__NOTOC__ Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition WaffG, Abschnitt 2., U. 1. Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse, § 4. Voraussetzungen für die Erlaubnis (1) 3. den Nachweis der Waffensachkunde voraus. Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7 WaffG)WaffG, Abschnitt 2., U. 1. Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse, § 7. Sachkunde. erbracht werden.
Nach den Bestimmungen des § 7 WaffG können die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, die Prüfung und die Prüfungsverfahren ebenso wie die anderweitig zulässigen Nachweise der Sachkunde von Bundesland zu Bundesland abweichen.WaffG, Abschnitt 2., U. 1. Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse, § 7. Sachkunde. (2)
Zur Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung stehen entsprechende Literatur sowie vorbereitende Seminare zur Verfügung. Die Seminare werden von den Vereinen und Verbänden sowie Interessengemeinschaften und freien Anbietern offeriert. Fragenkataloge sind ebenfalls bei Vereinen oder Verbänden sowie im Internet erhältlich.
Siehe auch Waffenfachkunde
Literatur WaffR 13. Auflage 2007, Beck-Texte, Deutscher Taschenbuchverlag, ISBN 978-3-423-05032-6. Rolf Hennig, Ernst Ignatzi (Bearbeitung): Die Waffen-Sachkunde-Prüfung in Frage und Antwort. 23., neu bearbeitete Auflage. BLV, München 2009, ISBN 978-3-8354-0467-0 (279 Seiten). Hans-Georg Schnitzler: Waffen-Sachkunde 2.0 (jährlich aktualisierte Ausgabe).
Weblinks Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz Waffenrechtliche Angelegenheiten auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes
Einzelnachweise
Kategorie:Waffenrecht (Deutschland) Kategorie:Sportschießen (Deutschland) Kategorie:Abschluss oder Zertifikat