Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Es soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, unterstützen. Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die gemeinsam mit mittelständischen Unternehmen forschen und entwickeln, werden ebenfalls gefördert. Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen beschränkt.

Art der Förderung Gefördert werden Projekte im Bereich der Forschung und Entwicklung. Die Zuwendung ist an die Personalkosten geknüpft und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Gefördert werden prinzipiell die Arbeitnehmerbruttogehälter, die mit dem FuE-Projekt in Zusammenhang stehen. So sind pro Mitarbeiter maximal 120.000 Euro pro Jahr förderfähig. Hinzu kommt eine 100%ige Pauschale auf die projektbezogenen Personalkosten, um die restlichen Kosten abzugelten. Die Höhe des Zuschusses bewegt sich zwischen 112.500 Euro und 270.000 Euro. Je Fördermodul regelt die ZIM Richtlinie die geltenden Fördersätze sowie die maximal zuwendungsfähigen Kosten.

ZIM-Einzelprojekte Bei ZIM-Einzelprojekten führt ein Unternehmen allein ein FuE-Projekt durch. Forschungseinrichtungen sind an dieser Stelle nicht antragsberechtigt, können allerdings als Unterauftrag über ZIM gefördert werden. Der Antragsteller behält somit die alleinigen Rechte an der Entwicklung, muss jedoch auch das Projektvolumen alleine tragen.

ZIM-Einzelprojekte können mit maximal 550.000 Euro gefördert werden, dabei liegt die Förderquote zwischen 25 und 45 Prozent.

ZIM-Kooperationsprojekte Mit ZIM-Kooperationsprojekten können Unternehmen mit weiteren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen gemeinsam ein FuE-Projekt bearbeiten. Jeder Partner stellt dabei seinen eigenen Antrag zur Förderung, jedoch wird das Gesamtvorhaben bewertet. Außerdem sind Projekte mit ausländischen Partnern förderfähig. Diese erhalten keine ZIM-Förderung, können sich aber um eine Förderung des eigenen Landes bemühen. Die Partner tragen somit das gemeinsame wirtschaftliche und technologische Risiko der Innovation.

An Kooperationsprojekten können auch ausländische Kooperationspartner teilnehmen. Diese müssen ihre Finanzierung selbst sicherstellen, z. B. durch nationale Fördermittel ihres Landes. Zur Unterstützung der Internationalisierung von Kooperationsprojekten existieren bilaterale Ausschreibungen und Netzwerke mit europäischen und außereuropäischen Staaten.http://www.zim-bmwi.de/internationale-fue-kooperationen

ZIM-Kooperationsprojekte erhalten grundsätzlich eine höhere Förderung. Dadurch soll die Internationalisierung und die Beschleunigung des Technologietransfers gewährleistet werden. Die Förderung reicht bis 450.000 Euro pro Unternehmen und 220.000 Euro pro beteiligter Forschungseinrichtung, und für das gesamte Projekt bis zu einer Summe von 2.300.000 Euro. Dabei liegt die Förderquote zwischen 30 und 55 Prozent.

ZIM-Innovationsnetzwerke In ZIM-Innovationsnetzwerken kommen mindestens sechs Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen als Konsortium zusammen. Gefördert wird das Netzwerkmanagement, also die Organisation des Innovationsnetzwerks. Projektmanager übernehmen beispielsweise die Organisation, die strategische Ausrichtung, das Controlling und die Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerks.

Wie bei den ZIM-Kooperationsprojekten können hier ausländische Netzwerkpartner teilnehmen, die ihre Finanzierung selbst sichern müssen. Auch sie profitieren von bilateralen Ausschreibungen und internationalen Netzwerken.

ZIM-Innovationsnetzwerke können mit bis zu 420.000 Euro für nationale Netzwerke und 520.000 Euro für internationale Netzwerke gefördert werden. Die Förderquoten der Innovationsnetzwerke nehmen mit der Dauer der Förderung ab. Im ersten Jahr liegt die Förderung nationaler Innovationsnetzwerke bei 90 Prozent der Kosten. Sie sinkt über 70 Prozent im zweiten und 50 Prozent im dritten Jahr auf 30 Prozent im vierten Jahr.

Internationale Innovationsnetzwerke werden durch höhere Förderquoten begünstigt, die ebenfalls über die Projektdauer sinken. Während der ersten eineinhalb Jahre beträgt die Förderquote 95 Prozent, im zweiten Jahr 80 Prozent, dann 60 Prozent und im vierten Jahr noch 40 Prozent.

ZIM-Durchführbarkeitsstudien Mit Hilfe der Durchführbarkeitsstudien können vor allem junge und kleine Unternehmen im ersten Schritt durch Vorstudien und Tests prüfen, ob ein FuE-Projekt in Frage kommt. Dabei wird beispielsweise der Stand der Wissenschaft und der Technik untersucht, um notwendige Forschung und Entwicklung zu identifizieren. Sie dienen auch dazu, interne Ressourcen zu ermitteln und das Marktpotenzial zu erkennen. Die Durchführbarkeitsstudien dienen dazu, auf ZIM Projekte vorzubereiten. Sie können sowohl als Einzel- als auch als Kooperationsvorhaben durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind junge und Kleinstunternehmen sowie Erstbewilligungsempfänger.

ZIM-Durchführbarkeitsstudien können einen maximalen Zuschuss von 100.000 Euro bei einer Förderquote von 50 bis 70 Prozent erhalten.

ZIM-Leistungen zur Markteinführung Mit Hilfe von ZIM können Unternehmen die Markteinführung ihres bereits geförderten ZIM Projektes zusätzlich bezuschussen. Dazu zählen unter anderem externe Dienstleistungen, die der Markteinführung dienen, also beispielsweise Beratungsdienste, Dienstleistungen, Messeauftritte usw. Die Förderung von maximal 60.000 Euro unterliegt einer Förderquote von 50 Prozent.

Aktuell gültige Richtlinie

Die Richtlinie des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand ist am 20. Januar 2020 neu gefasst worden.Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“, auf zim.de Sie wurde am 17. März 2020 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger gültig und lief bis zum 31. Dezember 2024.

Ergänzungen und Verbesserungen der Richtlinie im Zuge der Neufassung 2020 Förderung von Durchführbarkeitsstudien von jungen und sehr kleinen Unternehmen sowie Erstbewilligungsempfängern Höhere Fördersätze für kleine junge Unternehmen Ausweitung der Leistungen zur Markteinführung Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern können eine ZIM Förderung beantragen, wenn sie mit einem Unternehmen, das weniger als 500 Mitarbeiter hat, kooperieren. Ausweitung der Förderung von internationalen Innovationsnetzwerken, die bereits erfolgreich Projekte durchgeführt haben. Höhere Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen Erhöhung der förderfähigen Kosten bei Einzelprojekten auf 550.000 € Kooperationsprojekten 2.300.000 € Erhöhung der Zuwendungen für das Management von Innovationsnetzwerken auf maximal 420.000 €

Präzisierung der Richtlinie am 11. Juni 2021 Forschungseinrichtungen dürfen in Innovationsnetzwerke aufgenommen werden Die maximale Laufzeit der Förderphasen von Innovationsnetzwerken bedingt verlängert werden Eine Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Antragstellung reicht nicht mehr aus, Voraussetzung für einen Antrag ist nun eine Betriebsstätte in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung basierend auf der EU-Verordnung 654/2014 vom 5. April 2021 bestehen im Rahmen von ZIM Fördermöglichkeiten für „Unternehmen in Schwierigkeiten“, die vor dem 31. Dezember 2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren.

Einzelnachweise für die übrige Kosten im ZIM-Programm durch Neuregelung der AGVO zum 1. Juli 2023 Konnten bisher KMUs in ZIM-Projekten pauschal 100 % auf die Personalkosten für übrige Kosten aufschlagen, so müssen diese jetzt einzeln nachgewiesen werden. Die Aufregung über dieses Bürokratiemonster will das Wirtschaftsministerium (BMWK) jetzt mit der im Juli 2024 eingeführten Regelung etwas beruhigen: Ab dem 9. Juli 2024 haben antragstellende Unternehmen die Möglichkeit, die Anlage 6.4a auszufüllen oder wahlweise eine in den aktualisierten Antragsformularen enthaltene Erklärung abzugeben, dass der im Antrag angegebene Wert für übrige projektbezogene Kosten konform mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU (AGVO) ermittelt wurde. Laut Berechnungen des Steinbeis Beratungszentrums verliert ZIM gegenüber der gerade gestärkten steuerlichen Forschungszulage an Attraktivität. Vergleiche zeigen, dass unter Berücksichtigung der Ertragssteuerbelastung – ZIM-Zuschüsse sind als außerordentliche Erträge zu buchen – ZIM keinen Vorteil mehr bietet und darüber hinaus erheblich höheren bürokratischen Aufwand erfordert.

Geschichte des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM Richtlinie 2015 Einführung einer neuen Programmstruktur:

Projektförderung Einzelprojekte: Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten

Förderung von Kooperationsprojekten: von mindestens zwei Unternehmen von mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung

Netzwerkförderung Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln.

ZIM Richtlinie 2012 Änderung der Programmstruktur Die Netzwerkförderung wurde in das Modul zur Förderung von Kooperationsprojekten verlagert und die Antragsberechtigung wurde wieder auf kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern eingegrenzt.

Einzelprojekte (ZIM-SOLO) Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten

Förderung von Kooperationsprojekten (ZIM-KOOP)

von mindestens zwei Unternehmen von mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung Verbundprojekte von mindestens vier Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen aus verschiedenen Technologiebereichen Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, die einen Forschungspartner beauftragen Förderung externer Managementkapazitäten von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs KMUs

Anfangs durften Unternehmen mit insgesamt weniger als 500 Mitarbeiter ebenfalls Anträge stellen, ab Januar 2014 nur noch Unternehmen, die im Vorjahr weniger als 50 Millionen Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie insgesamt weniger als 250 Mitarbeiter hatten.

ZIM Richtlinie 2011 Im Jahr 2011 ist folgende Programmstruktur festgelegt worden:

ZIM-SOLO EP: Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten

ZIM-KOOP Förderung von Kooperationsprojekten

von mindestens zwei Unternehmen von mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung Verbundprojekte von mindestens vier Unternehmen und mindestens zwei Universitäten / Hochschulen / Forschungseinrichtungen aus verschiedenen Technologiebereichen Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, die einen Forschungspartner beauftragen Förderung externer Managementkapazitäten von Innovationsnetzwerken aus mindestens sechs KMUs

ZIM-NEMO Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln.

ZIM-DL Förderung von Innovationsunterstützenden Beratungs- und Dienstleistungen im Zuge von ZIM-SOLO und ZIM-KOOP

ZIM Richtlinie 2009 Ergänzung um ein weiteres Projektförderungs-Modul

ZIM-SOLO Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in Ostdeutschland, ähnlich dem Vorgängerprogramm INNOVATIVE – WACHSTUMSTRÄGER (INNO-WATT)

Ergänzungen im Rahmen des Konjunkturpaket II Um die Wirtschaftskrise zu bekämpfen, wurde ZIM deutlich ausgeweitet:

Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten in ganz Deutschland Aufstockung der ZIM-Mittel um 900 Millionen € bis zum 31.12.2010 Antragsberechtigung für Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern

Die Förderung von Einstiegsprojekten im Zuge des Moduls ZIM-Koop bis zum 31. Dezember 2010 ausgesetzt.

Programmstruktur vom 18. Februar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 ZIM-SOLO EP: deutschlandweite Förderung von FuE-Projekten einzelner Unternehmen

ZIM-KOOP