Die Krankenpflege im Nationalsozialismus ist ein besonderer Teil der Geschichte der Krankenpflege. Im NS-Staat wurde das Wohl des Volkes über das Wohlergehen des Einzelnen gestellt.Monika Stöhr, Nicole Trumpetter: Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen. Analyse und Vorschläge für den Unterricht. Elsevier, Urban und Fischer, München 2006, ISBN 3-437-27620-4. Die ideologische, strukturelle und personelle Entwicklung der beruflichen Krankenpflege in der Zeit des Nationalsozialismus schloss die aktive Beteiligung der Pflegefachkräfte an den systematischen Krankenmorden ein.

Dem angepasst waren die politischen Strukturen der Pflegeverbände. Es bestanden besondere ideologische Konzepte für die Medizin im Allgemeinen (siehe Medizin im Nationalsozialismus) sowie das berufliche Rollenverständnis der Pflegekräfte im Besonderen. Für deren Instrumentalisierung wurden besondere Mittel angewendet.

Die dunklen Jahre der Krankenpflege zwischen 1933 und 1945 in Deutschland sind heute ein Schwerpunkt in der berufsethischen Auseinandersetzung mit dem Rollenverständnis der Krankenpflege und ihrer individuellen Verantwortung für den Patienten. Im Berufsbereich der psychiatrischen Pflege ist die Auseinandersetzung mit dieser Zeit besonders wichtig.

Ausgangssituation in der Weimarer Republik Während der politischen Umwälzungen nach Ende des Ersten Weltkrieges waren die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen im Pflegedienst sehr schlecht. Arbeitszeiten von bis zu 14 Stunden, gravierender Personalmangel, schlechte Bezahlung und eine mangelhafte Kranken- und Altersvorsorge waren für das Pflegepersonal üblich. Die Überforderung des Pflegepersonals wurde unter anderen von Agnes Karll thematisiert. Sie gründete 1903 die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands, die sich überwiegend mit den Rechten und der staatlichen Anerkennung der Krankenschwestern befasste. Nach dem Jahr 1922 gewann diese Organisation zunehmend an Einfluss. Die Berufsauffassung der berufsständisch organisierten Pflegekräfte wandelte sich hin zur Professionalisierung, die für ihre Arbeit eine gerechte Entlohnung forderte, ohne jedoch aus dem konservativen Rollenverständnis, der Selbstlosigkeit und dem Gehorsam gegenüber Ärzten und Vorgesetzten auszubrechen. Beispielsweise lehnte Agnes Karll den von den Gewerkschaften geforderten Acht-Stunden-Tag vehement ab.Agnes Karll, 1919: „Jetzt in der Überstürzung und dem Chaos des Augenblicks den Acht-Stunden-Tag zu verlangen und unvernünftige Geldforderungen zu stellen, wie das in der Privatpflege der Großstädte geschieht, ist unseres Berufes unwürdig.“ In: Hilde Steppe: Krankenpflege im Nationalsozialismus. 7. Auflage. Mabuse-Verlag, Frankfurt/M. 1993, ISBN 3-925499-35-0. Seite 41 Dem gegenüber stand das Selbstverständnis der religiös motivierten Schwestern, die Pflege als einen Ausdruck tätiger Nächstenliebe verstanden und sich selbst in der Tradition der Karitas sahen. Neben diesen beiden Gruppen standen die freiberuflichen und gewerkschaftlich organisierten Pflegekräfte, die neben einer gerechten Entlohnung auch für eine deutliche Verbesserung der personellen Besetzung und eine deutliche Verringerung der Arbeitszeit kämpften.

In der Weimarer Republik waren sich diese drei Gruppen mit ihrem individuellen Rollenverständnis insgesamt politisch uneins. Die Pflege wurde zwar zunehmend professioneller, die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung stiegen, aber aufgrund der Differenzen konnten sich die verschiedenen gewerkschaftlichen, berufsständischen und kirchlichen Organisationen nicht auf ein gemeinsames Verständnis und ein einheitliches politisches Auftreten zur Durchsetzung ihrer Forderungen einigen.

Übernahme der Wohlfahrtspflege durch die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt Bedeutung der Wohlfahrtspflege für die Krankenpflege Die Krankenpflege war zum Ende der Weimarer Republik strukturell der staatlichen oder kirchlichen Wohlfahrt und der gesundheitlichen Wohlfahrtspflege zugeordnet, mit der Sorge für notleidende, kranke oder gefährdete Menschen als originäre Aufgabe. Die Schwesternverbände waren damals zumeist den Wohlfahrtsverbänden angeschlossen, die die Organisation und Infrastruktur für die Erfüllung der gesundheitspolitischen Ziele bereitstellten. Koordiniert wurden die Maßnahmen der amtlichen, konfessionellen oder privaten Verbände, zu denen beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz oder die später aufgelöste Rote Hilfe Deutschlands gehörten, durch die Landeswohlfahrtsämter und Bezirksfürsorgeverbände. Veränderungen in der politischen und organisatorischen Struktur der Krankenpflege erfolgten sowohl über gesetzliche Regelungen als auch über die Einflussnahme auf die Wohlfahrtsverbände.

Entstehung der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt mini|NSV-Mitgliedsausweis Die 1931 als privater Wohlfahrtsverein in Berlin gegründete Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) beschäftigte sich nach ihrer Eintragung als Verein 1932 zunächst mit der Wohlfahrtspflege innerhalb der NSDAP und ihrer Sympathisanten. Mit der Machtergreifung Adolf Hitlers und dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt im Juli 1933 stieg der Verein zusammen mit der katholischen Caritas, der evangelischen Inneren Mission und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) zu einem der einflussreichen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf. Diese Spitzenverbände mit ihren angeschlossenen Schwesternschaften gründeten gemeinsam mit der NSV die Reichsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.

Im Jahre 1934 wurde diese Reichsgemeinschaft in Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege umbenannt. Zeitgleich erfolgte das Verbot der sozialen, der liberalen und der jüdischen Wohlfahrtsverbände, deren Funktionäre zum Teil verhaftet oder mit einem Berufsverbot belegt wurden. Das Vermögen der Verbände wurde eingezogen. Die NSV profitierte dabei insbesondere von dem Verbot der kirchlichen Organisationen, deren Vermögen teilweise auf sie überging.

Mit der Auflösung des seit 1933 an die NSV angeschlossenen Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes übernahm die NSV die meisten Einrichtungen dieses Wohlfahrtsverbandes und konnte sich eine Schlüsselstellung innerhalb der nationalsozialistischen Wohlfahrtsverbände sichern. Die NSV engagierte sich zunächst als Hilfsorganisation für die Sturmabteilung (SA) der NSDAP und deren Familien und sicherte sich Unterstützung in der Bevölkerung durch weitere, auch auf die Allgemeinheit abzielende Maßnahmen, beispielsweise durch das von der NSV gegründete Winterhilfswerk.

Auflösung der freien Gewerkschaften und Schwesternverbände Unmittelbar nach dem „Tag der nationalen Arbeit“ wurden auf Befehl Adolf Hitlers am 3. Mai 1933 die freien Gewerkschaften aufgelöst und verboten. Die bislang in den Gewerkschaften organisierten Pflegekräfte wurden in die neu gegründete Deutsche Arbeitsfront (DAF) eingegliedert und gehörten damit zur Reichsbetriebsgemeinschaft öffentliche Betriebe. Aufgabe der DAF war die Wahrnehmung der arbeitsrechtlichen Belange ihrer Mitglieder und der Ablösung der tarifpolitischen Belange durch die Lohnfestsetzung durch „Treuhänder“Alfred Sohn-Rethel, Ökonomie und Klassenstruktur des deutschen Faschismus. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1973.. Zeitgleich entstand die direkt dem Reichsinnenministerium unterstellte Reichsarbeitsgemeinschaft der Berufe im sozialen und ärztlichen Dienst e. V. (RAG), unter deren Dach die Reichsfachschaft Deutscher Schwestern und Pflegerinnen und die Reichsfachschaft für Krankenpfleger gebildet wurden. Die Reichsfachschaften sollten die berufsspezifischen Angelegenheiten der Pflegenden koordinieren und organisieren. Noch 1933 wurden alle Publikationen der berufsständischen und verbandseigenen Fachzeitschriften eingestellt und durch Zeitschriften der Reichsfachschaften ersetzt.Die Zeitschriften der Reichsfachschaften erschienen bis 1935 unter dem Titel Dienst am Volk, anschließend unter Die deutsche Schwester.

Alle größeren Schwesternverbände, die bis zu diesem Zeitpunkt selbstständig waren, schlossen sich bis spätestens 1935 der Reichsfachschaft an. Es bildeten sich dabei fünf wesentliche Gruppen, die die Hauptströmungen der Krankenpflege repräsentierten:

Berufsgemeinschaft, bestehend aus weltlichen, privaten und städtischen Schwestern, kommissarische Leitung: Schwester Amalie Rau, gleichzeitig Reichsfachschaftsleiterin, ab 1936 Reichsbund freier Schwestern und Pflegerinnen, Generaloberin Rancke (Beginn der Tätigkeit nicht bekannt, Entlassung 1942 mit der Fusion zum NS-Reichsbund Deutscher Schwestern im April 1942,Breiding, Braune Schwestern, 1998, S. 181. Beleg für 1940 durch den von Dr. Martin Walser aufgefundenen Reichsbund-Schwestern-Personalausweis der Maria Stromberger, hier die Unterschrift der Generaloberin Rancke) Diakoniegemeinschaft, bestehend aus den Schwesternschaften der evangelischen Kirchen, Leitung: Schwester Auguste Mohrmann Katholische Schwesterngemeinschaft Deutschlands, Leitung: Oberin Emilie Hollstein Rot-Kreuz-Schwesterngemeinschaft, Leitung: Generaloberin Luise von Oertzen Schwesterngemeinschaft der NSV, die NS-Schwesternschaft, Leitung 1934: Erna Mach; Generaloberin 1936–1942: Käthe Böttger; ab April 1942 NS-Reichsbund Deutscher Schwestern und Pflegerinnen e. V. (NSRDS): Generaloberin M. Moser. Fusion zwischen der NS-Schwesternschaft und dem Reichsbund der freien Schwestern und Pflegerinnen

Gleichschaltung der Wohlfahrtspflege Nach Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 24. März 1933 und des am 1. Dezember 1933 erlassenen Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat wurde die NSDAP zum Träger der Staatsmacht und erhielt das Monopol auf die öffentliche Gewalt. Auch die NSV wurde nun ein Teil der öffentlichen Verwaltung, unter der Kontrolle durch das dem Kreisleiter unterstellte Hauptamt für Volkswohlfahrt. Die hierarchische Gliederung der Partei mit ihren Ebenen Reich, Gau, Kreis, Ortsgruppe, Zelle und Block wurde damit auch auf die NSV übertragen. Die Führungskräfte des Hauptamtes wurden zu den Leitern der NSV. Das sicherte eine enge Zusammenarbeit zwischen NSDAP und NSV.

Die Aufgaben der NSV umfassten die Bereiche der Allgemeinen Wohlfahrtspflege, Familien- und Wohnungshilfe, NSV-Jugendhilfe, Erholungsfürsorge, Schlichtung von Mietstreitigkeiten in Zusammenarbeit mit der Rechtsbetreuung der NSDAP sowie das Schwesternwesen, das die NS-Schwesternschaft für die Gemeindepflege und die Freie Schwesternschaft der NSV für die Krankenpflege zu organisieren und zu überwachen hatte.

Auflösung der Reichsfachschaften Kompetenzstreitigkeiten innerhalb der RAG Anfang 1935 führten letztlich zu deren Auflösung, worauf die Fachschaften direkt in die DAF eingebunden wurden. Gleichzeitig entstand aus der Reichsfachschaft deutscher Schwestern und Pflegerinnen der Fachausschuss für Schwesternwesen in der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege unter der Ägide der NSV. Die Berufsverbände blieben zunächst unverändert erhalten.

Eine weitere Umbenennung erfolgte 1936: Aus der Berufsgemeinschaft der freien Verbände, den sogenannten „Blauen Schwestern“, wurde der Reichsbund freier Schwestern. Die wegen ihrer braunen Schwesterntracht als „Braune Schwestern“ bezeichneten Mitglieder der NSV-SchwesternschaftBeschreibungen der unterschiedlichen Uniformen und Zuordnungen nach wurden 1942 mit dem Reichsbund der freien Schwestern zum NS-Reichsbund Deutscher Schwestern zusammengefasst. Nach 1936 gab es keine freien, von der NSDAP-Führung unkontrollierten Schwesternverbände mehr.

Gesetzliche Neuordnung der Krankenpflege Neuorganisation der Ausbildungsordnung