Heidesheim ist seit dem 1. Juli 2019 ein Ortsbezirk der Stadt Ingelheim am Rhein im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinhessen in Rheinland-Pfalz. Die ehemalige Gemeinde Heidesheim am Rhein war bis Juni 2019 Verwaltungssitz der aufgelösten Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein.

Geographie Lage mini|280px|Blick über den Rhein von Erbach aus auf das halb von Bäumen verdeckte Heidenfahrt, dahinter Heidesheim und ganz oben Wackernheim

Heidesheim liegt im Norden von Rheinhessen, wenige Kilometer westsüdwestlich des bei der Landeshauptstadt Mainz gelegenen Rheinknies. Die Stadtmitte von Ingelheim liegt ca. 5 Kilometer südwestlich des Ortsbezirks. Die Gemarkung reicht im Norden bis in die Mitte der Fahrrinne des Rheins, der hier eine seiner breitesten Stellen aufweist, und schließt so die Königsklinger Aue mit ein. Es schließt sich am Ufer hinter dem Hochwasserdeich in etwa Höhe eine sandige Ebene an, die namentlich für Spargelanbau genutzt wird und von Obstbäumen bestanden ist. Gleich hinter dem Deich liegt südwestlich der Königsklinger Aue der Ortsteil Heidenfahrt. Von hier aus gab es früher, bevor die Strömungsleitwerke der Mariannenaue nach Osten erweitert worden waren, eine Fährverbindung nach Erbach (Rheingau). Östlich der Königsklinger Aue und nördlich des Hechtsees befindet sich der schmale Altrhein Haderaue.

Der Kernort von Heidesheim liegt etwa 2 Kilometer südlich des bei der Nonnenaue gelegenen Rheinufers in hochwassersicherer Lage am Nordfuß des Rheinhessischen Hügellandes. Das Gemarkungsgebiet zieht sich von dort aus weiter die Hänge dieses Hügellandes hinauf und erreicht im Süden an der Gemarkungsgrenze zu Wackernheim und zugleich an der Grenze zu Mainz – nördlich der Siedlung Mainz-Layenhof etwa Höhe; östlich des Kernorts liegt der Höllenberg (). Wo es die Lücken im Obstbaumbestand zulassen, bietet sich ein weiter Blick über den Rhein in den Rheingau, bis hinauf zum westlichsten Teil des Taunushauptkamms, dem Rheingaugebirge mit der Kalten Herberge und der Hallgarter Zange als den höchsten Erhebungen im Zentrum. Im Osten, bei Uhlerborn, an der Grenze zu Budenheim, hat Heidesheim Anteil an einem der wenigen rheinhessischen Waldgebiete (Lennebergwald).

An der pfälzisch-rheinhessischen Grenze liegt das gleichnamige Heidesheim.

Gliederung Heidesheim umfasst die Ortsteile Heidesheim, Heidenfahrt und Uhlerborn. Zur Gemarkung gehören auch die Wohnplätze Claushof, Hof Eltviller Aue, Mainzer Landstraße, Hof Nonnenaue, Rheingoldruhe und Sandhof.

Nachbargemeinden Folgende Städte und Gemeinden grenzen an den Ortsbezirk Heidesheim, sie werden im Uhrzeigersinn im Norden beginnend genannt: rechtsrheinisch (nördlich des Rheins) Eltville am Rhein linksrheinisch (südlich des Rheins) die Gemeinde Budenheim, der Mainzer Stadtteil Finthen und die Ingelheimer Nachbarstadtteile Wackernheim und Nieder-Ingelheim

Geschichte mini|links|Etwa 33 Millionen Jahre alter Kalkstein aus dem Tertiär, Meer des Mainzer Becken

Zahlreiche Funde aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit belegen, dass die Gemarkung Heidesheim am Rhein seit dem Neolithikum (der Jungsteinzeit, 5500 bis 2200 v. Chr.) besiedelt war. Es handelt sich zumeist um Zufallsfunde.Bernhard Stümpel: Aus Ur- und Frühgeschichte der Gemarkung Heidesheim, in: Gemeinde Heidesheim, Hrsg., Festschrift zur 1200-Jahr-Feier von Heidesheim, Gau-Algesheim 1962, S. 9–16. In römischer Zeit stand nördlich des heutigen Ortskerns im Feld eine ausgedehnte villa rustica, die nach dem Einfall der Germanen Anfang des 5. Jahrhunderts n. Chr. aufgegeben wurde. In ihren Mauern errichtete man die St.-Georgs-Kapelle, um die sich nach der Mitte des 7. Jahrhunderts fränkische Siedler niederließen. Der Name der Gemeinde soll auf den Hof eines fränkischen Adligen mit Namen Heisino zurückgehen.Franz Joseph Spang: Das geschichtliche Werden von Heidesheim. In: Festschrift 1962, S. 18–31, bes. S. 21.

Der Ort wird als Heisinisheim bzw. Hasinisheim erstmals in Schenkungen an das Kloster Lorsch genannt, deren früheste aus dem Jahr 762 zu stammen vorgibt, in Wirklichkeit aber erst im September der Jahre 765 bis 768 erfolgt sein kann.Karl Glöckner, Bearb. u. Hrsg., Codex Laureshamensis, Bd. 2: Kopialbuch, Teil 1: Oberrhein-, Lobden-, Worms-, Nahe- und Speiergau, Darmstadt 1933 (= Arbeiten der Historischen Kommission für den Volksstaat Hessen), S. 406 Nr. 1436. – Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns und Kuratorium Weltkulturdenkmal Kloster Lorsch e. V., Hrsg., Codex Laureshamensis, Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch, Faksimileausgabe der Handschrift im Staatsarchiv Würzburg, Bd. 1: Faksimile, Neustadt a. d. Aisch 2002 (= Sonderveröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns, Nr. 1), fol. 112r Sp. 2. Die erste gesicherte Datierung lautet auf den 5. Juli 768.Glöckner (wie Anm. 4) S. 405 Nr. 1429. – Codex Laureshamensis (wie Anm. 4) fol. 112r Sp. 1. Insgesamt verzeichnet der Codex Laureshamensis in Heidesheim zwischen 765 bzw. 768 und 794 zehn Stiftungen für Kloster Lorsch,Glöckner (wie Anm. 4) S. 405 ff. Nr. 1429–1438. – Codex Laureshamensis (wie Anm. 4) fol. 112r Sp. 1 f. von denen allerdings keine in späteren Urkunden auftaucht. Dieser Umstand lässt vermuten, dass Lorsch seine Heidesheimer Besitzungen bereits eingetauscht oder verkauft hatte, als der Codex in den Jahren 1183 bis 1195 zu Pergament gebracht wurde.

Eine breitere urkundliche Überlieferung zu Heidesheim setzt erst um das Jahr 1150 ein. Damals verfügte die Abtei Altmünster zu Mainz in der Gemeinde über ausgedehnten Grundbesitz und die Hälfte aller Zehnten. Ob diese von den Rheingrafen stammten, wie immer wieder zu lesen ist,So schon Ernst Krebs, Zur Geschichte von Heidesheim, in: Männer-Gesang-Verein „Einigkeit“ Heidesheim, Hrsg., Festschrift zur Fahnenweihe verbunden mit Wertungssingen am 4., 5. und 6. Juli 1925, Gau-Algesheim o. J. (1925) S. 5–33 bes. S. 10. bleibt zu belegen. Daneben fiel dem Kloster Eberbach im Jahr 1145 erster Besitz in WalsheimAbgegangener Ort bei Heidenfahrt. zu, der den Grundstock zum Sandhof legte. Schließlich werden 1158 erstmals die Herren von Winternheim erwähnt, die sich später nach der Burg Windeck Herren von Winterau nannten. Neben diesen drei Parteien, welche die Überlieferung beherrschen, verfügten andere Mainzer Klöster und ortsansässige Familien über Grundbesitz und Rechte.

Während die Herren von Winternheim in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts damit begannen, die Burg Windeck zu errichten, blieb die um die St.-Georgs-Kapelle gelegene Siedlung offenbar nicht oder wenigstens nicht hinreichend befestigt: Als Erzbischof Konrad I. von Wittelsbach sich im Jahr 1200 anschickte, die 1163 auf Befehl Kaiser Friedrichs I. geschleifte Stadtmauer von Mainz wieder aufzubauen, verpflichtete er zahlreiche Dörfer im Umland der Stadt, einzelne Abschnitte zu errichten. Die Einwohner von Heidesheim mussten fünf Zinnen beisteuern, bewaffnen und unterhalten, wofür sie in der Stadt Schutz, Wehr, Marktrecht, freien Kauf und Verkauf genossen.Schaab I S. 188. – Krebs, Festschrift 1925, S. 10 f. – Quelle: Bodmann, Rhein. Alterth. I S. 23; vgl. auch Mainzer UB II 2 S. 1157 f. Nr. 709.

Neben Besitz und Einkünften hatte Altmünster die Vogtei von Heidesheim und damit die Hoheitsrechte am Ort inne. Die Vogtei ging im Lauf der Jahrhunderte durch zahlreiche Hände: Dass sie nach 1250 bei den Herren von Biegen lag, die sie Altmünster am 13. Februar 1285 zurückgabenKarl Anton Schaab, Geschichte der Stadt Mainz, Bd. 3: Geschichte der Großherzoglich Hessischen Rheinprovinz I. Abtl., Mainz 1847, S. 454 f., trifft freilich nicht zu. Die einschlägige Urkunde ist nicht auf Heidesheim, sondern auf Hattenheim im Rheingau zu beziehenWilhelm Sauer, Nassauisches Urkundenbuch I 2, Wiesbaden 1886, S. 614 f. Nr. 1043. Sicher ist dagegen, dass das Kloster am 31. Januar 1326 Werner von Winterau und seine männlichen Erben zu Vögten des Dorfes berief.Schaab (wie Anm. 11) III S. 455 (irrig zu 1326 Februar 2) Das Geschlecht der Herren von Winterau starb vor dem 12. April 1372 aus, an welchem Tag eine Urkunde Wilhelm von Scharpenstein als Vogt verbürgt.Ludwig Baur, Hrsg., Hessische Urkunden, Bd. 3: Rheinhessen 1326–1399. Nachträge zu allen 3 Provinzen 1133–1335, Darmstadt 1863 (Nachdruck Aalen 1979), S. 455 ff. Anm. Von ihm ging die Vogtei am 14. Juli 1385 als männliches Erblehen an Dietrich Huth von Sonnenberg über.Schaab III S. 455

Am 17. Januar 1414 beurkundete der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau, dass Äbtissin und Konvent von Altmünster zu Mainz dem Erzstift ein Drittel des Gerichts zu Heidesheim übergeben hatten. Ausgenommen waren die Vogtei mit allem Zubehör sowie die Einkünfte und der Besitz, die zum Hof des Klosters gehörten; sie verbriefte der Erzbischof mit Zustimmung von Domdekan und Domkapitel dem Kloster auf ewig. Auch sollte Altmünster künftig von allen Kontributionen und Abgaben befreit sein, die Erzbischof oder Domkapitel erhoben. Beide gelobten, das Kloster künftig in seinem gesamten Besitz und all seinen Rechten – insbesondere in den verbleibenden zwei Dritteln des Gerichts zu Heidesheim – zu schützen und zu verteidigen. Der Mainzer und Magdeburger Erzbischof Kardinal Albrecht von Brandenburg bestätigte die Verfügung seines Vorgängers am 22. Oktober 1522.Schaab III S. 456.

Derartige Geschäfte, mit denen Mainzer Stifte und Klöster Hoheitsrechte, die sie aus eigener Kraft schwerlich behaupten konnten, dem Erzbischof gegen Zusicherung und Schutz ihrer Besitzrechte abtraten, wurden in der Folge häufig geschlossen.Wilhelm Fabricius, Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Bd. 6: Die Herrschaften des unteren Nahegebietes, der Nahegau und seine Umgebung, Bonn 1914 (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde, Bd. 12/6), S. 44 Im Falle von Heidesheim führte die Übertragung dazu, dass fortan am Ort neben den Vogt des Klosters Altmünster ein Amtmann des Erzbischofs trat. Als erzbischöfliche Amtmänner in Heidesheim sind nach 1414 belegt: Im Jahr 1481 Johann Langwerth von Simmern und von 1565 bis 1584 der Mainzer Domkantor Heinrich von Stockheim. Als von Altmünster belehnte Vögte sind überliefert: Von 1468 bis 1489 Philipp von Stockheim; in den Jahren 1489 bis 1524 Graf Emmerich von Nassau und seine männlichen Erben; von 1524 bis 1537 Ritter Rabe von Liebenstein; von 1537 bis 1553 Hans Sifrid vom Oberstein; und ab dem Jahr 1553 zunächst Konrad, dann Hans Georg von Bicken. Dass Amtmann und Vogt sich häufig aneinander rieben, belegen zwei Prozesse, die Heinrich von Stockheim und Hans Georg von Bicken vor dem Reichskammergericht austrugen.Bayerisches Staatsarchiv Würzburg

Als Hans Georg von Bicken erkannte, dass ihm männliche Erben versagt bleiben würden, bat er den Mainzer Erzbischof Wolfgang von Dalberg am 10. November 1598 darum, die ihm und seinen Vettern als Mannlehen übertragene Heidesheimer Vogtei in ein Erblehen umzuwandeln. Sein Gesuch blieb ohne Antwort.Bayerisches Staatsarchiv Würzburg M.R.A.-K.727/Stifte 2377. Als er um 1608 starb, fiel die Vogtei an Altmünster zurück. Das Kloster nutzte die Gunst der Stunde: Unter Hinweis darauf, dass sie in diesen schwierigen Zeiten den Anforderungen nicht mehr genügen konnten, welche ihnen die verbliebenen zwei Drittel der Hoheitsrechte in Heidesheim abverlangten, boten Äbtissin und Konvent dem Kurfürsten die ihnen verbliebenen zwei Drittel der Herrschaftsrechte in Heidesheim an. Im Gegenzug solle ihnen der Erzbischof – wie schon 1414 und 1522 – Besitz, Rechte und Einkünfte am Ort zusichern. Der Erzbischof akzeptierte die Übertragung zu den genannten Bedingungen noch am selben Tage, was darauf schließen lässt, dass es sich um einen längst abgesprochenen Vorgang handelte.

Politik Ortsbeirat Heidesheim ist als Ortsbezirk ausgewiesen und wird von einem Ortsbeirat und einer Ortsvorsteherin vertreten.