. Sie hat dabei an unterschiedlichen Themen mitgewirkt. Besonders erwähnenswert sind ihre Ausführungen zum Verfassungsschutz und zur Kontrolle der Richter.
Mitarbeit am Grundgesetz Trotz ihrer hohen Qualifikationen als Juristin, der Erfahrung aus der Landesversammlung sowie ihres Engagements war ihre Entsendung in den Parlamentarischen Rat und die Mitarbeit bei der Ausarbeitung am Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) keine Selbstverständlichkeit. Zuerst versuchte sie, über ihren Bezirk ein Mandat zu erhalten. Bei der entscheidenden Sitzung des Landesvorstands benannte der Bezirk jedoch nach „höchst unerfreulichen Vorgängen“ bei der Auswahl die Kandidaten Georg-August Zinn sowie Fritz Hoch. Selbert halfen danach ihre guten Kontakte zum Parteivorstand in Hannover weiter. Herta Gotthelf, die Leiterin des zentralen SPD-Frauenbüros, überbrachte die Nachricht, dass sie als Vertreterin des Landes Niedersachsen nominiert werde. Auch der Parteivorsitzende Kurt Schumacher unterstützte sie in dieser Sache, so dass sie 1948 vom niedersächsischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt wurde. Unter den 65 Mitgliedern war sie eine der nur vier Frauen. Selbert gehörte mit Anfang 50 zu den jüngeren Mitgliedern des Rates. Sie interessierte sich vor allem für juristische Themen und Frauenrechte. So wurde sie in den Hauptausschuss, den Grundsatzausschuss (hier als Stellvertreterin) und den später geteilten, kombinierten Ausschuss für Organisation des Bundes sowie Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege entsandt.
Artikel 3 Absatz 2 GG hatte in der Entwurfsfassung des Ausschusses für Grundsatzfragen des Parlamentarischen Rats noch gelautet „Männer und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ Artikel 19 Absatz 2 des Entwurfs vom 18. Oktober 1948. In: Deutscher Bundestag und Bundesarchiv (Hrsg.): Der Parlamentarische Rat 1948-1949 Akten und Protokolle. Band 5 Ausschuß für Grundsatzfragen. Nummer 16 S. 333 ff., 338 Oldenbourg Wissenschaftsverlag Boppard 1993 und damit bis auf die Einschränkung „grundsätzlich“ der Weimarer Verfassung entsprochen. Selbert hingegen wollte die Gleichberechtigung „als imperativen Auftrag an den Gesetzgeber […] verstanden wissen“.Barbara Böttger: Das Recht auf Gleichheit und Differenz. Verlag Westfälisches Dampfboot, 1990, ISBN 3-924550-44-1. Nachdem ein erster Antrag ihrer SPD-Fraktion, die Gleichberechtigung von Mann und Frau ausdrücklich in Artikel 3 zu verankern, im Parlamentarischen Rat keine Mehrheit gefunden hatte, reagierte sie empört und machte ihren männlichen Kollegen die politische Brisanz deutlich. Sie verwies darauf, dass in der Nachkriegszeit auf 100 männliche Wähler etwa 170 Wählerinnen kamen und die Parteien riskieren würden, die Stimmen dieser weiblichen Mehrheit zu verlieren, wenn sie den Ruf nach rechtlicher Gleichstellung ignorierten. In der Vorweihnachtszeit 1948 initiierte Selbert zudem eine Postkarten- und Telegrammaktion, in der sie Frauen im gesamten Bundesgebiet dazu aufrief, den Mitgliedern des Parlamentarischen Rats ihre Forderung nach Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz mitzuteilen; je nach Quelle wird die Zahl der eingegangenen Zuschriften zwischen etwa 50 und 100.000 angegeben. Mithilfe damaliger Frauenrechtsorganisationen und anderer Abgeordneter, aber auch innerparteilicher Gegner konnte sie – nach mehreren gescheiterten Abstimmungen und einer öffentlichen Kampagne – schließlich die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ durchsetzen.Peter Sturm: Köpfe hinter dem Grundgesetz / Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates kamen aus unterschiedlichen politischen Milieus. Fünf Biographien, In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23. Mai 2024, Seite 8 Am 18. Januar 1949 nahm der Hauptausschuss den entsprechenden Antrag einstimmig an. Bereits am folgenden Tag äußerte sich Selbert in einer Rundfunkansprache erleichtert über den Erfolg und sprach als Sozialistin von einem nach jahrzehntelangem Kampf erreichten Ziel.