Als Schmundt-Protokoll (auch: „Kleiner Schmundt“) bezeichnet man die Aufzeichnung Rudolf Schmundts über eine Rede Adolf Hitlers vor der militärischen Führungsspitze am 23. Mai 1939, in der Hitler seine Absicht verkündete, so bald wie möglich das Nachbarland Polen anzugreifen. Diese Aufzeichnung war eines der Schlüsseldokumente im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher (Dokument L-79).
Allgemein Mehr als sechs Jahre lang war Schmundt in der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1944 Chefadjutant der Wehrmacht bei Adolf Hitler und damit einer der engsten Mitarbeiter und Vertrauten des Diktators. Ab 1942 leitete Schmundt auch das Heerespersonalamt und war in dieser Stellung maßgeblich für die Personalpolitik des Heeres verantwortlich, die er auch unter nationalsozialistischen Gesichtspunkten gestaltete. Der amerikanische Anklagevertreter Sidney Alderman bezeichnete das Schmundt-Protokoll als zweifelsfrei echt, maß ihm eine ebenso große Bedeutung wie dem Hoßbach-Protokoll bei und verlas es in der Sitzung vom 26. November 1945 fast vollständig. Als „Großer Schmundt“ wird die Weisung für den „Fall Grün“ (Nürnberger Dokument PS-388) bezeichnet.
Anwesende Bei der Rede im Arbeitszimmer Hitlers in der Neuen Reichskanzlei waren, laut Einleitung des Dokumentes, neben Hitler und Schmundt, Hitlers Chefadjutant der Wehrmacht, anwesend: der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Keitel; die Oberbefehlshaber von Luftwaffe, Marine und Heer Hermann Göring, Erich Raeder und Walther von Brauchitsch; der Generalinspekteur der Luftwaffe Milch, der Oberbefehlshaber des Marinegruppenkommandos Ost Conrad Albrecht; die Generalstabschefs von Heer und Luftwaffe Franz Halder und Hans Jeschonnek, der Chef des Stabes der Seekriegsleitung Otto Schniewind sowie der stellvertretende Chef des Wehrmachtführungsstabes Walter Warlimont; Görings persönlicher Adjutant Karl-Heinrich Bodenschatz und Hitlers Heeres- und Luftwaffenadjutanten Gerhard Engel und Nicolaus von Below.
Inhalt Die Rede fand einen Tag nach der Unterzeichnung des Stahlpaktes statt. Die Aufzeichnung gibt an, die Worte „sinngemäß“ wiederzugeben. Nach der Aufzeichnung verkündete Hitler seinen Entschluss, Polen zu überfallen, mit den Worten:
In der Literatur wird aus diesem Dokument am häufigsten der Satz zitiert, der nachweist, dass die Auseinandersetzung um Danzig nur der Vorwand für den Krieg war.
Der Satz lautet:
Überlieferung Das Dokument ist das einzige der Schlüsseldokumente, welches die Form eines amtlichen Dokumentes trägt. Auf dem ersten Blatt sind Datum, Ort, diensttuender Adjutant, Beteiligte und Gegenstand der Besprechung sowie ein Stempel „Chef-Sache / Nur durch Offizier“ verzeichnet. Die Aufzeichnung besteht aus 15 einseitig handschriftlich geschriebenen Blättern. Auffällig ist, dass das Datum der Niederschrift fehlt. Es fehlt auch die Eintragung in das Geheimjournal und die Zahl der Ausfertigungen.Hans-Günther Seraphim: Nachkriegsprozesse und zeitgeschichtliche Forschung. In: Mensch und Staat in Recht und Geschichte, Festschrift für Herbert Kraus. Kitzingen (Main) 1954, S. 446.
Das Dokument wurde erbeutet und kam auf Umwegen in die USA, dort wurde es von der amerikanischen Anklagebehörde entdeckt. Das „L“ in der Dokumentenbezeichnung steht dafür, dass es in London gesammelt wurde.
Hitlers Adjutant Nicolaus von Below schreibt in seinen Erinnerungen über die Besprechung und das Dokument:
Siehe auch Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges in Europa
Literatur Abdruck des Dokuments L-79 in Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg (Hrsg.): Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof (14. November 1945 bis 1. Oktober 1946). Band 37. Nürnberg 1947, S. 546 ff.
Weblinks Vollständiger Text der Aufzeichnung. NS-Archiv.de
Einzelnachweise
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