Refinanzierung () bedeutet allgemein die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, um Kredite zu vergeben. Insbesondere bei Kreditinstituten ist es der Fachausdruck für die Kapitalbeschaffung zur Finanzierung des Aktivgeschäfts.

Der Gebrauch des Begriffes ist im Deutschen nicht einheitlich. So lehnt sich die Verwendung gelegentlich auch an den englischen Ausdruck refinancing an, der einer Umschuldung oder umgangssprachlich einer Kreditablösung entspricht. Durch die begriffliche Nähe kommt es darüber hinaus auch zu Verwechselungen mit dem allgemeineren Vorgang der Finanzierung.

Wortherkunft Das Kompositum „Refinanzierung“ setzt sich aus dem lateinischen Präfix „re“ (zurück, wieder aber auch entgegen, wider) und dem Wortstamm „Finanzierung“ () zusammen und ist eine deverbale Ableitung.Michael Lohde, Wortbildung des modernen Deutschen, 2006, S. 153 Refinanzierung ist sprachlich mithin entweder die erneute Finanzierung wie im englischen refinance oder aber wie im Deutschen die rückwärtige, z. B. die Passivseite der Bilanz betreffende, Finanzierung für auf der Aktivseite gewährte Kredite.

Begründung im Rahmen der Geldschöpfung durch Geschäftsbanken mini|Stilisierte Bilanzbilder bei Kreditgewährung durch Geschäftsbank(en), einzel- vs. gesamtwirtschaftliche Betrachtung, erstellt durch die Bank of England 2014. mini|Nicht jede Kreditgewährung führt zu einer Erhöhung der Geldmenge (Decker/Goodhart 2021), es hängt von den Zahlungsströmen ab – siehe auch Kreditmechanik.

Bei Vergabe von Krediten oder Ankauf von Vermögenswerten auf der Aktivseite ihrer Bilanz erzeugen Geschäftsbanken Buchgeld in Form von Sichteinlagen auf Girokonten für ihre Kunden auf der Passivseite (siehe Geldschöpfung). Durch Überweisungen von Kunden dieser Gelder zu anderen Banken, durch Abhebungen sowie durch Transaktionen der Bank selbst verändern sich diese Verbindlichkeiten der Bank in andere Formen, wie Termin- und Spareinlagen sowie Schuldverschreibungen (Sparbriefe), Interbankenkredite oder Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank. Außerdem müssen Banken Mindestreserveanforderungen und Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken im Rahmen von Basel III erfüllen.

Im weitesten Sinne wird bei einer Bank die risikogerechte Verwaltung aller Bilanzposten, die im Gegenzug zum Aktivgeschäft entstanden sind, als Refinanzierung bezeichnet. Dabei werden Sichteinlagen mit zu den Refinanzierungsquellen gezählt. Im engsten Sinne definiert die Deutsche Bundesbank Refinanzierung dagegen lediglich als die Beschaffung von Zentralbankgeld durch die Geschäftsbanken.Deutsche Bundesbank, Glossar, Refinanzierung

Von Refinanzierung spricht man im Bankwesen nur bei liquiditätswirksamen Geldkrediten. Bei Kreditgeschäften im Rahmen der Kreditleihe (Avalkredite wie Bürgschaften) hingegen nicht.

Herkunft der Mittel im Bankgeschäft Bei den Refinanzierungsquellen sind passivische (die Passivseite der Bankbilanz betreffende) und aktivische (die Aktivseite der Bankbilanz betreffende) Quellen zu unterscheiden.

Passivische Quellen Bei der Eigenfinanzierung ist neben der Gewinnthesaurierung der Aktienmarkt die Hauptquelle zur Beschaffung von Eigenkapital mittels Kapitalerhöhung durch Emission von Aktien oder Genussrechten. Bei Nicht-Aktienbanken sind deren Gesellschafter die Quelle für Kapitalerhöhungen. Eigenkapital dient – auch bei Kreditinstituten – vornehmlich der Refinanzierung des Anlagevermögens und als Grundlage für die Ermittlung der Kernkapitalquote. Damit können Eigenkapitalerhöhungen auch eine Erfüllung gesetzlicher Vorschriften – wie der Eigenmittelanforderung in Artikel 92 Abs. 1 Kapitaladäquanzverordnung – darstellen.

Refinanzierungsquellen für die wesentlich bedeutsamere FremdfinanzierungMathias Hofmann: Management von Refinanzierungsrisiken in Kreditinstituten, 2007, S. 7 (Passivgeschäft) sind Geld- und Kapitalmarkt sowie der Devisenmarkt für die Refinanzierung in Fremdwährung. Finanzierungsinstrumente auf den Geld- und Kapitalmärkten sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Schuldverschreibungen (Sparbriefe). Auf dem Devisenmarkt können im Rahmen des internationalen Kreditverkehrs Fremdwährungskredite aufgenommen werden. Datenparameter bei der passivischen Kapitalaufnahme sind Börsenkurse, Zinsniveau und Devisenkurse.

Aktivische Quellen Während die passivische Kapitalaufnahme meist zu einer Bilanzverlängerung führt, spielen bei der aktivischen Refinanzierung sowohl der Aktivtausch als auch die Bilanzverlängerung eine Rolle. Hauptquelle bildet insbesondere die Zentralbank, wobei die Europäische Zentralbank (EZB) innerhalb des Euroraums im Rahmen des Eurosystems den Geschäftsbanken Refinanzierungsmöglichkeiten einräumt. Wichtigste Quellen sind hierbei das Hauptrefinanzierungsinstrument und die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Beim ersteren müssen die Geschäftsbanken notenbankfähige Kreditsicherheiten in Form von Wertpapieren verpfänden, die Spitzenrefinanzierungsfazilität steht hingegen als Blankokredit zur Verfügung. In beiden Fällen erhalten die Geschäftsbanken von der EZB als Gegenleistung Zentralbankgeld, das sie im Rahmen eines Aktivtauschs zur Refinanzierung von Krediten an Nichtbanken umwandeln können. Die frei disponible Überschussreserve kann ebenfalls für Kredite verwendet werden. Im Rahmen der Offenmarktgeschäfte mit der EZB können die Geschäftsbanken Zentralbankgeld durch Verkauf von Wertpapieren erhalten und wiederum zur Refinanzierung einsetzen. Kauft die EZB Staatsanleihen im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik von den Banken, so übernimmt sie von ihnen möglicherweise risikobehaftete Vermögenspositionen gegen Überlassung von Zentralbankgeld, das die Geschäftsbanken für die Gewährung weniger riskanter Kredite verwenden können. Ähnliche Refinanzierungsmöglichkeiten gibt es international auch außerhalb des Eurosystems. Die Zentralbanken können in Zeiten der Wirtschafts- oder Bankenkrise als Kreditgeber letzter Instanz fungieren und schlimmstenfalls zur einzigen Refinanzierungsquelle werden.

Durch selektiven Verkauf aus dem Kreditportfolio ist der Kredithandel eine weitere, jedoch sehr begrenzt einsetzbare aktivische Refinanzierungsquelle. Die aus dem Kreditverkauf erlöste Liquidität steht für andere Kreditgewährungen zur Verfügung, das gilt auch für die Verbriefung. Im Interbankenhandel können zwecks Refinanzierung auch Geldmarktpapiere, Wertpapierleihe, Wertpapierpensionsgeschäfte und Repogeschäfte getätigt werden.

Eine noch junge Form der Refinanzierung stellen die True Sales dar. Hier werden von einem Kreditgeber Kredite mit identischen Laufzeiten und gleicher Risikostruktur gebündelt und an Investoren in verbriefter Form verkauft. Handelt es sich beim Kreditgeber um ein Kreditinstitut, kann die Eigenkapitalquote verbessert werden, allerdings entfallen andererseits die Zinseinkünfte aus den verkauften Krediten. Die Verbriefung von Subprime-Hypotheken spielte bei der Subprime-Krise eine zentrale Rolle.

Bankbetriebliche Aspekte Die Bankbetriebslehre befasst sich spätestens seit der „Goldenen Bankregel“ aus dem Jahre 1854 eingehend mit Fragen der Refinanzierung, weil das „Asset and Liability Management“ eine existenzielle Bedeutung für Kreditinstitute besitzt.

Allgemeines Bei der Refinanzierung spielen die bankbetrieblichen Funktionen der Fristentransformation, Losgrößentransformation und (horizontalen) Risikotransformation eine wesentliche Rolle. Die Fristentransformation hat im Zusammenhang mit der Refinanzierung die Aufgabe, die passivisch hereingenommenen Laufzeiten unter Beachtung der gesetzlichen Restriktionen (Liquiditätsverordnung) in die für das Kreditgeschäft erforderlichen Laufzeiten umzuwandeln. Bei einer positiven Fristentransformation liegen die Rückzahlungstermine für Verbindlichkeiten zeitlich vor den Fälligkeitsterminen für Forderungen, die Kapitalbindungsfristen auf der Aktivseite sind mithin länger als auf der Passivseite. Der Losgrößentransformation kommt insbesondere die Aufgabe zu, viele kleine Geldanlagen in wenige größere Kredite umzuwandeln. Die horizontale Risikotransformation besteht darin, dass das Kreditrisiko eines Geldanlegers durch (überbetriebliche) Einlagensicherung meist wesentlich geringer ist als das Kreditrisiko, das eine Bank bei der Kreditvergabe eingehen darf.

Liquiditätsrisiko Das dispositive Liquiditätsrisiko besteht aus einem Refinanzierungs-, Abruf- und einem Terminrisiko. Termin- und Abrufrisiken sind Gegenparteirisiken, weil diese im Verhalten der Bankkunden begründet sind.

Refinanzierungsrisiko Ein Refinanzierungsrisiko besteht theoretisch nicht, wenn Kreditinstitute ihr Aktivgeschäft streng im Rahmen der Fristenkongruenz refinanzieren würden. Da sie jedoch aus Gründen der Gewinnmaximierung Inkongruenzen eingehen (dürfen), nehmen sie Refinanzierungsrisiken in Kauf. Das Refinanzierungsrisiko besteht in der Gefahr, dass eine Bank ihren gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann (Liquiditätsrisiko) und bei einem Liquiditätsengpass kurzfristige Mittel nicht oder nur zu einem höheren Zinssatz beschafft werden können.Deutsche Bundesbank, Praxis des Liquiditätsrisikomanagements in ausgewählten deutschen Kreditinstituten, Januar 2008, S. 5 Es resultiert vor allem aus der Fristentransformation, mit der Banken von den Zinsdifferenzen zwischen Aktiv- und Passivgeschäft und unterschiedlichen Laufzeiten profitieren wollen.Jan Scheffler: Hedge-Accounting: Jahresabschlussrisiken in Banken, 1994, S. 7

Die Refinanzierung über die Finanzmärkte beinhaltet weitere Risiken. Die Eigenfinanzierung ist mit der Gefahr eines nicht kaufbereiten Aktienmarkts oder finanziellen Engpässen bei Gesellschaftern verbunden. Engpass bei der Fremdfinanzierung ist die fehlende Bereitschaft der Gläubiger, einer Bank erstmals oder im Rahmen einer Anschlussfinanzierung Geldmittel zur Verfügung zu stellen oder zu prolongieren, schlimmstenfalls führt in Finanzkrisen sogar der Bankansturm zu unerwarteten Einlagenabzügen. Als Datenparameter der Fremdfinanzierung kommen für Kreditinstitute das eigene Rating, das herrschende Zinsniveau und der Leitzins in Betracht.

Die Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 führte auf dem Interbankenmarkt zu einem erheblichen Vertrauensverlust mit der Folge, dass Kreditinstitute untereinander kaum noch Kredite vergaben, sondern anstatt dessen die EZB einschalteten.Karlheinz Ruckriegel: Das Verhalten der EZB während der Finanzmarktkrise(n), in: Wirtschaftsdienst 02/2011, 2011, S. 107–114 Bei dieser wurden überschüssige Geldanlagen der Banken platziert oder sie musste als Kreditgeber bei anderen Geschäftsbanken einspringen, die keine Interbankkredite mehr erhielten. Dies traf insbesondere die von der Interbankenrefinanzierung stark abhängigen Spezialbanken, Autobanken und Regionalbanken hart.

Terminrisiko Das Terminrisiko besteht in der Gefahr einer unplanmäßigen Verlängerung der Kapitalbindungsdauer von Aktivgeschäften etwa durch verspätete Kreditzins- und/oder Tilgungszahlungen bei Krediten. Das kann durch die Bonitätsverschlechterung der Kreditnehmer ausgelöst werden, denen Stundungen ausgesprochen werden müssen. Im Auslandsgeschäft kann es wegen des sich verschlechternden Länderrisikos zu Moratorien mit der Folge eines Zahlungsverzuges kommen.

Abrufrisiko Das Abrufrisiko besteht in der Gefahr, dass – bisher nicht ausgenutzte – Kreditzusagen zwar vertragskonform, aber zeitlich unerwartet in Anspruch genommen werden (aktivisches Abrufrisiko) oder Einlagen unerwartet abgerufen werden (passivisches Abrufrisiko). Von Bedeutung ist es insbesondere bei Großkrediten und Großeinlagen.Henner Schierenbeck: Ertragsorientiertes Bankmanagement, 1991, S. 725

Zinsänderungsrisiko