Die Liste der deutschen Gerichte im sog. Reichsprotektorat Böhmen und Mähren ergab sich aus der Einführung der deutschen Gerichtsbarkeit im Gebiet des deutschen „Protektorats Böhmen und Mähren“ vom 14. April 1939 und ihren Anpassungen vom 14. Juli 1939 (RGBl. I. S. 1262) und vom 13. März 1941 (RGBl. I. S. 130). Die Gerichte urteilten nach den jeweils geltenden deutschen Rechtsvorschriften mit bestimmten Einschränkungen und waren mit deutschen Juristen besetzt. Alle deutschen Staatsangehörigen unterstanden diesen Gerichten. Tschechoslowakische Staatsangehörige waren ebenfalls diesen Gerichten unterstellt, wenn sie deutsche Rechtsvorschriften verletzt hatten oder deutsche Staatsangehörige von dem jeweiligen Verfahren betroffen waren. Neben den deutschen Gerichten wurden deutsche Staatsanwaltschaften mit deutschen Juristen eingerichtet.
Alle deutschen Gerichte im Protektorat waren dem deutschen Oberlandesgericht Prag unterstellt.Friedrich Müller, Müllers Ortsbuch für das Protektorat Böhmen und Mähren, Zweite Auflage, Wuppertal-Nächstebreck, Dezember 1942, S. 118 Die Amtsgerichte waren wiederum den deutschen Landgerichten in Prag und Brünn sowie ihren deutschen Staatsanwaltschaften zugehörig.
Die deutschen Gerichte im Sudetenland wurde von dieser Unterstellung nicht berührt. Daneben bestand für das Konzentrationslager Theresienstadt auf dem Gebiet des deutschen „Protektorats“ noch eine Sondergerichtsbarkeit mit eigens eingerichteten deutschen Sondergerichten wie das Sondergericht Prag und das Sondergericht Brünn.Freia Anders-Baudisch, Aus der „Rechts“-Praxis nationalsozialistischer Sondergerichte im „Reichsgau Sudetenland“ 1940–1945, in: Bohemia, Band 40, 1999, S. 339
Gliederung der Gerichte (Stand Ende 1942)
Landgericht Prag (Böhmen) Amtsgericht Budweis Amtsgericht Gitschin (auch: Jitschin) Amtsgericht Klattau Amtsgericht Kolin Amtsgericht Königgrätz Amtsgericht Pardubitz Amtsgericht Pilsen Amtsgericht Prag Amtsgericht Tábor
Landgericht Brünn (Mähren) Amtsgericht Brünn Amtsgericht Iglau Amtsgericht Mährisch Ostrau Amtsgericht Olmütz Amtsgericht Ungarisch Hradisch
Veränderungen bis 1942
Mit den Veränderungen vom 14. Juli 1939 und vom 13. März 1941 wurden anfangs ab April 1939 bestehende deutsche Amtsgerichte verlegt:
Deutsch Brod nach Kolin Göding nach Ungarisch Hradisch Strakonitz nach Klattau
Sudetenland Im Sudetenland, das nach dem Münchener Abkommen 1938 Teil des Deutschen Reiches wurde, bestand das Oberlandesgericht Leitmeritz mit den nachgeordneten Land- und Amtsgerichten. Dort bestand das Sondergericht Eger, das Sondergericht Troppau und das Sondergericht Leitmeritz.
Literatur Die Gerichtsorganisation des Deutschen Reiches vom 1. Januar 1944, Verlag Beamtenpresse, Berlin, 1944, S. 38
Weblinks Verordnung über die deutsche Gerichtsbarkeit im Protektorat Böhmen und Mähren vom 14. April 1939. In: Reichsgesetzblatt. Teil I Nr. 71 vom 15. April 1939, S. 752, Digitalisat (ALEX). Verordnung über die Gebühren und sonstigen Verfahrenskosten der deutschen Gerichte im Protektorat Böhmen und Mähren vom 14. Juli 1939. In: Reichsgesetzblatt. Teil I Nr. 127 vom 17. Juli 1939, S. 1262, Digitalisat (ALEX). Erlaß zur Änderung der Gerichtsgliederung im Protektorat Böhmen und Mähren vom 13. März 1941. In: Reichsgesetzblatt. Teil I Nr. 28 vom 15. März 1941, S. 130, Digitalisat (ALEX).
Einzelnachweise
Bohmen und Mahren Gerichte Kategorie:Recht (Deutsches Reich, 1933–1945)