Das politische System Argentiniens ist in Form einer Präsidialrepublik organisiert. Argentinien ist ein demokratischer Bundesstaat (föderaler Staat) mit starker Stellung des Staatspräsidenten (präsidentielles Regierungssystem) und weitreichender Autonomie der 23 Provinzen und der autonomen Stadt Buenos Aires. So haben die Gliedstaaten jeweils eine eigene, der Bundesverfassung untergeordnete Verfassung und besitzen eigene Exekutiven sowie Legislativen.Nations of the World: A political, economic & business handbook. 2008, S. 56 Auch die Gerichtsbarkeit wird unterhalb der Bundesebene auch auf Gliedstaatenebene organisiert. Die Verfassung Argentiniens stammt aus dem Jahr 1853.Uni Bern, wipo.int: Constitution of Argentina
Die Exekutive hat einen großen Spielraum bei Rechtsverordnungen (Dekreten) und somit auch gesetzgebende Kompetenzen; die Gewaltenteilung ist dadurch eingeschränkt.
Der Präsident ist Staatsoberhaupt und höchstes Exekutivorgan. Die Legislative hat zwei Kammern: Abgeordnetenkammer (Cámara de Diputados) und Senado de la Nación Argentina. Beide gemeinsam bilden den Nationalkongress.
Traditionell ist das Land eine Parteiendemokratie, die Parteienlandschaft hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten zunehmend zersplittert und wird heute von wechselnden Wahlallianzen geprägt, was auch dadurch begünstigt wird, dass die Wählerstimmen in allen landesweiten Wahlen mit Ausnahme der Präsidentschaftswahlen auf Provinzebene ausgezählt und in Sitze umgerechnet werden und bei Präsidentschaftswahlen Listenverbindungen zugelassen sind. Die traditionellen Volksparteien Unión Cívica Radical (UCR) und Partido Justicialista (PJ) haben seit der Argentinien-Krise einen großen Teil ihres Einflusses verloren und sind intern in mehrere Flügel zerfallen, was die Bildung und den schnellen Aufstieg neuer Parteien begünstigt hat.
Im Demokratieindex 2019 der britischen Zeitschrift The Economist belegt das Land Platz 48 von 167 Ländern und gilt damit als eine „unvollständige Demokratie“.Democracy-Index 2019 Übersichtsgrafik mit Vergleichswerten zu vergangenen Jahren, auf economist.com Im Länderbericht Freedom in the World 2026 der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation Freedom House wird das politische System des Landes als „frei“ bewertet.
Politisches System
Legislative
mini|Argentinischer Nationalkongress in Buenos Aires mini|Rückwärtige Front des Kongressgebäudes, rechts das Abgeordnetenhaus mini|Kongresspalast spiegelt sich im Abgeordneten-Bürogebäude.
Die Legislative auf Bundes- bzw. Nationalebene besteht aus dem Kongress (Congreso de la Nación), der wiederum in zwei Kammern unterteilt ist: der Abgeordnetenkammer (Cámara de diputados) und dem Senat (Senado).
Die Mitglieder beider Häuser werden von der Bevölkerung gewählt. Argentinierinnen erhielten das Wahlrecht 1947 durch den Einfluss von Eva Perón auf ihren Mann, den Präsidenten Juan Perón. Der Sitz von Abgeordnetenhaus und Senat ist der Kongresspalast in Buenos Aires.
Die wichtigsten Aufgaben des Kongresses sind: Steuergesetzgebung (direkte und indirekte Steuern) Staatskredite Kontrolle über den Staatshaushalt Genehmigung von Staatsverträgen
Die Gesetzgebung verläuft ähnlich dem System in den Vereinigten Staaten. Es bedarf der Gegenzeichnung des Präsidenten, um für im Kongress bewilligte Vorhaben Gesetzeskraft zu erlangen. Wird die Unterschrift für das ganze Vorhaben oder nur teilweise verweigert, so bedarf es einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Kongresses, um dieses Veto zu überstimmen.
Scheitert ein Gesetzesvorhaben in einer Parlamentskammer, so kann es im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr in dieser Kammer eingebracht werden.
Abgeordnetenkammer Die Abgeordnetenkammer (Cámara de diputados), bestehend aktuell aus 257 Parlamentariern, repräsentiert die Interessen des argentinischen Volkes in seiner Gesamtheit. Die Abgeordneten werden in den nationalen Gliederungen per Verhältniswahl gewählt. Die Wahlkreise werden über die Provinzen aufgeteilt. Ein Abgeordneter entspricht etwa 33.000 Einwohnern, wobei die untere Grenze auf mindestens 16.500 Einwohner festgesetzt ist. Eine Bevölkerungszählung findet mindestens alle 10 Jahre statt, um die Wahlkreise den jeweils aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Abgeordneten neu gewählt, wodurch sich eine Legislaturperiode von vier Jahren für einen Abgeordneten ergibt. Es existiert keine Begrenzung der erlaubten Legislaturperioden für einen Abgeordneten. Um als Abgeordneter wählbar zu sein, muss ein Mindestalter von 25 Jahren vorliegen. Weiterhin bedarf es der argentinischen Staatsbürgerschaft sowie dem festen Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in dem Wahlkreis, für den das passive Wahlrecht beantragt wird.
Die Abgeordnetenkammer hat die exklusive gesetzgebende Kompetenz im Steuerrecht und bei der Aufstellung der Truppen sowie geteilt mit Senat und Exekutive in nahezu allen anderen Rechtsbereichen. Zudem werden von ihr diejenigen Gesetze angenommen oder abgelehnt, die durch Volksinitiativen eingebracht werden; umgekehrt hat sie auch das Recht, die Approbation bestimmter Gesetze an eine Volksbefragung (consulta popular) zu binden oder diese rein konsultativ einzusetzen.
Weiterhin kann sie ein Amtsenthebungsverfahren (sogenannter juicio político, span. für politischer (Gerichts)prozess, vergleichbar mit dem Impeachment) gegen Präsident, Vizepräsident, Kabinettschef, beliebige Minister sowie die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs einleiten, das dann vom Senat angenommen werden muss.
Die Sitzverteilung auf die Provinzen und die Autonome Stadt Buenos Aires (zwischen 5 und 70 Sitzen pro Provinz) wird laut Verfassung bei jeder landesweiten Volkszählung neu bestimmt, dabei darf auch bei Rückgang der Bevölkerungszahl in einzelnen Provinzen in keinem Fall die Sitzanzahl verringert werden.
Wegen zwei Defekten dieses Systems unterscheidet sich das Stimmgewicht des einzelnen Wählers je nach Provinz stark. Die heutige Sitzanzahl basiert noch auf der Volkszählung von 1980; sie wurde seit 1983 nicht verändert. Seither wuchs die Einwohnerzahl der einzelnen Provinzen unterschiedlich. Eine weitere Verzerrung entsteht durch das Minimum von 5 Abgeordneten, die jeder Provinz zustehen. Die Zahl der Abgeordneten wird erst ab 500.000 Einwohnern erhöht; die kleinste Provinz Tierra del Fuego hat nur 127.000 Einwohner.
Die Verteilung der Sitze auf die Provinzen und das Stimmgewicht:
Provinz Anzahl Sitze Einwohner (2008) (PDF; 277 kB) basierend auf der Volkszählung 2001 Einwohner pro Abgeordneter Buenos Aires 70 15.052.177 218.147 Autonome Stadt Buenos Aires 25 3.042.581 121.703 Catamarca 5 388.416 77.683 Chaco 7 1.052.185 150.312 Chubut 5 460.684 92.136 Córdoba 18 3.340.041 185.558 Corrientes 7 1.013.443 144.778 Entre Ríos 9 1.255.787 139.532 Formosa 5 539.883 107.977 Jujuy 6 679.975 113.323 La Pampa 5 333.550 66.710 La Rioja 5 341.207 68.241 Mendoza 10 1.729.660 172.966 Misiones 7 1.077.987 153.998 Neuquén 5 547.742 109.548 Río Negro 5 597.476 119.592 Salta 7 1.224.022 174.860 San Juan 6 695.640 115.940 San Luis 5 437.544 87.509 Santa Cruz 5 225.920 45.184 Santa Fe 19 3.242.551 170.661 Santiago del Estero 7 865.546 123.649 Tierra del Fuego 5 126.212 25.242 Tucumán 9 1.475.384 163.932
Senat
Der Senat besteht aus 72 Mitgliedern (3 pro Provinz und 3 für die Autonome Stadt Buenos Aires) und repräsentiert die Interessen der Provinzen. Die Abgeordneten des Senats werden per Mehrheitswahl gewählt. Die Partei, die bei den Senatswahlen in einer Provinz die meisten Stimmen erhält, kann zwei Senatoren entsenden. Die zweitstärkste Partei erhält einen Senatorensitz. Alle zwei Jahre wird ein Drittel der Senatoren neu gewählt. Im Gegensatz zum System im deutschen Bundesrat, in dem die einzelnen Länder anhand ihrer Bevölkerungsstärke Stimmenpakete erhalten, hat jeder Senator eine Stimme, die jeweils frei verwendet werden kann. Um das passive Wahlrecht zum Senator zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen (Art. 55 der Verfassung): Mindestalter: 30 Jahre Mindestens sechs Jahre argentinische Staatsbürgerschaft Seit mindestens zwei Jahren Bewohner der Provinz, in der das passive Wahlrecht ausgeübt werden soll Des Weiteren schreibt die Verfassung ein jährliches Einkommen von 2000 Pesos fuertes (eine historische Geldeinheit) vor, dieser Passus wird jedoch de facto nicht angewendet.
Eine Wiederwahl nach Ablauf der Amtszeit ist unbegrenzt möglich.
Neben der Absegnung der Gesetzesinitiativen aus der Abgeordnetenkammer, die der Abstimmung durch ihn bedürfen, gehen vom Senat die Initiativen im Bezug auf das Gesetz zur Verteilung der Steuereinnahmen auf die Provinzen (Ley convenio del régimen de coparticipación federal) und anderer Gesetze, die Interessen der Provinzen selbst tangieren. Weiterhin bedürfen bestimmte Initiativen des Präsidenten seiner Zustimmung: die Ausrufung des Ausnahmezustandes und die Ernennung sogenannter bevollmächtigter Minister mit Sonderrechten (ministros plenipotenciarios), Bundesrichter, Geschäftsbeauftragter (encargados de negocios) und hoher Offiziere der Streitkräfte.
Dem Senat steht der Vizepräsident vor, der auch als Senatspräsident bezeichnet wird. Dieser hat jedoch nur dann Stimmrecht, wenn eine Abstimmung unentschieden ausgeht, ansonsten beschränkt sich seine Rolle auf Vermittlungsaufgaben mit der Regierung.
Exekutive mini|Der Präsidentenpalast, die Casa Rosada, auf der Plaza de Mayo in Buenos Aires Die Exekutive Poder Ejecutivo de la Nación (PEN) besteht laut der Verfassung von 1853 formell aus dem Präsidenten (Presidente de la Nación). Er ist damit der Regierungschef.. Abgerufen am 12. April 2010. Von ihm wird das Ministerkabinett inklusive des Kabinettchefs (Jefe de Gabinete) ernannt, die aber von der Verfassung nicht als Teil der Exekutive verstanden werden (die Bezeichnungen Poder Ejecutivo de la Nación und Presidente de la Nación werden dort synonym verstanden), staatsrechtlich jedoch ebenfalls der Exekutive zugerechnet werden können. Nach vorherrschender Meinung ist der argentinische Präsident sowohl Staatsoberhaupt als auch Regierungschef. Der Staatspräsident wird direkt von der Bevölkerung gewählt. Abgesetzt werden kann der Präsident nur durch ein Amtsenthebungsverfahren (juicio político), das von beiden Kammern des Kongresses mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen werden muss. Der Präsident ist zugleich Oberbefehlshaber der Streitkräfte (Commander in Chief). Der derzeitige Präsident, Javier Milei, ist seit Dezember 2023 im Amt.
Neben den normalen Regierungsverordnungen hat die Exekutive das Recht, in außergewöhnlichen Situationen, in denen der reguläre Gesetzgebungsweg nicht eingehalten werden kann, in Absprache zwischen Präsident, Kabinettschef und den Ministern Notverordnungen (Dekrete) mit Gesetzesrang auszusprechen, die sogenannten Decretos de Necesidad y Urgencia (DNU). Sie sind auf die Bereiche außerhalb des Strafrechts, Steuerrechts, der Wahlgesetzgebung und des Parteienrechts beschränkt.Constitución de la Nación Argentina, Argentinische Verfassung, Artikel 99, Absatz 3, auf Wikisource Da die Kriterien, wann eine Notsituation vorliegt, nicht genau geregelt sind, wird dieses Instrument auch außerhalb von Krisensituationen häufig genutzt. Besonders Néstor Kirchner, Eduardo Duhalde und Carlos Menem machten davon ausgiebig Gebrauch, während Raúl Alfonsín und Cristina Fernández de Kirchner (bis 2011) das DNU weit weniger nutzten.Cristina firmó un DNU cada mes y medio, Agencia CNA, 27. Mai 2011 Die DNU können zwar vom Kongress zurückgewiesen werden, dafür ist jedoch eine absolute Mehrheit in beiden Kammern erforderlich, und bis zur Entscheidung im Kongress behalten sie ihren Gesetzesrang.Martín Sebastián Viola, Andrea Viviana Abate: La división de poderes en el Estado argentino. In: Mesa Temática No 14 „Una revisión del principio de separación de poderes“. Mexiko-Stadt 2010, (PDF; 191 kB)