mini|Ein polnischer Magnat der aus dem Kleinadel kam, Privatsekretär von König Sobieski und Vizekanzler von Litauen unter August II. (Szlachcic) im Sarmatenkleid, 17. Jh. mini|Porträt des Adeligen Andrzej Potocki in der typischen Nationaltracht, 1913 Die Szlachta (vom altdt. slahta „Geschlecht“ oder szlachcic und z lachciców „von den Lachiten“G. Rhode: Kleine Geschichte Polens, Darmstadt 1865, S. 36Klobuczynski, Chr. B. von: Der polnische Adel und die Adelskultur bis zu den polnischen Teilungen 1772, GRIN Verlag 2000, S. 6) ist die polnische Bezeichnung für die Gesamtheit des polnischen Adels. Dazu gehörten die mächtigen Magnaten (der polnische Hochadel) ebenso wie der – sehr verbreitete – kleine Landadel und Stadtadel.Vgl. Zajączkowski, Andrzej: Hauptelemente der Adelskultur in Polen, S. 48ff.
Begriff Oft wird die Szlachta im Alltagssprachgebrauch auf den polnischen Landadel oder Kleinadel reduziert, was aber nicht zutrifft. Die Szlachta nahm im europäischen Maßstab eine Ausnahmestellung ein, weil sie je nach Region 8–15 % der Bevölkerung umfasste und im Königreich Polen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft so sehr dominierte, dass sich das Königreich in eine Adelsrepublik verwandelte. Auf dem Höhepunkt einer für das Staatswesen tödlichen Adelsomnipotenz subsumierte sie im Sarmatentum die Gesamtheit der Rechte, die ihr durch die Jahrhunderte zugefallen war, unter dem Begriff „Goldene Freiheit“ und machte ihn zum Kernbegriff der polnischen Verfassungsgeschichte.Kaczmarczyk-Lesnodorski, S. 230 Dass gegen Ende des 18. Jahrhunderts jeder sechste Pole ein Kleinadeliger war, prägt das Bewusstsein der modernen polnischen Nation ebenso nachhaltig wie die selbstkritische Frage, ob es nicht gerade diese Dominanz des Adels – die von Standesegoismus bestimmte Verfasstheit und Reformunfähigkeit der Adelsrepublik – gewesen sein könnte, die zwischen 1772 und 1795 zu deren Untergang führte.J. Maciszewski, Szlachta polska i jej państwo [Der polnische Kleinadel und sein Staat], Warschau 1986, S. 14–16
Die Szlachta spielte innerhalb der polnischen Gesellschaft bis weit ins 20. Jahrhundert hinein eine außergewöhnlich große Rolle und prägte durch ihre Präsenz, ihr Verhalten und ihre Mentalität die polnische Kultur tief.E. Mühle, Studien zum Adel im mittelalterlichen Polen, S. 1 Sämtliche Adelsprivilegien wurden 1921 durch Einführung der März-Verfassung abgeschafft.Konstytucja marcowa, Artikel 96. Online auf Wikisource
Organisation des Adels hochkant=1.3|mini|Polnische Adelige in ihrer Tracht (17. Jahrhundert) Die Organisation des Adels war untereinander von allgemeiner Gleichrangigkeit geprägt. Gesetzlich waren alle Edelleute in der „Edlen Republik“ ebenbürtig. Alle Mitglieder des Adels waren – im Gegensatz zur unedlen Mehrheitsbevölkerung – gleichberechtigte Staatsbürger. Sie hatten das Recht, immer Waffen zu tragen und besaßen das alleinige Stimm- und Wahlrecht für den Sejm (das Adelsparlament). Ihre Besitzungen waren unbeschränktes Eigentum ihrer selbst. Die Zugehörigkeit zur Adelsschicht beruhte auf der Abstammung aus einem adeligen Geschlecht.
Prinzipiell gab es eine Gleichheit des Adels, die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Privilegien betreffend. Dennoch gab es drei Schichten: den Kleinadel, die Magnaten (den Hochadel) und die sog. "Gołota" (landloser Adel). Es gab keine Titel, aber bestimmte Anredeformen. Wenn ein Vertreter aus dem Kleinadel einen höher gestellten Adeligen traf, begrüßte er ihn mit „Hochwürdiger Herr“, dieser entgegnete „Herr“. Trafen sich zwei aus der gleichen Schicht, begrüßten sie sich mit „Bruder“.
mini|Abhaltung des Sejm unter freiem Himmel, zur Königswahl von Stanislaus II. August Poniatowski 1764 1182 beschlossen die Mitglieder des Sejm die ersten Regeln, um den absolutistischen Tendenzen der Monarchen entgegenzuwirken. Bis ins 15. Jahrhundert wurden die Zusammenkünfte und Beratungen noch unregelmäßig abgehalten und nur zu wichtigen Anlässen einberufen. In seiner heutigen institutionalisierten Form existiert der Sejm seit 1493. Seit dieser Zeit fanden alle zwei Jahre für sechs Wochen regelmäßige Versammlungen statt, wobei Sondersitzungen aus wichtigen Anlässen möglich waren. Zum Kompetenzbereich des Sejm gehörten u. a. die Wahl des Königs (Wahlmonarchie) und die Steuerpolitik. Die höhere Kammer (Senat) bestand aus höchsten Würdenträgern und Bischöfen, die niedrigere (Sejm) aus Abgeordneten, die durch Parlamente einzelner Provinzen (Sejmiks) abgesandt wurden. Passives und aktives Wahlrecht besaßen nur Vertreter des Landadels (der Szlachta), die bis zu 15 Prozent der Bevölkerung ausmachten und die unabhängig von ihrem materiellen Status alle Bürgerrechte im heutigen Sinn innehatten.
Die Magnaten hatten sich wegen des Wahlrechts aller Kleinadligen stets um eine ausreichende Gefolgschaft für ihre Interessenpolitik zu bemühen. Dies erreichten sie manchmal durch Zahlungen, weshalb Königswahlen oft mit gewaltigem Aufwand erkauft wurden, manchmal durch Zwang, den sie auf den wirtschaftlich von ihnen abhängigen „Bauernadel“ sowie ihre unbegüterte militärische Gefolgschaft ausübten.
Wappen Um 1200 begann der Adel Wappen zu führen. Im Unterschied zum übrigen Europa gab es jedoch keine Familienwappen, sondern etwa 160 bis 170 Wappengemeinschaften (pln. Rody herbowe), so dass dieselben Wappen von mehreren Familien geführt wurden. Die Wappengemeinschaften blieben großteils bis 1815 bestehen.
Adelstitel Um dem Adel anzugehören, musste man seit 1347 die adlige Geburt, seit 1412 auch die Berechtigung zur Führung eines Wappens nachweisen.
Vom Mittelalter bis 1569 gab es in Polen keine erblichen Adelstitel. Die Titel der obersten Beamten, Comes (Graf), und der Mitglieder des Königlichen Rates, Baro (Baron), waren nicht erblich. Versuche, die Titel (Amt und Bezeichnung) in Familien erblich zu machen, wurden durch König Władysław I. Ellenlang (1260–1333) und den Sejm vereitelt.
1496 verbot man dem Adel alle Beschäftigungen außer dem Ackerbau und dem Waffendienst. Ein Teil der Staatsgüter wurde parzelliert und, um die gesellschaftliche Position des Adels zu sichern, ärmeren und besitzlosen Adligen zugewiesen. Auf diese Weise entstanden, vor allem in Mittel- und Ostpolen, die Adelsdörfer. Nicht selten lebten in einem Dorf 20 bis 30 adelige Familien. Noch heute gibt es diese Dörfer mit ihren Traditionen, etwa in der Gegend von Siedlce oder Suwałki, aber auch in der Region Masowien. Andere Adelsdörfer waren im Besitz von Tatarenfamilien, deren Vorfahren in den vielen Kriegen in Osteuropa auf Polens Seite gegen Russland oder die Osmanen kämpften und dafür geadelt wurden. Die Tataren behielten ihre muslimische Traditionen, noch heute sieht man Dörfer mit kleinen Moscheen im Gebiet von Suwałki.
Vielen Angehörigen des Adels gehörte um 1700 nur noch ein kleines Stückchen Land, da die Höfe durch Erbteilungen immer kleiner wurden. Man witzelte, die Grundstücke seien so klein, dass der Schwanz des Hundes sich schon auf dem Land des Nachbarn befände. Viele Landadelige besaßen nicht einmal das, sondern lebten mit ihrem Pferd, Harnisch und Säbel auf dem Hof eines Magnaten.
Infolge dieser Entwicklung entstanden innerhalb des „einzigen Adelsstandes“ bedeutende Unterschiede. Es gab eine Schicht von sehr reichen Magnaten, die nach der Union mit Litauen erheblich verstärkt wurde, eine vermögende Mittelschicht und die große Masse des Kleinadels, der nobiles pauperes, aus der der Hofadel der Magnaten stammte.
Politische Bedeutung des Adelsstandes Bereits im 15. Jahrhundert erreichte der Kleinadel eine größere politische Bedeutung. In mehreren Statuten, insbesondere im Statut von Nieszawa, wurde festgehalten, dass der König die Szlachta vor wichtigen Entscheidungen wie Gesetzesänderungen und Heereseinberufungen zu konsultieren habe. 1505 beim Reichstag zu Radom wurden diese Rechte verbrieft. Im 16. Jahrhundert nahmen viele Adlige zuerst heimlich und ab 1548 öffentlich den evangelischen Glauben an. Ein wichtiger Grund war die erdrückende Feudalmacht der katholischen Kirche, die den meisten missfiel. 1555 am Reichstag von Piotrkow wurde die geistliche Gerichtsbarkeit über Nichtkatholiken abgeschafft. Von den Abgeordneten waren 70 Katholiken (55 Laien und 15 Bischöfe), 58 Protestanten und 2 Orthodoxe.Lorenz Hein: Italienische Protestanten und ihr Einfluß auf die Reformation in Polen während der beiden Jahrzehnte vor dem Sandomirer Konsens 1570, Brill, Leiden 1974, ISBN 978-90-04-03893-6, S. 10 ff.
Der Kleinadel wurde bei den polnischen Königswahlen von den Kandidaten oder ihren Anhängern mit Geld und Alkohol umworben. Jeder einzelne Adlige, auch ein völlig verarmter, konnte durch sein Veto jeden beliebigen Antrag im Sejm zu Fall bringen. Der polnische Staat wurde im Zuge dieser Entwicklung im 17. und 18. Jahrhundert seiner politischen Handlungsfähigkeit beraubt.
Zudem stellte der Adel das Adelsaufgebot, dessen militärischer Wert allerdings mit der Einführung stehender Heere auf ein innenpolitisches Druckmittel reduziert wurde. Wenn dem Adel etwas missfiel, bildete er eine – zeitlich begrenzte – Konföderation, was oft zu bürgerkriegsähnlichen Unruhen führte. In vielen Fällen war der (Klein-)Adel uneinig und schwankte zwischen den Positionen der Magnatenfamilien und deren Parteibildungen. In einigen Fällen war er allerdings dazu imstande, den gewählten König von Polen oder eine Magnatenpartei in die Schranken zu verweisen. Beispiele hierfür sind der Aufstand der Konföderation von Tarnogród von 1715 bis 1716 gegen den wettinischen König August II. („den Starken“) während der Sachsenzeit, der erst durch energische russische „Vermittlungen“ im sogenannten Stummen Sejm von 1717 beendet wurde und die Entmachtung der Magnatenfamilie Sapieha im Großfürstentum Litauen im Jahre 1700.
Familiennamen der Szlachta mini|Widmung der Architectura Practica des Johann Christoph von Naumann (1736) an Alexander Joseph Sulkowski, „Reichsgraf, Jägermeister von Litauen und Starost von Sockolnick“ – Graf im Reich, Amtsinhaber in Polen
Mit der Verfestigung eines völlig abgeschlossenen Geburtsstandes nahm die Szlachta im Laufe des 15. Jahrhunderts erstmals von ihren Besitzungen ihre eigenen Familiennamen an, in Großpolen vereinzelt sogar schon im 14. Jahrhundert.Kutrzeba, Verfassungsgeschichte, S. 159; Rhode, S. 98; Konarski, Heraldik, S. 15 Als äußeres Zeichen seiner adligen Herkunft behielt man Wappen bzw. Wappennamen bei und fügte seitdem zur Unterscheidung von den anderen Verzweigungen des Wappengeschlechts den engeren Familiennamen hinzu.Dworzaczek, S. 17 ff.
Dabei lässt sich eine grobe Dreiteilung feststellen:vgl. Konarski, Heraldik, S. 15ff. Familiennamen, gebildet aus einem charakteristischen Beinamen (beispielsweise kot (Katze), żaba (Frosch), kiełbasa (Wurst) oder kostka (Knöchelchen)) Familiennamen, entstanden aus dem Vornamen eines berühmten Vorfahren mit der Schlusssilbe -icz (beispielsweise Adamowicz, Krzysztofowicz und Narbuttowicz. Zur gleichen Gruppe gehören auch jene Familiennamen mit der verkürzten Form, z. B. Moniuszko (anstelle Moniuszkowicz), Radziwiłł (anstelle Radziwiłłowicz)) Familiennamen, gebildet nach dem Herkunftsort oder dem Familienbesitz mit der adjektivierenden Schlusssilbe -ski oder -cki [t͡ski] (beispielsweise Litwicki, Lubowski, Lubocki und Narożnicki.Konarski, Heraldik, S. 16; Kutrzeba, Verfassungsgeschichte, S. 159)